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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim

am Dienstag, dem 03.09.2024 um 18:45 Uhr

Vorort Termin 18:45 Uhr Friedhof. Im Anschluss wird die Sitzung im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim weitergeführt.

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:55 Uhr bis 21:49 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:49 Uhr bis 22:10 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 22:10 Uhr bis 22:10 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erste Beigeordnete

Rita Drescher

Beigeordnete

Gustav Reck

Anke Renker

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Thomas Adamek

Robin Bäcker

Wolfgang Brieske

Heike Decker-Schneider

Felicitas Hessel

Manuel Höferlin

Marco Ksinsik

Tanja Reßler

Thorsten Schick

Jennifer Wienold-Opfer

Maximilian Wolf

Philipp Wolf

Eugen Zent

Schriftführer

Christian Hennig

Von der Verwaltung

Patrick Josten zu TOP 4

René Nauheimer

Erster Beigeordneter der VG

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger 10

Planungsbüro Dörhöfer zu TOP 4

Entschuldigt fehlt:

Ratsmitglied

Klaus-Werner Fritzsch

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 23.08.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt.

Änderungswünsche zur Tagesordnung ergehen nicht.

Zunächst fand ab 18:45 Uhr ein Vor-Ort-Termin auf dem Friedhof und am Messignyplatz statt, anschließend tagt der Rat ab 19:55 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

2.

Aushändigung der Geschäftsordnung

3.

Annahme von Spenden

4.

Umgestaltung Friedhof für Urnenbestattungen

- Vergabe von Ingenieurleistungen & Vergabevollmacht für Bauleistungen -

5.

Verrohrungsausgleich Oderstraße / Spielplatz Neugestaltung

6.

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete

7.

Wahl der Ausschussmitglieder — 2024/026/041/1

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

c) Ausschuss für Soziales (Kultur, Soziales,

Sport, Jugend, Schul- und

Kindergartenangelegenheiten)

d) Ausschuss für Umweltschutz, Weinbau und Landwirtschafte

e) Rechnungsprüfungsausschuss

8.

Gestaltungsvorschlag Messignyplatz

9.

Bauleitplanung

9.1.

Bebauungsplan "In den Rohrwiesen", 4. Änderung

a) Korrektur des Aufstellungsbeschlusses

b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

c) Satzungsbeschluss

9.2.

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie)

- Stellungnahme

9.3.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

10.

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

11.

Vergaben

11.1.

Vergabe von Ausstattungsgegenständen und Möbeln für den dritten Raum der Kita Harxheim

12.

Bekanntgabe von Vergaben

12.1.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Vergabe Lieferung und Montage RWA-Fenster

12.2.

Sporthalle, Vergabe von Schlosserarbeiten zur Ertüchtigung der Bühne

13.

Anträge/Anfragen

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Informationen

15.1.

Zuwendung für die Umgestaltung des Friedhofs

15.2.

Vergabe der Baumpflegemaßnahmen inkl. Fällungen und Einbau Kronensicherungen im Rahmen des Baumkatasters

Nichtöffentlicher Teil:

16.

Grundstücksangelegenheiten

17.

Rechtsangelegenheiten

18.

Anträge/Anfragen

19.

Informationen

Öffentlicher Teil:

20.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Verpflichtung von Ratsmitgliedern; Vorlage: 2024/026/060

Namens der Ortsgemeinde Harxheim verpflichtet Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter Frau Jennifer Wienold-Opfer durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).

Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Anschließend gibt die Beigeordnete Anke Renker noch folgende persönliche Erklärung ab:

„Ich habe mein Gemeinderatsmandat abgegeben, da Ich als Beigeordnete mit Geschäftsbereich Kraft Amtes bei allen Sitzungen anwesend bin. Daher möchte ich gerne einem weiteren Mitglied der FWG die Möglichkeit geben, sich einzubringen und neue Ideen zu verwirklichen.

Vielen Dank.“

Zu TOP 2:

Aushändigung der Geschäftsordnung; Vorlage: 2024/026/069

Information:

Gemäß § 33 GeschO wird allen Rats- bzw. Ausschussmitgliedern die Geschäftsordnung ausgehändigt.

