Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:31 Uhr bis 21:51 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | Dr. Robert Scheurer |
| Erster Beigeordneter | René Nauheimer |
| Beigeordneter | Wolfgang Böttger |
| Die Ratsmitglieder | René Adler |
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| Daniela Bernhard |
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| Ute Beye-Mundt |
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| Michael Christ |
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| Toni Escher |
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| Alfred Feist |
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| Michelle Glück abwesend während TOP 8 - 14.3; von 21:14 Uhr bis 21:25 Uhr |
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| Thomas Glück |
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| Margit Grub |
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| Manuel Höferlin |
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| Andreas Hofreuter |
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| Andreas Kappel |
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| Dr. Willi Kiesewetter |
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| Wolfgang Kirch |
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| Bruno Maria Lang |
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| Arno Leber |
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| Patric Müller |
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| Jens Mutzke |
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| Karola Orth |
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| Anke Renker ab 19:37 Uhr; während TOP 1 |
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| Armin Sambale |
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| Dr. Matthias Schäfer |
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| Andreas Scherer |
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| Dr. Birgit Straubinger |
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| Kira Straubinger |
| Schriftführerin | Ayleen Haibach |
| Von der Verwaltung | Matthias Frey |
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| Peter Gardt |
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| Stefan Kern |
| Außerdem anwesend | Danyal Hauck zu TOP 1; Fa. GAIA mbH |
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| Marcel Infuso zu TOP 1; Fa. GAIA mbH |
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| Peter Henningsen zu TOP 2; Fa. Dornbach GmbH |
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| Paul Birkner Presse |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Beigeordnete | Claudia Deubel |
| Die Ratsmitglieder | Thomas Becker-Theilig |
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| Mathias Böhm |
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| Rita Drescher |
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| Christina Göth |
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| Steffan Haub |
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| Olaf Kimmes |
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| Günther Kuhn |
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| Moritz Mergen |
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| Andrea Metelmann-Lotz |
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| Philipp Stumm |
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| Heinz-Peter Zimmermann |
Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 26.09.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.
Änderungswünsche zur Tagesordnung ergehen nicht.
Somit tagt der Verbandsgemeinderat zu folgender
Tagesordnung
Vorlage
| 1. | Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik - Flächenanalyse der Fa. GAIA mbH | 2022/950/124 |
| 2. | Konzeptentwicklung zur Gründung eines Energieunternehmens | 2022/950/179 |
| 3. | Bericht des Lärmbeauftragten | |
| 4. | Bericht des Integrationsbeauftragten | |
| 5. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2022/950/177 |
| 6. | Sonderzahlung des Landes RLP zur Bewältigung der Pandemiefolgen | 2022/950/150 |
| 7. | Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH | 2022/950/167 |
| 8. | Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim; hier: Antrag der Ortsgemeinde Nackenheim | 2022/950/189 |
| 9. | Beschlussfassung über Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Bodenheim | 2022/950/175 |
| 10. | Annahme von Spenden | |
| 11. | Anfragen/Anträge | |
| 12. | Vergaben | |
| 13. | Bekanntgabe von Eilentscheidungen | |
| 13.1. | Beschaffung von Notstromaggregaten | 2022/950/163 |
| 13.2. | Statische Sicherung der Ausmauerungen zwischen den Stahlbetonstützen im 64er Bau Grundschule Bodenheim | 2022/950/162 |
