Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 38/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim

am Montag, dem 07.09.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:32 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:32 Uhr bis 21:49 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:49 Uhr bis 21:50 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Jens Mutzke

Erster Beigeordneter

Martin Acker

Beigeordnete

Diana Vogler

Die Ratsmitglieder

Peter Acker

Martina Biennek

Stefan Both

Uwe Breivogel

Nicole Dittmann

Thomas Glück

Daniel Göttert

Heike Hermes

Michael Jo

Michael Kasper

Markus Kirch

Wolfgang Kirch

Jan Kissau

Björn Leber

Michael Leber

Jonathan Maskos

Jens Richterich

Mareike Birgit Strampe

Andrea Sucker

Schriftführerin

Vanessa Taner

Von der Verwaltung

René Nauheimer - Erster Beigeordneter der VG

Markus Forschner - zu TOP 2

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger 1

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Heidi Veit-Gönner

Die Ratsmitglieder

Jonas Gauer

Sara Jamina Kamp

Hans Löffert

Roland Martinez

Marco Vollrath

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 31.08.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Vanessa Taner bestimmt. Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen der Tagesordnung bekannt: TOP 2 - Neubau einer Vereinslagerhalle; Vergabevollmacht für Bau- Dienst-, und Lieferleistungen - wird von der Tagesordnung entfernt und - Nachträgliche Genehmigung des Widerspruchs gegen die Festsetzung der Kreisumlage - kommt als neuer TOP 10 ergänzend hinzu. Dementsprechend verschiebt sich die Tagesordnung. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

 

2.

Information zur Klimatisierung der eigenen Liegenschaften

2026/006/161

3.

Jahresabschluss 2024;

hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung

2026/006/169

4.

Bauantrag

Errichtung einer Doppelgarage und Befreiung von der Festsetzung der überbaubaren Fläche, Rosenweg

2026/006/149

5.

Anträge der Ratsfraktionen

 

5.1. Antrag zur Ausstattung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Bodenheim mit Klimaanlagen; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.07.2026

 

5.2. Antrag auf Bau von ortsfesten Rahmen an zwei Ortseingängen zur Aufnahme von Werbebannern für Ankündigungen von Veranstaltungen; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2026

 

5.3. Antrag auf Maßnahmen für den Hitzeschutz für vulnerable Gruppen in der Gemeinde; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2026

 

6.

Annahme von Spenden

 

6.1. Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) I

2026/006/155

6.2. Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) II

2026/006/156

6.3. Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) III

2026/006/157

6.4. Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) IV

2026/006/158

6.5. Annahme von Spenden, Spielleitplanung

2026/006/159

7.

Bekanntgabe von Vergaben

 

7.1. Im Bürgel III - Endausbau Uwe-Zeidler-Ring -Straßenbaumaßnahmen-

hier: Vergabe des Nachtrages 02 an Fa. Strabag

2026/006/143

7.2. Erneuerung Hilgestraße:

Vergabe Projektsteuerung

2026/006/145

7.3. Vergabe Standsicherheitsprüfungen von Grabmalen 2027 - 2031

2026/006/153

8.

Anträge/Anfragen

 

9.

Informationen

 

9.1. Zuwendung für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung - Z-U-G

2026/006/154

10.

Nachträgliche Genehmigung des Widerspruchs gegen die Festsetzung der Kreisumlage

2026/006/167

Nichtöffentlicher Teil:

11.

Vertragsangelegenheit

 

Öffentlicher Teil:

12.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

Zu TOP 2:

Information zur Klimatisierung der eigenen Liegenschaften; Vorlage: 2026/006/161

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt das Wort an Markus Forschner weiter. Dieser informiert über die verschiedenen Möglichkeiten zur Klimatisierung der einzelnen Liegenschaften. Zusätzlich werden mögliche Fördermittel und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Prüfung und Abwägung der Fördermöglichkeiten erforderlich ist, um die entsprechenden Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Als nächster Schritt soll eine Übersicht der einzelnen Liegenschaften erarbeitet werden. Diese soll für jede Liegenschaft mögliche Varianten der Klimatisierung einschließlich der Kosten und in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten darstellen. Die Übersicht soll als Grundlage für eine gemeinsame Priorisierung und Entscheidung sowie für die weitere Haushaltsplanung dienen.

Zu TOP 3:

Jahresabschluss 2024; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/006/169

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Bodenheim wurde in der Sitzung am 12.08.2026 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2024 nicht erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein Fehlbetrag i.H.v. 529.465,73 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (7.799.063,48 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 496.151,74 € zu decken. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 46.970.655,49 € und ist somit positiv.

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Mareike Strampe weiter. Diese verliest den Jahresabschlussbericht 2024.

Rechnungsprüfungsbericht

„Die Prüfung des Jahresabschlusses fand am 12.08.2026 statt.

Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:

Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchhaltungsbelege.

Beanstandungen: Keine

Es wurde die Verwaltung unabhängig von der Feststellung und Entlastung um ergänzende Stellungnahme gebeten:

Maßnahme 120, Umgestaltung Dollespark.

Hier gibt es von Fa. Seip eine Rechnung, an welcher ein Plan mit einer Umgestaltung angeheftet ist. Dieser Plan weicht, laut Aussage des Ausschusses, deutlich von der ursprünglichen Planung, welche im Gemeinderat war, ab. Wieso?

