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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 40/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Dienstag, dem 19.07.2022 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:33 Uhr bis 21:32 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:32 Uhr bis 21:55 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:55 Uhr bis 21:55 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

Beigeordneter

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Ellen Arnold

Sara Janina Gardt

Michelle Glück

ab 19:37 Uhr

Heike Hermes

Michael Kasper

Wolfgang Kirch

Jan Kissau

ab 20:32 Uhr zu TOP 4.1

Michael Leber

Markus Liebig

ab 19:46 Uhr

Hans Löffert

Maike Malzahn

Agnes Meller

Peter Ranzenberger

Heidi Veit-Gönner

Schriftführerin

Birgitt Maurus

Außerdem anwesend

Anette Bodderas-Schwarz

Allgemeine Zeitung

Bürgerinnen und Bürger

Alfred Klabautschke

Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Andreas Kappel

Die Ratsmitglieder

Peter Acker

Uwe Breivogel

Harald Feck

Markus Kirch

Peter Kirchner

Annette Marbs

Christa Werner

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 11.07.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Frau Birgitt Maurus bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung vor:

TOP 5 wird vorgezogen und dadurch zu TOP 1, da hierzu Herr Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Alfred Klabautschke anwesend ist und eine Präsentation zum Sachverhält hält.

Folgende Tagesordnungspunkte werden ergänzt:

TOP 4.3 Bauantrag Neubau eines Dienstleistungsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung,

Am Kuemmerling

TOP 4.4 Bauantrag Errichtung einer Telekommunikations-Anlage zur Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen (POP-Modul zur Bündelung und Verteilung von Glasfaserleitungen und Gewährleistung des Internetzugangs), Rheinallee

TOP 4.5 Bauantrag Wohnhaus (1 WE): Nutzung als Dachterrasse, Baynstraße

Zu TOP 8 wird noch eine Vergabe hinzugefügt.

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Tagesordnung einstimmig zu.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Straßenausbau Fichtenweg im Rahmen des Straßenausbauprogrammes

A: Ausbau des Fichtenweges im Rahmen des Bodenheimer Straßenausbauprogrammes

B: Zustimmung zur Entwurfsplanung

C: Verwendung von Pflaster als Straßenoberfläche

D: Freigabe der Ausführungsplanung und des Ausschreibungsverfahrens

E: Vergabe-Ermächtigung

2022/006/229

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft"

Wohnen in Bodenheim UG & Co. KG"

2022/006/211

4.

Bauleitplanung

4.1. Bebauungsplan "Im Wickengarten"

Einstellung des Bauleitplanverfahrens

2022/006/186

5.

Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen

5.1. Bauantrag, Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten, Kanalgasse

2022/006/183

5.2. BauvoranfrageBauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus, Raiffeisenstraße

2022/006/203

5.3. Bauantrag, Neubau eines Dienstleistungsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Am Kuemmerling

2022/006/204

5.4. Bauantrag

Errichtung einer Telekommunikations-Anlage zur Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen (POP-Modul zur Bündelung und Verteilung von Glasfaserleitungen und Gewährleistung des Internetzugangs), Rheinallee

2022/006/205

5.5. Bauantrag

Wohnhaus (1 WE): Nutzung Dach als Dachterrasse, Baynstraße

2022/006/208

6.

Sanierung des "Historischen Rathauses"; Beratung und Festlegungen zum Sanierungskonzept

hier: Beschluss-Ermächtigungen für den Bauausschuss

2022/006/214

7.

SPD-Antrag vom 06.07.2022

hier: Bordsteinabsenkung im Zusammenhang mit Verlegung der Glasfaser

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1. Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der Vermessungsleistungen

2022/006/190

8.2. Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung des Gewerbegebietes

2022/006/192

8.3. Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Regenwasserkonzeptes

2022/006/193

8.4. Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe Bodengrundgutachten

2022/006/191

8.5. Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Auftragsvergabe Schallgutachten

2022/006/189

8.6. Auftragserweiterung Dachdecker- und Klempnerarbeiten für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2022/006/184

8.7. Vergabe von Schnitzarbeiten am Historischen Rathaus Bodenheim

2022/006/196

8.8. Vergabe der Geothermiearbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/198

8.9. Vergabe der Fassadenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kindertagesstätte Leidheckenweg

2022/006/200

8.10. Vergabe des Straßenausbaus im Rahmen des Sanierungsgebiets Bodenheim

2022/006/207

9.