| 13.3. | Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim | 2022/950/166 |
| 13.4. | Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH | 2022/950/186 |
| 14. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 14.1. | Vergabe der Architektenleistung zur Erweiterung des Schulhofes auf der Gymnastikhalle der Grundschule Bodenheim | 2022/950/145 |
| 14.2. | Statische Beurteilung der Risse und Erstellung eines Sanierungsvorschlages 64er Bau Grundschule Bodenheim | 2022/950/154 |
| 14.3. | Nachtrag Ausbesserung von Innenputz- und Malerarbeiten | 2022/950/156 |
| 14.4. | Fassadensanierung Grundschule Bodenheim, Nachtrag zur Stabilisierung der Ausfachungen | 2022/950/172 |
| 14.5. | Fassadensanierung Grundschule Bodenheim, Nachtrag zum Verschließen von Aussparungen im Innenputz | 2022/950/173 |
| 14.6. | Fassadensanierung Grundschule Bodenheim, Vergabe der Bauendreinigung | 2022/950/170 |
| 14.7. | Lüftungsgeräte Grundschule Bodenheim, Erweiterung Zählerschrank | 2022/950/171 |
| 14.8. | Erweiterung der Grundschule Lörzweiler, 2. Nachtrag Außenanlagenarbeiten | 2022/950/146 |
| 14.9. | Erweiterung der Grundschule Lörzweiler, 3. Nachtrag Außenanlagenarbeiten | 2022/950/174 |
| 14.10. | Erweiterung der Grundschule Lörzweiler, Lieferung von Rollerparkplätzen | 2022/950/184 |
| 14.11. | Vergabe der Architektenleistung zur Sanierung des Daches der Sport- und Gymnastikhalle Grundschule Nackenheim | 2022/950/144 |
| 14.12. | Vergabe der Fensterarbeiten im Rahmen des Notausgangs Bücherei in der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2022/950/153 |
| 14.13. | Vergabe des Einbaus dezentraler Lüftungsanlagen in der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2022/950/169 |
| 14.14. | Vergabe der Erd-, Beton- und Maurerarbeiten im Rahmen des Notausgangs Bücherei in der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2022/950/152 |
| 14.15. | Vergabe der Schlosserarbeiten im Rahmen des Baus eines Notausgangs in der Bücherei der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2022/950/176 |
| 14.16. | Erweiterung Rathaus Verbandsgemeindeverwaltung, Beauftragung Abrissplanung | 2022/950/141 |
| 14.17. | Renaturierung des Eichelsbachs in der Ortslage Nackenheim - Machbarkeitsstudie | 2022/950/159 |
| 14.18. | Überdachte Stellplätze FWH BoNa, Vergabe Rohbauarbeiten | 2022/950/185 |
| 15. | Informationen | |
| 15.1. | Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung - | 2022/950/130/1 |
| 15.2. | Zuwendung im Rahmen der Förderung durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) – Radwegekonzept für das Gebiet der VG Bodenheim | 2022/950/180 |
| 15.3. | Zuwendungen des Landes für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz | 2022/950/178 |
TOP 1: Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik - Flächenanalyse der Fa. GAIA mbH;
Vorlage: 2022/950/124
Der Vorsitzende begrüßt die Herrn Danyal Hauck und Marcel Infuso und gibt ihnen das Wort. Sie stellen die Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaik-bezogene Analyse der Fläche des Verbandsgemeindegebietes auch im Hinblick auf die sich aus der 4. Teilfortschreibung des LEP IV ergebenden Potentialflächen anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Auf die Informationsvorlage zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.07.2022 wird verwiesen. Hier wurde im Rahmen der aktuell laufenden 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV über die Erweiterung der potentiellen Flächen für Windenergie und Freiflächen Photovoltaikanlagen informiert.
Da die Fa. GAIA mbH mit der technischen Betriebsführung der drei bestehenden Windenergieanlagen in der Gemarkung Lörzweiler beauftragt ist, steht sie in engem Kontakt mit dem Betreiber der Anlagen und berichtet über Absichten zum Repowering dieser Anlagen.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Es werden diverse Fragen gestellt, die abschließend von Herrn Hauck und Herrn Infuso beantwortet werden.
TOP 2: Konzeptentwicklung zur Gründung eines Energieunternehmens; Vorlage: 2022/950/179
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Peter Henningsen und gibt das Wort an ihn.
Herr Henningsen stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Möglichkeiten der Gründung eines Unternehmens vor.
Mit Datum vom 09.07.2022 hatten die Fraktionen von CDU, FWG und FDP einen gemeinschaftlichen Antrag zum Energiekonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim gestellt. Ziel dieses Antrags war es zu prüfen, inwieweit die Verbandsgemeinde Bodenheim mit ihren vorhandenen Energiekonzepten in eine nachhaltige Energiewirtschaft geführt werden kann, um den Energiebedarf der Verbandsgemeinde aus nahezu eigenen Mitteln decken zu können.
