| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:55 Uhr bis 21:15 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:16 Uhr bis 21:16 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | |
| Der Vorsitzende | |
| René Adler | |
| Erster Beigeordneter | |
| Jean-Christophe Cossutta | |
| Beigeordnete | |
| Klaus Freidel | |
| Jan Heckelsmüller | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Eva Anna Alten | |
| Gerald Auber | |
| Willi Bauer | |
| Alfred Feist | |
| Andreas Fery | |
| Birgit Groh-Peter | |
| Margit Grub | |
| Olaf Kimmes | |
| Jan-Peter Koopmann | |
| Günter Kullmann | |
| Justine Mergen | |
| Konstantinos Michailidis | |
| Dr. med. Rudolf Peter | |
| Monika Raabe-Schöpflin | ab 19:32 Uhr |
| Achim Ramler | |
| Oliver Reinbott | |
| Bernd Zerbe | |
| Heinz-Peter Zimmermann | ab 19:39 Uhr |
| Schriftführerin | |
| Julia Stauder | |
| Von der Verwaltung | |
| Markus Forschner | zu TOP 4.2 |
| René Nauheimer | |
| Außerdem anwesend | |
| Bürgerinnen und Bürger | 3 |
| Bietergemeinschaft Heidacker | zu TOP 2 |
| Entschuldigt fehlen | |
| Hans-Peter Müller | |
| Andreas Schauer | |
| Berthold Schmitz | |
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.
Er begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und die Einwohner, den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde René Nauheimer. Ebenso die Gäste Gerhard Heidacker, Marion Heidacker, Jana Heidacker und Nico Heidacker zu TOP 2 BV 2023/039/091 sowie Frau Kerstin Hillebrand als Verfahrensbetreuerin. Sodann begrüßt er den Klimaschutzbeauftragen der Verbandsgemeinde Markus Forschner zu TOP 4.2. BV 2023/039/097 und die Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta und Klaus Freidel.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 12.07.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler an die Online Übertragung der heutigen Gemeinderatssitzung über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
| Vorlage | ||
| 1. | Anträge/Anfragen | |
| 2. | Umgestaltung Marktplatz Im Brühl Eckgrundstück Hier: Konzeptvergabe Geschäftshaus | 2023/039/094 |
| 3. | Bauleitplanung | |
| 4. | Vergaben | |
| 4.1. | Radwegeausbau Leinpfad - Vergabe von Planungsleistungen | 2023/039/091 |
| 4.2. | Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden | 2023/039/097 |
| 4.3. | Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide Ergänzungsbeschlusses zur zweiten Zuteilungsphase | 2023/039/101 |
| 5. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 5.1. | Ausbau Jahnstraße und Neugasse - Vergabe der Baugrunduntersuchung und umwelttechnischen Untersuchungen | 2023/039/089 |
| 6. | Spenden | |
| 7. | Informationen | |
| 7.1. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2023/039/082 |
| 8. | Einwohnerfragestunde |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 9. | Anträge/Anfragen |
| 10. | Grundstücksangelegenheiten |
| 11. | Rechtsangelegenheiten |
| 12. | Informationen |
| Öffentlicher Teil: | |
| 13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Umgestaltung Marktplatz Im Brühl Eckgrundstück
Hier: Konzeptvergabe Geschäftshaus
Vorlage: 2023/039/094
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden Sachverhalt:
Der Gemeinderat hatte am 13.09.2021 beschlossen, im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes im Brühl zur Bebauung mit einem gemischt genutzten Geschäftshaus vorgesehene Teilgrundstück im Wege der Konzeptvergabe zu veräußern. Mit der Neubebauung soll an dieser Stelle ein hoher Mehrwert für die Ortsgemeinde geschaffen werden.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.02.2022 wurde die Projektskizze, die Bewertungskriterien, die Bewertungsmatrix und der Mindestverkaufspreis als Grundlage für die Ausschreibung bestätigt. Ebenso wurde die Besetzung des Bewertungsgremiums mit Fach- und Sachpreisrichter beschlossen (Beschluss vom 14.02.2022 und vom 21.03.2022).