Bewilligung Ehrenamtsförderungen

2022/006/195

10.

Informationen

10.1. Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung

2022/006/199

10.2. Zustimmung der Genehmigungsbehörde zur Erweiterung des städtebaulichen Erneuerungsgebietes

10.3. Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

2022/006/206

11.

Anträge und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Grundstücksangelegenheiten - Sachstandsinformation

Öffentlicher Teil:

13.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil erfolgten Beratung

Zu TOP 1:

Straßenausbau Fichtenweg im Rahmen des Straßenausbauprogrammes

A: Ausbau des Fichtenweges im Rahmen des Bodenheimer Straßenausbauprogrammes

B: Zustimmung zur Entwurfsplanung

C: Verwendung von Pflaster als Straßenoberfläche

D: Freigabe der Ausführungsplanung und des Ausschreibungsverfahrens

E: Vergabe-Ermächtigung

Vorlage: 2022/006/229

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Alfred Klabautschke.

Herr Klabautschke erläutert den Bestandsausbau vom Fichtenweg im Rahmen des Straßenausbauprogrammes. Die Ausbaubreite verbleibt bei 3,90 m. An insgesamt vier verschiedenen Stellen ist die Errichtung von erhöhten und farblich abgesetzten Aufpflasterungen zwecks Geschwindigkeitsreduzierung sowie drei Ausweichbuchten für Pkw-Begegnungsvorfälle vorgesehen. Die bestehende Beleuchtung soll nicht verändert werden. Zwei Kostenschätzungen liegen vor. Die Probleme mit Starkregen, Verkehrsberuhigung, Wahl des Pflasters, Bepflanzung, Lärmbelästigung wurden behandelt und flossen in den Ausschreibungstext ein. Die zum Teil bereits vorgetragenen Wünsche der Anlieger wurden soweit möglich aufgenommen. Eine noch vorgesehene am 25.7.2022 vorgesehene Anliegerversammlung soll weiterhin die notwendige Transparenz aufzeigen und ggf. noch eingehende Anregungen berücksichtigen können.

Es herrschte eine rege Diskussion.

Der formale Beschluss des Gemeinderates zum Ausbau des „Fichtenweges“ im Rahmen des offiziellen Straßenausbauprogrammes als umlegungsfähige KAG-Maßnahme (KAG = Kommunales Abgabengesetz) unter Anwendung der „Wiederkehrenden Beiträge“ steht noch aus. Das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro Alfred Klabautschke, Koblenz, legt der Gemeinde nunmehr die Ausbauplanung zur Ausführungsfreigabe vor. Zurückliegend fanden bereits einige Ortstermine mit diversen Vertretern verschiedener zu beteiligenden Stellen und Behörden statt. Zentrale Beachtung muss -angesichts der sehr nahen und straßenparallelen Grabenführung am Fichtenweg - den wasserrechtlichen Belangen eingeräumt werden. So wurden die seitens der Anliegerschaft eingebrachten Anregungen zu möglichen Hochwasserschutz- und Vorsorgefragen intensiv erörtert. Weiterhin berührt das Ausbauvorhaben mit seinen geplanten Ausführungsdetails direkt die Belange des vorgenannten Fließgewässers 3. Ordnung. Dies setzt gemäß den einschlägigen wasserschutzrechtlichen Vorgaben die Einbindung der jeweiligen Wasserbehörden (Untere Wasserbehörde und SGD-Süd) und im vorliegenden Fall sogar eine wasserrechtliche Genehmigung voraus. Diese wurde im Anschluss an die letzte gemeinsame Begehung und anhand der nachgereichten Planunterlagen nunmehr in Aussicht gestellt. Bei den angesprochenen wasserwirtschaftlich relevanten Ausführungsdetails handelt es sich einerseits um die künftige geregelte Abführung des Straßen-Oberflächenwassers über das vorgesehene Querschnittsgefälle in den Graben. Andererseits müssen die Wasserrechtsbehörden dem Verbau von insgesamt drei Kfz-Ausweichbuchten zustimmen, die jeweils einen Teil des Grabenprofils in Anspruch nehmen werden. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt ca. 420 lfd. Meter. Der Gemeinderat muss letztlich über die Verwendung des Straßen-Oberflächenmaterials (Asphalt oder Beton-Pflastersteine) entscheiden. Die Kostenschätzung bei Verwendung mit einer Betonsteinpflasterdecke weist Kosten in Höhe von 597.500,00 € und bei der Verwendung mit einer Asphaltdecke Kosten in Höhe von 591.000,00 € aus.

