| hier: | Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapelle“, 5. Änderung |
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| Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
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| Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
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| Veröffentlichung des Planentwurfs |
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 07. Juni 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapelle“, 5. Änderung nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Ziel der Planung ist es, künftig die Errichtung von Pool-Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne „Kapelle“ und „Leidhecke“ zu ermöglichen und die bereits bestehenden Pool-Anlagen in rechtlichen Einklang zu bringen.
Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kapelle“, 5. Änderung wird daher in der Zeit vom
Montag, dem 23. Oktober 2023 bis
einschließlich Freitag, dem 24. November 2023
zu jedermanns Einsichtnahme im Internet veröffentlicht und weiterhin auch in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.