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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Montag, dem 29.04.2024 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim

am Montag, dem 29.04.2024 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:24 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:25 Uhr bis 21:50 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:50 Uhr bis 21:53 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

Beigeordnete

Andreas Kappel

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Peter Acker

ab 19:47 Uhr

Ellen Arnold

Stefan Both

Uwe Breivogel

Harald Feck

Sara Janina Gardt

Michelle Glück

Heike Hermes

Michael Kasper

Markus Kirch

Peter Kirchner

Jan Kissau

Michael Leber

Markus Liebig

Hans Löffert

Annette Marbs

Agnes Meller

Heidi Veit-Gönner

Christa Werner

Schriftführerin

Heike Jennewein

Außerdem anwesend

Wolfgang Böttger

Beigeordneter der Verbandsgemeinde

Kerstin Thieme Jäger

zu Top 2

Schlögel, Alexander

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Wolfgang Kirch

Peter Ranzenberger

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 22.04.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Jennewein bestimmt.

Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen/Ergänzungen der Tagesordnung bekannt: TOP 9. entfällt aufgrund fehlender Unterlagen, er wird in der nächsten Sitzung nachgeholt. Die folgenden Tagesordnungspinkte verschieben sich entsprechend. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bericht über die Gemeinde-Seniorenarbeit (Generationen-Netzwerk)

3.

Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben;hier: Erwerb von Großgeräten für den Gemeindebauhof

3.1.

Beratung und Beschlussfassung zu "Überplanmäßigen Ausgaben" gemäß § 100 GemO; hier: Kauf von Großgeräten für den Gemeindebauhof

2024/006/130

3.2.

Beratung und Beschlussfassung zu "Überplanmäßigen Ausgaben" gemäß § 100 GemO; hier: Kauf von Großgeräten für den Gemeindebauhof

2024/006/131

4.

Einrichtung eines Jugendrates (Jugendparlament);hier: Vorstellung des Satzungsentwurfes und des Zeitplanes (SPD-Antrag vom 27.11.2019)

2024/006/101

5.

Kriegsmahnmal im Umgebungsbereich der Katholischen Kirche;Behandlung eines Bürgerantrages

2024/006/089

6.

Errichtung einer Mahn-/Erinnerungsstele am Gedenkstein ("Im Bürgel") zum Absturz der F16-Kampfflieger-Jets vom 29.6.1988

2024/006/090

7.

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

7.1.

BauantragNutzungsänderung von Besprechungs- und Gastronomieraum in Praxiseinheit, Hilgestraße

2024/006/066

7.2.

BauantragSanierung Hauptgebäude und Aufstockung Nebengebäude, Obergasse

2023/006/138/1

8.

Annahme von Spenden

9.

Bekanntgabe von Vergaben

9.1.

Anschaffung von Spielgeräten für die Kinderspielplätze Neckarstraßeund "Im Walter"

9.2.

Vergabe der Architektenleistung für den Küchenanbau und Umbau der Kita Spatzennest in Bodenheim

2024/006/058

9.3.

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen desUmbaus Dollespark 1. BA

2024/006/068

9.4.

Neubau "Haus des Sports"; Beauftragung Prüfstatik

2024/006/070

9.5.

Vergabe des Straßenausbaus im Rahmen des Sanierungsgebiets Bodenheim 3. BA

2024/006/099

10.

Informationen

11.

Anträge/Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung"

2024/006/097

13.

Grundstücksangelegenheiten

14.

Mietangelegenheiten

15.

Personalangelegenheiten

16.

Annahme von Spenden

2024/006/071

17.

Informationen

18.

Anträge/Anfragen

Öffentlicher Teil:

19. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Seitens der anwesenden Bürger erfolgen keine Bürgeranfragen oder -eingaben.

Zu TOP 2:

Bericht über die Gemeinde-Seniorenarbeit (Generationen-Netzwerk)

Die Generationsbeauftragte Frau Kerstin Thieme Jäger stellt den aktuellen Stand und Planungen des Generationen Netzwerkes vor.

Zu TOP 3:

Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben;

hier: Erwerb von Großgeräten für den Gemeindebauhof

Zu TOP 3.1:

Beratung und Beschlussfassung zu "Überplanmäßigen Ausgaben" gemäß § 100 GemO;

hier: Kauf von Großgeräten für den Gemeindebauhof; Vorlage: 2024/006/130

Sachverhalt:

Angesichts steigender Temperaturen und längerer Trockenheit im Sommer ist eine intensive Bewässerung von Bäumen und Sträuchern in den gemeindeeignen Grünanlagen oder dem Straßenbegleitgrün zwingend notwendig. In den vergangenen Jahren geschah dies durch hohen Personaleinsatz der Bauhofmitarbeiter.

