Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:56 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Jens Mutzke
Erster Beigeordneter
Martin Acker
Beigeordnete
Heidi Veit-Gönner
Die Ratsmitglieder
Uwe Breivogel
Jonas Gauer
Thomas Glück
Daniel Göttert
Heike Hermes
Michael Jo
Michael Kasper
Markus Kirch
Wolfgang Kirch
Jan Kissau
Björn Leber
Michael Leber
Roland Martinez
Jonathan Maskos
Jens Richterich
Mareike Birgit Strampe
Andrea Sucker
Marco Vollrath
Von der Verwaltung
Stefan Kern auch Schriftführer
Außerdem anwesend
René Adler Ortsbürgermeister Nackenheim
Agneta Pzczolla GStB
Entschuldigt fehlen:
Beigeordnete
Diana Vogler
Die Ratsmitglieder
Peter Acker
Martina Biennek
Stefan Both
Nicole Dittmann
Sara Jamina Kamp
Hans Löffert
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Stefan Kern ernannt. Der Vorsitzende schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor:
Die ursprünglichen TOP 6 (einziger nichtöffentlicher Punkt) - Übernahme einer Ausfallbürgschaft - und somit auch TOP 7 - Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse - entfallen und werden in der nächsten Ratssitzung behandelt. Zum Tagesordnungspunkt Information gibt es eine Information zum Glasfaserausbau. Als neuer TOP 4 wird die Beschlussvorlage 2026/006/152 - Einführung des Fahrradleihsystems mein Rad - beraten. Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend. RM Glück wünscht aufgrund der Kürze der Vorbereitung eine Beratung zu TOP 3 - Vollzug der GemHVO; Berichterstattung - in der folgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Der Vorsitzende teilt mit, dass er den TOP auch in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung nimmt. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen, somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
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| Vorlage | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Digitaler Gemeinderat; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.10.2025 |
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| 2.1. Diskussion |
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| 2.2. Änderung der Hauptsatzung | 2026/006/087 | |
| 3. | Vollzug der GemHVO; Berichterstattung | 2026/006/136 |
| 4. | Einführung des Fahrradleihsystems meinRad in der Ortsgemeinde Bodenheim; Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2025 | 2026/006/152 |
| 5. | Anträge/Anfragen |
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| 6. | Informationen |
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| 6.1. Glasfaserausbau: Weiteres Vorgehen bezüglich der nicht im Ausbauprogramm berücksichtigten Anschlussadressen | 2026/006/144 | |
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine Einwohner anwesend sind.
Zu TOP 2:
Digitaler Gemeinderat; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.10.2025
Zu TOP 2.1:
Diskussion
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, begrüßt als Gäste zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Agneta Pzczolla (GStB), Herrn René Adler (Ortsbürgermeister Nackenheim) und Stefan Kern (Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung).
Herr Kern berichtet vom Telefonat mit dem Landesdatenschutz, der auf die Publikationen auf der eigenen Website verweist. Weitergehende relevante Fragen zum Datenschutz kann auch Frau Pzczolla beantworten.
Herr Adler berichtet von den Erfahrung in der Ortsgemeinde Nackenheim. Start war in der Coronazeit Anfang 2022 mit dem Anbieter 3Q mit einfachem Laptop, Kamera- und Mikrofonsystem. Gesamtkosten seinerzeit ca. 7.000 €. Die Kameraausrichtung ist nur auf den Vorsitz gerichtet, die Präsentation für die Präsenzteilnehmer ist ebenfalls in der Kameraausrichtung. Jedes Ratsmitglied kann mit einem Button selbstständig seine Tonübertragung unterbrechen. Für die Interessierten wird ein QR Code zur Teilnahme veröffentlicht. Nicht gestreamt werden die Einwohnerfragestunde und nichtöffentliche Tagesordnungspunkte, bzw. Sitzungen. Die Steuerung und Bedienung erfolgt über die Sitzungsleitung. Insgesamt kann Herr Adler das Streaming befürworten. Es ist barrierefrei und erhöht die Transparenz. Teilnehmerzahlen liegen bei 25-35, in der Spitze bei 50-60 Zuschauern. Auch die Rückmeldung der Ratsmitglieder ist positiv.