Maßnahme 120 - Umgestaltung Dollespark

Der Gemeinderat hat am 5. Februar 2024 unter TOP 14.2 „Überplanung und Umgestaltung des Dollesparks“ den Entwurf für den 1. Bauabschnitt einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses Entwurfs und des entsprechenden Leistungsverzeichnisses erfolgte am 20. März 2024 die Submission und anschließend die Vergabe der Arbeiten an die Firma Seip. Die spätere Anpassung der Planung ist im Wesentlichen auf den Erhalt des vorhandenen Walnussbaumes im Zentrum der Spielfläche zurückzuführen. Eine ursprünglich vorgesehene Umpflanzung des Baumes hätte aufgrund der Jahreszeit erst im Herbst erfolgen können. Daher wurde während der weiteren Planung entschieden, den Baum an seinem Standort zu erhalten und die vorgesehenen Spielgeräte um diesen herum anzuordnen. Die Spielgeräte selbst entsprechen dabei der ursprünglichen Planung. Verändert wurde vor allem deren konkrete Anordnung. Durch diese Anpassung sowie das Einrücken des Zaunes mit größerem Abstand zum Feldwirtschaftsweg und die dadurch veränderten Abstände zum Hang mussten auch die übrigen vorgesehenen Bäume neu angeordnet werden. Die beiden Planstände (die vom Gemeinderat beschlossene Entwurfsplanung und die leicht überarbeitete Ausführungsplanung) werden zum Vergleich gegenübergestellt, siehe Anlage.

Der Vereinsring hat unter Kostenstelle 2811-529200, Beleg 3, eine Vollstreckungsvorankündigung der Kreiskasse an die Ortsgemeinde zur Begleichung gesendet. Hier ging es um eine Gesundheitsschulung. Der Ausschuss bittet um Aufklärung, wieso hier eine Vollstreckung auflief, wer wann von was wusste. Außerdem wird die Art des Vorgangs moniert. Richtig wäre gewesen, dass der Vereinsring überweist und anschließend der Ortsgemeinde eine Rechnung stellt - sowas bitte zukünftig beachten! Weiterhin möchte der Ausschuss wissen, woher die Vereinbarung zur Übernahme mit dem Vereinsring stammt.

Vereinsring - Gesundheitsschulung

Wie kam es zu der Vollstreckungsvorankündigung und wer hatte wann Kenntnis davon?

Nach Angaben des Vereinsrings war die ursprüngliche Rechnung aus dem Jahr 2023 dort nicht eingegangen. Erst durch eine Mahnung im Sommer 2024 wurde der Vereinsring auf den offenen Betrag aufmerksam. Am 20. August 2024 wurde die Verwaltung gebeten, den vereinbarten Gemeindeanteil an den Vereinsring zu überweisen. Diese Überweisung erfolgte zu diesem Zeitpunkt nicht. Unabhängig davon bestand weiterhin die ursprüngliche Vereinbarung, dass der Vereinsring die Rechnung gegenüber dem Kreis zunächst vollständig begleicht. Am 21. Dezember 2024 erhielt die Verwaltung per E-Mail Kenntnis von der Vollstreckungsvorankündigung. Um über die Weihnachtsfeiertage weitere Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden, wies der Ortsbürgermeister am 22. Dezember 2024 die Rechnungsabteilung der Verbandsgemeinde an, den noch offenen Gesamtbetrag unmittelbar zu begleichen. Dieses Vorgehen entsprach nicht dem ursprünglich vereinbarten Abrechnungsweg, war aufgrund der bereits vorliegenden Vollstreckungsvorankündigung jedoch eine kurzfristige pragmatische Entscheidung. Anschließend wurde die ursprüngliche Kostenteilung wiederhergestellt. Der auf den Vereinsring entfallende Anteil wurde am 31. Dezember 2024 auf die Buchungsstelle 2811-442590 an die Ortsgemeinde erstattet.

Woher stammt die Vereinbarung zur Kostenübernahme und gibt es vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Vereinen?

Die Gesundheitsschulung wurde 2023 gemeinsam vom Vereinsring und den Ehrenamtsbeauftragten der Ortsgemeinde organisiert. Vereinbart war, dass der Vereinsring die Organisation und Abwicklung der Schulung übernimmt und die Rechnung zunächst begleicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlten jeweils 10 Euro, die darüber hinausgehenden Kosten sollten von der Ortsgemeinde übernommen werden. An der Schulung nahmen insgesamt 63 Personen aus verschiedenen Bodenheimer Vereinen teil. Ziel war es, den Vereinen vor Ort die Möglichkeit zu geben, die erforderliche Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG zu erhalten und damit insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit bei Vereins- und Straßenfesten zu unterstützen. Die Kostenübernahme bezog sich damit nicht auf einen einzelnen Verein, sondern auf ein vereinsübergreifendes Angebot für alle Bodenheimer Vereine.

Unter Produkt 2910 gibt es Zahlungen an die Katholische Kirche. Der Ausschuss möchte wissen, ob es auch Zahlungen an andere Religionsgemeinschaften seitens der Ortsgemeinde gibt?

Produkt 2910 - Zahlungen an Religionsgemeinschaften

Neben den unter Produkt 2910 ausgewiesenen Zahlungen an die Katholische Kirche erfolgen seitens der Ortsgemeinde Bodenheim keine Zahlungen an andere Religionsgemeinschaften.

Unter Buchungsstelle 5559-523120 wurden Arbeiten an externe Firmen bezahlt, die auf den ersten Blick auch vom Bauhof erledigt hätten können. Wieso wurde der Bauhof hier nicht selbst tätig?