Die Verwaltung schlägt daher vor, für eine automatisierte Bewässerung einen Gießarm einzusetzen. Dieser Gießarm wird frontseits an einem Zugfahrzeug, hier: Traktor befestigt und mit Hilfe eines Joysticks verfahren. Angehängt an das Zugfahrzeug ist ein zapfwellen-angetriebener Pumptankanhänger (Fassungsvermögen von 2.700 ltr), in welchem das Gießwasser mitgeführt wird. Die Gießanlage (Förderleistung von 12 bis 70 ltr/min und Reichweite 4 m von Mitte Zugfahrzeug bis Brausekopf) lässt sich einfach und mühelos vom Fahrer des Traktors bedienen, ohne dass dieser den Fahrerstand verlassen muss.

Die Verwaltung hat eine Preisabfrage bei mehreren Lieferanten durchgeführt. Dabei hat die Fa. Binger aus Zornheim das preisgünstigste Angebot mit 40.000 Euro abgegeben. Angeboten wird ein Gießarm vom Typ GA4 der Fa. ecotech aus Österreich sowie ein Pumptankanhänger des Typs PTW2700 des Herstellers Jansing&Hidding.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Gießarms sowie eines Pumptankanhängers für den Gemeindebauhof zu und stellt die notwendigen Finanzmittel in der Höhe von 40.000 Euro gem. § 100 GemO überplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt durch Nachzahlung von Steuern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3.2:

Beratung und Beschlussfassung zu "Überplanmäßigen Ausgaben" gemäß § 100 GemO;

hier: Kauf von Großgeräten für den Gemeindebauhof; Vorlage: 2024/006/131

Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr wurde erstmals im Bauhof ein Teleskoplader des Bautyps P27.6Plus des Herstellers Merle leihweise eingesetzt. Der Einsatz zeigte sich äußerst flexibel, u.a. beim Transport der Laub- und Abfallcontainer auf dem Friedhof oder den öffentlichen Straßen zur Beseitigung des Herbstlaubes, beim Baumschnitt im Winter, dem Aufhängen von Lichterketten oder dem Anbringen von Schildern an einem Tragwerk. Aber auch beim Transport schwerer Ausrüstungsgegenstände. Durch seine Ausladung von 3,30 Meter und eine max. Hubhöhe von 5,90 Meter bei einer geringen Arbeitsbreite von 1,86 Meter ist er optimal durch die Mitarbeiter des Bauhofs für ihre vielfältigen Aufgaben einsetzbar. Ausgestattet ist der Teleskoplader sowohl mit einem Gabelträger als auch mit einer Personenbühne (Geräteträger).

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Vorführgerät mit 100 Betriebsstunden (Baujahr 2023) zum Kaufpreis von 86.867,32 Euro (inklusive der Anbauteile) durch die Fa. B.au Maschinenservice aus Nieder-Olm.

Eine Rückfrage bei RA Dausner (Berater der Vergabestelle der VG-Verw.) im April 2023 zu einer vergleichbaren Angelegenheit (Kauf eines gebrauchten Aufsitzrasenmähers) ergab, dass bei gebrauchten Maschinen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der Kaufpreis ca. 25 bis 30 % unter dem Neupreis liegt. Siehe hierzu die Bestimmung des § 8 Abs. 4 Satz 14 der UVgO (Unterschwellenvergabeverordnung), nachdem eine vorteilhafte Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führen, als dies bei Durchführung einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung bezogen werden könnte. Der Neupreis des Teleskopladers beträgt 129.876,60 Euro (Angebot liegt 33 % unter dem Listenpreis).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Teleskopladers der Fa. Merle zu und stellt die notwendigen Finanzmittel in der Höhe von 87.000 Euro gem. § 100 GemO überplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt durch Nachzahlung von Steuern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Einrichtung eines Jugendrates (Jugendparlament);

hier: Vorstellung des Satzungsentwurfes und des Zeitplanes (SPD-Antrag vom 27.11.2019)

Vorlage: 2024/006/101

Information:

