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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim

am Mittwoch, dem 10.07.2024 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 20:46 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erster Beigeordneter

Klaus-Werner Fritzsch, Erster Beigeordneter bis TOP 4

Beigeordnete

Heike Decker-Schneider, Beigeordnete bis TOP 4

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Thomas Adamek

Robin Bäcker

Wolfgang Brieske

Rita Drescher, Erste Beigeordnete ab TOP 5

Felicitas Hessel

Manuel Höferlin

Marco Ksinsik

Anke Renker, Beigeordnete ab TOP 5

Tanja Reßler

Thorsten Schick

Maximilian Wolf

Philipp Wolf

Eugen Zent

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Claudia Deubel, Beigeordnete der VG Bodenheim

Gustav Reck, Beigeordneter ab TOP 5

Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Monika Gengelbach

Dieter Kühnast-Krebühl

Alexander Reis

Der ausgeschiedene Beigeordnete

Thomas Schwab

Entschuldigt fehlt:

Das ausgeschiedene Ratsmitglied

Stefan Köthe

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erfolgt die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder Alexander Reis, Monika Gengelbach und Dieter Kühnast-Krebühl.

Anschließend erfolgt die Verpflichtung der Ratsmitglieder:

Namens der Ortsgemeinde Harxheim verpflichtet der Vorsitzende alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates Harxheim durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).

Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Nun stellt der Vorsitzende fest, dass mit Datum vom 02.07.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Es werden nachfolgende Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt:

Ratsmitglied Höferlin beantragt die Tagesordnung um TOP 4 „Änderung der Hauptsatzung“ zu erweitern.

Ratsmitglied Renker stellt den Antrag den TOP 5.1 „Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung - c) „Dritte/r“ Beigeordnete/r“ aufzunehmen.

Des Weiteren bittet der Vorsitzende darum die Punkte „Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete“ sowie „Wahl der Ausschussmitglieder“ abzusetzen und auf die nächste Sitzung des Gemeinderates zu vertagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung wie vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Vorlage

1.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

4.

Änderung der Hauptsatzung

5.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) "Zweite/r" Beigeordnete/r

5.1.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

c) "Dritte/r" Beigeordnete/r

6.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

7.

Bildung von Fraktionen

Zu TOP 1:

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Vorlage: 2024/026/033

Die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder erfolgte vor Eintritt in die Tagesordnung.

Zu TOP 2:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Vorlage: 2024/026/034

Die Verpflichtung der neuen Ratsmitglieder erfolgte vor Eintritt in die Tagesordnung.

Zu TOP 3:

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Vorlage: 2024/026/035

Da es sich hier um eine Wiederwahl von Herrn Hofreuter handelt, entfällt die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt und es folgt die Urkundenübergabe durch den Ersten Beigeordneten Klaus-Werner Fritzsch.

Zu TOP 4:

Änderung der Hauptsatzung

Vorlage: 2024/026/037

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen enthält, z.B. hinsichtlich der Anzahl der Beigeordneten oder des Näheren über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neu gewählten Ortsgemeinderates entgegenstehen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 GemO). Sofern mit der Änderung der Hauptsatzung eine Erhöhung der Zahl der Beigeordneten oder der Mitglieder in Ausschüssen verbunden ist, kann die Wahl der zusätzlichen Personen erst erfolgen, wenn die Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

Die Verwaltung der Ortsgemeinde Harxheim schlägt vor, die Hauptsatzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu ändern.

Es wird beabsichtigt, die Zahl der Ausschussmitglieder in § 4 Abs. 2 von acht auf zehn zu erhöhen. Des Weiteren wird die Anzahl der Geschäftsbereiche in § 8 Abs. 2 auf drei erhöht.