Auf Rückfragen der Ratsmitglieder kann Herr Adler berichten, dass die Debattenkultur nicht anders verläuft als ohne das Streaming. Beleidigungen finden nicht statt, vielmehr kommt die Transparenz sehr gut an. Häufig wird man auch zu Themen im Anschluss angesprochen. Der Unterbrechungsknopf wurde von den einzelnen Ratsmitgliedern noch nie genutzt.
Frau Pzczolla berichtet von den Planungen seit 2008. Verschiedene Themen und Bedenken wurden seinerzeit auch diskutiert, insbesondere die datenschutzrechtlichen Aspekte. Seinerzeit war man der Auffassung, dass alle Teilnehmer zustimmen müssen. Die Gemeinden haben nun die Ergänzungen in der GemO zur Verfügung und können durch Ergänzung der Hauptsatzung Regulierungen vornehmen. Durch die rechtliche Grundlage wurde auch die datenschutzrechtliche Grundlage geschaffen. Ein Mitschnitt ist nicht erlaubt, aber auch genau wie bei einer Präsenzsitzung nicht auszuschließen. Falls ein Mitschnitt erfolgt und ein Video existiert, kann eine Strafanzeige gestellt werden, die Staatsanwaltschaft ermittelt daraufhin.
Rechtlich zu differenzieren: Einwohnerfragestunde geht nur mit einer Einwilligungserklärung. Zudem ist das Risiko der datenschutzrechtlich bedenklichen Äußerungen des Einwohners nicht einschätzbar.
Verändert hat sich die Auffassung zum Datenschutz bezüglich der Bediensteten. Da ein dienstliches Interesse vorliegen könnte, ist das Streaming auch ohne Einwilligung möglich. Streaming mit einem Anbieter auf europäischen Server sollte bevorzugt werden. Bei Drittanbietern, die außerhalb Europas verarbeiten, muss geprüft werden, ob die europäischen Standards eingehalten werden.
Frau Pzczolla teilte auf Fragen der Ratsmitglieder mit, dass bei den Sachverständigen vorher eine Einwilligung eingeholt werden müsse.
Sollten Ratsmitglieder in einer öffentlichen Sitzung über sensible Daten sprechen, dann sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Datenpanne passiert ist und entsprechend vorgegangen werden.
Zu TOP 2.2:
Änderung der Hauptsatzung; Vorlage: 2026/006/087
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bodenheim beabsichtigt die Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen gemäß § 35 Abs. 1 GemO.
„Die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien kann in der Hauptsatzung geregelt werden. Gleiches gilt für vom Gemeinderat selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen. Im Übrigen sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen unbeschadet Rechte Dritter nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats zustimmen.“
Hierzu bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen nach § 25 Abs. 2 GemO jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.
Auf der Grundlage der von der Verwaltung vorgetragenen Änderungswünsche wurde die 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung im Entwurf erstellt und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang beabsichtigt, den § 9 „Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene“ zu streichen, da diese hier nicht mehr im Einsatz sind.
Die Bild- und Tonübertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen wird als neuer § 9 „Bild- und Tonübertragungen der Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse der Ortsgemeinde Bodenheim“ aufgenommen.
Ratsmitglied Jens Richterich beantragt, die Abstimmung auf die nächste Sitzung zu verschieben, da in der heutigen Sitzung Ratsmitglieder fehlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 5, Nein-Stimmen 11, Enthaltungen 3
Somit ist der Antrag auf Verschiebung abgelehnt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 31. August 1994 der Ortsgemeinde Bodenheim in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 12, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 6
Somit ist die erforderliche Mehrheit (13 Ja-Stimmen) nach §25 Absatz 2 GemO nicht erreicht. („Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.“)
Zu TOP 3:
Vollzug der GemHVO; Berichterstattung; Vorlage: 2026/006/136
Information:
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2026 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2026 liegt vor.