In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2019 stellte die SPD-Fraktion den Antrag auf Einrichtung eines Jugendparlaments für die Ortsgemeinde Bodenheim. Der SPD-Antrag betont, dass ein Jugendparlament ein wichtiger Teil der Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung des Lebensumfelds ist. Es soll der Politikverdrossenheit junger Menschen entgegenwirken und diesen die Möglichkeit geben, früh demokratische Prozesse kennenzulernen und aktiv an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Durch die Aufnahme des Jugendparlaments in die Beratungsfolge des Ortsgemeinderates bei Themen, die einen jugendrelevanten Bezug besitzen, sollen die besonderen Bedürfnisse und ggf. unterschiedlichen Standpunkte der Jugendlichen in die Meinungsfindung der kommunalen Gremien mit einbezogen werden.

Der damalige zweite Beigeordnete, Herr Schöller, informierte den Sozialausschuss in der Sitzung vom 12.02.2020 über die geplante Einrichtung eines Jugendparlaments. Um den Bedarf eines solchen Parlaments zu ermitteln, sollte eine Umfrage bei allen Jugendlichen der Ortsgemeinde im Alter zwischen 14 und 21 Jahren durchgeführt werden. Aufgrund des im März 2020 verhängten Lockdowns und der anhaltenden Corona-Pandemie wurde diese Umfrage jedoch nicht mehr durchgeführt.

Der zweite Beigeordnete, Herr Mutzke, griff das Thema 2023 wieder auf. In den Sitzungen des Sozial-, KiTa- und Jugendausschusses vom 03.05.2023 und 13.07.2023 wurde das Thema besprochen sowie Erfahrungen aus anderen Ortsgemeinden und Satzungen gesammelt. Für eine Bedarfsabfrage wurde der Jugendtreff mit einbezogen. Zusammen mit dem Leiter des Jugendtreffs, Herrn Kai Miczek, hat die Verwaltung an dem Entwurf einer Satzung sowie einem Zeitplan für die Wahl einer Jugendvertretung gearbeitet. Der Satzungsentwurf liegt vor.

Zeitplan und weitere Schritte:

Nach anfänglichen Überlegungen die Wahl einer Jugendvertretung parallel zur Europa- und Kommunalwahl 2024 stattfinden zu lassen, hat sich die Verwaltung in Rücksprache mit dem Jugendvertreter dagegen entschieden und möchte den Jugendlichen eine eigenständige Wahl mit entsprechender Aufmerksamkeit einräumen.

Nach dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat, werden alle Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde Bodenheim angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung im Juni (nach der Europa- und Kommunalwahl) eingeladen. Die Wahl zur ersten Jugendvertretung der Ortsgemeinde Bodenheim soll dann nach den Sommerferien stattfinden.

Zu TOP 5:

Kriegsmahnmal im Umgebungsbereich der Katholischen Kirche;

Behandlung eines Bürgerantrages; Vorlage: 2024/006/089

Sachverhalt:

Am Rande der Feierlichkeiten zum letztjährigen Volkstrauertag (19.11.2023) sprach ein Bodenheimer Bürger in Anwesenheit mehrerer Ratsvertreter vor. Er verwies auf eine erstmals in 2022 vorgebrachte Anregung. Er wiederholte diese und bittet die Gemeindeverantwortlichen, das unweit der Katholischen Kirche stehende Kriegsmahnmal insbesondere hinsichtlich der in einer Granit-Stele eingravierten Inschrift zu hinterfragen ggf. zu entfernen bzw. zu ändern. Die Inschrift lautet „Ehret unsere Toten. Sie starben damit Deutschland lebe“.

Mit der Beschlussvorlage liegt die als email vorliegende Anregung mitsamt von zwei Fotodokumenten vor, woraus sich ein Gesamteindruck abbilden lässt.

Die Verwaltung konnte sich in der Zwischenzeit der Thematik annehmen. Mit Unterstützung des Kulturbeauftragten Bernhard Marschall wurden umfangreiche Recherchen zur historischen Entstehung des Kriegsmahnmals angestellt. Unter anderem wurden alle Ratsprotokolle gesichtet, um hierdurch Erkenntnisse zum bestehenden Mahnmal für die gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege zu erlangen. Weiterhin wurden hierzu lebende Zeitzeugen befragt.

Die Verwaltung hat versucht die recherchierten Ergebnisse und die zum Ausdruck gebrachten Anregungen des besagten Bürgers sowie die möglichen -noch auszudiskutierenden-Vorstellungen eines aktuellen Gemeinderates in ein mögliches Änderungskonzept münden zu lassen.

