Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Regelungen ändern sich auch die Zugangsregeln für die Kreisverwaltung. So gilt seit 5. Oktober 2022 wieder die Pflicht zur Bedeckung von Mund- und Nase für Besucherinnen und Besucher sowie Belegschaft der Kreisverwaltung. Dies gilt in allen öffentlich zugänglichen Räumen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Weiterhin wird um die Beachtung der Hust- und Niesetikette sowie der Handhygiene gebeten.
Weiterhin ist der Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.