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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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Landesamt für Steuern

Steuerzahlungen an richtigen Empfänger richten

Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden

Ab 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.

Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.

Wichtig für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz:

Alle Zahlungen – egal an welches Finanzamt – gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein.

Bitte geben Sie deshalb bei Empfänger/Kontoinhaber immer exakt

„Finanzamt Idar-Oberstein“ an.

Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17

Nur so wird Ihre Zahlung reibungslos ausgeführt.

Lastschriftverfahren noch einfacher:

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Die Formulare finden Sie auf https://lfst.rlp.de/information/vordrucke