Im Groben sieht dieses vor, das bestehende Kriegsmahnmal zu belassen, jedoch notwendige Richtigstellungen und Korrekturen durch die Errichtung einer zusätzlichen Informations-Stele im nahen Umfeld des Kriegsmahnmals zu dokumentieren. Weiterhin soll die heutige Gedenkstätte künftig Friedensmahnmal dafür sein, sich für Frieden und Beachtung der Menschenrechte aktiv einzusetzen.

Mit dieser Beschussvorlage liegt ein Text-Vorschlag als Entwurf vor. Dieser kann im Volltext auf besagter zusätzlicher Informations-Stele abgebildet werden. Alternativ dazu könnte auf besagter Informations-Stele auch ein Kurztext mit QR-Code-Verweis auf den Langtext und weiteren hinterlegten Informationen (Alt-Fotografien, Ratsprotokolle) verwiesen werden.

Im nachfolgenden Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern die Möglichkeit gegeben, zwischen verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten zum weiteren Vorgehen zu entscheiden.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Bürgeranregung eines geänderten Darstellungskonzeptes des Kriegsmahnmals unweit der Katholischen Kirche und auf der Grundlage des vorliegenden Textvorschlages empfiehlt der der Gemeinderat:

A 1: Das bestehende Kriegsmahnmal soll unverändert bestehen bleiben

A 2: Das bestehende Kriegsmahnmal soll konzeptionell überarbeitet werden

A 3: Die Entscheidung hierüber wird vertagt, bis der neu gewählte Gemeinderat nach der Sommerpause arbeitsfähig ist.

Bei Stimmen-Mehrheit für die Option A2:

B 1: Dem Gestaltungs- und Textvorschlag wird zugestimmt.

B 2: Ein aus Ausschuss-/Ratsmitgliedern paritätisch besetzter Arbeitskreis berät über ein mögliches Änderungskonzept und legt dieses dem aktuellen Gemeinderat zur Entscheidung vor.

B 3: Die Beratung zum möglichen Änderungskonzept wird vertagt, bis der neu gewählte Gemeinderat nach der Sommerpause 2024 arbeitsfähig ist.

A 2 wird einstimmig angenommen

B 2 wird einstimmig angenommen, bis Ende der 18 KW sollen die Ausschuss-/Ratsmitglieder benannt werden.

Zu TOP 6:

Errichtung einer Mahn-/Erinnerungsstele am Gedenkstein ("Im Bürgel") zum Absturz der F16-Kampfflieger-Jets vom 29.6.1988; Vorlage: 2024/006/090

Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt eine formlose Bürgeranfrage bzw. -anregung vor, im Bereich der ehemaligen Absturzstelle der beiden F16-Kampfflieger-Jets vom 29.6.1998 eine Informations- und Gedenkstele zu errichten. Hierbei wird konkret angeregt, diese direkt neben dem unscheinbaren Gedenkstein des seinerzeit zu Tode gekommenen US-Kampfpiloten Michael Crandall zu positionieren.

Mit Unterstützung des Kulturbeauftragten Bernhard Marschall konnten die wesentlichen Informationen zum Absturzgeschehen, deren Hintergründe und Konsequenzen recherchiert werden.

Die Verwaltung hat versucht aus den recherchierten Ergebnissen einen möglichen Informationstext für eine Informations- Gedenkstele zu erstellen. Dieser liegt als Textvorschlag mitsamt eines Bildes des Gedenksteins vor. Der Text kann sowohl als Volltext auf besagte Informationsstele als auch als Kurzfassung unter QR-Code-Verweis auf die Langfassung nebst weiteren Dokumenten verwandt werden.

Im nachfolgenden Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern die Möglichkeit gegeben, zwischen verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten zum weiteren Vorgehen zu entscheiden.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Bürgeranregung zur Errichtung einer Informations- und Mahnstele zum Anlass des Absturzes von zwei US-F16-Kampfflieger-Jets vom 29.6.1988 beschließt der Gemeinderat:

A 1: Die Errichtung einer Informations- und Mahnstele

A 2: Auf die zusätzliche Errichtung einer Informations- und Mahnstele wird verzichtet

A 3: Die Entscheidung hierüber wird vertagt, bis der neu gewählte Gemeinderat nach der Sommerpause 2024 arbeitsfähig ist

Bei Stimmen-Mehrheit für die Option A 1:

B 1: Dem Textvorschlag wird zugestimmt.