Nachdem die erste Ausschreibung ohne Erfolg geblieben ist, hat der Gemeinderat am 28.11.2022 beschlossen, eine erneute Ausschreibung unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und Möglichkeiten durchzuführen. Neben dem beschriebenen Mischkonzept (Gastronomie, Nahversorgung, Büro, Praxisräume, Wohnnutzung) wurde nun auch die Möglichkeit der Realisierung in Verbindung mit einem Hotel/Beherbergungsbetriebs in die Ausschreibung aufgenommen.
Die erneute Ausschreibung war erfolgreich. Die eingereichten Konzepte wurden am 30.06.2023 durch das fach- und sachkundige Bewertungsgremium beurteilt. Das Ergebnis der Vorprüfung und das Protokoll der Jurysitzung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Jurymitglieder haben sich einstimmig für das Konzept der Bietergemeinschaft Heidacker ausgesprochen. Das Angebot der Bietergemeinschaft Heidacker wurde in der Gesamtbewertung mit 948,3 Punkten von 1000 maximal erreichbaren Punkten bewertet.
Sodann verliest er die Ergebnisse der Vorprüfung.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler übergibt das Wort an Frau Jana Heidacker und Herrn Gerhard Heidacker, die den Anwesenden eine Präsentation des Konzeptes zur Bebauung des Eckgrundstückes auf dem Marktplatz aufzeigen und näher erläutern.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister dankt für die Präsentation.
Sodann ergehen Wortmeldungen von Andreas Fery CDU-Fraktion, Bernd Zerbe FWG-Fraktion, Dr. Rudolf Peter SPD-Fraktion als auch Eva Anna Alten FWG-Fraktion die das schlüssige Gesamtkonzept befürworten und sich für das vorgelegte Konzept aussprechen.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister dankt für die Wortbeiträge.
Es ergeht nachstehender
| a. | Der Gemeinderat beschließt der Vergabe-Empfehlung des Auswahlgremiums Konzeptvergabe „Eckgrundstück Marktplatz Nackenheim“ vom 30.06.2023 zu folgen und spricht sich für das Konzept der Bietergemeinschaft Heidacker aus. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| b. | Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Ortsbürgermeister damit zu beauftragen und zu ermächtigen alle erforderlichen Erklärungen und rechtsgeschäftlichen Handlungen vorzunehmen, um mit der Bietergemeinschaft der Familie Heidacker, bestehend aus |
| Gerhard Heidacker | |
| Marion Heidacker | |
| Jana Heidacker | |
| Nico Heidacker | |
| die vertraglichen Grundlagen für die Anhandgabephase gem. Ziff. 14 der Ausschreibungsunterlagen vom 06.03.2023 zu schaffen und anschließend die Vertragsverhandlungen über Verkauf und Übereignung des Grundstücks gem. Ziff. 15 der Ausschreibungsunterlagen mit Abschlussvollmacht zu führen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler Dankt und verabschiedet die Investorenfamilie Heidacker als auch an Frau Hillebrand, Verfahrensbetreuung.
Familie Heidacker als auch Frau Hillebrand und überreicht ein Weinpräsent.
Zu TOP 3:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 4:
Vergaben
Zu TOP 4.1:
Radwegeausbau Leinpfad - Vergabe von Planungsleistungen
Vorlage: 2023/039/091
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Leinpfad am Rhein (bundeseigener Betriebsweg) soll im Bereich des Mühlarms (Nackenheimer Nebenarm) zwischen Rhein-Km 487,3+20 und Rhein-Km 487,8+90 linkes Ufer, zwischen Grillplatz und Sportboothafen, auf ca. 530 m radverkehrstauglich ertüchtigt werden. Es handelt sich um einen Teilbereich des Flurstücks 4-2.
Laut der Vereinbarung über den radverkehrstauglichen Ausbau bzw. Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und der Ortsgemeinde Nackenheim werden die Kosten für die Ertüchtigung des Betriebsweges zu 90 % von der WSV getragen. Die Mitfinanzierung durch die WSV wurde bereits mündlich zugesagt. Die Beauftragung der Planung ist laut Aussage der WSV förderunschädlich. Für das Betreiben des Radweges auf dem Betriebsweg der WSV wurde am 26.11.2022 zwischen der WSV und der Ortsgemeinde Bodenheim der Gestattungsvertrag Nr. 3797 geschlossen.
