Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:05 Uhr bis 20:10 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:10 Uhr bis 20:10 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
René Adler
Erster Beigeordneter
Jean-Christophe Cossutta
Beigeordneter
Hans-Peter Müller
Die Ratsmitglieder
Max Adler
Willi Bauer
Andreas Fery
Margit Grub
Olaf Kimmes
Günter Kullmann
Sarah Mauerer
Reinhard Noll-Schreiner
Dr. med. Rudolf Peter
Andreas Schauer
Berthold Schmitz
Bernd Zerbe
Vera Zerbe
Schriftführerin
Julia Stauder
Außerdem anwesend
Bürgerinnen und Bürger: 1
Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter
Jan Heckelsmüller
Die Ratsmitglieder
Emilia Maria Lotte Barbaro
Alfred Feist
Klaus Freidel
Konstantinos Michailidis
Achim Ramler
Oliver Reinbott
Bernold Zimmermann
Ute Zimmermann
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die außerplanmäßige Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 01.07.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erinnert an die Online Übertragung der Gemeinderatssitzung, über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
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| Vorlage | |
| 1. | Anträge/Anfragen |
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| 2. | Bauleitplanung |
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| 2.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB b) Beschluss über die Durchführung einer erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB | 2026/039/094 | |
| 2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd" Beschluss über den Durchführungsvertrag | 2026/039/119 | |
| 3. | Informationen |
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| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 4. | Anträge/Anfragen |
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| 5. | Informationen |
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| Öffentlicher Teil: | ||
| 6. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Bauleitplanung
Zu TOP 2.1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über die Durchführung einer erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage: 2026/039/094
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mittelwiese-Süd“ i.V.m. „Gewerbegebiet Mittelwiese 1“, 4. Änderung beschlossen. In der Sitzung am 30.06.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbereichs geändert und die Fortführung des Verfahrens unter der Bezeichnung „Mittelwiese-Süd“ beschlossen.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt 15/2026 vom 10.04.2026 bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch E-Mail vom 13.04.2026 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragte Büro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Zwischenzeitlich haben sich Änderungen im Vorhabenplan ergeben, die eine Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig machen und somit eine erneute Veröffentlichung im Internet und Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Folge haben. Konkret wurde die Raumaufteilung innerhalb des Gebäudes aufgrund der Integration einer Tagespflegestation verändert und im Zuge dessen zusätzlich zwei notwendiger Rettungswege festgesetzt. Aus entwässerungstechnischen Gründen wird die max. Gebäudehöhe nun von 96,90 m ü. NHN auf 97,55 m ü. NHN festgesetzt.
Im Rahmen der erneuten Veröffentlichung, Auslegung sowie Beteiligung dürfen lediglich Stellungnahmen hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen abgegeben werden. Zudem wird die erneute Offenlange auf die Dauer von 3,5 Wochen angemessen verkürzt.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert die Abwägungen der Stellungnahmen. Die jeweiligen Beschlüsse werden einstimmig zur Abstimmung gebracht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Empfehlung der Verwaltung beschlossen.
b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Mittelwiese-Süd“ ist erneut gemäß § 3 Abs. 2 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Stellungnahmen können dabei nur zu den Änderungen abgegeben werden. Die erneute Offenlage wird auf die Dauer von 3,5 Wochen angemessen verkürzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2.2:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd"
Beschluss über den Durchführungsvertrag; Vorlage: 2026/039/119
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (= Satzungsbeschluss) verpflichtet. Diese Verpflichtung wird mittels eines Durchführungsvertrages fixiert.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 bereits dem Entwurf des Durchführungsvertrages zugestimmt. Aufgrund der veränderten Planungen müssen auch einzelne Passagen im Durchführungsvertrag angepasst werden. Zudem wurde ein Passus über die Kostenübernahme im Falle eines Normenkontrollverfahrens ergänzt. Die Änderungen sind im vorliegenden Dokument „2026-07-02_Durchführungsvertrag Endfassung_Änderungen markiert“ zur besseren Übersicht farblich kenntlich gemacht. Zusätzlich liegt eine Lesefassung ohne farbliche Hervorhebung der Änderungen Ergänzungen vor.
Nachdem der Gemeinderat dem Durchführungsvertrag in der beigefügten Fassung zugestimmt hat, kann dieser dem Ortsbürgermeister und dem Investor zur Unterschrift vorgelegt werden. Anschließend wird der Durchführungsvertrag bei der erneuten Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ebenfalls veröffentlicht bzw. ausgelegt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind trotz der Unterzeichnung mit beiderseitigem Einverständnis weiterhin bis zum Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich.
Der Ortsbürgermeister René Adler erläutert sodann die Änderungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittelwiese-Süd“ in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende öffentliche Informationen bekannt:
Generalsanierung Unterführung Bellenäcker
- Restarbeiten durch die ARGE (Blockfugen in der Fahrbahn)
- Einbau Straßenbeleuchtung in dieser Woche
- Beginn Straßenbauarbeiten Anschlussbereiche Straße/Gehweg ist erfolgt
- Abschluss Straßenbauarbeiten ca. erste Augustwoche
- Einbau neues Schieberkreuz Wasser im Bereich Lindenweg abgeschlossen
- Geländermontage bis Mitte August, Bereiche werden bis dahin abgesperrt
- Einweihungstermin 17. Juli 2026
- Verkehrsfreigabe nach Abschluss Straßenbauarbeiten Anfang August 2026
Zu TOP 6:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:10 Uhr.
René Adler | Julia Stauder |
VorsitzenderOrtsbürgermeister | SchriftführerinVerwaltungsangestellte |