Buchungsstelle 5559-523120 - extern vergebene Arbeiten

Auf der Buchungsstelle 5559-523120 werden überwiegend Baumpflegemaßnahmen gebucht, die durch die Verbandsgemeindeverwaltung extern vergeben werden. Diese Arbeiten werden grundsätzlich nicht durch den Bauhof ausgeführt; lediglich einzelne kleinere Maßnahmen werden im Einzelfall vom Bauhof übernommen. Auch einzelne Freischneidearbeiten, beispielsweise zur Herstellung von Lichtraumprofilen, wurden extern vergeben. Diese Arbeiten können durch spezialisierte Firmen schneller und effizienter ausgeführt werden. Dem Bauhof fehlt hierfür teilweise das erforderliche Material bzw. Gerät, das andernfalls zusätzlich angemietet oder angeschafft werden müsste. Der hierfür notwendige Personal- und Materialaufwand steht daher in diesen Fällen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer externen Vergabe. Ein weiterer auf dieser Buchungsstelle erfasster Posten betrifft Markierungsarbeiten im Zusammenhang mit Wanderwegen. Diese Arbeiten wurden als Gesamtleistung extern vergeben.

Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:

Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.

Bodenheim, den 07.09.2026

Mareike Birgit Strampe

Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses“

Ortsbürgermeister Jens Mutzke als damaliger Beigeordneter und nach der Kommunalwahl 2024 als Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Thomas Glück als damaliger Erster Beigeordneter (bis zur Kommunalwahl 2024) nehmen gemäß § 22 GemO nicht an der Abstimmung teil.

Beschlüsse:

1.

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Bodenheim in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

2.

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

3.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Bauantrag

Errichtung einer Doppelgarage und Befreiung von der Festsetzung der überbaubaren Fläche, Rosenweg; Vorlage: 2026/006/149

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 15.09.2026 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Mittelweg, 3. Änderung“.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Aufgrund der besonderen Ecklage und der nur schmalen Erschließung des Grundstücks ist eine Errichtung der Garage innerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche verkehrstechnisch ungünstig und mit erheblichem baulichem Mehraufwand verbunden. Die geplante Garage soll daher teilweise außerhalb der überbaubaren Fläche an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Öffentliche Belange werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Zufahrt erfolgt über das eigene Grundstück, wodurch eine Beeinträchtigung des angrenzenden Fußweges, des Verkehrs oder der Verkehrssicherheit nicht zu erwarten ist.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Es entsteht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen 8; Nein-Stimmen 9; Enthaltungen 3

Zu TOP 5:

Anträge der Ratsfraktionen

Zu TOP 5.1:

Antrag zur Ausstattung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Bodenheim mit Klimaanlagen; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.07.2026

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Bodenheim zur Ausstattung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Bodenheim mit Klimaanlagen

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, die Kindertagesstätten in Bodenheim angesichts der zunehmenden Länge, Intensität und Frequenz von Hitzewellen mit Klimaanlagen auszustatten und hierfür die Dächer der Kindertagesstätten, wo nicht schon erfolgt, mit Photovoltaik auszustatten.

Begründung:

1. Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern Kinder sind besonders anfällig für Hitzebelastung:

•

Ihr Körper reguliert die Temperatur weniger effizient als der von Erwachsenen.

•

Sie schwitzen weniger und verlieren schneller Flüssigkeit.

2. Erfüllung der Fürsorgepflicht der Träger und des Staates

Träger von Kitas sowie der Staat tragen die Fürsorgepflicht für die ihnen anvertrauten Kinder (§ 1631 BGB, Kinderrechte im Grundgesetz, UN-Kinderrechtskonvention). Wenn Hitze die Gesundheit und Entwicklung der Kinder gefährdet, ist es verfassungsrechtlich und ethisch geboten, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen - auch durch technische Lösungen wie Klimaanlagen.

3. Lern- und Entwicklungsbedingungen im Sommer

Hitze beeinträchtigt die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern:

•

Konzentration, Gedächtnis und motorische Fähigkeiten leiden.

•

Kinder werden unruhig, müde oder aggressiv - was den pädagogischen Alltag erschwert

Klimamodelle zeigen: Hitzewellen werden häufiger, länger und intensiver. Kitas, die heute nicht auf Hitze vorbereitet sind, werden in 10-20 Jahren nicht mehr betriebsfähig sein oder im Sommer immer wieder für einige Tage schließen müssen. Eine vorausschauende Ausstattung mit Kühlung ist eine Investition in die Zukunft der Kinderbetreuung.

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausstattung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Bodenheim mit Klimaanlagen.

2. Hierfür werden Förderprogramme des Bundes und des Landes genau und wegen des drohenden Auslaufs einiger Programme sehr zeitnah geprüft:

•

die „Kälte-Klima-Richtlinie“ (Förderung für klimafreundliche Anlagen bis Ende 2026) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit;

•

die „Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit;

•

das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.

3. Die Ortsgemeinde überprüft dabei die Ausstattung der KiTas mit einer eigenen DachPV und rüstet dort, wo es zum Betrieb der Klimaanlagen sinnvoll ist, nach.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim“

Beschluss:

Zur weiteren Empfehlung und Beratung wird an den Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit an den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 5.2:

Antrag auf Bau von ortsfesten Rahmen an zwei Ortseingängen zur Aufnahme von Werbebannern für Ankündigungen von Veranstaltungen; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2026

Betreff: Antrag zur Beratung und Beschlussfassung

Bau von ortsfesten Rahmen an zwei Ortseingängen (1 x Laubenheimer Straße und 1 x Lange Ruthe, hinter dem Kreisel L413 zur B9) zur Aufnahme von Werbebannern für Ankündigungen von Veranstaltungen

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Bodenheim beantragt, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates zu setzen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1. An zwei geeigneten Ortseingängen der Ortsgemeinde Bodenheim werden ortsfeste Rahmen zur Aufnahme von Veranstaltungs- und Werbebannern errichtet.