Für den Radwegeausbau Leinpfad wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Bei anrechenbaren Basishonorarkosten in Höhe von 300.000,00 € ist die Ingenieurgesellschaft Weiland AG (IGW) mit einem Angebot in Höhe von 43.120,96 € (brutto) der günstigste Anbieter.
Sodann ergeht folgender
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2023 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2023 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen an die Ingenieurgesellschaft Weiland AG (IGW) in Höhe von 43.120,96 € (brutto).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4.2:
Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden
Vorlage: 2023/039/097
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Für Wallboxen, AC- und DC-Lader im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden fand am 28.06.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Markus Forschner.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma E-MAXX GmbH aus Limburg.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister übergibt das Wort an den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim Herrn Markus Forschner, der die Umsetzung des Vorhabens als auch die in Erwägung gezogene Preisgestaltung näher erläutert.
Sodann ergeht folgender
Der Gemeinderat beschließt, dass die Firma E-MAXX GmbH mit der Lieferung und Installation von AC-Ladern inkl. Betriebskosten für 24 Monate gemäß ihrer Angebotsabgabe (Los 5), in Höhe von 24.914,49 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.
Der Gemeinderat erteilt dem/der Ortsbürgermeister/in die Vollmacht, den Tarif der Ladestationen der Ortsgemeinde jederzeit anpassen zu können, so dass ein kostenneutraler Betrieb der Ladesäulen in Abhängigkeit der Nutzung sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4.3:
Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide
Ergänzungsbeschlusses zur zweiten Zuteilungsphase
Vorlage: 2023/039/101
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2022 (BV 2022/039/150/1) zur Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet hinter der Lehensweide soll wie nachstehend angepasst werden:
Die Vergabekriterien für gemeindeeigene Bauplätze sollen um die Ziff. III 1a und Ziff. III 16a wie folgt ergänzt werden:
Ziff. III 1 a
Während der Bewerbungsfrist wird nach Zugang einer Bewerbung bei der Ortsgemeinde die Information zur Gesamtzahl der Bewerbungen und der Zahl der Bewerbungen je Grundstück der Grundstücksgruppe WA 3/ WA 5 elektronisch auf der Homepage veröffentlicht.
Ziff. III 16 a
Können nicht alle Grundstücke im Wege der Vergabe nach Konzeptkriterien zugeteilt werden und bleiben zugleich Bewerbungen auf einzelne Grundstücke wegen der Konzeptauswahl unberücksichtigt, so wird der Gemeinderat diesen Bewerbern die Teilnahme an einer zweiten Zuteilungsphase für die Vergabe verbleibender Grundstücke nach Konzeptvergabekriterien ermöglichen. Die zweite Zuteilungsphase ist Bewerbern vorbehalten, die sich an der ersten Zuteilungsphase beteiligt haben.
Die zweite Zuteilungsphase wird durch öffentliche Bekanntgabe eröffnet, wenn alle Grundstückskaufverträge aus der ersten Zuteilungsphase rechtswirksam abgeschlossen sind. Die zweite Zuteilungsphase unterliegt der entsprechenden Anwendung der Verfahrensregeln nach Ziff. III und den Vergabekriterien nach Ziff. IV des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.12.2023.
Der Grundsatz der grundstücksspezifischen Konzeptbewerbung bleibt aufrechterhalten. Abweichend von Ziff. III, Nr. 4 Abs. 4 der Regeln zum Vergabeverfahren bezeichnen die Bewerber in ihrer Bewerbung zur zweiten Zuteilungsphase, das neue Grundstück der Gruppe WA3, WA 5, auf das sie sich in der zweiten Zuteilungsphase mit ihrem Konzept bewerben und benennen das Grundstück, auf das sich ihr Ausgangskonzept in der ersten Zuteilungsphase bezogen hatten. Sie legen mit der neuen Bewerbung zur zweiten Zuteilungsphase dar und weisen dies durch veränderte Pläne und Beschreibungen im erforderlichen Umfang nach, welche grundstücksspezifischen Anpassungen des ursprünglichen Konzepts erfolgt sind.
Nähere Regelungen erlässt der Ortsbürgermeister.