Der Antrag beinhaltete auch einige Vorschläge, wie die Gründung eines Energieversorgungsunternehmens (EVU) mit der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung.
Um die Möglichkeit der Gründung eines solchen Unternehmens zu prüfen, fand am 31.08.2022 ein Erstberatungsgesprächs der Verbandsgemeindeverwaltung mit den Herren Kopf und Henningsen vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dornbach GmbH statt.
Auf Grundlage des Antrags vom 09.07.2022 wurden die Möglichkeiten und Rechtsformen des eventuell zu gründenden Unternehmens erläutert. Es wurde herausgearbeitet, dass die passende Form die der Genossenschaft ist, an der sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der Verbandsgemeinde Bodenheim auch Ortsgemeinden und Nachbargemeinden als Mitglieder beteiligen können.
Im Rahmen der laufenden Verwaltung wurde die Dornbach GmbH um die Entwicklung eines Konzeptpapiers zur Gründung eines Energieunternehmens gebeten, welches die mögliche Unternehmensform weiter inhaltlich ausarbeitet und konkretisiert sowie eine mögliche Gründung in Einklang mit den Vorschriften der §§ 87 ff. GemO bringt.
Dieses Konzeptpapier liegt mittlerweile vor und wird den Ratsmitgliedern durch die Fa. Dornbach GmbH vorgestellt.
Es herrscht eine rege Diskussion. Es werden diverse Fragen seitens der Ratsmitglieder gestellt, die abschließend von Herrn Henningsen beantwortet werden.
Der Vorsitzende informiert, dass die Energieagentur RLP die Verbandsgemeinde für dieses Projekt als Musterkommune in die engere Auswahl nehmen möchte.
Ratsmitglied Dr. Straubinger begrüßt den nächsten Schritt und stellt den Antrag den Beschluss in der heutigen Sitzung zu fassen.
Ratsmitglied Adler stellt einen Ergänzungsantrag, dass die Firma Dornbach ein konkretes Modell für die Verbandsgemeinde sowie die Ortsgemeinden entwickeln soll.
Sodann ergeht folgender
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beauftragung der Umsetzung der Gründung und deren Abwicklung (Modul 2), insbesondere
| - | die Erstellung von Satzungs- oder Gesellschaftsvertragsentwürfen, |
| - | die Ausarbeitung einer nach § 92 Abs. 1 GemO erforderlichen Analyse nebst Übernahme der Korrespondenz mit der Kommunalaufsicht, |
| - | ggf. die Präsentation der Ergebnisse im Verbandsgemeinderat sowie die Unterstützung bei der entsprechenden Beschlussfassung, etwa durch Vorbereitung von Beschlussvorlagen und |
| - | die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und der für die Beschlussfassung erforderlichen Berechnungen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 3: Bericht des Lärmbeauftragten
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Lärmbeauftragte Herr Bernd Schmidt entschuldigt ist und bittet die Ratsmitglieder den schriftlich vorliegenden Bericht zu Kenntnis zu nehmen.
Ratsmitglied T. Glück verweist auf Seite 4 der Präsentation, dort steht „Starke Belastung vor allem in der OG Gau-Bischofsheim und Nackenheim, so wie weiterhin in Lörzweiler“. Hierzu stellt er sich die Frage, was denn die Ursache sei und bittet den Vorsitzenden um Klärung.
TOP 4: Bericht des Integrationsbeauftragten
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Integrationsbeauftragte Herr Simon Louanzi entschuldigt ist und bittet die Ratsmitglieder den schriftlich vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Seitens der Ratsmitglieder werden keine Fragen gestellt.
TOP 5: Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung; Vorlage: 2022/950/177
Der Vorsitzende informiert, dass nach § 21 Abs. 1 GemHVO der Verbandsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten ist. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2022 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Verbandsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen. Der Bericht zum Stichtag 30.06.2022 liegt den Ratsmitgliedern vor.