Zu TOP 3:

Annahme von Spenden

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 4:

Umgestaltung Friedhof für Urnenbestattungen - Vergabe von Ingenieurleistungen & Vergabevollmacht für Bauleistungen - Vorlage: 2024/026/061

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dörhöfer vom Planungsbüro Dörhöfer & Partner. Herr Dörhöfer erläutert an Hand von Plänen die u.a. während des Vor-Ort-Termins besprochenen Punkte.

Sachverhalt:

Für die Umgestaltung des Friedhofes wurde ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von 96.714,00 € brutto für Ausführung und Baunebenkosten gemäß Kostenschätzung durch das Büro Dörhöfer eine Zuwendung aus dem Investitionsstock (I-Stock) in Höhe von 30.000,00 € bewilligt. Das Vorhaben ist noch 2024 zu beginnen.

Damit kann die Ausschreibung der Friedhofsumgestaltung vorbereitet und anschließend durchgeführt werden.

Es wird empfohlenen, die vorliegende Entwurfsplanung umzusetzen.

a) Für die Erteilung des Auftrages zur Vergabe der Planungsleistungen LPh 5 bis 8 wurden drei Ingenieurbüros um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

Zwei Ingenieurbüros haben ein Angebot abgegeben, das dritte Ingenieurbüro hat kurzfristig keine Kapazitäten frei. Die abgegebenen Angebote sind vergleichbar. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

Bieter

Bruttopreis

Dörhöfer & Partner, Engelstadt

21.312,75 €

Bieter 2

21.515,71 €

Die Planungsbüro Dörhöfer & Partner hat mit der geprüften Bruttosumme von 21.312,75 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und ist in der Lage sowohl die Ausführungsplanung als auch die örtliche Bauleitung fachgerecht durchzuführen.

Es wird empfohlen, die Ingenieurleistungen LPh 3 – 8 für die Umgestaltung des Profis an das Planungsbüro Dörhöfer & Partner in Engelstadt zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 21.312,75 € zu vergeben.

b) Die Kostenschätzung für die Ausführung (Stand 02/2024) weist Baukosten in Höhe von brutto 74.680,84 € aus. Nach Vorlage von Ausschreibungsunterlagen wird die Maßnahme ausgeschrieben.

Es wird empfohlen, dem Ortsbürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen und eventuell erforderlicher Nebenleistungen eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Es kommt zur Diskussion bezgl. der Umgestaltung des Friedhofs.

Anschließend werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Ingenieurleistungen LPh 3 – 8 für die Umgestaltung des Profis werden an das Planungsbüro Dörhöfer & Partner in Engelstadt zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 21.312,75 € vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss 2:

Weitere Beratungen zur Umgestaltung des Friedhofs werden in den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss 3:

Die Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen und eventuell erforderlicher Nebenleistungen zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Bieters wird bis auf weiteres ausgesetzt und zu gegebener Zeit neu zur Abstimmung gebracht!

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Verrohrungsausgleich Oderstraße / Spielplatz Neugestaltung

Information:

Der Vorsitzende erläutert kurz den aktuellen Stand. Nach einem Treffen mit der SGD Süd und zwischenzeitlicher positiver Rückmeldung zur Maßnahme muss nun zunächst ein Antrag bei der SGD Süd gestellt werden. Erst wenn seitens der Behörde der Bescheid vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Zu TOP 6:

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete; Vorlage: 2024/026/040

Sachverhalt:

Ehrenamtlichen Beigeordneten kann die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich Vertreter des Ortsbürgermeisters (ständige Vertreter). Soweit für Beigeordnete Geschäftsbereiche gebildet werden sollen, ist deren Zahl in der Hauptsatzung zu regeln. Nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung hat die Verwaltung der Ortsgemeinde Harxheim bis zu drei Geschäftsbereiche.

Gemäß § 50 Abs. 4 GemO bildet der Ortsbürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf die Beigeordneten. Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Ortsgemeinderats. Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit dem Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.