Begründung
Die Erweiterung der Grundstückszuteilung nach Konzeptkriterien um eine zweite Zuteilungsphase („zweite Runde“) trägt dazu bei, die städtebaulichen Ziele der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 2 BauGB besser zu erfüllen.
Mit der Vergabe nach Konzeptkriterien geht eine Vorleistung der Bewerber einher. Die Erstellung des Konzepts ist durch die Bewerber vor der Zuteilungsentscheidung zu leisten. Diese Leistung ist auf die Unsicherheit hin zu erbringen, dass das grundstücksspezifische Konzept nicht die Zuteilung des begehrten Grundstücks erringt. Das Risiko, den Wert einer solchen Planungs-Vorleistung zu verlieren, könnte an sich interessierte Bewerber von der Bewerbung abhalten. Die Änderung des Vergabebeschlusses vom 19.12.2023 zeigt Bewerbern einen Weg auf, wesentliche Teile der Vorleistung auch für eine zweite Zuteilungsphase („zweite Runde“) nutzbar zu machen, indem eine Anpassung und Überarbeitung des Ausgangskonzepts gestattet wird.
Aus sachlichen Gründen der Gleichbehandlung bei der Grundstücksvergabe müssen Konzepte grundstücksspezifisch sein. Es geht in dem Verfahren um die Vergabe eines spezifischen Grundstücks an Bewerber auf der Grundlage eines eingereichten Grundstücks-Bebauungskonzepts, das sich in seinen Besonderheiten etwa der Erschließung oder Ausrichtung der Gebäudeachsen nach Himmelsrichtung auf das begehrte Grundstück bezieht. Es ist nicht das Ziel der Gemeinde, die Beschaffung oder die Auswahl eines Haustyps oder eines Realisierungskonzepts zur Bebauung für eine Reihe von Grundstücken zu regeln. Es liegt daher in der Natur der Sache, am Grundsatz der grundstücksspezifischen Konzeptvergabe festhalten zu müssen.
Allerdings beinhalten verschiedenen Auswahlkriterien, insbesondere die Kriterien des ressourcenschonenden, und klimaangepassten Bauens, Konzept- bzw. Planungsentscheidungen, die auch nicht grundstücksspezifisch realisiert werden können. So ist die Art der Bauweise, die Vermeidung von Schadstoffeinträgen, oder die Entscheidung für die Trennung von Brauch- und Trinkwasser auch dann zu realisieren, wenn indessen infolge einer veränderten Lage des Grundstücks zur Straße, des Baufelds auf dem Grundstück das Erschließungskonzept oder die Grundrisse grundstücksspezifisch für die Teilnahme an der zweiten Zuteilungsphase anzupassen sind.
Die Bewerber sollen durch die Ergänzung des Beschlusses um eine zweite Zuteilungsphase erkennen, dass wesentliche Teile ihrer Vorleistung mehrfach eingesetzt werden können und deshalb die Teilnahme an dem Verfahren in einem noch angemesseneren Verhältnis von Risiko zu Zuteilungschance als bislang steht.
Im Übrigen hat die Gemeinde die Chance, mit der Schaffung einer zweiten Zuteilungsphase in der geplanten Bürgersprechstunde zu verdeutlichen, dass die erbrachten Vorleistungen zu wesentlichen Teilen stets auch für sonstige Grundstücke im freien Marktverkauf zu Höchstpreisen nutzbar gemacht werden können. Damit kann die Besorgnis etwaiger Bewerber, Planungs-Vorleistungen ohne hinreichende Chance auf Realisierung tätigen zu müssen, grundsätzlich genommen werden. Denn jedes private Bauprojekt ist unweigerlich mit Bauherren-Entscheidungen etwa zur Bauweise verknüpft. Das Argument verlorener Planungskosten ist damit nur vordergründig und anscheinend zutreffend. Es ist aber nicht durch die realen Planungsabläufe von Bauprojekten gedeckt.
Gleichzeitig kann erläutert werden, dass die Entscheidung der Gemeinde, nicht in ein ansonsten zu wählendes Höchstpreisverfahren zu gehen, nur getroffen werden kann, wenn die Bewerber bereit sind, der Gemeinde durch ein Konzept im Zeitpunkt der Zuteilungsentscheidung zu belegen, dass sie durch das Konzept ihres privaten Bauprojekts die städtebaulichen Ziele unterstützen.