Ratsmitglied Renker beantragt die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten in § 11 Abs. 3 von 30 % auf 15 % zu verringern.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag wie vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22. März 2023 mit der durch Antrag beschlossenen Änderung in § 11 Abs. 3.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) "Zweite/r" Beigeordnete/r

Vorlage: 2024/026/036

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Im Zusammenhang mit der Wahl der Beigeordneten gilt Folgendes:

  • Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO werden die Beigeordneten stets in geheimer Abstimmung, mit Stimmzettel, in öffentlicher Sitzung gewählt.
  • Es können nur Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen werden.
  • Für die geheimen Wahlen steht eine Wahlkabine, eine Wahlurne, Stimmzettel ohne Aufdruck sowie Stimmzettelumschläge zur Verfügung. In jeder Wahlkabine befindet sich ein Kugelschreiber zur Beschriftung des Stimmzettels.
  • Wird nur ein Bewerber/eine Bewerberin vorgeschlagen, so kann mit „ja“ oder „nein“ auf dem Stimmzettel abgestimmt werden. Ergeben sich hierbei ebenso viel Ja- wie Nein-Stimmen, so ist die Wahl erneut durchzuführen. Zu diesem Wahlgang können neben dem bisherigen Bewerber/der bisherigen Bewerberin auch weitere Bewerber/innen vorgeschlagen werden.
  • Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers oder der Bewerberin, für den oder die das Ratsmitglied seine Stimme abgeben möchte, auf den Stimmzettel zu schreiben.
  • Das handschriftliche Ausfüllen der Stimmzettel durch Ratsmitglieder entspricht der „eindeutigen Kennzeichnung“ von Stimmzetteln gem. § 40 Abs. 4 Satz 3 GemO.
  • Das OVG Rheinland-Pfalz hat keine Bedenken, wenn die Stimmzettel von den Ratsmitgliedern handschriftlich ausgefüllt werden. Dies widerspreche nicht den Grundsätzen einer geheimen Wahl, denn es stünde jedem Ratsmitglied frei, seine Handschrift zu verstellen oder in Druckbuchstaben zu schreiben (OVG Rheinland-Pfalz v. 10.07.1978, Az: 7 A 75/78). Diese Entscheidung ist nach wie vor aktuell.
  • Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine nach innen zu falten, in den Stimmzettelumschlag zu stecken und dieser ohne Zukleben zu verschließen.
  • Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung.
  • Ungültig sind Stimmzettel, die den Namen eines nicht vor der Wahl vorgeschlagenen Bewerbers/Bewerberin enthalten.
  • Keine eindeutige Kennzeichnung und damit Ungültigkeit der Stimme liegt vor, wenn ein Ratsmitglied hinter „Ja“ bzw. den Namen eines/einer Vorgeschlagenen z.B. einen Smiley malt.
  • Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers/der Wählerin nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Ein zur Ungültigkeit führender Zusatz, eine Verwahrung oder ein Vorbehalt liegt z.B. dann vor, wenn diese Kennzeichnung diffamierenden oder beleidigenden Charakter hat (z.B. Schimpfwörter oder „den nicht!“).
  • Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
  • Erhält im ersten Wahlgang kein Kandidat/keine Kandidatin mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so ist die Wahl zu wiederholen.
  • Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Personen, welche die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt.
  • Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhalten haben, entscheidet das Los, welche Person in die Stichwahl kommt.
  • Bei notwendigen Losentscheiden werden Loszettel von gleicher Güte und Beschaffenheit mit Bewerbernamen beschriftet, in Umschläge von gleicher Güte und Beschaffenheit gegeben und in einen, oben offenen Behälter gelegt. Vor der Ziehung sind die Umschläge durch ein Mitglied des Wahlausschusses zu mischen. Das Los wird durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gezogen.
  • Ergibt sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet wiederum das Los.
  • Nach der Geschäftsordnung erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Die Stimmzettel sind nach der Feststellung des Wahlergebnisses mindestens zwei Wochen in einem verschlossenen Umschlag vom Vorsitzenden aufzubewahren. Erfolgt keine Wahlanfechtung gem. § 43 Abs. 1 GemO, sind die Stimmzettel nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zu vernichten.

Ratsmitglied Adamek gibt nachfolgende persönliche Erklärung ab.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Bevor wir gleich zur Wahl des 1. Beigeordneten kommen, möchte ich eine persönliche Erklärung abgeben. Als ich vor 10 Jahren das 1. Mal in den Rat gewählt wurde, war die Intension das wir alle Probleme sachlich diskutieren und dann die beste Lösung gewinnt, egal woher sie kommt. Halt eben für den Ort.

Leider scheint sich das aber bereits in der konstituierenden Sitzung dieser Legislaturperiode zu ändern. Die Mehrheiten haben sich verschoben, da nun 5 Gruppierungen im Rat vertreten sind. Die SPD, FWG und die Grünen haben sich darauf verständigt, das sie jeder einen eigenen Beigeordneten stellen wollen, was mit der Mehrheit ihrer Stimmen auch möglich ist.