Ortsbürgermeister Hofreuter beabsichtigt die Bildung und Übertragung der folgenden Geschäftsbereiche:

Erste Beigeordnete Rita Drescher:

Kindergarten, Jugend inkl. Jugendparlament, Senioren

Beigeordnete Anke Renker:

Veranstaltungen, Friedhof allgemeines und Bestattungen

Beigeordneter Gustav Reck:

Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierung, Umwelt/Natur/Klima

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Harxheim stimmt der Bildung und Übertragung der folgenden Geschäftsbereiche zu:

Erste Beigeordnete Rita Drescher:

Kindergarten, Jugend inkl. Jugendparlament, Senioren

Beigeordnete Anke Renker:

Veranstaltungen, Friedhof allgemeines und Bestattungen

Beigeordneter Gustav Reck:

Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierung, Umwelt/Natur/Klima

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Wahl der Ausschussmitglieder

a)

Haupt- und Finanzausschuss

b)

Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

c)

Ausschuss für Soziales (Kultur, Soziales, Sport, Jugend, Schul- und Kindergartenangelegenheiten)

d)

Ausschuss für Umweltschutz, Weinbau und Landwirtschaft

e)

Rechnungsprüfungsausschuss

Vorlage: 2024/026/041/1

Sachverhalt:

Die vom Ortsgemeinderat gebildeten Ausschüsse bestehen aus je fünf Mitgliedern und für jedes Mitglied sind Stellvertreter/innen zu wählen. Davon abweichend bestehen der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Ausschuss für Soziales (Kultur, Soziales, Sport, Jugend, Schul- und Kindergartenangelegenheiten) nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung aus je zehn Mitgliedern und Stellvertreter/innen.

Die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Rechnungsprüfungsausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.

Die Mitglieder und Stellvertreter/innen der übrigen Ausschüsse können nach § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein.

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der Ausschussmitglieder kann der Ortsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 2. Hs GemO beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Sodann erfolgt die Wahl der einzelnen Ausschüsse wie folgt:

a) Haupt- und Finanzausschuss

Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 S. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 S. 3 Hauptsatzung).

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Jennifer Ackermann

Klaus-Werner Fritsch

2. Tanja Reßler

Thomas Adamek

3. Heike Decker-Schneider

Dieter Kühnast-Krebühl

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Maximilian Wolf

Philipp Wolf

2. Stefan Köthe

Rita Drescher

Wolfgang Brieske

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Jennifer Wienold-Opfer

Marco Ksinsik

2. Jan Bartkowiak

Thorsten Schick

Anke Renker

Von der Grüne-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Felicitas Hessel

Robin Bäcker

2. Eugen Zent

Gustav Reck

Von der FDP-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Tanja Höferlin

Nils Schwab

Thomas Schwab

Angelina Höferlin

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

b) Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 S. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 S. 3 Hauptsatzung).

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Klaus-Werner Fritsch

Heiko Zimmer

2. Sven Reßler

Thomas Adamek

3. Kevin Krull

Monika Gengelbach

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Wolfgang Brieske

Juliane Auerbach

2. Dietmar Nagel

Stephan Soykan

Maximilian Wolf

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Thorsten Schick

Markus Eckert

2. Tanja Weaver

Dorit Friesen

Jan Bartkowiak

Von der Grüne-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Eugen Zent

Felicitas Hessel

2. Kai Krames

Sven Tröge

Von der FDP-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Susanne Kuhlmann

Tanja Höferlin

Nils Schwab

Thomas Schwab

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

c) Ausschuss für Soziales (Kultur, Soziales, Sport, Jugend, Schul- und Kinder-gartenangelegenheiten

Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 S. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 S. 3 Hauptsatzung).

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Heike Decker-Schneider

Jennifer Ackermann

2. Monique Rossello

Tanja Reßler

3. Jochen Welzel

Monika Gengelbach

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. David Schwinn

Rita Drescher

2. Wolfgang Brieske

Stephan Soykan

Jutta Wolf

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Dorit Friesen

Ella Weaver

2. Silvia Schmitt

Tanja Weaver

Jennifer Wienold-Opfer

Von der Grüne-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Sarah Bullinger

Kai Krames

2. Gabriele Bernhard

Robin Bäcker

Gustav Reck

Von der FDP-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Angelina Höferlin

Tanja Höferlin

Susanne Kuhlmann

Nils Schwab

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

d) Ausschuss für Umweltschutz, Weinbau und Landwirtschaft

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 S. 3 Hauptsatzung).

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Jennifer Ackermann

Heiko Zimmer

2. Sven Reßler

Kevin Krull

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Maximilian Wolf

Johannes Wolf

Marion Schenk

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Ella Weaver

Thorsten Schick

Markus Eckert

Von der Grüne-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Alica Baser

Robin Bäcker

Frederick Binet

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

e) Rechnungsprüfungsausschuss

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt (§ 4 Abs. 3 S. 1 Hauptsatzung).

