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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim

am Donnerstag, dem 11.09.2025 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:11 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordnete

Wolfgang Böttger

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

René Adler

Daniela Bernhard

Nicole Dittmann

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Dr. Sarah Frey-Gruber

Michelle Glück

Thomas Glück

Margit Grub

Steffan Haub

Manuel Höferlin

Andreas Hofreuter

Marita Jäger

Michael Kasper

Wolfgang Kirch

Kai Krames ab 20:04 Uhr

Markus Liebig

Sabine Longerich

Andrea Metelmann-Lotz ab 19:40 Uhr

Jens Mutzke

Michaela Nagel

Armin Sambale

Dr. med. Matthias Schäfer

Andreas Schauer

Andreas Scherer

Schriftführerin

Beatrix Heddergott

Von der Verwaltung

Bernward Bertram zu TOP 7

Jonathan Essner

Jürgen Kehr

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Heike Hermes zu TOP 2

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Uwe Breivogel

Michael Christ

Günther Kuhn

Arno Leber

Patric Müller

Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck

Volker Pietzsch

Anke Renker

Maximilian Wolf

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 01.09.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Beatrix Heddergott ernannt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der VG Bodenheim

3.

Bericht des Lärmbeauftragten der VG Bodenheim

4.

Jahresabschluss 2021

2025/950/154

5.

Fassadensanierung Außenstelle der VG-Verwaltung Nackenheim; Vergabevollmacht

2025/950/129

6.

Einführung der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

2025/950/134

7.

Bauleitplanung

7.1. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035;Standortalternativenprüfung "Feuerwehr Dreiländereck"

2025/950/136

7.2. Machbarkeitsstudie "Feuerwehr Dreiländereck"

2025/950/150

8.

Vergaben

8.1. Grundschule Nackenheim, Montage von Sonnensegeln vor der Aula

2025/950/130

8.2. Grundschule Gau-Bischofsheim - Neues Spielgerät

2025/950/147

9.

Bekanntgabe von Vergaben

9.1. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035Vergabe der Ingenieurleistungen zur Standortalternativenprüfung "Feuerwehr Dreiländereck"

2025/950/097

9.2. Nachtrag 1 und 2 zu Zimmererarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim: Notdach und Witterungsschutz

2025/950/105

9.3. Vergabe der Herstellung und Vertrieb der Wochenzeitung „Nachrichtenblatt“ zur Mitveröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen im Rahmen von Veröffentlichung der amtlichen Nachrichten über ein Nachrichtenblatt mit digitalen Angeboten

2025/950/106

9.4. VG-Rathaus, Außenstelle Nackenheim; Aufarbeitung des Parkettbodens im Veranstaltungsraum

2025/950/111

9.5. GS Gau-Bischofsheim - Installation eines Sonnensegels

2025/950/115

9.6. Vergabe der Sicherheits- und Gesundheitskoordination SiGeKo Erweiterung Grundschule Gau-Bischofsheim

2025/950/123

9.7. Grundschule Gau-Bischofsheim, Errichtung einer Garage als Lagerraum

2025/950/126

9.8. Vergabe Treppengeländer im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim

2025/950/127

9.9. Nachtrag zu Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim: Sekuranten

2025/950/128

9.10. Beschaffung eines MDB Transportcontainers für die Funkraupe

2025/950/131

9.11. HRB Eichelsbach Nackenheim, Vergabe von Abrissarbeiten

2025/950/133

9.12. Glasfaserausbau: Vergabe bautechnische Betreuung

2025/950/138

9.13. Vergabe Mobile Trennwandanlage im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim

2025/950/139

9.14. Vergabe der Straßen-, Tief- und Kanalbauarbeiten im Rahmen des Ausbaus der Henri-Dunant-Straße und Vorzone VG-Gebäude

2025/950/148

9.15. Grundschule Gau-Bischofsheim - Bodenbelag Erneuerung - Ausgabeküche & Nebenraum

2025/950/155

9.16. Nachtrag zu Zimmererarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim: Verschluss Sparrenzwischenräume

2025/950/162

10.

Spenden

10.1. Annahme einer Spende

2025/950/151

11.

Anfragen/Anträge

11.1. Anfrage Kosteneinsparung durch Ganztagsschule in Angebotsform - Bündnis 90/Die Grünen

12.