2. Als zunächst umzusetzende Standorte werden die beiden gemeindeeigenen Grundstücke

o

am Ortseingang Laubenheimer Straße, hinter dem dortigen Kreisel auf der Ostseite, sowie

o

am Ortseingang in der Straße „Lange Ruthe“, vom Kreisel an der L413/B9 kommend, auf der Ostseite

vorgesehen.

3. Die Rahmen sollen in einem Dreiecksformat errichtet werden, damit eine zweiseitige Bespannung ermöglicht wird und damit sowohl für den in den Ort einfahrenden als auch für den aus dem Ort ausfahrenden Verkehr zur Verfügung stehen.

4. Die Rahmen sollen für Banner in einer Größe von etwa 3,20 m × 1,67 m ausgelegt werden. Damit wird eine in der Praxis gängige und kostengünstige Bauzaun-Bannergröße verwendet.

5. Die Nutzung der Rahmen soll insbesondere Bodenheimer Vereinen und örtlichen Veranstaltern zur Ankündigung von Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten zur Verfügung stehen. Die Gemeinde soll hierfür eine einfache und transparente Regelung zur Vergabe und Nutzung der Bannerflächen erarbeiten.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte einzuleiten und die Umsetzung der beiden Standorte vorzubereiten.

7. Für Planung, Herstellung und Errichtung der beiden Rahmen werden ca. 25.000 Euro veranschlagt. Die erforderlichen Mittel sind im kommenden Haushalt 2027 der Ortsgemeinde Bodenheim einzustellen.

Begründung

Die Ankündigung örtlicher Veranstaltungen ist für das gesellschaftliche Leben in Bodenheim von großer Bedeutung. Zahlreiche Vereine und Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Ortsgemeinde. Für deren Veranstaltungen stehen jedoch nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, wirksam und ortsnah auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Insbesondere an den Ortseingängen besteht die Möglichkeit, mit einer einheitlichen und gestalterisch ansprechenden Lösung auf Veranstaltungen der Bodenheimer Vereine hinzuweisen. Gleichzeitig können dadurch die bisher teilweise unterschiedlichen und provisorisch wirkenden Möglichkeiten der Bannerwerbung geordnet und städtebaulich verträglich gestaltet werden. Bereits im Jahr 2018 wurde durch die damalige Verwaltung ein Planungsauftrag an ein ortsansässiges Architekturbüro vergeben. Ziel war es, eine entsprechende Lösung für die Gestaltung von Werbemöglichkeiten an den Ortseingängen zu entwickeln. Trotz mehrfacher Anmahnungen durch die Verwaltung wurde die beauftragte Planungsleistung jedoch nicht erbracht. Der Planungsauftrag wurde zwischenzeitlich entzogen. Grundsätzlich kommen für eine solche Maßnahme mehrere Ortseingänge in Betracht, insbesondere:

•

Laubenheimer Straße,

•

Ortseingang aus Richtung Nackenheim am Kreisel,

•

Gaustraße aus Richtung Gau-Bischofsheim,

•

Ortseingang von der L413/Schnellstraße am Kreisel Lange Ruthe.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, zunächst die beiden gemeindeeigenen und damit kurzfristig verfügbaren Standorte an der Laubenheimer Straße und an der Straße „Lange Ruthe“ umzusetzen. Die vorgesehenen ortsfesten Rahmen sollen jeweils eine zweiseitigen Nutzung ermöglichen. Dadurch können Veranstaltungsankündigungen sowohl von den in den Ort einfahrenden als auch von den aus Bodenheim herausfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Die Orientierung an der Bannergröße von 3,20 m × 1,67 m bietet zudem den Vorteil, dass auf handelsübliche und weit verbreitete Systeme zurückgegriffen werden kann. Dies ermöglicht eine wirtschaftliche Beschaffung und eine unkomplizierte spätere Nutzung beziehungsweise Erneuerung der Banner. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte die Gemeinde damit eine dauerhafte, einheitliche und attraktive Infrastruktur für die örtlichen Vereine schaffen. Die Rahmen können zu einem geordneten Erscheinungsbild der Ortseingänge beitragen und gleichzeitig den Vereinen eine zusätzliche Möglichkeit geben, ihre Veranstaltungen öffentlichkeitswirksam anzukündigen. Für die Planung und bauliche Umsetzung der beiden Standorte werden derzeit Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro erwartet. Die entsprechenden Mittel sollen im kommenden Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die SPD-Fraktion bittet den Ortsgemeinderat, dem Antrag zuzustimmen und damit die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kirch
Vorsitzender SPD - Fraktion“

Beschluss:

Zur weiteren Empfehlung und Beratung wird an den Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit an den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 5.3:

Antrag auf Maßnahmen für den Hitzeschutz für vulnerable Gruppen in der Gemeinde; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2026

Betreff: Antrag zur Beratung und Beschlussfassung

Maßnahmen zum Hitzeschutz für vulnerable Bevölkerungsgruppen in der Ortsgemeinde Bodenheim