TOP 6: Sonderzahlung des Landes RLP zur Bewältigung der Pandemiefolgen;
Vorlage: 2022/950/150
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. In Anlehnung an die erste Landespauschale zur Bewältigung der Corona-Pandemie erhielt der Landkreis Mainz-Bingen aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz eine weitere Sonderzahlung von rd. 2,64 Mio. €. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.06.2022 beschlossen, den kreisangehörigen Kommunen den hälftigen Betrag des Pauschalbetrags von 12,50 € (= 6,25 €) je Einwohner weiterzuleiten.
Die Verbandsgemeinde erhielt nun einen Weiterleitungsbetrag in Höhe von 127.843,75 €. Wie auch bei der ersten Sonderzahlung, schlägt die Verbandsgemeindeverwaltung vor, 50% hiervon an die Ortsgemeinden weiterzuleiten. Die Verteilung erfolgt ebenfalls entsprechend der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2020.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Weiterleitung der Corona-Sonderzahlung an die Ortsgemeinden in folgender Höhe:
OG Bodenheim — 24.403,13 € (7809 Einwohner)
OG Gau-Bischofsheim — 6.956,25 € (2226 Einwohner)
OG Harxheim — 7.418,75 € (2374 Einwohner)
OG Lörzweiler — 7.296,88 € (2335 Einwohner)
OG Nackenheim — 17.846,88 € (5711 Einwohner)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 7: Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH; Vorlage: 2022/950/167
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Die Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH hat in ihrer Sitzung vom 28.06.2022 eine Änderung ihrer Satzung sowie der Beitragsordnung für das Jahr 2023 beschlossen.
Konkret wurde die bisherige Satzung unter § 5 (1) redaktionell angepasst. Weiterhin wurde der § 5 Abs. 2 dahingehend geändert, dass der Passus herausgenommen wurde, der die vollständige Übernahme der Rechte und Pflichten der Gesellschafter bei kommunalen Fusionen, Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vorsah. Dadurch konnte es zu Doppelbelastungen einzelner Gesellschafter kommen.
In der Gesellschafterversammlung wurde zudem eine neue Beitragsordnung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese sieht eine grundsätzliche Erhöhung des Sockelbeitrags der Gesellschafter von 3.000 € auf 4.000 € sowie eine Erhöhung des Beitrags je Einwohner von bislang 0,13 € auf 0,16 € vor.
Die Verbandsgemeinde Bodenheim zahlte bislang einen Sockelbeitrag von 3.000 € jährlich. Hinzu kamen die Kosten je Einwohner in Höhe von 0,13 €, was für das Jahr 2022 eine Beitragszahlung in Höhe von 3.912,08 € bedeutete. Durch die Anpassung der Beitragsordnung steigen die Ausgaben der Verbandsgemeinde auf voraussichtlich 5.122,56 € im Jahr 2023. Die Verbandsgemeinde zahlt demnach einen Sockelbeitrag in Höhe von nunmehr 4.000 € zuzüglich 0,16 € je Einwohner.
Gemäß § 92 Abs. 2 S.1 Nr. 4 GemO ist eine Zustimmung zur Satzungsänderung durch die Gremien der Gesellschafter notwendig.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Satzungsänderung sowie der Beitragsordnung 2023 der Rheinhessen-Touristik GmbH zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 8: Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim; hier: Antrag der Ortsgemeinde Nackenheim; Vorlage: 2022/950/189
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Im Zuge seiner Beratungen für den Haushalt 2022 hatte der Verbandsgemeinderat der Gründung eines Fonds zur Unterstützung des Ausbaus und zur Unterhaltung des Radwegenetzes innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim zugestimmt. Die im Haushalt berücksichtigte Summe belief sich auf 100.000 €. Diese Summe ist bis dato noch in voller Höhe verfügbar.
Die Ortsgemeinde Nackenheim plant den verkehrssicheren Ausbau des unbefestigten Leinpfades am Rhein zwischen dem Grillplatz und dem Sportboothafen Nackenheim. Auf 520 Metern soll dieser Weg als Radweg ausgebaut werden. Auch dient diese Strecke bereits als Teil des Fernradwegs EuroVelo 15. Der Ausbau ist zudem geboten, da der Weg als einzige Rettungszufahrt für die Feuerwehr bei Wasserrettungseinsätzen am Rhein dient und es in der Vergangenheit durch den schlechten Zustand des Weges bereits Schäden am Mehrzweckboot und am Trailer der Feuerwehr gegeben hat.