Ortsbürgermeister Jens Mutzke berichtet, dass die Zahlen noch nicht abschließend zu bewerten sind. Die Gewerbe- und Einkommenssteuern sind nicht komplett berücksichtigt, Umlagen werden teilweise rückerstattet. In der kommenden Sitzung wird sich der Haupt- und Finanzausschuss mit den aktuelleren Zahlen intensiver beschäftigen.
Zu TOP 4:
Einführung des Fahrradleihsystems meinRad in der Ortsgemeinde Bodenheim;
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2025; Vorlage: 2026/006/152
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 02.09.2025 hat die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Fahrradleihsystems in der Ortsgemeinde Bodenheim beantragt. Das Projekt wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2026 sowie in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten und fand dort breite Zustimmung. Auch aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft gibt es positive Rückmeldungen zu dem Vorhaben.
Auf dieser Grundlage hat die Ortsgemeinde gemeinsam mit MVGmeinRad die Einführung des Fahrradleihsystems für Bodenheim vorbereitet. Der nun vorliegende Vertragsentwurf regelt die Zusammenarbeit sowie den Leistungsumfang und die Kosten für die Ortsgemeinde.
Vorgesehen sind insgesamt 20 Fahrräder, davon 12 Standardräder und acht Pedelecs, sowie sechs Vermietstationen an folgenden Standorten:
| • | Verbandsgemeindeverwaltung, Am Dollesplatz |
| • | Bahnhof Bodenheim, Wormser Straße |
| • | Hilgestraße/Eichweg |
| • | Einkaufsmärkte, Lange Ruthe 5b |
| • | Sport- und Kulturzentrum, Uwe-Zeidler-Ring 14 |
| • | Rheinallee 53, Höhe Sachsenstraße/An den Weiden |
Der Start des Systems ist für September 2026 vorgesehen und soll gemeinsam mit der Ortsgemeinde Nackenheim erfolgen. Durch die zeitgleiche Einführung in beiden Gemeinden erweitert sich das Netz und damit auch die Attraktivität und Nutzungsmöglichkeit des Systems.
Das Projekt soll zunächst bis zum 31.12.2027 erprobt und nach einem Jahr hinsichtlich Nutzung und Akzeptanz evaluiert werden. In der telefonischen Abstimmung mit MVGmeinRad am 18.08.2026 wurde für den Fall, dass sich die Ortsgemeinde nach der Evaluation gegen eine Fortführung entscheidet, ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht zugesagt.
Die Kosten für die Ortsgemeinde können durch Sponsoring reduziert werden. Erste Gespräche mit möglichen Partnern haben bereits stattgefunden.
Die Beträge sind ohne MwSt. aufgeführt, daher ist eine Anpassung notwendig.
Die Anzahl der Räder soll reduziert werden auf 6 Standardräder und 6 Pedelecs, die 6 Stationen bleiben bestehen. Die Kosten werden sich entsprechend reduzieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Vertragsentwurf inkl. der oben genannten Änderungen mit MVGmeinRad zur Einführung des Fahrradleihsystems meinRad in der Ortsgemeinde Bodenheim zuzustimmen.
Das Projekt wird zunächst bis zum 31.12.2027 als Pilotprojekt durchgeführt und nach einem Jahr evaluiert. Das am 18.08.2026 mit MVGmeinRad abgestimmte Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass sich die Ortsgemeinde nach der Evaluation gegen eine Fortführung des Projektes entscheidet, ist in den Vertrag aufzunehmen.
