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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 40/2022
Amtlicher Teil
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Fußweg Am Sprunk

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung vom 19.09.2022 folgendes beschlossen:

Gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes in Rheinland-Pfalz vom 01.06.1977 in der derzeit gültigen Fassung wird der Fußweg mit der katasterlichen Bezeichnung Flur 1, Flurstück 1059/1 öffentlicher Fußweg.

Begründung:

Am Ende der Straße Am Sprunk befand sich ein Fußweg mit der katasterlichen Bezeichnung Flur 1, Flurstück 1058, der zu den Gärten zwischen der Weinbergstraße und Am Sprunk führte. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Sprunk II, Teil 1“ ging dieser Fußweg bei der Schaffung eines neuen Bauplatzes unter. Damit entfällt eine Entwidmung des vorherigen Fußweges. Es wurde ein neuer Fußweg herausparzelliert mit der katasterlichen Bezeichnung Flur 1, Flurstück 1059/1. Der beigefügte Lageplan dient der besseren Orientierung.