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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2026 vom 15.01.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

16.191.186 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.354.540 €

der Jahresüberschuss auf

-163.354 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

120.636 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

710.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

711.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-1.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-119.636 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

(1) Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

(2) Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.000.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 16.242.000 €.

Davon entfallen auf die

-

Ortsgemeinde Bodenheim

5.248.000 €

-

Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

496.000 €

-

Ortsgemeinde Harxheim

1.174.000 €

-

Ortsgemeinde Lörzweiler

489.000 €

-

Ortsgemeinde Nackenheim

5.880.000 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.955.000 €

§ 5 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt für

-

die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A auf

33,5 v.H.

-

die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer B auf

33,5 v.H.

-

die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf

36,0 v.H.

-

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf

33,5 v.H.

-

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf

33,5 v.H.

-

die Steuerkraftmesszahl der Ausgleichsleistungen

nach § 21 LFAG auf

33,5 v.H.

-

die Schlüsselzuweisungen B nach

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG

33,5 v.H.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug*

19.012.326 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

19.052.577 €

und zum 31.12.2026

18.889.223 €

*vorläufiges Rechnungsergebnis

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 150.000 € überschritten werden.

§ 8 Wertgrenze für lnvestitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 Leistungszulagen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) in der derzeit gültigen Fassung an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

für Leistungsprämien und Leistungszulagen

2.000 €

Bodenheim, den 15.01.2026
Verbandsgemeinde Bodenheim (Siegel)
Dr. Robert Scheurer
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hinsichtlich der Festsetzung

  1. der Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 3.000.000 € gemäß § 95 Abs. 4, § 102 GemO,
  2. des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 16.242.000 € gem. § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO,
  3. des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 2.955.000 € gem. § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO, genehmigt.“

Weitere genehmigungspflichtige Teile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 26.01.2026 bis Dienstag, 03.02.2026, Zimmer 253, nach Terminvereinbarung öffentlich aus.

Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bodenheim, den 15.01.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Robert Scheurer
Bürgermeister