Lörzweiler
Regelungen zur Nutzung der Trauerhalle der Ortsgemeinde Lörzweiler aufgrund der 10. CoBeLVO
Auf Grundlage der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) vom 19. Juni 2020 wird von der Ortsgemeinde Lörzweiler die Nutzung der Trauerhalle wie folgt geregelt: Die Trauerhalle darf unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen der Coronabekämpfungsverordnung nur vom dort benannten Personenkreis benutzt und betreten werden: Benannter Personenkreis gemäß § 2 Abs. 5 der 10. CoBelVO: An Ansammlungen von Personen anlässlich Bestattungen dürfen als …