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Bodenheim beantragt, den zuvor benannten Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates zu setzen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen. Die vergangenen Sommer haben deutlich gemacht, dass extreme Hitzeperioden auch in unserer Region zunehmend zur Realität werden. Über längere Zeiträume können Tagestemperaturen von 35 °C und mehr erreicht werden. Aufgrund der prognostizierten klimatischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass solche Hitzeperioden auch künftig häufiger und intensiver auftreten werden. Hohe Temperaturen stellen dabei nicht für alle Menschen die gleiche Belastung dar. Besonders gefährdet sind sogenannte vulnerable Bevölkerungsgruppen. Hierzu zählen insbesondere Kinder, ältere Menschen, Schwangere sowie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. Als Ortsgemeinde haben wir aus Sicht der SPD-Fraktion die Verantwortung, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen und insbesondere für diejenigen Menschen Schutzmöglichkeiten zu schaffen, die sich bei extremen Temperaturen nicht oder nur eingeschränkt selbst schützen können. Die SPD-Fraktion beantragt daher, ein kommunales Hitzeschutzkonzept für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Bodenheim zu entwickeln und schrittweise umzusetzen.

1. Schaffung klimatisierter bzw. gekühlter Schutzräume

Das Sport- und Kulturzentrum Bürgel bietet sich aufgrund seiner Größe und seiner technischen Ausstattung besonders als möglicher Schutzraum während extremer Hitzeperioden an. Das Sport- und Kulturzentrum Bürgel wird über eine Geothermieanlage beheizt, die grundsätzlich auch eine Kühlung der Mehrzweckhalle und der angeschlossenen Räume im Sommer ermöglicht. Die SPD-Fraktion schlägt daher vor, die Empore des Sport- und Kulturzentrums Bürgel mit ihren rund 200 Sitzplätzen mit dem angeschlossenen Bistro bei extremen Außentemperaturen als öffentlich zugänglichen Hitzeschutzraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollte eine entsprechende Auslöse- bzw. Temperaturgrenze festgelegt werden. Als Orientierung könnte beispielsweise eine Außentemperatur von 32 °C dienen. Dabei sollten neben der reinen Außentemperatur auch die Dauer der Hitzeperiode sowie gegebenenfalls amtliche Hitzewarnungen berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere Öffnungszeiten, Betreuung, Zugang und notwendige technische Voraussetzungen, soll durch die Verwaltung geprüft werden.

2. Nutzung geeigneter Räume im Bürgerhaus Dolles

Auch das Bürgerhaus Dolles verfügt über mehrere tiefer liegende Räume, die aufgrund ihrer baulichen Lage grundsätzlich für einen Aufenthalt während extremer Hitzeperioden geeignet erscheinen. Die SPD-Fraktion beantragt daher zu prüfen, ob insbesondere die drei tiefer liegenden Räume des Bürgerhauses Dolles als weitere Hitzeschutz- und Aufenthaltsräume genutzt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob dort ohne unverhältnismäßigen technischen und finanziellen Aufwand ausreichende Temperaturen erreicht werden können und welche Ausstattung gegebenenfalls erforderlich ist.

3. Einrichtung eines Fahrdienstes

Ein Hitzeschutzraum ist für besonders gefährdete Menschen nur dann hilfreich, wenn diese ihn auch erreichen können. Die SPD-Fraktion regt deshalb an, für besonders gefährdete bzw. mobilitätseingeschränkte Personen während extremer Hitzeperioden einen kommunal organisierten Fahrdienst einzurichten. Hierfür könnte auf die kommunalen Personentransportfahrzeuge der Orts- und Verbandsgemeinde zurückgegriffen werden. Hierzu sollte die Ortsgemeinde Gespräche beispielsweise mit dem örtlichen DRK und weiteren geeigneten Organisationen führen, um Möglichkeiten einer ehrenamtlichen oder anderweitig organisierten Unterstützung zu prüfen. Dabei soll insbesondere geklärt werden, wie ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen aus ihren Wohnungen zu den vorgesehenen Schutzräumen und anschließend wieder nach Hause gebracht werden können.

4. Hitzeschutz in den Kindertagesstätten

Besondere Aufmerksamkeit muss den fünf Kindertagesstätten der Ortsgemeinde gelten. Kinder gehören zu den besonders hitzeempfindlichen Bevölkerungsgruppen. Nach Kenntnis der SPD-Fraktion verfügen drei der fünf Bodenheimer Kindertagesstätten über Wärmepumpen, die grundsätzlich auch zur Kühlung eingesetzt werden können. Ob die vorhandenen Anlagen bei längeren Hitzeperioden eine ausreichende Kühlung der Aufenthalts- und Schlafräume gewährleisten können, ist der SPD-Fraktion derzeit jedoch nicht bekannt. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, für alle fünf Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Bodenheim jeweils ein individuelles Hitzeschutz- und Kühlungskonzept zu erstellen bzw. vorhandene Konzepte zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte untersucht werden:

•

vorhandene technische Möglichkeiten zur Raumkühlung,

•

Wirksamkeit der vorhandenen Kühlung bei länger anhaltenden Hitzeperioden,

•

Beschattung von Fenstern und Außenbereichen,

•

Möglichkeiten zur nächtlichen bzw. frühmorgendlichen Lüftung,

•

geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Raumtemperatur,

•

Schutz besonders gefährdeter Kinder,

•

Anpassung von Tagesabläufen und Aktivitäten bei extremen Temperaturen,

•

Möglichkeiten zur Schaffung kühler Rückzugsräume,

•

gegebenenfalls erforderliche technische Nachrüstungen,

•

voraussichtliche Kosten der jeweiligen Maßnahmen.