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag auf dieser Grundlage abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 15; Nein-Stimmen 1; Enthaltungen 3
Zu TOP 5:
Anträge/Anfragen
RM J Maskos:
Ist es richtig, dass Tiefbauarbeiten vom FB2 outgesourct werden, und wer trägt die Kosten? Der Vorsitzende teilt mit, dass dies projektbezogen sein kann und die Kosten vom Besteller zu tragen sind, also der Ortsgemeinde.
Weiterhin die Frage, ob die Haltung von Schafen auf Ausgleichsflächen zulässig sei. Hierzu teilt die Beigeordnete Heidi Veit-Gönner mit, dass es sich um Landschaftspflege und nicht um Haltung handelt.
Wann wurde Tempo 30 in der Gaustraße angeordnet? Der Vorsitzende Mutzke teilt mit, dass nach der letzten Verkehrsschau der LBM mit der VG abgestimmt haben, die bestehende Tempo 30 Strecke von der Kurve bis nach der Einmündung Hellmerichstraße zu verlängern.
RM Michael Kasper teilt mit, dass das Taxiwerbeschild am Minrathsplatz noch hängt. Der Vorsitzende teilt mit, dass er den Bauhof bereits um die Entfernung gebeten hat.
Weiterhin fragt RM Kasper, ob kommuniziert wurde, dass Bürger die Halle am Bürgel bei Hitze zur Abkühlung nutzen können? Der Vorsitzende teilt mit, dass es bisher keine offizielle Information gab. Aktuell wird bereits mit dem Klimaschutz der VG an einem Hitzekonzept gearbeitet. In einen der nächsten Sitzungen wird es dazu auch einen Sachstand geben.
RM Andrea Sucker teilt mit, dass in der Mainzer-Pfort-Straße sich wiederholt Fahrzeuge festfahren. In den Karten ist die gesperrte Straße nicht als gesperrt gekennzeichnet. Verkehrsberuhigte Straßen seien auch nicht immer in Karten so aufgeführt. Herr Kern sagt, dass er das Thema mit in die VG-Verwaltung nimmt und prüfen lässt.
RM Thomas Glück fragt, warum die Lange Ruthe nur in eine Richtung mit Tempo 30 beschildert ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass die andere Richtung vom Kreisel aus beschildert ist. Nach Aussagen der Verkehrsabteilung reicht es aus an den beiden Zufahrten eine entsprechende Kennzeichnung aufzustellen.
RM Markus Kirch moniert, dass die Unternehmen, die den Schienenersatzverkehr bedienen, zu schnell fahren und bei den Schulwegen nicht entsprechend achtsam seien. Ein Hinweis an die Unternehmen soll erfolgen.
RM Michael Leber teilt mit, dass die Lampen am Sportplatz funktionieren. Ein Mülleimer soll ergänzt werden. Zudem sei die Tür am Durchgang des neuen Weges am Sportplatz zu eng. Zudem hatte er nach einer Zulässigkeit eines Werbeschildes am Hasenverein eine Anfrage gestellt. Der Vorsitzende informiert, dass die Kalibrierung der Beleuchtung noch aussteht. Ziel ist es, dass die Lampen angehen, sobald der Weg genutzt wird. Der Hinweis zum fehlenden Mülleimer wird aufgenommen und umgesetzt. Bzgl. der Tür werden Alternativen geprüft. Zu dem Werbeschild hat der Vorsitzende die Frage an die VG weitergeleitet.
RM Marco Vollrath moniert, dass an Pfosten am Kreisel Klara-Mayer-Straße Veranstaltungsschilder angebracht werden und damit die Sicht versperrt wird. Der Vorsitzende sagt zu, die Standorte der Plakate prüfen zu lassen, ggf. können auch Pfosten entfernt werden, welche nicht mehr benötigt werden.
RM Björn Leber möchte wissen, was mit der Behebung der Schäden auf den Wirtschaftswegen geplant ist, die seinerzeit im Glasfaserbau durch die UGG entstanden sind. Der Vorsitzende sagt zu, nach Zusendung der Bilder, diese an die VG weiterzuleiten, mit der Bitte um Prüfung.