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 20.6.2022 wurde der vorgelegten Straßenausbauplanung einstimmig zugestimmt.

Es wird vorgeschlagen:

1.

Den Ausbau des Fichtenweges im Rahmen des Bodenheimer Straßenausbauprogramms als umlegungsfähige KAG-Maßnahme (KAG = Kommunales Abgabengesetz) unter Anwendung der „Wiederkehrenden Beiträge“ zu beschließen.

2.

Der aktuell vorgelegten Ausbauplanung - vorbehaltlich, dass sich aus der noch durchzuführenden Anliegerversammlung keine wesentlichen Planungsdetails ergeben - zuzustimmen.

3.

Als Straßenoberflächenart die Verwendung von Betonsteinpflaster (anstatt von Asphalt) zu beschließen.

4.

Die Ausführungsplanung einschl. Leistungsverzeichnis zum Ausbau des Fichtenweges durch das Ingenieurbüro Alfred Klabautschke, Koblenz erstellen zu lassen, die Vergabe der Bauleistung vorzubereiten und die öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

5.

Der Verwaltung die Vergabevollmacht, den wirtschaftlichsten Bieter für den Ausbau des Fichtenweges zu beauftragen, zu erteilen.

Beschluss:

1.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Straßenausbauvorhaben „Fichtenweg“, beschließt der Gemeinderat den Ausbau des Fichtenweges im Rahmen des Bodenheimer Straßenausbauprogramms als umlegungsfähige KAG-Maßnahme (KAG = Kommunales Abgabengesetz) unter Anwendung der „Wiederkehrenden Beiträge“.

2.

Weiterhin stimmt der Gemeinderat der aktuell vorgelegten Ausbauplanung - vorbehaltlich, dass sich aus der noch durchzuführenden Anliegerversammlung keine wesentlichen Planungsdetails ergeben - zu.

3.

Zur Frage der Straßenoberflächenart beschließt der Gemeinderat die Verwendung von Betonsteinpflaster (anstatt Asphalt).

4.

Der Gemeinderat beschließt, das Ausschreibungsverfahren einschl. Leistungsverzeichnis zum Ausbau des Fichtenweges durch das Ingenieurbüro Alfred Klabautschke, Koblenz erstellen zu lassen, die Vergabe der Bauleistung vorzubereiten und die öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

5.

Der Ortsgemeinderat erteilt der Verwaltung die Vergabevollmacht, den wirtschaftlichsten Bieter für den Ausbau des Fichtenweges zu beauftragen.

Nach der Eigentümerversammlung am 25. Juli 2022 soll im Bauausschuss am 27. Juli 2022 endgültig entschieden werden. Danach soll die Ausschreibung erfolgen, so dass in diesem Jahr noch der Beginn des Straßenausbaus erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2:

Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Fragen von Einwohnern vor.

Zu TOP 3:

Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft

"Wohnen in Bodenheim UG & Co. KG"

Vorlage: 2022/006/211

Sachverhalt:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 07. Juni 2022 wurde der Gründung der Projektgesellschaft „Wohnen in Bodenheim UG & Co. KG“ zugestimmt. Vertreten wird die Gemeinde Bodenheim gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages durch den Ortsbürgermeister und fünf durch den Gemeinderat zu wählenden Mitglieder.

Die fünf Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden den Bestimmungen des § 88 i.V. mit § 45 der Gemeindeordnung gewählt. Danach werden die Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes.

Es ergeben sich danach folgende Zuteilung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung:

Fraktion der SPD hat drei Vorschläge

Peter Kirchner, Thomas Glück, Markus Kirch

Fraktion der CDU hat einen Vorschlag

Wolfgang Kirch

Fraktion der FWG hat einen Vorschlag.

Arno Leber

Stellvertreter sind nicht vorgesehen.

Beschluss:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft „Wohnen in Bodenheim“ gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft „Wohnen in Bodenheim“, wie von den Fraktionen vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Bauleitplanung

Zu TOP 4.1:

Bebauungsplan "Im Wickengarten"

Einstellung des Bauleitplanverfahrens

Vorlage: 2022/006/186

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 07. Juni 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Im Wickengarten“ nicht weiter zu führen und den Bebauungsplan somit nicht zur Rechtskraft zu bringen.