Informationen

12.1. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim; Festlegung des Wahl- und etwaigen Stichwahltermins

2025/950/060/1

12.2. Zuwendung für das Projekt E-Bike-Sharing

2025/950/096

12.3. Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung

2025/950/132

12.4. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes

2024/950/003/3

12.5. Schöpfwerk Bodenheim: Weiteres Vorgehen

2025/950/137

12.6. Möglichkeit der digitalen Wohnsitzanmeldung in der VG Bodenheim

2025/950/143

12.7. Abschluss Kommunale Wärmeplanung

2025/950/144

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Da keine Einwohner zur Sitzung erschienen sind, entfallen Fragen aus der Öffentlichkeit.

TOP 2: Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der VG Bodenheim

Der Vorsitzende begrüßt die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde, Frau Heike Hermes, und übergibt das Wort. Frau Hermes trägt den vorliegenden Bericht vor. Verschiedene Ratsmitglieder und Bürgermeister Dr. Scheurer bedanken sich bei Frau Hermes für die umfangreichen Angebote und die gute Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte.

Den Bericht finden Sie unter:

https://www.vg-bodenheim.de/rathaus/gleichstellungsbeauftragte/

TOP 3: Bericht des Lärmbeauftragten der VG Bodenheim

Da der Lärmbeauftragte der Verbandsgemeinde, Herr Bernd Schmidt, nicht persönlich anwesend sein kann, wird der vorliegende Bericht von Herrn Essner, Fachbereichsleiter Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, vorgetragen.

Den Bericht finden Sie unter:

https://www.vg-bodenheim.de/rathaus/Laermbeauftragter

TOP 4: Jahresabschluss 2021: Vorlage: 2025/950/154

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnis-rechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

Gemäß vorläufigem Ergebnis schließt die Ergebnisrechnung 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.218.126,23 € ab (2020 = 925.717,17 €). Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 274.562,60 € reicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten (101.582,71 €) zu decken. Das Eigenkapital beläuft sich auf 14.153.129,37 € ( 2020 = 12.942.840,64 €).

Damit sind alle Voraussetzungen zum Ausgleich des Jahresabschlusses erfüllt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 einschließlich Rechenschaftsbericht zur Kenntnis. Der Rechnungs- und Prüfungsausschuss wird damit beauftragt die im Sachverhalt aufgeführten Ergebnisse zu prüfen und festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 5: Fassadensanierung Außenstelle der VG-Verwaltung Nackenheim; Vergabevollmacht; Vorlage: 2025/950/129

Sachverhalt:

Die Fassade der Außenstelle der VG-Verwaltung in Nackenheim ist über die Jahre unansehnlich geworden. Es ist geplant, die Fassade einschließlich der Tore und einiger Fenster mit einem neuen Anstrich zu versehen sowie in Teilbereichen eine Holzverkleidung analog dem Weinpavillon der Ortsgemeinde Nackenheim anzubringen, dass die Fassade sich optisch der Gestaltung der Nachbargebäude am Marktplatz der Ortsgemeinde Nackenheim anpasst.

Die einzelnen Bauleistungen sollen im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens beauftragt werden. Damit die Auftragsvergaben möglichst zeitnah nach erfolgter Angebotseinholung und -auswertung erfolgen können, sollte dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt werden.

Für diese Maßnahme wurden im Haushalt Mittel in Höhe von 120.000 € brutto eingestellt, welche aber die o.a. Maßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für die notwendigen Bau- und Lieferleistungen im Rahmen der Fassadensanierung der Außenstelle der VG-Verwaltung in Nackenheim zu erteilen.

Der Verbandsgemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 6: Einführung der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz; Vorlage: 2025/950/134

Sachverhalt:

In der Verbandsgemeinde Bodenheim engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Mit der Einführung der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit dieses Engagement zusätzlich anzuerkennen. Die Verbandsgemeinde setzt damit ein weiteres Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt. Die Verbandsgemeinde bietet im Rahmen von Vereinbarungen mit verschiedenen Vereinen folgende Vergünstigungen an:

1) einen Nachlass von 10 € auf den Eintritt bei eintrittspflichtigen Theateraufführungen verschiedener Vereine sowie 2) ein kostenloses Begrüßungsgetränk im Wert von 5 € bei den eintrittspflichtigen Veranstaltungen der Kulturfrauen der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Diese Vergünstigungen sollen der „Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“ in der Staatskanzlei RLP zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und der Verbandsgemeinde Bodenheim vorgeschlagen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

zur Einführung der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz der „Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“ in der Staatskanzlei RLP die Vergünstigungen Nachlass von 10 € auf den Eintritt bei eintrittspflichtigen Theateraufführungen verschiedener Vereine sowie ein kostenloses Begrüßungsgetränk im Wert von 5 € bei den eintrittspflichtigen Veranstaltungen der Kulturfrauen der Verbandsgemeinde Bodenheim vorzuschlagen.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 7: Bauleitplanung

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Bernward Bertram, Wehrleiter der Feuerwehr Bodenheim|Nackenheim, der zu den folgenden Tagesordnungspunkten 7.1. und 7.2. berichtet.