5. Information der Bevölkerung

Ein wirksamer Hitzeschutz setzt auch voraus, dass die Bevölkerung rechtzeitig über bevorstehende Hitzeperioden und vorhandene Schutzmöglichkeiten informiert wird. Die SPD-Fraktion regt deshalb an, ein einfaches Informations- und Warnsystem für extreme Hitzeperioden zu entwickeln. Darin sollte unter anderem darüber informiert werden,

•

ab welcher Temperatur bzw. bei welchen Hitzewarnungen die kommunalen Schutzräume geöffnet werden,

•

wo sich diese befinden,

•

zu welchen Zeiten sie zugänglich sind,

•

wie der gegebenenfalls eingerichtete Fahrdienst erreichbar ist,

•

welche allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor Hitze empfohlen werden.

Die Informationen sollten insbesondere über die Internetseite der Ortsgemeinde, die sozialen Medien und geeignete örtliche Informationsmedien verbreitet werden.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1. Die Ortsgemeinde Bodenheim entwickelt ein kommunales Hitzeschutzkonzept zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Empore des Sport- und Kulturzentrums Bürgel bei extremen Hitzeperioden als öffentlicher Hitzeschutzraum mit einer Kapazität von rund 200 Personen genutzt werden kann.

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob geeignete Räume im Bürgerhaus Dolles, insbesondere die drei tiefer liegenden Räume, als weitere Hitzeschutzräume zur Verfügung gestellt werden können.

4. Für die Öffnung der Schutzräume wird ein geeignetes Auslösekriterium festgelegt. Dabei sollen neben der Außentemperatur insbesondere die Dauer der Hitzeperiode und amtliche Hitzewarnungen berücksichtigt werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem örtlichen DRK und gegebenenfalls weiteren Organisationen die Einrichtung eines Fahrdienstes für mobilitätseingeschränkte und besonders gefährdete Personen während extremer Hitzeperioden zu prüfen.

6. Für alle fünf Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Bodenheim werden die bestehenden Maßnahmen zum Hitzeschutz überprüft und - soweit erforderlich - individuelle Hitzeschutz- und Kühlungskonzepte erarbeitet.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten zu ermitteln und dem Ortsgemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.

8. Die Bevölkerung soll über die künftig zur Verfügung stehenden Hitzeschutzmaßnahmen, insbesondere über Schutzräume, Öffnungszeiten und gegebenenfalls einen Fahrdienst, rechtzeitig und in geeigneter Form informiert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind nach Ermittlung des konkreten Maßnahmenumfangs in den jeweiligen Haushaltsplan einzustellen.

Begründung

Hitzeschutz ist zunehmend eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Ortsgemeinde kann mit vergleichsweise einfachen organisatorischen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass insbesondere ältere Menschen, Kinder und andere besonders gefährdete Personen extreme Hitzeperioden sicherer überstehen. Dabei geht es nicht darum, erst dann zu handeln, wenn eine außergewöhnliche Hitzeperiode eingetreten ist. Vielmehr müssen die notwendigen Strukturen vorher geschaffen, Zuständigkeiten geklärt und die Bevölkerung informiert werden. Mit der Nutzung bereits vorhandener kommunaler Gebäude, der Überprüfung vorhandener Kühlmöglichkeiten in den Kindertagesstätten sowie der möglichen Einrichtung eines Fahrdienstes können in Bodenheim wichtige erste Schritte für einen wirksamen kommunalen Hitzeschutz umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass Vorsorge besser und letztlich auch kostengünstiger ist als nachträgliches Handeln im akuten Notfall. Die konkreten Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffern. Sie sollen deshalb zunächst durch die Verwaltung ermittelt und dem Ortsgemeinderat anschließend zur Entscheidung vorgelegt werden. Die SPD-Fraktion bittet den Ortsgemeinderat, dem Antrag zuzustimmen und damit die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kirch
Vorsitzender SPD -Fraktion“

Beschluss:

Zur weiteren Empfehlung und Beratung wird an den Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit an den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 6:

Annahme von Spenden

Zu TOP 6.1:

Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) I; Vorlage: 2026/006/155

Sachverhalt:

Von der SV SparkassenVersicherung ist zugunsten der Neugestaltung der Spielplätze eine Spende in Höhe von 1.000 EUR eingegangen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.2:

Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) II; Vorlage: 2026/006/156

Sachverhalt:

Die Fa. Certus Express GmbH hat der Ortsgemeinde 1.000 € gespendet. Die Spende soll der Neugestaltung der Spielplätze zugutekommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.3:

Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) III; Vorlage: 2026/006/157

Sachverhalt:

Zugunsten der Ausführung des LOMO-Cups ging bei der Ortsgemeinde Bodenheim eine Spende über 500 € von der Rheinhessen Sparkasse ein.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.4:

Annahme von Spenden, Neugestaltung Spielplätze (Lomo-Cup) IV; Vorlage: 2026/006/158

Sachverhalt:

Herr Dr. Jan Korner hat der Ortsgemeinde 1.000 € gespendet. Die Spende soll der Neugestaltung der Spielplätze zugutekommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.5:

Annahme von Spenden, Spielleitplanung; Vorlage: 2026/006/159

Sachverhalt:

