Die Verbandsgemeindeverwaltung und die Gemeindeverwaltung beabsichtigen die seit 1997 bestehende Verkehrsregelung einer „unechten Einbahnstraße“ im Bereich der Rüsselsheimer Straße aufzuheben.
Diese Sonderform einer Einbahnregelung und die daraus entstandenen Konflikte werden bereits seit Jahren öffentlich und in den Gemeindegremien kontrovers diskutiert. Im Rat liegt daher aktuell ein entsprechender Antrag auf Errichtung einer „klassischen“ Einbahnstraße vor.
Seither konnte in die Rüsselsheimer Straße nur von der Hilgestraße aus eingefahren werden, während das Ausfahren in beide Fahrtrichtungen möglich ist. Auch die in unmittelbarer Nähe parallel liegende Frankfurter Straße führt von West nach Ost. Unter dem Gesichtspunkt einer gleichmäßigen Verkehrsführung und besseren Verteilung der Verkehrsströme, je nach Fahrtziel, rief diese Regelung in der Vergangenheit immer wieder Unverständnis hervor. Nicht zuletzt die daraus entstandenen Irritationen führten wiederholt zu brenzligen Situationen entlang der Rüsselsheimer Straße und im Einmündungsbereich zur Hilgestraße.
Mit der nunmehr in der Rüsselsheimer Straße vorgesehenen Einbahnregelung in entgegengesetzter Fahrtrichtung zur Frankfurter Straße wird der bisher fehlende Ringverkehr ermöglicht. Mit dieser Regelung -im Fachjargon als Einbahnstraßen-Zwilling bezeichnet- erhofft sich die Verwaltung eine Akzeptanzerhöhung der Verkehrsteilnehmer gegenüber der bisherigen Regelung. Zudem soll das Verkehrsgeschehen flüssiger und gleichmäßiger auf alle umliegenden Straßen verteilt werden und Fahrtziele durch Reduzierung von Emissionen möglichst einfach und auf direktem Weg erreichbar sein.
Verkehrsrechtlich wird die Aufhebung der seinerzeit angeordneten Verkehrsreglung damit begründet, dass sich die bestehenden örtlichen Voraussetzungen inzwischen grundlegend geändert haben. Sowohl die veränderten Verkehrsbelastungen und Verkehrsströme als auch inzwischen eingetretene städtebauliche Veränderungen (erhebliche Zunahme der Wohnbebauung) und somit die Gesamtsituation im Wohnquartier erfordern eine Optimierung der Leistungsfähigkeit des gemeindlichen Straßennetzes.
Die vorgesehene verkehrsregelnde Maßnahme, welche auch eine Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung vorsieht, soll zunächst zu mehrmonatigen Erprobungszwecken mit mobilen Verkehrszeichen beschildert werden, um die Verkehrsabläufe und das Verkehrsverhalten zu erforschen.
Sowohl die VG-Verkehrsbehörde als auch die Gemeindeverwaltung bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und hoffen auf eine möglichst große Mitwirkungsbereitschaft aller Verkehrsteilnehmer*innen.
Ortsbürgermeister | Ordnungs- und Verkehrsbehörde |
Thomas Becker-Theilig | der VG Bodenheim |