TOP 7.1: 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Standortalternativenprüfung "Feuerwehr Dreiländereck"; Vorlage: 2025/950/136

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Standortes für eine gemeinsame Feuerwehr der Wehren Gau-Bischofsheim und Harxheim, welcher in mittel- bis langfristiger Perspektive auch für die Feuerwehr Lörzweiler geeignet ist. Hierzu muss u.a. der Flächennutzungsplan im Rahmen einer 1. Änderung angepasst werden.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Naturschutzbehörde, eine Überprüfung des Standortes gefordert, da ein Teil der vorgesehenen Flächen für den Feuerwehrstandort als magere Flachland-Mähwiese unter den Schutz des § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz und des § 15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz fallen. Daraufhin hat die Verbandsgemeinde das Büro BBP aus Kaiserslautern mit der Durchführung einer Standortalternativenprüfung beauftragt.

Das Ergebnis der Standortalternativenprüfung liegt mit Stand August 2025 vor. Die Analyse ergab, dass Fläche 3 „Dreiländereck“ die maßgeblichen Anforderungen voll erfüllt, da die Grundstücksgröße ausreichend bemessen, eine Erschließung aufgrund der Nähe zu den Ortschaften Harxheim, Gau-Bischofsheim und Lörzweiler möglich ist und die Einhaltung der Einsatzgrundzeiten gewährleistet werden kann. Neben dem bereits vorgesehenen und auch durch den Feuerwehrbedarfsplan evaluierten Standort „Dreiländereck“ wurden drei weitere Standorte betrachtet, die aber sowohl aus Belangen des Straßenverkehrs als auch der Feuerwehr nicht in Frage kommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass am Standort im sog. „Dreiländereck“ weiter festgehalten werden sollte.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

Die vorliegende Standortalternativenprüfung mit Stand August 2025 wird beschlossen. Die Verbandsgemeinde hält an dem vorgesehenen Standort fest.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 7.2: Machbarkeitsstudie "Feuerwehr Dreiländereck"; Vorlage: 2025/950/150

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Feuerwehreinheiten Gau-Bischofsheim und Harxheim, welches in mittel- bis langfristiger Perspektive auch die Option für einen Einzug der Feuerwehreinheit Lörzweiler bieten soll.

Bevor die Verbandsgemeinde Bodenheim die erforderlichen und bereits vorvertraglich gesicherten Grundstücke für den geplanten Standort „Dreiländereck“ ankauft, soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Inhalt dieser Machbarkeitsstudie soll eine Flächenbedarfsermittlung für das Gebäude inklusive Fahrzeughalle und die notwendigen Stellplätze im Außengelände sein. Weiterhin sollen unterschiedliche Varianten für Ein- und Ausfahrten, die Parklätze und die Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück betrachtet werden. Auf Grundlage des ermittelten Flächenbedarfs soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Grobkostenschätzung für die Baumaßnahme erstellt werden.

Das Architekturbüro Lengfeld & Wilisch aus Darmstadt wurde seitens der Verwaltung zur Abgabe eines Angebotes zur Erstellung der zuvor beschriebenen Machbarkeitsstudie aufgefordert. Das vorliegende Angebot schließt mit brutto 23.800,00 €.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt das Architekturbüro Lengfeld & Wilisch aus Darmstadt mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie gem. vorliegendem Angebot über brutto 23.800,00 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 8: Vergaben

TOP 8.1: Grundschule Nackenheim, Montage von Sonnensegeln vor der Aula; Vorlage: 2025/950/130

Sachverhalt:

Die Terrasse vor der Aula der Grundschule Nackenheim wird aufgrund ihrer Ausrichtung nach Süden im Sommer ganztägig von Sonne beschienen. Ohne jegliche Verschattung ist zu dieser Jahreszeit ein Aufenthalt auf der Terrasse nahezu unmöglich. Weiterhin führt die direkte Sonneneinstrahlung dazu, dass sich die Aula in den Sommermonaten extrem aufheizt.