B 2: Ein aus Ausschuss-/Ratsmitgliedern paritätisch besetzter Arbeitskreis berät über ein mögliches Konzept und legt dieses dem aktuellen Gemeinderat zur Entscheidung vor.

B 3: Die Beratung zum möglichen Ausführungskonzept wird vertagt, bis der neu gewählte Gemeinderat nach der Sommerpause arbeitsfähig ist.

A 1 wird einstimmig angenommen, der Gedenksein wird versetzt.

B 1 wird einstimmig angenommen, dem vorgelegten Textvorschlag wird zugestimmt.

Zu TOP 7:

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

Zu TOP 7.1:

Bauantrag

Nutzungsänderung von Besprechungs- und Gastronomieraum in Praxiseinheit, Hilgestraße

Vorlage: 2024/006/066

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 10.05.2024 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Eichweg – Nord, Bereich Kümmerlinghalle – 2. Änderung“.

Der Bebauungsplan gibt ein Gewerbegebiet vor. Allgemein zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke sowie Einzelhandelsbetriebe ausschließlich im Bereich Drogeriewaren /Apotheken sowie orthopädische und medizinische Waren.

Ausnahmsweise können Anlagen für gesundheitliche Zwecke zugelassen werden. Hier geht es nun um eine solche Anlage für gesundheitliche Zwecke. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.2:

Bauantrag

Sanierung Hauptgebäude und Aufstockung Nebengebäude, Obergasse

Vorlage: 2023/006/138/1

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist baldmöglichst herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), innerhalb des Sanierungsgebietes und somit im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Dem Bauvorhaben wurde seitens des Sanierungsbüros BBP bereits mit Stellungnahme aus Mai 2023 zugestimmt. Zwischenzeitlich wurden Änderungen an den Planunterlagen vorgenommen und das Sanierungsbüro BBP erneut um Stellungnahme gebeten. Gemäß vorliegender Stellungnahme aus April 2024 empfiehlt das Büro BBP mit der Auflage, eine Abstimmung der Fassadenfarben vor Durchführung der Arbeiten vorzunehmen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 15; Nein-Stimmen 4; Enthaltungen 4;

Zu TOP 8:

Annahme von Spenden

Sachverhalt:

Für Kulturbuntes Bodenheim sind Spenden in Höhe von insgesamt 1.350 € eingegangen. Die Benennung der Einzelspender erfolgt wie üblich im nichtöffentlichen Teil dieser Ratssitzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 9.1:

Anschaffung von Spielgeräten für die Kinderspielplätze Neckarstraße

und "Im Walter"

Wird verlesen

Zu TOP 9.2:

Vergabe der Architektenleistung für den Küchenanbau und Umbau der Kita Spatzennest in Bodenheim; Vorlage: 2024/006/058

Sachverhalt:

Die Kita Spatzennest in Bodenheim soll umgebaut und um einen Küchenanbau mit Speiseraum ergänzt werden. Hierzu wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.02.2024 ein Planungskonzept vom Architekten Gerold Lang vorgestellt und so vom Rat auch angenommen. Der Architekt Gerold Lang soll nun zunächst für die Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Erwirkung der Baugenehmigung beauftragt werden, LP 1 – 4.

In dieser Gemeinderatssitzung wurde unter TOP 8 dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Erwirkung einer Baugenehmigung und für die Ausschreibung und Beauftragung der notwendigen Gewerke erteilt.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister beauftragt, auf Grund seiner Vergabevollmacht, den Architekt Gerold Lang mit der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen zur Erlangung der Baugenehmigung.

Zu TOP 9.3:

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen des Umbaus Dollespark 1. BA

Vorlage: 2024/006/068

Sachverhalt:

Für Landschaftsbauarbeiten im Rahmen des Umbaus Dollespark 1. BA fand am 20.03.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 7 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Scholtissek aus Eltville.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Nierstein.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 unter TOP 14.2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH wird mit Landschaftsbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9.4:

Neubau "Haus des Sports"; Beauftragung Prüfstatik; Vorlage: 2024/006/070

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim plant die Sanitär- und Umkleideräume am Sportplatz vom jetzigen Standort in der Mainzer Straße an die Guckenberghalle zu verlagern. Für den als „Haus des Sports“ benannten Neubau wurde inzwischen ein Bauantrag bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gestellt.