Die aus der erneuten Offenlage vom 07. März 2022 bis einschließlich 18. März 2022 eingegangenen Stellungnahmen werden folglich nicht mehr abgewogen. Die Einwender aus dem Gesamtverfahren sollen über die Einstellung des Verfahrens unterrichtet werden.

Daher empfiehlt die Verwaltung, noch einmal offiziell die Einstellung des Aufstellungsverfahrens zu beschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Wickengarten“ wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen

Zu TOP 5.1:

Bauantrag, Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten, Kanalgasse

Vorlage: 2022/006/183

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 27.07.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, innerhalb des Sanierungsgebietes und innerhalb der Gestaltungssatzung.

Die städtebauliche Stellungnahme des Büros BBP aus Kaiserslautern ist der Vorlage beigefügt. Gemäß dieser wird die städtebauliche Zustimmung mit der Auflage erteilt, dass eine Abstimmung der Farbgestaltung von Dach, Fenstern und Fassade zur Einhaltung der Gestaltungssatzung vor Durchführung der Arbeiten erfolgen muss.

Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung weist zudem noch auf folgendes hin:

Gemäß § 51 Abs. 1 Landesbauordnung (LBauO) sind Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen so herzustellen, dass von den ersten drei Wohnungen eine Wohnung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. Nach Rückfrage bei dem beauftragten Architekturbüro teilte dieses mit, dass die Erdgeschosswohnungen barrierefrei sind und ausschließlich über den Hof erschlossen werden. Zudem ist kein barrierefreier PKW-Abstellplatz aus den Planunterlagen ersichtlich.

Weiter liegt zu der Beschlussvorlage ein Ausführungsplan für den Garagenlift zum besseren Verständnis des Parksystems vor.

Der Bauherr beantragt ferner die Ablösung von drei Stellplätzen. Für dieses 6-Familienhaus sind mindestens 6-Pkw-Stellplätze notwendig. Der Parkdruck im öffentlichen Raum ist groß. Der Gemeinderat entscheidet eigenständig über diesen Antrag auf Ablösung. Hierzu gibt es eine entsprechende Erläuterungsemail des Architekten.

Der Architekt, Herr Zimmer, ist als Besucher anwesend und bietet sich als Sachverständiger an.

Der Gemeinderat stimmt über die Erteilung des Wortes an ihn ab:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 15; Nein-Stimme(n) 1; Enthaltung(en) 1; Sonderinteresse 1

Sodann erteilt Herr Zimmer Auskunft zu diesem Punkt.

Im Anschluss daran entsteht insbesondere im Zusammenhang mit der Anzahl von sechs Wohneinheiten eine angeregte Diskussion. RM Liebig weist auf die seiner Meinung nach zu hohe Anzahl von geplanten Wohneinheiten hin. Er fordert die mit kleinen Wohneinheitsflächen ausgestatteten Wohnungen von Ein- bis Zweipersonen flächenmäßig zu vergrößern und in Mehrpersonenwohnungen umzuwandeln.

Hieraus ergeben sich durch Wortmeldungen u.a. von den RM Michelle Glück, Kissau und Mahlzahn Widerworte. Alle verweisen auf die Notwendigkeit zur Errichtung von kleinflächigen und vor allem bezahlbaren Wohnungen in der Gemeinde für junge Bürgerinnen und Bürger. Gerade im historisch gewachsenen Ortskern müsse hier vermehrt darauf hingearbeitet werden. Da dieses Bauvorhaben genau dieses Ziel verfolge, müsse man aus diesem Grunde das Bauvorhaben an dieser Stelle absolut unterstützen.

Abschließend ruft der Vorsitzende zur Abstimmung auf.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme. Ein Sonderinteresse als Nachbar.

Nunmehr ruft der Vorsitzende zur Abstimmung hinsichtlich zur Errichtung der erforderlichen Stellplatzanzahl bzw. zum Verzicht mit Hilfe der möglichen Ablösung durch die Stellplatzablösesatzung auf. Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende hierüber abstimmen.