Um Abhilfe zu schaffen, ist die Errichtung von drei Sonnensegeln auf der Terrasse geplant.

Für diese Maßnahme wurden im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter entsprechende Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt.

Für die Lieferung und Montage der Sonnensegel wurden vier geeignete Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Sonnenschutz Technik Lohmar GmbH, Troisdorf

23.534,68 € brutto

Bieter 2

26.690,51 € brutto

Bieter 3

30.827,97 € brutto

Bieter 4

34.101,83 € brutto

Beschluss:

Die Fa. Sonnenschutz Technik Lohmar GmbH aus Troisdorf wird mit der Lieferung und Montage von drei Sonnensegeln gem. vorliegendem Angebot über brutto 23.534,68 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 8.2: Grundschule Gau-Bischofsheim - Neues Spielgerät; Vorlage: 2025/950/147

Sachverhalt:

Das bisherige Spielgerät auf dem Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule wies erhebliche Mängel auf. Trotz mehrerer Behandlungen gegen Schimmel war die Holzstruktur weiterhin instabil. Die Hängebrücke wurde als unsicher eingestuft und war nur noch eingeschränkt nutzbar. Die vorhandenen Fallschutzbodenplatten sind ausgehärtet und bieten keinen ausreichenden Fallschutz mehr.

Im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 26. Juli 2023 - 7000-0007#2023/0004-0901 9521) zur Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule Gau-Bischofsheim sollen ein neues Spielgerät, Fallschutzbodenplatten und Nestschaukel installiert werden.

Der Antrag wurde am 26. Juni 2025 gestellt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wirkt sich nicht förderschädlich aus.

Zur Umsetzung der Maßnahme wurden drei Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Nur das Spielgerät (Brutto):

Fa. Hesse Spielgeräte: 27.077,26 €

Angebot 2: 39,613,08 €

Angebot 3: 48.552 €

Mit Fallschutzplatten und Nestschaukel (Brutto):

Fa. Hesse Spielgeräte: 61.016,18 €

Angebot 2: 78.213,82 €

Angebot 3: Hat kein Angebot eingereicht.

Im Rahmen der Planung des neuen Spielgeräts fand ein Treffen mit den Kindern der örtlichen Grundschule statt. Dabei hatten die Kinder die Möglichkeit, ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten Spielgeräte zu äußern. Das im Angebot der Firma Hesse enthaltene Spielgerät berücksichtigt die Wünsche der Kinder. Die Verwaltung empfiehlt, das wirtschaftlichste Angebot der Firma Hesse anzunehmen.

Beschluss:

Die Firma Hesse wird gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 61.016,18 € mit der Lieferung und Montage des Spielgeräts, Fallschutzbodenplatten und der Nestschaukel im Außenbereich der Grundschule Gau-Bischofsheim beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 9: Bekanntgabe von Vergaben

Der Vorsitzende gibt die nachfolgend (TOP 9.1. - 9.16.) aufgeführten Vergaben bekannt.

TOP 9.1: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035; Vergabe der Ingenieurleistungen zur Standortalternativenprüfung "Feuerwehr Dreiländereck"; Vorlage: 2025/950/097

Entscheidung:

Das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern erhielt den Auftrag zur Durchführung der Ingenieurleistungen für die Erstellung einer Standortalternativenprüfung zum angebotenen Honorar.

TOP 9.2: Nachtrag 1 und 2 zu Zimmererarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim: Notdach und Witterungsschutz; Vorlage: 2025/950/105

Entscheidung:

Die Firma Zimmerei Michel aus Tiefenbach wurde mit dem Nachtrag Notdach gemäß ihrem Angebot beauftragt. Die Beauftragung für den Witterungsschutz erfolgt abhängig von der Witterung optional.

TOP 9.3: Vergabe der Herstellung und Vertrieb der Wochenzeitung „Nachrichtenblatt“ zur Mitveröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen im Rahmen von Veröffentlichung der amtlichen Nachrichten über ein Nachrichtenblatt mit digitalen Angeboten; Vorlage: 2025/950/106

Entscheidung:

Die Firma LINUS WITTICH Medien KG wurde mit Herstellung und Vertrieb der Wochenzeitung „Nachrichtenblatt“ zur Mitveröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der Verhandlungsvergabe beauftragt.