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat der Ortsgemeinde 250 EUR zu Gunsten der Spielleitplanung der Ortsgemeinde gespendet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 7.1:

Im Bürgel III - Endausbau Uwe-Zeidler-Ring -Straßenbaumaßnahmen-

hier: Vergabe des Nachtrages 02 an Fa. Strabag; Vorlage: 2026/006/143

Sachverhalt:

Im Zuge der Baumaßnahme „Im Bürgel III - Endausbau Uwe-Zeidler-Ring“ hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Baumaßnahmen ergeben, die jeweils während der wöchentlichen Baustellentermine mit Firma Strabag, Planungsbüro Hendel & Partner, der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Ortsbürgermeister festgelegt und während des zwischenzeitlich abgeschlossenen Straßenendausbaus umgesetzt wurden. Diese sind von der bauausführenden Firma Strabag gesammelt im Nachtrag 02 angeboten. Das Angebot zum Nachtrag 02 wurde vom beauftragten Planungsbüro Hendel & Partner geprüft und von der Verwaltung gegengeprüft.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Ortsgemeinde Auftrags-LV inkl. Nachtrag 01:

00

Auftragsstand Endausbau Fa. Strabag, Hauptleistungsverzeichnis

267.512,00 €

einschl. Preissteigerungen gemäß Baukostenindex seit 2018

01

Nachtrag Nr. 02

12.685,62 €

Gesamtauftragssumme Fa. Strabag

 280.197,62 €

Entscheidung:

Die Fa. Strabag wurde mit dem Sammelnachtrag 02 zu den Straßenendausbaumaßnahmen im Gewerbegebiet Bürgel III (Uwe-Zeidler-Ring) mit der geprüften Bruttosumme von 12.685,62 € beauftragt. Die Gesamtauftragssumme einschließlich der Preissteigerungen gemäß Baukostenindex seit dem Jahr 2018 zum Endausbau des Uwe-Zeidler-Rings durch die Fa. Strabag beträgt somit brutto 280.197,62 €.

Zu TOP 7.2:

Erneuerung Hilgestraße: Vergabe Projektsteuerung; Vorlage: 2026/006/145

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, die Hilgestraße zu erneuern.

Zur Beschleunigung des Projektbeginns wird eine Projektsteuerung erforderlich, da der Fachbereich 2 (FB2) diese Leistung auslastungsbedingt aktuell nicht erbringen kann. Die Projektsteuerung koordiniert unter Beteiligung des FB2 die Planungsbüros, die Auftraggeberschaft sowie weitere Stakeholder, organisiert Besprechungen und unterstützt bei der Erstellung von Vorlagen und Pressemeldungen. Der FB2 schlägt vor, die Projektsteuerung an das Ingenieurbüro T B T Kommunal-Consulting zu vergeben. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu einem Stundensatz zu 63,00 € netto zzgl. 3,0 % Nebenkosten. Das beauftragte Budget wird auf 10.000 € brutto gedeckelt. Eine Budgeterweiterung erfolgt nach Zustimmung durch den Ortsbürgermeister im Rahmen der am 22.06.2026 erteilten Vergabevollmacht.

Entscheidung:

Die T B T Kommunal-Consulting aus Bodenheim wurde mit der Projektsteuerung beauftragt.

Zu TOP 7.3:

Vergabe Standsicherheitsprüfungen von Grabmalen 2027 - 2031; Vorlage: 2026/006/153

Sachverhalt:

Die regelmäßige Standsicherheitsprüfung von Grabmalen ist normativ, z. B. in der Vorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau begründet, und dient zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Kommune bzw. des Friedhofträgers. Gemäß § 9 dieser UVV sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf Ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Nach vorheriger Abstimmung mit allen Friedhofsträgern innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim, wurde der Wunsch geäußert auf allen sechs zu prüfenden Friedhöfen den gleichen Dienstleister zu beauftragen, und die Angebotseinholung entsprechend durchzuführen. Für die Vergabe dieser Dienstleistung im Bereich Friedhof fand am 14.08.2026 die Submission zur freihändigen nach UVgO statt. Zum Submissionstermin lagen drei bewertbare und vergleichbare Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Fachbereich Bürgerdienste, nur unter Berücksichtigung der Preisgestaltung (Ortskenntnis lag bei keinem der Anbieter vor). Die entsprechende Bewertungsmatrix und der Vergabevermerk liegen vor. Unter Bezug auf § 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bodenheim wird dem Ortsbürgermeister die Vergabe übertragen.

Wirtschaftlichster Bieter:

Grabstein Inspektor GmbH Pascal Mähringer, Gartenstraße 13b, 55494 Dichtelbach

Entscheidung:

Die Firma Grabstein Inspektor GmbH Pascal Mähringer, Gartenstraße 13b, 55494 Dichtelbach, wurde mit den Dienstleistungen im Bereich Friedhof (Standsicherheitsprüfungen von Grabmalen) für den Prüfungszeitraum 2027 - 2031 gemäß Ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 8:

Anträge/Anfragen

Das Ratsmitglied Andrea Sucker weist auf die Pressemitteilung des Landkreises zur Verteilung des Sondervermögens des Landkreises hin. Der Vorsitzende bestätigt die Pressemeldung und berichtet aus der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates. Demnach erhält die Verbandsgemeinde Bodenheim insgesamt 10,38 Mio. Euro. Über die Verteilung der Mittel zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden soll im kommenden Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde beraten werden.