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Jennifer Ackermann

Tanja Reßler

2. Thomas Adamek

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Philipp Wolf

Rita Drescher

Wolfgang Brieske

Maximilian Wolf

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Jennifer Wienold-Opfer

Marco Ksinsik

Thorsten Schick

Von der Grüne-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Robin Bäcker

Felicitas Hessel

Eugen Zent

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Gestaltungsvorschlag Messignyplatz

Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachstand und gibt Auskunft über die vorhandenen finanziellen Mittel, die zu einem nicht unerheblichen Teil aus großzügigen Spenden stammen.

Anschließend verliest das Fraktionsmitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Robin Bäcker, einen Änderungsantrag zur Gestaltung des Messigny-Et-Vantoux-Platzes wie folgt:

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Angebot für die Umgestaltung des Messigny-Et-Vantoux-Platzes in Harxheim

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Hofreuter,

sehr geehrte Damen und Herr Beigeordnete,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

im Rahmen der geplanten Umgestaltung des Messigny-Et-Vantoux-Platzes in Harxheim wird folgender Änderungsantrag zum Angebot des Garten- und Landschaftsbaubetriebs Gerald Braun vom 22.07.2024 eingereicht:

Antrag:

Die im Angebot enthaltene Position des Wasser-Brunnen Elements der Firma Oase zum Preis von ca. 12.500 € soll gestrichen und stattdessen durch einen förderfähigen Trinkwasserbrunnen ersetzt werden.

Begründung:

1.

Gesundheit / Hitzeschutz: In Zeiten zunehmender Sommerhitze bietet ein Trinkwasserbrunnen eine wichtige Möglichkeit zur Abkühlung und trägt so effektiv zum Hitzeschutz und zur Gesundheit, insbesondere für die jüngeren und älteren Generationen, bei.

2.

Wirtschaftliche Vorteile: Die Anschaffung und Installation eines Trinkwasserbrunnens kann durch Förderprogramme unterstützt werden. Langfristig sind die Betriebskosten eines Trinkwasserbrunnens voraussichtlich geringer als die eines Dekobrunnens.

3.

Sozialer Nutzen: Ein Trinkwasserbrunnen wird von der Bevölkerung aktiv genutzt und kann den öffentlichen Raum beleben sowie als sozialer Treffpunkt dienen. Darüber hinaus kann der Trinkwasserbrunnen von allen an der Bushaltestelle Wartenden genutzt werden.

Ich bitte den Gemeinderat, dem Antrag zuzustimmen und die Verwaltung bzw. Herrn Ortsbürgermeister Hofreuter zu beauftragen, bei Herrn Braun ein abgeändertes Angebot einzuholen.

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

des Ortsgemeinderates Harxheim“

Anschließend wird ausführlich diskutiert, letztendlich stellt RM Maximilian Wolf den Antrag, das Thema in den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss zu verweisen. RM Höferlin bittet darum, dass zu weiteren Beratungen im Fachausschuss ausführliche Informationen zu dem von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragten Trinkwasserbrunnen vorgelegt werden.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zu weiteren Beratungen in den Fachausschuss verwiesen. Zur weiteren Beratung und Entscheidungsgrundlage werden ausführliche Informationen (Machbarkeit, Finanzierung und Unterhaltung, gesundheitliche Fragen etc.) zur möglichen Installation eines Trinkwasserbrunnens vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Bauleitplanung

Zu TOP 9.1:

Bebauungsplan "In den Rohrwiesen", 4. Änderung

a)

Korrektur des Aufstellungsbeschlusses

b)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

c)

Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/026/063

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim hat in seiner Sitzung am 03.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Festsetzung anstelle von „Stellplätze, öffentlich“ künftig in „Stellplätze, privat“ zu ändern.

Nun muss der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich der Verfahrenswahl geändert werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde irrtümlich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, sollte allerdings im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Die Verwaltung hat von sich aus die Bürgerbeteiligung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt und holt nun den Beschluss zur Verfahrensänderung nach.

Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.06.2024 bis 26.07.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro DÖRHÖFER & PARTNER aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a)

Die Korrektur des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB.

b)

Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

c)

Der Bebauungsplan „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9.2:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) – Stellungnahme; Vorlage: 2024/026/066

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.

Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.

Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:

Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:

„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“

Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:

„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“

Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.

Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Ratsmitglied Adamek beantragt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und im Fachausschuss unter Beteiligung des FB II der Verbandsgemeindeverwaltung vorzuberaten.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

Zu TOP 9.3:

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

Vorlage: 2024/026/068

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 16.08.2024 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung und erneuten öffentlichen Auslegung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert.

Die dritte Teilfortschreibung befasst sich, soweit es die Belange der Verbandsgemeinde Bodenheim betrifft, mit einem regionalen Gewerbeflächenkonzept, in dem Wirtschaftsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung definiert werden. Obwohl sehr verkehrsgünstig an der Wirtschaftsachse B 9 zwischen Mainz und Worms gelegen, wurde eine Ausweisung entsprechender Flächen am sog. B 9 – Zubringer im Flächennutzungsplan 2035 abgelehnt. Ebenfalls wurde die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der L 425 aus regionalplanerischen Gründen abgelehnt.

Hieran ändert auch nicht, dass gewerblich nutzbare Flächen für große Rechenzentren gesucht werden, welche nach Auffassung der Verbandsgemeinde im Zusammenwirken mit der Errichtung und dem Betrieb eines kleinen Schwimmbades an beiden vorgenannten Standorten möglich wäre.

Hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht betroffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde eine Fläche kartiert ist, welche nach Mitteilung der PG auf der Ebene der Bauleitplanung zu steuern ist.

In den weiteren Sachgebieten Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung ist die Verbandsgemeinde Bodenheim ebenfalls nicht betroffen.

Nach informativer Übersendung der Stellungnahme zum Vorentwurf der dritten Teilfortschreibung an die Ortsgemeinden konnte eine Beteiligung der Gemeinderäte im zweiten Anhörungsverfahren zum Entwurf aus terminlichen Gründen nicht erfolgen. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vom 20.03.2024 ist aus der Anlage ersichtlich. Hierzu hat die PG abgewogen, dass die Planungen zu den Gewerbegebieten auch weiterhin auf der Ebene der Bauleitplanung fortgeführt werden können. Im Rahmen der dritten, aktuell laufenden, Anhörung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme kurz zu fassen:

Unsere Stellungnahmen vom 11.09.2023 und 20.03.2024 halten wir weiterhin aufrecht. Ihr Verweis im Rahmen Ihrer Abwägungsentscheidung auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung zeigt allerdings auf, dass unsere Planungsabsichten weiterverfolgt werden können, diese aber durch die landesplanerischen Schutzschilde der Zielabweichung hohe Hürden überwinden müssen. Wir sehen deshalb in der Ausweisung der in unseren Stellungnahmen angesprochenen Bereiche an der L 425 und an der L 413 als Vorranggebiete für Gewerbe eine reelle Chance, die Planungsabsichten mittelfristig umsetzen zu können und bedauern Ihre ablehnende Haltung.

Für Ihre Mitteilung, die G-Funktion für die Ortsgemeinde Nackenheim im Rahmen einer künftigen Fortschreibung des Kapitels Gemeindefunktionen zu prüfen, bedanken wir uns. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Punkt bei Ihrer nächsten Fortschreibung berücksichtigen und kein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Ratsmitglied Adamek beantragt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und im Fachausschuss unter Beteiligung des FB II der Verbandsgemeindeverwaltung vorzuberaten.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

Zu TOP 10:

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 11:

Vergaben

Zu TOP 11.1:

Vergabe von Ausstattungsgegenständen und Möbeln für den dritten Raum der Kita Harxheim; Vorlage: 2024/026/059

Sachverhalt:

Die Einrichtungen der Gruppenräume eins und zwei, sowie des Intensivraumes zwei wurden bereits durch Fa. Resch erneuert. Nun soll in dem dritten Raum ebenfalls die Einrichtung erneuert werden. Hierzu wurden bei den entsprechenden Fachfirmen Angebote eingeholt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Ortsgemeindeverwaltung schließt das günstigste Angebot der Firma RESCH Möbelwerkstätten Ges. m. b. H. aus Aigen-Schlägl (Österreich) mit 24.772,61 € brutto.

Im Haushalt wurde für die Möblierung Geld eingestellt. Die Verwaltung empfiehlt eine Beauftragung des Angebotes.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Firma RESCH Möbelwerkstätten Ges. m. b. H. aus Aigen-Schlägl (Österreich) wird mit der Lieferung der Möbel und Ausstattungsgegenstände für den Gruppenraum drei der Kita Harxheim gemäß ihrem Angebot über brutto 24.772,61 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 12.1:

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Vergabe Lieferung und Montage RWA-Fenster; Vorlage: 2024/026/057

Sachverhalt:

Um die Sporthalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen wieder nutzen zu können, ist es erforderlich die Halle brandschutztechnisch weiter zu ertüchtigen.