Beschluss:

Es wird auf die Errichtung der drei Stellplätze verzichtet. Stattdessen wird auf die Anwendung der Stellplatzablösesatzung zurückgegriffen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Ablehnung

Anmerkung: Damit muss der Bauherr die drei geforderten Stellplätze auf dem Baugrundstück errichten bzw. nachweisen. Die Möglichkeit, die Stellplätze über die gültige Stellplatz(gebühren)satzung abzulösen, wird abgelehnt!

Zu TOP 5.2:

Bauvoranfrage

Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus, Raiffeisenstraße

Vorlage: 2022/006/203

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 31.08.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von ca. 235 m² verteilt auf zwei Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss an der nördlichen Grenze zum Nachbargrundstück (Lageplan bekannt). Die Bauvoranfrage umfasst primär die Fragestellung, ob das geplante Einfamilienhaus an der vorgenannten Stelle in dem geplanten Umfang errichtet werden darf, da die Nachbarbebauung sowohl Grenzbebauung als auch freistehende Gebäude aufweist.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.3:

Bauantrag

Neubau eines Dienstleistungsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Am Kuemmerling

Vorlage: 2022/006/204

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 02.09.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Eichweg-Süd“, 5. Änderung. Der Antragsteller plant die Errichtung eines Dienstleistungsgebäudes mit einer Betriebsleiterwohnung. Eine Betriebsleiterwohnung kann nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zugelassen werden, wenn diese dem Gewerbetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Die FWG-Fraktion beantragt vor der eigentlichen Abstimmung über das Bauvorhaben über Zulässigkeit zur Errichtung der beantragten Betriebsleiterwohnung abzustimmen.

Bei der Errichtung des beantragten Dienstleistungsgebäudes soll demnach der Betriebsleiterwohnung nicht zugestimmt werden.

Der Vorsitzende empfiehlt dringend schon alleine aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung der beantragten Betriebsinhaberwohnung zuzustimmen und somit den FWG-Antrag abzulehnen. Immerhin habe die Gemeinde in diesem Plangebiet bisher allen beantragten Betriebsinhaberwohnungen zugestimmt. Es gebe keine ersichtlichen Gründe hier anders zu verfahren. Ein solcher Beschluss lasse den Vorwurf der Willkür zu.

Der Vorsitzende lässt nunmehr über den FWG-Antrag (Ablehnung einer Betriebsinhaberwohnung) abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 3; Nein-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 2

Somit kann die Betriebsleiterwohnung zugelassen werden. Nunmehr lässt der Vorsitzende über das eigentlich beantragte Bauvorhaben abstimmen.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.4:

Bauantrag

Errichtung einer Telekommunikations-Anlage zur Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen (POP-Modul zur Bündelung und Verteilung von Glasfaserleitungen und Gewährleistung des Internetzugangs), Rheinallee

Vorlage: 2022/006/205

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 02.09.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.5:

Bauantrag

Wohnhaus (1 WE): Nutzung Dach als Dachterrasse, Baynstraße

Vorlage: 2022/006/208

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 08.09.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Sanierung des "Historischen Rathauses"; Beratung und Festlegungen zum Sanierungskonzept; hier: Beschluss-Ermächtigungen für den Bauausschuss

Vorlage: 2022/006/214

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Sanierung des „Historischen Rathauses“ plant die Verwaltung im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.07.2022 die Durchführung einer Ortsbegehung der Gesamtbaustelle. Hierbei wird von den beauftragten Planern über die zurückliegenden Sanierungsschritte informiert werden und der weitere Zeitplan vorgestellt.

Weiterhin stehen zum jetzigen Sanierungs- und Ausführungsstand wichtige wegweisende Entscheidungen zur Art und zum Umfang der noch notwendigen Sanierungsarbeiten an. Die Beantwortung dieser Fragen ziehen ggf. auch Konsequenzen zu Haushaltsmehrkosten nach sich.

Um das zeitliche Sanierungskonzept nicht zu gefährden, bedarf es zeitnaher Entscheidungen der Gemeinde. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb den Bau- und Planungsausschuss mit den sich aus den Begehungs- und Beratungsergebnissen ergebenden Beschlüssen, einschließlich der damit verbundenen haushalterischen Konsequenzen zu ermächtigen. Die Gemeindeverwaltung plant ohnehin am 08.09.2022 die Ansetzung einer Sondersitzung zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Beantwortung anstehender Fragen zur Art und zum Umfang anstehender Fragen zur Sanierung des „Historischen Rathauses“ ermächtigt der Gemeinderat den Bau- und Planungsausschuss am 27.07.2022 damit.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

SPD-Antrag vom 06.07.2022

hier: Bordsteinabsenkung im Zusammenhang mit Verlegung der Glasfaser

Der Vorsitzende gibt das Wort an RM Löffert. Herr Löffert trägt nachfolgende Stellungnahme vor:

„Antrag SPD Fraktion Absenken der Bordsteinkanten für Rollstuhlnutzer usw.