TOP 9.4: VG-Rathaus, Außenstelle Nackenheim; Aufarbeitung des Parkettbodens im Veranstaltungsraum; Vorlage: 2025/950/111

Entscheidung:

Fa. J. R. Sander aus Nierstein wurde gemäß vorliegendem Angebot mit den Parkettarbeiten im Veranstaltungsraum des Jugendbüros in der Außenstelle der VG-Verwaltung in Nackenheim beauftragt.

TOP 9.5: GS Gau-Bischofsheim - Installation eines Sonnensegels; Vorlage: 2025/950/115

Entscheidung:

Die Firma Weinmann GmbH wurde gemäß dem vorliegenden Angebot mit der Installation eines Sonnensegels über dem Sandkasten im Außenbereich der Grundschule Gau-Bischofsheim beauftragt.

TOP 9.6: Vergabe der Sicherheits- und Gesundheitskoordination SiGeKo Erweiterung Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2025/950/123

Entscheidung:

Firma asg bauconsult wurde mit den Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß dem Angebot vom 05.07.2025 beauftragt.

TOP 9.7: Grundschule Gau-Bischofsheim, Errichtung einer Garage als Lagerraum; Vorlage: 2025/950/126

Entscheidung:

Firma JUWEL Fertiggaragen aus Kamp-Lintfort wurde mit der Lieferung und Montage der Fertiggarage gemäß Angebot vom 24.07.2025 beauftragt.

TOP 9.8: Vergabe Treppengeländer im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2025/950/127

Entscheidung:

Schlosserei Dralle aus Mommenheim wurde mit Metallbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

TOP 9.9: Nachtrag zu Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim: Sekuranten; Vorlage: 2025/950/128

Entscheidung:

Firma Ernst Neger aus Mainz wurde mit dem Nachtrag Sekuranten gemäß ihrem Angebot beauftragt.

TOP 9.10: Beschaffung eines MDB Transportcontainers für die Funkraupe; Vorlage: 2025/950/131

Entscheidung:

Die Firma Vogt GmbH & Co. KG wurde mit der Lieferung des MDB Transportcontainers gemäß ihrem Angebot beauftragt.

TOP 9.11: HRB Eichelsbach Nackenheim, Vergabe von Abrissarbeiten; Vorlage: 2025/950/133

Entscheidung:

Die Fa. M. Korz Baggerbetrieb GmbH aus Enkenbach-Alsenborn wurde gemäß vorliegendem Angebot mit den Abrissarbeiten für die Gartenhütte im HRB Eichelsbach beauftragt.

TOP 9.12: Glasfaserausbau: Vergabe bautechnische Betreuung; Vorlage: 2025/950/138

Entscheidung:

Die T B T - Kommunal-Consulting aus Bodenheim wurde mit der Fortführung der Überwachung der fachgerechten Ausführung und Abstimmung der Schnittstellen beauftragt.

TOP 9.13: Vergabe Mobile Trennwandanlage im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2025/950/139

Entscheidung:

DORMA Hüppe Raumtrennsysteme GmbH aus Westerstede/Ocholt wurde mit der Erstellung der mobilen Trennwandanlage gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

TOP 9.14: Vergabe der Straßen-, Tief- und Kanalbauarbeiten im Rahmen des Ausbaus der Henri-Dunant-Straße und Vorzone VG-Gebäude; Vorlage: 2025/950/148

Entscheidung:

Die Firma Kuschmann & Metz Bau GmbH wurde mit Straßen-, Tief- und Kanalbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

TOP 9.15: Grundschule Gau-Bischofsheim - Bodenbelag Erneuerung - Ausgabeküche & Nebenraum; Vorlage: 2025/950/155

Entscheidung:

Die Firma K.-H. Rohrwick GmbH wurde gemäß dem vorliegenden mit der Lieferung und fachgerechten Installation der neuen Bodenbeläge im Mensa-Raum, BGS 1-Raum sowie im verbindenden Flur der Grundschule Gau-Bischofsheim beauftragt.

TOP 9.16: Nachtrag zu Zimmererarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim: Verschluss Sparrenzwischenräume; Vorlage: 2025/950/162

Entscheidung:

Die Zimmerei Michel GmbH aus Tiefenbach wurde mit dem Nachtrag zum Verschluss der Dachsparrenzwischenräume gemäß dem vorliegenden Angebot beauftragt.