Für die hierfür notwendige Lieferung und Montage eines neuen Fensters zum Rauch- und Wärmeabzug (RWA) im Treppenhaus wurden durch die Verwaltung insgesamt fünf geeignete Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Insgesamt haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Die Auswertung der vorliegenden Angebote stellt sich folgendermaßen dar:

Schreinerei HUY GmbH, Bad-Kreuznach

4.406,90 € brutto

Bieter 2

4.505,34 € brutto

In seiner Sitzung am 14.03.2024, TOP 1 hat der Ortsgemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle zur Brandschutzertüchtigung notwendigen Planungs-, Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. Schreinerei HUY GmbH aus Bad-Kreuznach wird mit der Lieferung und Montage eines RWA-Fensters gem. vorliegendem Angebot über brutto 4.406,90 € beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 12.2:

Sporthalle, Vergabe von Schlosserarbeiten zur Ertüchtigung der Bühne; Vorlage: 2024/026/058

Sachverhalt:

Um die Sporthalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen wieder nutzen zu können, ist es erforderlich die Halle gemäß Versammlungsstättenverordnung weiter zu ertüchtigen.

Eine Überprüfung der Tragfähigkeit der Bühnenkonstruktion hat ergeben, dass die Bühne aus statischer Sicht ertüchtigt werden muss, um sie auch weiterhin für Veranstaltungen nutzen zu können. Aus diesem Grund hat die Verwaltung geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich die Schlosserei Dralle aus Mommenheim hat ein Angebot für die notwendigen Schlosserarbeiten abgegeben. Das Angebot endet mit brutto 8.932,20 €.

In seiner Sitzung am 14.03.2024, TOP 1 hat der Ortsgemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle zur Ertüchtigung der Sporthalle notwendigen Planungs-, Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Schlosserei Dralle aus Mommenheim wird mit den Schlosserarbeiten zur Ertüchtigung der Bühne gem. vorliegendem Angebot über brutto 8.932,20 € beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 13:

Anträge/Anfragen

Ratsmitglied M. Wolf folgenden Antrag:

Die Einladung zu künftigen Ratssitzungen soll ab sofort elektronisch (Per E-Mail) erfolgen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob für die Ausschuss-Sitzungen ebenfalls in elektronischer Form (E-Mail) eingeladen werden kann und dies entsprechend auch umgehend umgesetzt werden!

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Ratsmitglied Adamek stellt folgenden Antrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss soll prüfen und darüber vorberaten, ob und wie die online-Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen möglich ist. Insbesondere die Kosten und technischen Voraussetzungen sollen geklärt werden.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Zu TOP 14:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 15:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand Glasfaserausbau. Derzeit stocken die Baumaßnahmen. Die Verwaltung befindet sich in Klärung, wie es in dem Bereich weiter geht.

Weiterhin wurde informiert, dass auf dem Parkplatz vor dem Gemeindezentrum mittlerweile eine Ladesäule des Carsharing Anbieters in Betrieb ist.

Die Beigeordnete Anke Renker informiert über:

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Termin Vorbesprechung Weihnachtsmarkt

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Termin Seniorenfahrt

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Federweißerfest fällt aus

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Arbeitskreis Friedhof soll einberufen werden

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KiTa Fest am 09.12.

Zu TOP 15.1:

Zuwendung für die Umgestaltung des Friedhofs; Vorlage: 2024/026/055

Information:

Für die Umgestaltung des Friedhofs wurden Zuschüsse aus dem Investitionsstock (I-Stock) beantragt. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz fördert das Vorhaben aus dem I-Stock 2024 mit einer Zuwendung in Höhe von 30.000 €, die für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 96.714 € zugrunde gelegt.

Zu TOP 15.2:

Vergabe der Baumpflegemaßnahmen inkl. Fällungen und Einbau Kronensicherungen im Rahmen des Baumkatasters

Information über die Vergabe der o.g. Maßnahmen an ein Fachunternehmen.

Zu TOP 20:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:10 Uhr.

Andreas Hofreuter
Christian Hennig
Vorsitzender
Schriftführer