Als nächster Schritt muss nun die Prüfstatik beauftragt werden, da die LBauO vorschreibt, dass die Tragwerksplanung durch einen unabhängigen Prüfstatiker geprüft werden muss. Weiterhin überwacht der Prüfstatiker die Ausführung auf der Baustelle. Die für die Vergütung und Abrechnung zuständige Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik (bvs) hat eine vorläufige Vergütungsmitteilung für den mit der Prüfstatik zu beauftragenden Dipl.-Ing. Jürgen Lunkenheimer aus Bad Kreuznach vorgelegt. Diese endet mit 8.020,11 € brutto.

In seiner Sitzung am 21.03.2023, TOP 9.1 hat der Gemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht zur Beauftragung notwendiger Planungsleistungen erteilt.

Beschluss:

Der Dipl.-Ing. Jürgen Lunkenheimer aus Bad Kreuznach wird mit der Erstellung einer Prüfstatik gemäß der vorläufigen Vergütungsmitteilung des bvs vom 04.03.2024 über brutto 8.020,11 € beauftragt.

Zu TOP 9.5:

Vergabe des Straßenausbaus im Rahmen des Sanierungsgebiets Bodenheim 3. BA

Vorlage: 2024/006/099

Sachverhalt:

Für Straßenausbauarbeiten im Rahmen des Sanierungsgebietes 3. BA bzw. der Erweiterung des Verbandsgemeinderathauses fand am 03.04.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro SIA GmbH aus Alzey. Ausschluss des Angebotes der Firma HAN Bau GmbH gemäß §16 d Abs. 1 Nr. 1 VOB/A.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Gerharz GmbH aus Bad Kreuznach.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 unter TOP 6 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Gerharz GmbH wird mit Straßenausbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, anteilig in Höhe von 1.113.750,38 € (Abschnitt 1 im LV), im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10:

Informationen

Beigeordneter Andreas Kappel berichtet über die bevorstehende Fertigstellung des Themenwanderweges. Er bedankt sich insbesondere bei der Ratskollegin Ellen Arnold als Hauptkoordinatorin und künftige Wegepatin sowie für die fraktionsübergreifende Unterstützung bei der SPD, CDU und FWG und die positive Begleitung durch den Bauern- und Winzerverein vor allem bei den Wegebegehungen.

Zu TOP 11:

Anträge/Anfragen

Es erfolgt eine Anfrage seitens der FWG Fraktion zum Sachstand der Sanierung der drei geschädigten Grabsteine auf dem Jüdischen Friedhof. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die von beiden Denkmalbehörden vorgegebene Ausschreibung vorsieht nur denkmalzertifizierte Betriebe und Sachverständige zuzulassen. Das vorliegende Angebot des zertifizierten Steinmetzbetriebes könne aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugelassen werden. Anhand einer von der Denkmalbehörde übermittelten Zulassungsliste aller in Deutschland zertifizierten Betriebe hätte er selbst daraufhin eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Die Abgabefrist sei aktuell gerade abgelaufen. Die Rücklauf- und Bewerberquote lässt jedoch vermuten, dass keine verwertbaren Angebote vorliegen werden.

Der Vorsitzende erläutert, dass er zur Frage des weiteren Fortgangs des Vorgangs selbst inzwischen etwas ratlos sei.

Seitens der Antrag stellenden FWG-Fraktion wird angeregt, die Denkmalbehörden über den neuen Sachstand zu informieren. Ggf. seien die Denkmalpflegebehörden dann einsichtig und genehmigen die Ausführung der Restaurierungsarbeiten des vorliegenden zertifizierten Steinmetzbetriebes.

Der Vorsitzende sagt zu, dass er sich in dem vorgenannten Sinne nochmals mit den zuständigen Denkmalbehörden in Verbindung setzen werde.

Zu TOP 19:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten gefasst wurden:

- Zuschussgewährung für private Modernisierungsmaßnahmen im Ortskern im Rahmen der staatlichen Städtebauförderung

- eine Grundstücksangelegenheit

- drei Mietangelegenheiten zur Nutzung der Sport- und Kulturhalle „Im Bürgel “, nach § 10 Abs. 4 (Antrag auf Abweichung) der Nutzungsordnung

- eine Personalangelegenheit

- Annahme von Spenden für die Bodenheimer Flüchtlingshilfe unter Benennung der Einzelspenden

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:53 Uhr.

Thomas Becker-Theilig
Heike Jennewein
Vorsitzender
Schriftführerin