Übergriffe auf Nutztiere sind innerhalb von 24 h über die Großkarnivoren-Hotline 06306 911 199 bzw. 06131 884 268 199 zu melden. Über diese Hotline können auch außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen Meldungen zu toten und verletzten Wild- und Nutztieren vorgenommen werden sowie alle andere Hinweise wie Sichtungen oder Losungsfunde gemeldet werden. Die Begutachtung toter und/oder verletzter Nutztiere mit
Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer, findet ausschließlich durch vom Land Rheinland-Pfalz beauftragte Personen statt. Wurde im Vorfeld eine Beprobung des Tierkörpers durch nicht oben genannte Personen durchgeführt, muss dies dem KLUWO unverzüglich mitgeteilt werden.
Im Fall der Beprobung eines Tierkörpers mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer durch Dritte, kann eine Kontamination des Tierkörpers im Vorfeld der Beprobung durch das KLUWO nicht
ausgeschlossen werden. Erhält das KLUWO im Nachgang einer Begutachtung Kenntnis darüber, dass im Vorfeld eine Beprobung durch Dritte erfolgte die nicht kommuniziert wurde, behält sich das KLUWO vor, die Anfahrt und die Arbeitskosten des amtlich beauftragten Gutachters dem Tierhaltenden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Beantragung einer Ausgleichszahlung bei vorheriger Beprobung eines Nutztierrissverdachtsfalls durch Dritte nicht mehr gegeben. Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens eines wolfsabweisenden Grundschutzes innerhalb ausgewiesener Präventionsgebiete.
Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO)
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz
Hauptstraße 16, D-67705 Trippstadt
E-Mail: kluwo@wald-rlp.de
Homepage: https://fawf.wald.rlp.de/kluwo