TOP 10: Spenden

TOP 10.1: Annahme einer Spende; Vorlage: 2025/950/151

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinde wird von Frau Constanze Krämer eine Geldspende in Höhe von 400 € zugunsten der First Responder angeboten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende über 400 € zur Ausstattung der First Responder zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 11: Anfragen/Anträge

TOP 11.1: Anfrage Kosteneinsparung durch Ganztagsschule in Angebotsform - Bündnis 90/Die Grünen

Die Anfrage wurde von Bürgermeister Dr. Scheurer am 08.09.2025 schriftlich beantwortet.

TOP 12: Informationen

TOP 12.1: Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim; Festlegung des Wahl- und etwaigen Stichwahltermins; Vorlage: 2025/950/060/1

Information:

Die in der Sitzung des Rates am 03.06.2025 beschlossenen Terminvorschläge für die Haupt- und Stichwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim wurden durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2025 bestätigt.

Die Hauptwahl wird mit der rheinland-pfälzischen Landtagswahl am Sonntag, den 22.03.2026 und eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, 12.04.2026, stattfinden.

TOP 12.2: Zuwendung für das Projekt E-Bike-Sharing; Vorlage: 2025/950/096

Information:

Für die Einrichtung eines E-Bike-Sharings mit Stationen an der Verbandsgemeinde Bodenheim und in der Ortsgemeinde Nackenheim wurden Zuschüsse im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) beantragt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert das Vorhaben mit einer Zuwendung in Höhe von 5.029,20 €, die für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung sind zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 8.382,00 € zugrunde gelegt.

TOP 12.3: Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung; Vorlage: 2025/950/132

Information:

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2025 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Verbandsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.

Der Bericht zum Stichtag 30.06.2025 liegt vor.

TOP 12.4: Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes; Vorlage: 2024/950/003/3

Information:

Die Vorlage und Beratung der Bedarfsplanung der Feuerwehr der VG Bodenheim im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Trier fand am 07.08.2025 statt. Das LfBK befürwortet die in der Bedarfsplanung vorgestellten, organisatorischen Maßnahmen zur zukünftigen Aufstellung der Feuerwehr der VG Bodenheim in vollem Umfang.

Aktualisierungen im Bedarfsplan:

1.

im Kapitel 6: In der Überschrift wurde die Begrifflichkeit "Planungsziele" eingebracht.

2.

Punkt 6.2.2: Fahrzeugkonzept Feuerwehreinheit Gau-Bischofsheim|Harxheim: Beim Mehrzweckfahrzeug 3 (MZF3) wurde der Mindestsatz Technische Hilfe (MS-TH) entfernt und beim Löschgruppenfahrzeug (LF) 8/6 Standort Harxheim und in der weiteren Umsetzung beim LF 20 (derzeitiger Standort Feuerwehreinheit Bodenheim|Nackenheim) hinzugefügt.

3.

Punkt 6.4: Die Planungsziele zu den Feuerwehreinsatzkräften wurden ergänzt.

4.

Punkt 6.6: Die Planungsziele zur Aus- und Weiterbildung wurden hinzugefügt.

Weiterhin informiert der Vorsitzende, dass das neue Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr Bodenheim|Nackenheim früher geliefert wird und am 30.10.2025 offiziell eingeweiht wird.

TOP 12.5: Schöpfwerk Bodenheim: Weiteres Vorgehen; Vorlage: 2025/950/137

Information:

Das von der Verbandsgemeinde Bodenheim betriebene Schöpfwerk Bodenheim fördert bei Hochwasser das aus dem angeschlossenen Grabensystem kommende Niederschlagswasser in den Rhein. Die Verbandsgemeinde hat den Betrieb, Wartung, Pflege und Instandhaltung an den Wirtschaftsbetrieb Mainz (WMB) übertragen. Infolge eines Schadenereignisses durch Nagetiere kam es zum Ausfall der Energieversorgung. Trotz Reparatur des Schadens im vergangenen Jahr kommt es immer noch zu Störungen in der elektrotechnischen Einrichtung.

In Abstimmung mit dem Wirtschaftsbetrieb Mainz wurde das Ingenieurbüro Redlich und Partner aus Schlangenbad mit der technischen Überprüfung der gesamten elektrischen Anlage beauftragt. Das daraus entstandene Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine grundlegende Instandsetzung unumgänglich für die dauerhafte Erhaltung der Funktion erforderlich ist. Darüber hinaus wurden fehlende erforderliche Instandhaltungsleistungen festgestellt.

