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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 36/2026
Amtlicher Teil
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3. S a t z u n g zur Änderung der Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Nackenheim vom 19. September 2022

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nackenheim vom 24. August 2026 beschlossen.

§ 1

§ 11 Abs. 2 wird wie nachfolgend geändert

(2) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen Grundbetrages einschließlich der Entschädigung für Fraktionssitzungen und eines Sitzungsgeldes gewährt. Der monatliche Grundbetrag beträgt für Ratsmitglieder 30,00 €. Das Sitzungsgeld beträgt für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates 20,00 € und an Sitzungen der Ausschüsse und Arbeitskreise 20,00 € pro Sitzung.

§ 2

§ 12 Abs. 4 wird wie nachfolgend neu hinzugefügt

(4) Ist die Ortsbürgermeisterin bzw. der Ortsbürgermeister gleichzeitig Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim, so erhält sie bzw. er 75 % der Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 KomAEVO, max. den Höchstbetrag nach § 12 Abs. 3 KomAEVO.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nackenheim, den 24.08.2026
René Adler
Ortsbürgermeister