Die Gesamtkosten dieses Ausbaus belaufen sich auf ca. 400.000 €. Durch den Bund, bzw. die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde eine 90%-ige Förderung in Aussicht gestellt. Mit Datum vom 13.09.2022 hat die Ortsgemeinde Nackenheim einen Antrag auf Kostenbeteiligung aus dem Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim gestellt.
In Anbetracht dessen, dass der Radwegefonds bislang noch in voller Höhe zur Verfügung steht und der Kostenanteil der Ortsgemeinde Nackenheim 40.000 € beträgt, schlägt die Verwaltung vor den Kostenanteil der Ortsgemeinde Nackenheim in voller Höhe aus dem Radwegefonds zu bezuschussen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Kostenanteil der Ortsgemeinde Nackenheim am Ausbau des Leinpfads in Höhe von 40.000 € in vollem Umfang aus dem Radwegefonds zu bezuschussen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Abstimmung erfolgt ohne Ratsmitglied M. Glück.
TOP 9: Beschlussfassung über Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2022/950/175
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Im Jahr 2004 wurde die o.g. Satzung, basierend auf einer GStB-Mustersatzung, beschlossen. Hintergrund war ein Urteil des VG Koblenz (2 K 526/03.KO), wonach bei einer Wohnungseinweisung gegenüber Personen, denen die Obdachlosigkeit droht, Kostenersatz für die Nutzung des gemeindeeigenen Objekts nur verlangt werden kann, wenn sie dies in einer Gebührensatzung geregelt hat.
Mittlerweile unterhält die Verbandsgemeinde Bodenheim keine Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft (zuletzt Haus Krone in Harxheim) mehr. Seither werden in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzelne Wohnungen aus Privateigentum angemietet und Flüchtlingen zu Wohnzwecken überlassen. In erforderlichen Einzelfällen werden diese auch zur temporären Unterbringung von Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, in Anspruch genommen. Die einzelnen Nutzungsentgelte ergeben sich hierbei aus den jeweiligen Mietverträgen mit den Objekteigentümern sowie den individuellen Nebenkosten.
Daher hat die auf der Internetseite der VG Bodenheim dargestellte Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, für deren Anwendung es zudem einer objektbezogenen Benutzungssatzung bedürfte, keine Relevanz mehr. Vielmehr wird damit der falsche Eindruck vermittelt, dass Entgelte über die darin genannten Beträge hinaus, auch in den angemieteten Objekten, nicht erhoben werden dürfen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Abstimmung erfolgt ohne Ratsmitglied M. Glück.
TOP 10: Annahme von Spenden
Hierzu liegt nichts vor.
TOP 11: Anfragen/Anträge
Hierzu liegt nichts vor.
TOP 12: Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
TOP 13: Bekanntgabe von Eilentscheidungen
TOP 13.1: Beschaffung von Notstromaggregaten; Vorlage: 2022/950/163
Der Vorsitzende informiert über nachfolgend getroffene Eilentscheidung. Seitens der ADD wurde am 12. Juli 2022 ein Sensibilisierungsschreiben an die Kommunen in Rheinland-Pfalz gesendet, in dem auch die Abfrage für den Krisenfall, hier: drohende Gasmangellage, erfolgte. In Rahmen dieser Abfrage stellte die Verwaltung alle relevanten Liegenschaften zusammen und richtete eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Gasmangelnotlage beschäftigt, um Vorbereitungen für einen möglichen Katastrophenfall zu treffen. Im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass ausschließlich die Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim über ein verbautes Notstromaggregat verfügt und die Feuerwehr der VG Bodenheim über ein mobiles Notstromaggregat mit 58 KVA.
Um die Versorgungssicherheit für die Verwaltung und die öffentlichen Liegenschaften sicherzustellen, wurde in Rücksprache mit dem Bürgermeister Dr. Scheurer entschieden, zwei mobile Notstromaggregate in vergleichbarer Größe als Ergänzung zu dem bereits im Bestand befindlichen Gerät zu beschaffen.