Die Kosten der Instandsetzung und der fehlenden Instandhaltungen betragen nach der Kostenannahme des Ingenieurbüros ca. 72.500 € brutto. Eine Gesamterneuerung der elektrotechnischen Einrichtung beläuft sich nach Schätzung des Ingenieurbüros auf knapp 300.000 € brutto.

An einem Ortstermin am 13.05.2025 wurde vom WBM bestätigt, dass die Funktion des Schöpfwerks gegeben ist. Darüber hinaus wurden vor Ort bereits verschlossene Öffnungen in Augenschein genommen und weitere, noch durch den WBM zu verschließende Öffnungen im Traforaum festgestellt, um Eintrittsmöglichkeiten für Nagetiere zu schließen.

Zur Klärung des weiteren Vorgehens und der Kostentragung fand am 01.07.2025 eine Besprechung zwischen Verbandsgemeinde Bodenheim und Wirtschaftsbetrieb Mainz statt., Seitens der Verbandsgemeinde nahmen Bürgermeister Dr. Scheurer, Herr Kern und Frau Wilke, seitens des WBM Frau Wetterling und die Herrn Paulus, Weitzel und Huff teil. Die Leistungen aus der Kostenannahme wurden entsprechend den vertraglich geregelten Zuständigkeiten dem WBM (für Instandhaltung) beziehungsweise der VG (für Erneuerung) einzeln zugeordnet. Danach teilen sich die prognostizierten Kosten von insgesamt 72.500 € brutto in einen Anteil für den WBM in Höhe von etwa 42.500 € und einen für die VG verbleibenden Anteil in Höhe von etwa 30.000 € auf. Zur Auffindung der Ursache für die Störungsmeldungen schlägt der WBM geeignete Fachfirmen vor, die durch die VG beauftragt werden. Sollte die Ursache nicht gefunden werden können, könnte ein mindestens partieller Austausch von Anlagenkomponenten erforderlich werden. Der WBM veranlasst zur Vermeidung weiterer Nagetiereintritte die Schließung aller noch vorhandenen Öffnungen.

TOP 12.6: Möglichkeit der digitalen Wohnsitzanmeldung in der VG Bodenheim; Vorlage: 2025/950/143

Information:

Die digitale Wohnsitzanmeldung wird seit April 2025 in der VG Bodenheim angeboten.

Auf der Homepage der VG Bodenheim gelangen die Bürgerinnen und Bürger über Rathaus {{gt}} Bürgerservice {{gt}} Digitales Rathaus, Überschrift Bürgerbüro über den Link „Elektronische Wohnsitzanmeldung auf die Onlineplattform www.wohnsitzanmeldung.gov.de. Hier können sie ihren Wohnsitz digital anmelden. Auf der Onlineplattform werden sämtliche Voraussetzungen, die einzelnen Schritte, Beachtenswertes, Kosten, Bearbeitungsdauer und weitere häufig gestellte Fragestellungen erläutert. Seit der Einführung der digitalen Wohnsitzanmeldung wurden sieben digitale Anträge gestellt.

TOP 12.7: Abschluss Kommunale Wärmeplanung; Vorlage: 2025/950/144

Information:

Die wesentlichen Schritte der kommunalen Wärmeplanung (kWP) in der Verbandsgemeinde Bodenheim sind abgeschlossen und werden derzeit in einem umfassenden Abschlussdokument zusammengeführt. In enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik, lokalen Akteuren sowie der EWR Climate Connection wurden Potenziale für die zukünftige Wärmeversorgung ermittelt und ein Zielbild für das Jahr 2045 entwickelt. Ein Maßnahmenkatalog beschreibt, welche Schritte die Verbandsgemeinde in den kommenden Jahren gemeinsam mit der Bürgerschaft unternehmen sollte, um die Wärmeversorgung nachhaltig weiterzuentwickeln.

Bisher erreichte Schritte

1.

Bestandsanalyse

- 55 % der Gebäude wurden vor Inkrafttreten der ersten WärmeschutzVO (1979) gebaut.

- Rund 32 % aller Heizungssysteme sind älter als 20 Jahre.