Sodann ergeht folgender
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2022 (BV 2022/039/150/1) zur Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet hinter der Lehensweide anzupassen.
Die Vergabekriterien für gemeindeeigene Bauplätze sollen um die in dieser Beschlussvorlage angeführten Ziff. III 1a und Ziff. III 16a ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 5.1:
Ausbau Jahnstraße und Neugasse - Vergabe der Baugrunduntersuchung und umwelttechnischen Untersuchungen
Vorlage: 2023/039/089
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Als Grundlage für die Ausbauplanung von Jahnstraße und Neugasse sind eine Baugrunderkundung sowie umwelttechnische Untersuchungen erforderlich.
Hierzu wurden drei Ingenieursbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Alle Ingenieurbüros habe ein Angebot abgegeben. Die Angebote sind vergleichbar. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
| Bieter | Bruttopreis |
| Geotechnik-Team Mainz GmbH | 4.593,79 € |
| Bieter 2 | 5.231,24 € |
| Bieter 3 | 7.241,15 € |
Geotechnik-Team Mainz GmbH hat mit der geprüften Bruttosumme von 4.593,79 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und ist in der Lage sowohl Baugrunderkundung als auch umwelttechnische Untersuchungen fachgerecht durchzuführen.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.05.2023 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vollmacht zur Auftragserteilung von für den Ausbau von Jahnstraße und Neugasse erforderlichen begleitenden Gutachten erteilt.
Es wird empfohlen, die Baugrunduntersuchung und umwelttechnischen Untersuchungen zum Ausbau von Jahnstraße und Neugasse an das Ingenieurbüro Geotechnik Mainz GmbH zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 4.593,79 € zu vergeben.
Das Ingenieurbüro Geotechnik-Team Mainz GmbH wird beauftragt, die Bodenerkundung und umwelttechnischen Untersuchungen für den Ausbau von Jahnstraße und Neugasse für die Bruttosumme von 4.593,79 € durchzuführen.
Zu TOP 6:
Spenden
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 7:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:
| Gewerbegebiet Am Wäldchen | |
| - | es liegen bereits mehrere Bauanträge der gewerblichen Bauherren vor |
| Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide | |
| - | die wasserrechtliche Genehmigung der SGD-Süd liegt der Ortsgemeinde seit dem 06.07.2023 vor |
| - | aktuell finden Kanalbauarbeiten mit zwei Kolonnen statt |
| - | Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken: Erneute Info im Nachrichtenblatt, Frist WA 1/WA2 endet am 27.07.2023 |
| - | Offene Bürgersprechstunde am 15.08.2023 um 19:00 Uhr zur Konzeptvergabe WA3/WA5 |
| Marktplatz | |
| - | Die Einweihungsfeier hat am 02. Juli 2023 stattgefunden |
| - | sehr großer Zuspruch, das Bürgerfest war ein riesiger Erfolg |
| - | erster Stresstest des neuen Marktplatzes und des Pavillons wurde bestanden |
| - | Danke an alle Vereine, Unterstützer und Standbetreiber |
| - | aktuell kleinere Restarbeiten |
| - | Deer E-Carsharing: Es fehlt noch ein Netzzähler, die Inbetriebnahme erfolgt zeitnah |
| - | Info: das Wasserspiel verfügt über eine automatische Filter- und Dosiereinrichtung (Schwimmbadtechnik), es findet eine Desinfektion mittels Aktivsauerstoff statt. Die Wasserqualität wird automatisch und kontinuierlich überwacht (unterirdischer Technikraum). Nachspeisung erfolgt mit kaltem Trinkwasser. |
| Modernisierung Bahnunterführung Bellenäcker | |
| - | Förderantrag wurde in der letzten Woche auf den Weg gebracht |
| Gehwegumbau Mainzer Straße | |
| - | Die Durchführung erfolgt ab dem 10.08.2023 |
| - | halbseitige Sperrung mit Ampelanlage |
| - | Bauarbeiten enden in der KW 26 (erste Septemberwoche) |
| Trockenmauer Rothenberg | |
| - | die Trockenmauer am Rothenberg wurde in Stand gesetzt |
| - | ein weiterer Teil muss ebenso neu aufgebaut werden |