Aufgrund der deutschlandweiten angespannten Beschaffungslage und dem Bedarf der Ukraine an Stromaggregaten ist die Lieferung neuer Anlagen sehr schwierig. Drei Anbieter sahen sich in der Lage, uns innerhalb eines Jahres in der gewünschten Größenordnung Aggregate zu liefern. Ein vierter Anbieter, welcher mit einem Angebotspreis von 31.582,60 € brutto pro Gerät auch aktuell der günstigste Anbieter ist, kann uns Notstromaggregate mit 83 kVA / 400 V / 120A bis November 2022 liefern, dies entspricht. ca. 66,4 kW. Aufgrund der aktuellen Marktlage müssen die Geräte jedoch unmittelbar bestellt werden; andernfalls wäre eine Lieferung in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Eilentscheidung:
Der Bürgermeister stimmt dem Kauf von zwei Geräten der Marke Mosa vertreten durch die Firma Konrad Hog GmbH zum Angebotspreis von 31.582,60 € Brutto je Gerät, insgesamt 63.165,20 € als günstigsten und einzigen zeitnah lieferfähigen Anbieter zu und beauftragt den Fachbereich II mit der Beschaffung der Anlagen.
TOP 13.2: Statische Sicherung der Ausmauerungen zwischen den Stahlbetonstützen im 64er Bau Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2022/950/162
Der Vorsitzende informiert über nachfolgend getroffene Eilentscheidung. Während der Arbeiten an der Fassade des 64er Baus der Grundschule Bodenheim sind Risse im Bereich der Wandanschlüsse zu den Stahlbetonträgern aufgetaucht. Diese Risse tauchen am ganzen Gebäude an den gleichen Stellen auf. Eine Wandscheibe (Ausmauerung zwischen den Stahlbetonstützen) hatte sich bereits bei ausgebautem Fenster etwas bewegen lassen. Für die Beurteilung der Situation und Erstellung eines entsprechenden Sanierungsvorschlags wurde das Büro Verheyen Ingenieure beauftragt. Der Vorschlag sieht vor, die Ausmauerungen mittels Metallplatten und Verdübelung zu sichern. Hierzu wird eine Metallplatte in der Stahlbetonstütze verankert. Die Ausmauerung wird mittels Dübeln und Gewindestangen an dieser Metallplatte verankert. Pro Stahlbetonstütze sind jeweils drei Metallplatten zur Sicherung vorgesehen. Die Metallplatten sind Maßanfertigungen, werden maßgefertigt gebohrt und geliefert. Die über der Ausmauerung liegenden Fenster und Trockenbauschließungen der Öffnungen sind bereits in der Stahlbetonkonstruktion verankert und müssen daher nicht gesondert gesichert werden. Für die Arbeiten hat die mit der Fassadensanierung beauftragte Firma Proreal 24 ein Angebot vorgelegt. Das Angebot vom 09.08.2022 schließt nach Prüfung mit 86.165,52 € brutto. Die angebotenen Preise sind angemessen und marktüblich. Um eine rasche Sicherung der Ausmauerungen und einen weiteren Verzug der Arbeiten durch die ohnehin schon durch die aktuelle Lage schwierige Beschaffung des Materials zu vermeiden, soll die Entscheidung in Form einer Eilentscheidung getroffen werden.
Entscheidung:
Die Firma Proreal24 GmbH aus Gau-Algesheim wird mit dem Nachtragsangebot vom 09.08.2022 beauftragt.
TOP 13.3: Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2022/950/166
Der Vorsitzende informiert über nachfolgend getroffene Eilentscheidung. Aufgrund des Bestrebens zur Erstellung eines VG-Radwegekonzepts wurden durch den FB 2 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 50.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Im Rahmen der Vergabe wurden Angebote bei den Verkehrsplanungsbüros
| - | SWECO GmbH, Koblenz, |
| - | Von Mörner, Darmstadt, |
| - | RV-K, Frankfurt a. M. sowie |
| - | VIA, Köln |
angefordert.
Wirtschaftlichster Anbieter bei zwei vorgelegten Angeboten ist die SWECO GmbH, Koblenz, mit einem Gesamthonorar von insgesamt 28.917,00 € (brutto). Die Anbieterin bindet sich bis zum 31.08.2022 an diesen Betrag.