- Die Wärmeversorgung wird derzeit noch zu 88 % durch fossile Energieträger gedeckt.

- Regenerative Heizsysteme (z. B. Biomasse, Strom) sind bislang kaum verbreitet.

2.

Potenzialanalyse

- Der Wärmebedarf könnte größtenteils gebäudenah gedeckt werden.

- PV-Dachanlagen sind die bevorzugte Quelle für erneuerbaren Strom; Speichertechnologien sind verfügbar und fördern die persönliche Energiewende.

- Windenergie und PV-Freiflächen stoßen aufgrund hoher Genehmigungshürden auf große Schwierigkeiten.

- Oberflächennahe Geothermie bietet ein großes Potenzial für Wärmeversorgung, sowohl in Einzel- als auch in Großprojekten.

- Flusswärmepumpen entlang des Rheins könnten den Bildungs- und Freizeit-Campus Nackenheim (Gymnasium, Grundschule) einschließlich des umliegenden rheinnahen Quartiers zuverlässig ganzjährig mit Wärme versorgen.

3.

Zielszenarien

- Potenzielle Gebiete für Wärmenetze wurden identifiziert.

- Kleine Mikronetze könnten mehrere Gebäude effizient miteinander verbinden.

Derzeit in Bearbeitung - Wärmewendestrategie

Die geplanten Maßnahmen gliedern sich in vier Bereiche.

-

Wärmenetze und Mikronetze

-

Erneuerbare Energien

-

Organisatorische Maßnahmen

-

Kommunikation und Bürgerbeteiligung

Folgen für Bürgerinnen und Bürger:

Die kommunale Wärmeplanung hat unmittelbare Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Heizsysteme. Grundlage sind insbesondere die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Wesentliche Punkte:

1.

Betriebsverbot für alte Heizkessel (§ 72 GEG):

- Heizkessel mit Öl oder Gas, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.

- Ab 1991 eingebaute Kessel müssen nach spätestens 30 Jahren außer Betrieb genommen werden.

2.

Neuanlagen (§ 71 GEG):

- Neue Heizungen dürfen nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

- Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen - unter anderem durch die kommunale Wärmeplanung.

3.

Übergangsregelung für kleinere Gemeinden:

In Gemeinden mit ≤ 100.000 Einwohnern, wie die VG Bodenheim, dürfen bis zum 30. Juni 2028 noch Heizungen eingebaut werden, die die 65 %- erneuerbare Energien-Anforderung nicht erfüllen.

4.

Inkrafttreten nach Beschluss:

Mit der Veröffentlichung des Wärmeplans (voraussichtlich im Nachrichtenblatt) werden die Regelungen des GEG nach § 26 Abs. 1 WPG verbindlich - einen Monat nach Bekanntgabe.

5.

Alte Heizungen über 30 Jahre:

- Außerhalb von Wärmenetzen: Weiterbetrieb max. 5 Jahre, danach gilt die 65 %- erneuerbare Energie-Regel.

- Innerhalb von Wärmenetzen: Betrieb bis zum Anschluss an das Netz möglich.

6.

Ausnahmen:

- Eigentümer, die vor dem 01.02.2002 ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus bezogen haben, sind vom Tauschzwang befreit.

- Bei Eigentümerwechsel gilt die Pflicht zum Heizungstausch, sofern die Anlage älter als 30 Jahre ist (mit Übergangsfrist von max. 2 Jahren).

7.

Neue Heizungen:

Jede neu eingebaute Anlage muss die 65 %- erneuerbare Energie-Regel erfüllen, es sei denn, der Anschluss an ein Wärmenetz ist geplant.

8.

Wärmenetze:

Neu errichtete, erneuerte oder erweiterte Wärmenetze müssen grundsätzlich die 65 %-Regel erfüllen.

Ausblick

Vor dem geplanten Beschluss im Verbandsgemeinderat am 11.12.2025 wird das Abschlussdokument an die Ratsmitglieder verteilt. So können die Inhalte in den Ausschüssen diskutiert und offene Fragen beantwortet werden.

Ratsmitglied Höferlin bittet um Klärung der Frage, inwieweit Biogas zu den 65% erneuerbaren Energien angerechnet werden kann. Der Vorsitzende gibt die Frage zur Klärung an den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Bodenheim, Herrn Markus Forschner, weiter.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:11 Uhr.

Dr. Robert Scheurer  —  Beatrix Heddergott
Vorsitzender  —  Schriftführerin