Das Ratsmitglied Björn Leber erkundigt sich nach den Wegeschäden bzw. Rissbildungen auf dem Fahrradweg entlang der Ortsrandstraße. Der Vorsitzende berichtet, dass die aufgetretenen Schäden gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro vor Ort begutachtet wurden. Neben den überwiegend als Längsrisse auftretenden Schäden im Radweg wurden auch deutliche Bodenrisse in den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen festgestellt. Ein Zusammenhang mit möglichen Bewegungen im Untergrund kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die genaue Ursache ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Im weiteren Verfahren wird zudem überprüft, ob die Vorgaben des seinerzeit erstellten Bodengutachtens bei Planung und Ausführung vollständig berücksichtigt wurden und ob sich Hinweise auf Abweichungen oder mögliche Ausführungsmängel ergeben.

Aufgrund der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wurden die betroffenen Bereiche des Radwegs abgesperrt. Das weitere Vorgehen zur Ursachenklärung und zu möglichen Sanierungsmaßnahmen wird nun zeitnah mit den Beteiligten abgestimmt.

Des Weiteren weist das Ratsmitglied Michael Leber auf eine Unfallgefahr in der Laubenheimer Straße im Bereich zwischen der Sporthalle am Guckenberg und der Tankstelle hin. Dort heben Baumwurzeln die Steine des Gehweges an, wodurch eine erhöhte Stolper- und Unfallgefahr besteht.

Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis und teilt mit, dass das Thema an die zuständige Fachabteilung der Verbandsgemeinde weitergeleitet wird. Diese wird die Situation gemeinsam mit dem gemeindlichen Bauhof vor Ort prüfen und mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten.

Darüber hinaus wird nach dem Sachstand hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße „Am Kuemmerling“ gefragt. Hierzu haben bereits Gespräche mit der Polizei stattgefunden, um mögliche Lösungsansätze zu prüfen.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde René Nauheimer sagt zu, das Thema erneut aufzugreifen und mit Nachdruck weiterzuverfolgen. Gemeinsam mit der Polizei und der Verkehrsabteilung der Verbandsgemeinde soll zeitnah eine tragfähige Lösung gefunden werden.

Zu TOP 9:

Informationen

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bike&Ride-Anlage ab sofort der Allgemeinheit zur freien Verfügung steht. Weitere Informationen zur Nutzung der Anlage sind auf der Homepage der Ortsgemeinde Bodenheim zu finden.

Weiterhin informiert der Vorsitzende darüber, dass an der Kreuzung Ortsrandstraße, Übergang Kapellenstraße, ein Verkehrsspiegel angebracht wurde. Dieser soll insbesondere den Fußgängern eine bessere Sicht auf den Straßenverkehr und damit eine erhöhte Sicherheit beim Überqueren der Straße ermöglichen.

Der Vorsitzende gibt außerdem bekannt, dass der Fußgängerüberweg am Eichweg nun vollständig hergestellt ist. Die erforderliche Beleuchtung und Beschilderung wurden installiert, sodass der Überweg ab sofort uneingeschränkt genutzt werden kann.

Zu TOP 9.1:

Zuwendung für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung - Z-U-G; Vorlage: 2026/006/154

Information:

Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde ein Zuschuss beantragt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit einer Zuwendung in Höhe von 21.418 €, die im Haushaltsjahr 2029 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 85.672 € zugrunde gelegt.

Zu TOP 10:

Nachträgliche Genehmigung des Widerspruchs gegen die Festsetzung der Kreisumlage; Vorlage: 2026/006/167

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat mit Datum vom 23.09.2024 beschlossen, Widerspruch gegen die Erhöhung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 einzulegen. Diverse Kommunen im Landkreis Mainz-Bingen haben sich für einen gemeinsamen Rechtsstreit zusammengetan. Im Rahmen der Beratungen mit der beauftragten Anwaltskanzlei folgte die Entscheidung mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens gegen die Haushaltssatzung 2024 und 2025 und damit einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage vorzugehen. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat mit Datum vom 23.06.2025 beschlossen, sich an dem gemeinsamen Verfahren zu beteiligen und stimmte der Kostenbeteiligungsvereinbarung zu. Gleichwohl wurde empfohlen auch gegen den Festsetzungsbescheid der Kreisumlage 2025 mit Bescheid vom 07.08.2025 einzulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhob daraufhin in Namen der Ortsgemeinde mit Datum vom 03.09.2025 erneut Widerspruch gegen die Kreisumlage 2025. Da bislang noch keine Entscheidung über das Normenkontrollverfahren vorliegt, wurde von der federführenden Verbandsgemeinde Gau-Algesheim erneut empfohlen, der Form halber auch Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2026 einzulegen. Die Festsetzung ging mit Bescheid vom 11.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Zur Wahrung der Rechtsbehelfsfrist hat die Verbandsgemeindeverwaltung im Namen der Ortsgemeinde am 01.09.2026 Widerspruch erhoben. Dies ist nun vom Gemeinderat nachträglich zu beschließen. Vorsorglich wird außerdem der Beschluss über die Einlegung des Widerspruchs für 2025 nachgeholt, auch wenn sogleich bereits ein Beschluss über das Kostenbeteiligungsverfahren / Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung 2024 und 2025 gefasst wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2025 und 2026 Widerspruch einzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Beschluss zu folgendem Tagesordnungspunkt gefasst wurde: Vertragsangelegenheit

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:50 Uhr.

Jens Mutzke
Vanessa Taner
Vorsitzender
Schriftführerin