Die SPD Fraktion beantragt die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept über die Absenkung der Bordsteine, insbesondere in Kreuzungsbereichen in unserer Gemeinde zu erstellen.

Im letzten Gemeinderat wurde schon über die Möglichkeiten der Absenkung im Rahmen der Glasfaserverlegung gesprochen. Daraus ergibt sich eine zeitliche Überschneidung.

Der Antrag beinhaltet ein umfassendes Konzept für Rollis, Rollatoren, Kinderwagen und Radfahrer.

Die SPD Fraktion stellt sich vor, das alle zukünftigen Baumaßnahmen hin überprüft werden und die gewünschten Änderungen quasi „mitgemacht“ werden.

Gleichzeitig hat die Gemeinde einen Jahresvertrag mit der Fa. Lang über Bauleistungen im Straßenbereich. Aus diesem Topf könnten einige Maßnahmen Jahr für Jahr realisiert werden.

Die Bedeutung der Sicherheit durch die Bordsteine darf nicht vernachlässigt werden. Gleiches gilt natürlich auch für die Sicherheit der Radfahrer.

Wir schlagen vor mit Mitgliedern des BA und Verkehrsausschuss eine kleine Ortsbegehung durchzuführen.

Hans Löffert

Fraktionsvorsitzender“

Beschluss:

Es wird ohne weitere Beratung auf die einzelnen Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Der Vorsitzende gibt die nachfolgend aufgeführten Vergaben bekannt.

Zu TOP 8.1:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der Vermessungsleistungen

Vorlage: 2022/006/190

Entscheidung:

Das Vermessungsbüro KS Vermessung und Bewertung GbR, Bodenheim, erhält den Auftrag zur Durchführung der Vermessungsleistungen für die Umringvermessung sowie die Erstellung eines Höhenplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 5.057,44 €.

Zu TOP 8.2:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der Planungsleistungen für die Erschließung des Gewerbegebietes

Vorlage: 2022/006/192

Entscheidung:

Das Büro SIA GmbH, Alzey, erhält den Auftrag zur Durchführung der Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 95.018,39 €.

Zu TOP 8.3:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Regenwasserkonzeptes

Vorlage: 2022/006/193

Entscheidung:

Das Büro SIA GmbH, Alzey, erhält den Auftrag zur Durchführung der Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Regenwasserkonzeptes zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 4.758,00 €.

Zu TOP 8.4:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe Bodengrundgutachten

Vorlage: 2022/006/191

Entscheidung:

Das Büro KERN - geolabor, Sprendlingen, erhält den Auftrag zur Erstellung des Bodengrundgutachtens zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 3.296,30 €.

Zu TOP 8.5:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Auftragsvergabe Schallgutachten

Vorlage: 2022/006/189

Entscheidung:

Das Schalltechnische Beratungsbüro GSB, Nohfelden-Bosen, erhält den Auftrag zur Erstellung des schalltechnischen Gutachtens zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 4.498,20 €.

Zu TOP 8.6:

Auftragserweiterung Dachdecker- und Klempnerarbeiten für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2022/006/184

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister beauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Angebot vom 31.05.2022 der Firma Josef Esser GmbH aus Alf/Mosel. Dieses schließt nach Prüfung mit 8.623,69 € brutto ab.

Zu TOP 8.7:

Vergabe von Schnitzarbeiten am Historischen Rathaus Bodenheim

Vorlage: 2022/006/196

Entscheidung:

Die Firma Holzbildhauerei Vogelmann wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe von 6.400,00 € netto beauftragt.