Wenn es denn so kommt, kann man getrost sagen: es ist egal das die CDU als größte Fraktion ein Vorschlagsrecht hat, noch interessiert es das der bisherige 1. Beigeordnete Klaus Werner Fritzsch das mit Abstand beste Einzelergebnis bei der Gemeinderatswahl hatte, immerhin fast 300 Stimmen mehr als der Nächste. Die 3 Parteien tun es trotzdem, allerdings NICHT für den Ort!

Für den Ort gibt es keinen besseren Kümmerer als Klaus Werner Fritzsch.

Ihn nicht zu wählen hieße die schlechteste Entscheidung der letzten 10 Jahre zu treffen und das Wählervotum ausdrücklich zu ignorieren.

Gehen wir vor der Wahl nochmal in uns und überlegen, was ist in der Situation das Beste für den Ort? Wer ist die Beste Lösung für den 1. Beigeordneten in Harxheim?

Gleich werden wir als Ratsmitglieder gefordert sein zu entscheiden, Kandidat A oder Kandidat B, eine Enthaltung ist nicht das wofür wir gewählt wurden, denn es geht um die Weichenstellung im Ort und ein aufrechtes Handeln nach dem eigenen Gewissen.

Vielen Dank

Thomas Adamek“

Im Anschluss trägt Ratsmitglied P. Wolf nachfolgende persönliche Erklärung vor.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

Die Erklärung meines Vorredners Herrn Adamek ist nicht zutreffend, sie enthält zwei Fehler.

1.

Niemand soll heute aus einem Amt gedrängt werden. Es geht den neuen Kandidaten um politische Teilhabe und gemeinsame Verantwortung für Harxheim. Zwei neue Fraktionen, die Grünen und die FWG, sind mit großen Stimmenzahlen in den Rat gewählt worden, was sich in den Vorschlägen widerspiegelt.

2.

Das Wählervotum ist die neue Zusammensetzung des Gemeinderates. Das Votum dieses Gemeinderates ist Ausdruck des gesetzmäßigen Volkswillens.

Der Vorschlag der SPD-Fraktion für das Amt der Ersten Beigeordneten ist Rita Drescher. Sie ist seit 20 Jahren im Gemeinderat, sie war Ortsbürgermeisterin, sie war Erste Beigeordnete und sie ist für dieses Amt mindestens genauso geeignet.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Philipp Wolf am 10.07.2024“

Der Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge zur Wahl der Beigeordneten.

Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahlen.

Nach der Geschäftsordnung erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Die Stimmzettel sind nach der Feststellung des Wahlergebnisses mindestens zwei Wochen in einem verschlossenen Umschlag von Vorsitzenden aufzubewahren. Erfolgt keine Wahlanfechtung gem. § 43 Abs. 1 GemO, sind die Stimmzettel nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zu vernichten.

Vor Beginn der Wahlhandlungen beauftragt der Vorsitzende nachfolgende Ratsmitglieder mit der Auszählung der Stimmen:

Thorsten Schick

Robin Bäcker

a) Wahl der/des Ersten Beigeordneten

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim

Von der SPD-Fraktion wird Frau Rita Drescher vorgeschlagen.

Von der CDU-Fraktion wird Herr Klaus-Werner Fritzsch vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

1. Wahlgang zur Wahl der/des Ersten Beigeordneten

Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.

Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 16 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 16 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen

./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen

./. Zahl der Stimmenthaltungen

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:

Rita Drescher

Klaus-Werner Fritzsch

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Rita Drescher zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim gewählt wurde und händigt der Ersten Beigeordneten Rita Drescher die Ernennungsurkunde aus.

Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.

Nach der Wahl der Ersten Beigeordneten gibt RM Fritzsch nachfolgende persönliche Erklärung ab.

„Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Anwesende,

ehrlich gesagt, habe ich bis vor wenigen Minuten noch darauf vertraut, dass sich die Mehrheit der Ratsmitglieder besinnt, und mich im Amt des 1. Beigeordneten bestätigt. Es war mir stets eine Herzensangelegenheit und eine Ehre, mich in den letzten 10 Jahren für Harxheim zu engagieren und unser Dorf nach außen zu repräsentieren. Schade - ich hätte mich gerne weitere 5 Jahre an der Seite von unserem Bürgermeister Andreas Hofreuter für unser Harxheim eingebracht. Der Ehrencodex, dass die stärkste Fraktion den 1. Beigeordneten stellt, zählt wohl in heutiger Zeit nicht mehr und so werde ich voller Wehmut heute meinen Platz räumen. Ich werde nach der Sitzung mein begonnenes Übergabeprotokoll fertigstellen, alle Schlüssel abgeben und kündige aufgrund der Kurzfristigkeit schon jetzt an, dass einer der neuen Beigeordneten übermorgen um 9:00 einen schon länger vereinbarten, wichtigen Halbtags-Termin antreten müsste. Alle weiteren Juli Termine mit den entspr. Ansprechpartnern werden im Übergabe Protokoll zu finden sein.

Ich bedanke mich bei den Mitgliedern der alten Verwaltung dem Sekretariat, den Bauhof Mitarbeitern, bei allen Ratsmitgliedern, den Mitarbeitern der VG und den Harxheimer Vereinsvorsitzenden für die gute Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren.

Ich gratuliere der neuen 1. Beigeordneten zu ihrer Wahl und hoffe für Harxheim, dass sie die nötige Zeit, das nötige Engagement, die erforderlich Sachkenntnis und die nötige Loyalität zu unserem Bürgermeister aufbringt.

Vielen Dank“

b) Wahl der/des Zweiten Beigeordneten

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim

Von der FWG-Fraktion wird Frau Anke Renker vorgeschlagen.

Von der CDU-Fraktion wird Frau Heike Decker-Schneider vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

1. Wahlgang zur Wahl der/des Zweiten Beigeordneten

Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.

Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 16 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 16 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen

./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen

./. Zahl der Stimmenthaltungen

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:

Anke Renker

Heike Decker-Schneider

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Anke Renker zur Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim gewählt wurde und händigt der Zweiten Beigeordneten Anke Renker die Ernennungsurkunde aus.

Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.

Zu TOP 5.1:

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

c) "Dritte/r" Beigeordnete/r

Vorlage: 2024/026/036/1

c) Wahl der/des Dritten Beigeordneten

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Dritten Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim

Von der Grüne-Fraktion wird Herr Gustav Reck vorgeschlagen.

Von der CDU-Fraktion wird Herr Kevin Krull vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

1. Wahlgang zur Wahl der/des Dritten Beigeordneten

Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.

Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 16 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 16 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen

./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen

./. Zahl der Stimmenthaltungen

Demnach gültige Stimmzettel

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:

Gustav Reck

Kevin Krull

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Gustav Reck zum Dritten Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim gewählt wurde und händigt dem Dritten Beigeordneten Gustav Reck die Ernennungsurkunde aus.

Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.

Zu TOP 6:

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

Vorlage: 2024/026/038

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Ortsgemeinderats beschränkt. Aus diesem Grund hat der neu gewählte Ortsgemeinderat für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bis zur Beschlussfassung über die künftige Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Ortsgemeinderates am 09. Juni 2024, also bis zum 08. Dezember 2024, kein Beschluss über die Geschäftsordnung des neu gewählten Ortsgemeinderates zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz.

In der Vergangenheit wurde regelmäßig die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode erneut beschlossen und im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bei Bedarf geändert.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024-2029.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bildung von Fraktionen

Vorlage: 2024/026/039

Gemäß § 30a GemO können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen sind dem Ortsbürgermeister mitzuteilen.

Nach Sachvortrag durch den Ortsbürgermeister schließen sich die Ratsmitglieder zu folgenden Fraktionen zusammen:

CDU-Fraktion

Jennifer Ackermann, Tanja Reßler, Thomas Adamek, Klaus-Werner Fritzsch, Heike Decker-Schneider (parteilos)

Vorsitzender der CDU-Fraktion

Thomas Adamek

Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion

Tanja Reßler

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eugen Zent, Felicitas Hessel, Robin Bäcker

Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eugen Zent

Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Felicitas Hessel

SPD und FWG werden nachgereicht.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:46 Uhr.

Andreas Hofreuter  —  Ayleen Haibach
Vorsitzender  —  Schriftführerin