| Kommunale Wärmeplanung | |
| - | Förderantrag für kommunale Wärmeplanung ist gestellt (in Kooperation mit VG) |
| Weinfest | |
| - | am kommenden Wochenende findet das Weinfest im fröhlichen Weinberg statt, es sind alle herzlich eingeladen das Fest zu besuchen |
| - | Danke an den HKV für die Organisation und Vorbereitung |
| Besuch der Partnergemeinde Pommard | |
| - | am Wochenende vom 06.07. bis 09.07. war eine Delegation des FKNP und der Ortsgemeinde sowie einige Bürgerinnen und Bürger in unserer Partnergemeinde Pommard zu Besuch |
| - | im kommenden Jahr findet das 60. Jubiläum der Partnerschaft statt, eine Delegation aus Pommard wurde offiziell eingeladen. |
Verwendung von Fördermitteln KIPKI
Sodann erläutert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler den im Rahmen der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 29.06.2023 unter der Beschlussvorlage 2023/950/080 herbeigeführten Beschluss zum Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) und die für die Ortsgemeinde Nackenheim in diesem Rahmen geplanten Maßnahmen.
Sodann wird Übertragung der Sitzung in das Internet (Stream) beendet.
Zu TOP 7.1:
Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung
Vorlage: 2023/039/082
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2023 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2023 liegt vor.
Zu TOP 8:
Einwohnerfragestunde
Von Seiten des anwesenden Einwohners bestehen nachstehende Anliegen:
| - | Wann erfolgt die Entleerung der Hundekotmülleiner als auch Befüllung der Hundekotbeutelspender in der Sankt Gereon Straße? |
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erinnert daran, dass die Bereitstellung von Hundekottütenspendern eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde Nackenheim ist, welche gerne zur Verfügung gestellt werden.
Im Ortsgebiet der Ortsgemeinde Nackenheim befinden sich über 90 Mülleimer, die in der Regel montags und freitags geleert und in diesem Zuge auch die Hundekotbeutel aufgefüllt werden. Der Bauhof muss seit einiger Zeit erhebliche Personalausfälle verzeichnen, weshalb Prioritäten gesetzt werden müssen.
| - | Der Einwohner hätte gerne nähere Informationen zu Verwendung der Einnahmen aus der Hundesteuer. |
Daraufhin bittet der Ortsbürgermeister René Adler den Einwohner diese Anfrage per E-Mail einzureichen, da es zu diesem Thema sehr ausführliche Abhandlungen gibt, welche wir gerne weiterleiten werden.
| - | Der Einwohner bezieht sich auf die Veröffentlichung der Benutzungsordnung zur Anmietung des Weinpavillons im Nachrichtenblatt. Er möchte die hier festgelegte Vereinbarung, dass lediglich Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind diese Anmietungsmöglichkeit in Anspruch nehmen dürfen, bestätigt haben. |
Der Vorsitzende bestätigt dies und erläutert die Hintergründe dieses Beschlusses durch den Gemeinderat.
Zudem stellt sich für den Einwohner die Frage, ob ein Informationsstand auf dem Marktplatz zulässig ist. Der Ortsbürgermeister René Adler verweist darauf, dass hierfür ein Antrag zur Sondernutzung beim Fachbereich Bereich Ordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim zu stellen ist.
| - | Der Einwohner hat den Soziale Medien entnommen, dass im Bereich des Wasserspiels der Zugang für Hunde nicht gestattet ist. |
Der Ortsbürgermeister René Adler bestätigt dies und erläutert hierzu, dass dies eine Forderung des Gesundheitsamtes war. Das Wasserspiel ist im Grunde wie ein Schwimmbad zu betrachten, in Schwimmbädern sind Hunde nicht erlaubt. Das Gesundheitsamt hatte zudem empfohlen entsprechende Verbotspiktogramme am Wasserspiel anzubringen, was mittlerweile auch umgesetzt wurde.
Zu TOP 13:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:
BV 2023/039/098 Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
BV 2023/039/099 Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:16 Uhr.