Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgweg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Aufgrund einer Änderung am räumlichen Geltungsbereich der Bauleitplanung beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgweg“ ist die Ausweisung eines Reisemobilstellplatzes, die planungsrechtliche Sicherung des Grillplatzes als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Grillplatz‘ sowie die Ermöglichung einer für das Gebiet verträglichen wohnbaulichen Nachverdichtung auf Teilflächen der Parzellen Flur 43, Flurstück Nr. 57 und 60/1. Weiterhin werden die Parzellen 61, 60/3, 60/2 sowie eine Teilfläche der Parzelle 60/1 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Tourismus/ Festplatz‘ ausgewiesen, um dort touristische und festliche Aktivitäten/ Nutzungen langfristig planungsrechtlich zu sichern.
Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Burgweg“ liegt daher in der Zeit vom
Montag, dem 10. Oktober 2022 bis einschließlich Freitag, dem 11. November 2022
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 - 72130 und 06135 - 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles -Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.