Zu TOP 8.8:

Vergabe der Geothermiearbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/198

Entscheidung:

Die Firma Handke Brunnenbau wird mit Geothermiearbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 8.9:

Vergabe der Fassadenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kindertagesstätte Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/200

Entscheidung:

Die Firma Bald Zimmerei & Holzbau Inh.: Dirk Burghaus e.K. wird mit Fassadenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 244.267,97 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 8.10:

Vergabe des Straßenausbaus im Rahmen des Sanierungsgebiets Bodenheim

Vorlage: 2022/006/207

Entscheidung:

Die Firma Gerharz GmbH wird mit Straßenausbau gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 1.267.386,33 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9:

Bewilligung Ehrenamtsförderungen

Vorlage: 2022/006/195

Information:

Der Bodenheimer Carneval-Verein 1935 e.V. hat eine Zuwendung im Rahmen der Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen erhalten.

Fördergegenstand ist der Einbau einer Bühne in der vereinseigenen Halle. Gesamtkosten in Höhe von 28.622,00 €. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 14.311,00 € gewährt.

Der Schützenverein 78 Bodenheim e.V. hat eine Zuwendung im Rahmen der Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen erhalten.

Fördergegenstand ist der Austausch der Beleuchtung im Bereich der gepachteten Schießanlage gegen LED-Rasterleuchten. Gesamtkosten in Höhe von 2.200,00 €. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 1.100,00 € gewährt.

Zu TOP 10:

Informationen

Zu TOP 10.1:

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung -

Vorlage: 2022/006/199

Information:

Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind im Jahr 2021 neue bundes- und landesgesetzliche Rahmenbedingungen in Kraft getreten (siehe hierzu § 37 Absatz 1 Nr. 2 c EEG 2021, Förderung von Freiflächenanlagen entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen (200 m-Korridor) sowie § 37 Absatz 1 Nr. 2 h, benachteiligte Gebiete nach EEG Stand 16.07.2021, in Verbindung mit der Landesverordnung (RLP) über Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten vom 22. Dezember 2021, kurz Freiflächenöffnungsverordnung). Weiterhin ist festzustellen, dass Freiflächen- Photovoltaikanlagen zunehmend auch ohne EEG-Förderung errichtet und wirtschaftlich betrieben werden können.

In der Folge dieser Entwicklungen ist eine dynamische Zunahme von Anträgen für die Errichtung solcher Anlagen i.d.R. auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Region festzustellen. Die aktuell beantragten Anlagen sind dabei mit Flächengröße von 10 bis über 20 Hektar einzeln und insbesondere bei steigender Anzahl von Standorten in ihrer Gesamtheit in hohem Maße raumbedeutsam.

Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen im unbeplanten Außenbereich bauplanungsrechtlich nicht privilegiert sind, bedarf es für die Errichtung solcher Anlagen grundsätzlich der Durchführung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens, in dem auch die Belange der Raumordnung zu beachten sind. Vielfach sind von den aktuellen Planungen Vorranggebiete für die Landwirtschaft gemäß Regionalem Raumordnungsplan berührt. Großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen können dort in der Regel nicht, allenfalls ausnahmsweise, zugelassen werden.

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft hat sich vor diesem Hintergrund bereits im Juni 2021 mit der grundsätzlichen Notwendigkeit einer gesamträumlichen Konzeption für eine verträgliche Einbindung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die vorhan­denen Raumstrukturen befasst. Nach Unterrichtung durch die oberste Landesplanungsbehör­de im November 2021 über die geplante 4. Teilfortschreibung des LEP IV 2008 „Energie­versorgung“ hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe in ihrer Sitzung am 25. Januar 2022 schließlich den Beschluss gefasst, den Raumordnungsplan u.a. in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen fortzuschreiben.

Nach Ziel 166 b des aktuellen Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungs­programmes ist nun auch ein konkreter Handlungsauftrag an die Träger der Regionalplanung adressiert, wonach in den Regionalplänen zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photo­voltaikanlagen, insbesondere entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen, auszuweisen sind.

Die Vorsitzende der Planungsgemeinschaft informiert, dass die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft derzeit einen Entwurf für eine gesamträumliche Konzeption im Sinne des Z 166 b LEP IV und in Verbindung mit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bis Ende des Jahres in Abstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Planungsgemeinschaft erarbeitet. Es ist in diesem Planungsprozess auch vorgesehen, dass die Träger der Bauleitplanung frühzeitig im Rahmen einer für September 2022 geplanten informellen Beteiligung in den Informationsaustausch eingebunden werden.

Zu TOP 10.2:

Zustimmung der Genehmigungsbehörde zur Erweiterung des städtebaulichen Erneuerungsgebietes

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt Auskunft zum Sachverhalt.