Zu TOP 6:
Informationen
Zu TOP 6.1:
Glasfaserausbau: Weiteres Vorgehen bezüglich der nicht im Ausbauprogramm berücksichtigten Anschlussadressen; Vorlage: 2026/006/144
Information:
In den aktuellen Glasfaser-Ausbauprogrammen der Deutschen Telekom AG bzw. GlasfaserPlus sind nicht alle Anschlussadressen berücksichtigt. Die Bauverwaltung hat deshalb die nicht berücksichtigten Adressen hinsichtlich eines Anschlussinteresse abgefragt und zusammengetragen. Am 27. Oktober 2025 fand eine durch die Verwaltung initiierte Besprechung mit Entscheidungsträgern der Deutschen Telekom AG und GlasfaserPlus statt, in welcher zumindest Einzelprüfungen zugesagt wurden. Bis auf sehr wenige Einzelfälle konnten aus technischen Gründen keine zusätzlichen Anschlüsse mehr in die laufenden Ausbauprogramme aufgenommen werden.
Die Kreisverwaltung koordiniert aktuell ein weiteres, gefördertes Ausbauprogramm für bislang nicht berücksichtigte, unterversorgte Anschlussadressen. Die Bauverwaltung hat sich daran angeschlossen und die zusammengetragenen Adressen an die Kreisverwaltung übergeben.
Die Kreisverwaltung hat hierzu ein Ingenieurbüro beauftragt, das derzeit eine Markterkundungsanalyse ausführt. Auf dieser Basis soll ein Förderantrag gestellt werden, um ein weiteres Ausbauprogramm zu initiieren.
Ein Zeitraum für die Ausführung kann derzeit nicht genannt werden.
Die Bauverwaltung informiert über die weiteren Entwicklungen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:56 Uhr.
Jens Mutzke | Stefan Kern |
Vorsitzender | Schriftführer |
Anlage zu TOP 2.2.:
12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bodenheim vom 31. August 1994 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 23. September 2024
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bodenheim vom 31. August 1994 beschlossen.
§ 9 der Hauptsatzung wird gestrichen und wie folgt neu gefasst
§ 9
Bild- und Tonübertragungen der Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse der Ortsgemeinde Bodenheim
(1) In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates sowie den Ausschüssen sind durch diesen veranlasste Ton- und Bildübertragungen (Übertragungen) zulässig. Übertragung und Veröffentlichung erfolgt im Internet als Live-Videostream mit folgenden Maßgaben:
| 1. | Die oder der Vorsitzende hat die Anwesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass Übertragungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen. |
| 2. | Übertragungen dürfen den Ablauf und die Ordnung der Sitzung nicht stören. |
| 3. | Eine Aufnahme des Zuschauerbereichs ist nicht zulässig. Eine Übertragung der Einwohnerfragestunde erfolgt nicht. |
| 4. | Die Kamera/s zur Übertragung der Sitzung sind auf die Sitzungsleitung zu richten. |
| 5. | Aufnahmen von Personen, die an der Sitzung teilnehmen, ohne dem Gremium anzugehören (z.B. Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Verwaltung, Sachverständige, u.a.) dürfen nur mit deren Einwilligung übertragen werden. Andernfalls wird die Übertragung für den Zeitraum des Wortbeitrages des Redners unterbrochen. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu dokumentieren. |
| 6. | Rats- bzw. Ausschussmitglieder können verlangen, dass die Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Verlangen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. |
| 7. | Der Gemeinderat bzw. der Ausschuss kann im Einzelfall beschließen, dass eine Sitzung oder Teile einer Sitzung nicht im Internet übertragen wird. |
(2) Die Anfertigung von Bild- oder Tonübertragungen durch Rats- bzw. Ausschussmitglieder oder anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen, sowie das Aufzeichnen (Mitschneiden) von übertragenen Live-Videostreams, ist untersagt. Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls bleibt davon unberührt.
(3) Übertragungen in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.
Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.