Mit Schreiben vom 24.06.2022 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Neustadt folgendes mitgeteilt:

Mit Bezugsschreiben haben Sie auf Grundlage einer Zwischenevaluation des ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) einschließlich einer überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsübersicht eine Gebietserweiterung im Teilprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - nachhaltige Stadt“ (WNE) beantragt.

Nach Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde (Mdl) wird hiermit den Ergebnissen der vorgenommenen Evaluation einschl. der Gebietserweiterung im Norden des Fördergebietes (Sportplatzbereich) von 18,9 ha um 3,26 ha auf insgesamt rd. 22,2 ha gemäß Ziffer 14.4 der RL-StEE zugestimmt.

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit Stand 3/22, wonach aus förderfähigen Gesamtkosten von rd. 7 Mio Euro ein Fördermittelbedarf von rd. 5 Mio Euro resultiert. Dieser Rahmen ist einzuhalten.

Mit dem Jahresantrag 2022 können letztmalig Fördermittel beantragt werden. Dieser liegt bereits vor.

Nach Bewilligung der zur Ausfinanzierung benötigten Mittel sind alle beantragten Projekt zügig umzusetzen und die Fördermittel zweckentsprechend zu verwenden.

Die Gesamtmaßnahme ist bis spätestens 31.12.2025 abzurechnen. Auf die Nebenbestimmung Ziff. 3.4 des Bewilligungsbescheides Nr. 121 WNE/ 2021 wird diesbezüglich verwiesen.

Zu TOP 10.3:

Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

Vorlage: 2022/006/206

Information:

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2022 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.

Der Bericht zum Stichtag 30.06.2022 liegt vor.

Zu TOP 11:

Anträge und Anfragen

Der Vorsitzende ergibt das Wort an RM Hermes. Frau Hermes bittet um Auskunft über die E-Ladestationen der OG Bodenheim. Der Erste Beigeordnete Glück informiert daraufhin über die geplanten 11 Ladestationen und deren Standorte.

Weiterhin fragt RM Hermes zum Sachverhalt der Aufstellung von Pflanzkübeln im neu ausgebauten Bereich der Mainzer Straße. Hierzu verweist der Vorsitzende auf die seitens der Verkehrsbehörde festgestellte Notwendigkeit zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der dortigen Fahrgeschwindigkeiten. Durchgeführte Dauermessungen hätten ein nicht hinnehmbares Geschwindigkeits-Niveau festgestellt. Mit Verweis auf den ausgewiesenen Bereich als verkehrsberuhigte Zone und vor allem im Hinblick auf die dortige ausgewiesene Schulwegführung musste die Verkehrsbehörde auf die festgestellten Geschwindigkeitsmessungen reagieren. Mit der Stellung der Pflanzkübel erhoffe man eine erste Verbesserung. Durch erneute Messungen müsse der Erfolg dieser Maßnahme bewertet werden. Sollte die erhoffte Verbesserung nicht eintreten, müssten seitens der Verkehrsbehörde weitere Maßnahmen ergriffen und veranlasst werden.

Das RM Michael Leber bedankt sich für die inzwischen erfolgte Aushändigung der aufgelisteten Hundekotstationen. Der Vorsitzende verweist hierzu auf die Auflistung, welche auf der Internetseite der OG Bodenheim zu sehen sei.

RM Michael Leber äußert abermals seinen Unmut über das von ihm bereits mehrfach angemahnte Halteverbot am nördlichen Ende der Ölmühlstraße.

Der Vorsitzende verweist Herrn Leber auf die hoheitliche Zuständigkeit der VG-Verwaltung. Er gebe diesen Hinweis aber gerne nochmals weiter. Hier sei alleine die VG Verwaltung zuständig. Warum der Sachverhalt noch nicht bearbeitet sei, könne er nicht beantworten.

Der Erste Beigeordnete informiert über folgende zusätzlichen Sitzungs-Termine in der Sommerpause aus Dringlichkeitsgründen:

15. August 2022 Klima-, Umwelt- und Naturschutzausschuss

30. August 2022 Haupt- und Finanzausschuss

8. September 2022 Sondersitzung Gemeinderat

Zu TOP 13:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil erfolgten Beratung

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit gibt der Vorsitzende bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil über einen Sachstand in Grundstückangelegenheiten informiert wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:55 Uhr.

Thomas Becker-Theilig, Vorsitzender
Birgitt Maurus, Schriftführerin