Daneben wurden seitens des MWVLW im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogramms EULLE Fördermittel von bis zu 37.500 €, für den Fall einer Auftragssumme von 50.000 €, reserviert, was einer Förderung von 75 % entspricht. Die Förderung sollte unter Berücksichtigung der o.g. Auftragssumme parallel beantragt werden.
Eilentscheidung:
Der Bürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag zur Erstellung des VG-Radwegekonzepts an die SWECO GmbH, Koblenz, zum Bruttoangebotspreis von 28.917 € fristwahrend zu vergeben und den Antrag zur Maßnahmenförderung beim MWVLW zu stellen.
TOP 13.4: Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH; Vorlage: 2022/950/186
Der Vorsitzende informiert über nachfolgend getroffene Eilentscheidung. In seiner Sitzung am 03.03.2022 hatte der Verbandsgemeinderat die Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 bis 2025 beschlossen. Die Durchführung der Bündelausschreibung erfolgte durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Der Verbandsgemeinderat beauftragte Gt-service mit der Ausschreibung von fossilem Erdgas mit einem 10 %igen Biogasanteil. Im August fand die Bündelausschreibung statt. Aufgrund der aktuellen Weltmarktlage konnte für das Los der Verbandsgemeinde Bodenheim kein Angebot entgegengenommen werden. Gt-service teilte daraufhin mit, dass sie gemäß ihres Auftrags durch den Verbandsgemeinderat in die Direktverhandlung mit den regionalen Energieversorgern einsteigen wird, sofern bis zum 16.09.2022 nicht die Mitteilung durch den Auftraggeber erfolge, dass die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH von ihrem Auftrag entbunden werde.
Im Benehmen mit den Beigeordneten wird der Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 03.03.2022 zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas durch die Gt-service GmbH aufgehoben. Weiterhin wird entschieden, dass bei den folgenden Direktverhandlungen der Verbandsgemeinde Bodenheim mit den regionalen Energieversorgern auf den Anteil von 10 % Bioerdgas aufgrund der derzeitigen Nichtverfügbarkeit verzichtet wird.
Begründung:
Die Gt-service GmbH konnte in ihrer Bündelausschreibung kein Angebot für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Bodenheim erzielen. Das lag vornehmlich am ausgeschriebenen Biogasanteil, da durch den Krieg in der Ukraine der Gaspreis extrem angestiegen ist, der Biogaspreis aber nicht im selben Maße, sodass es zu einer überdurchschnittlich starken Marktnachfrage von Bioerdgas kam, mit der Folge, dass Bioerdgas derzeit auf dem Markt nicht bzw. nur extrem schwierig zu bekommen ist.
Der Auftrag des Verbandsgemeinderates sah einen Biogasanteil vor. Der Auftragnehmer ist an diese Vorgabe gebunden und kann in den nun möglichen Direktverhandlungen mit regionalen Energieerzeugern den Auftrag nicht variieren und auf das Biogas verzichten. Hierdurch beschränken sich die Chancen auf einen Vertragsabschluss durch die Gt-service GmbH auf nahezu Null.
Vertragsgemäß kann in einer solchen Situation die Gt-service GmbH von ihrem Auftrag entbunden werden und der Auftraggeber (die Verbandsgemeinde) kann eigenständig in Verhandlungen treten. Die Frist für diese Entbindung ist jedoch so kurz gehalten, dass eine Einberufung einer Sondersitzung des Verbandsgemeinderates als entscheidendes Gremium nicht mehr möglich war. Daher war das Fällen einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO geboten.
Die Entscheidung auf Biogas zu verzichten, beruht auf der aktuellen Marktlage infolge des Krieges in der Ukraine. Hierbei gilt, dass die Sicherheit der Versorgung absoluten Vorrang hat.
TOP 14: Bekanntgabe von Vergaben
TOP 14.1: Vergabe der Architektenleistung zur Erweiterung des Schulhofes auf der Gymnastikhalle der Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2022/950/145
Entscheidung:
Das Architekturbüro Dillig Architekten GmbH aus Simmern wurde lt. ihrem Angebot vom 19.07.2022 für die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Das Angebot endete mit 14.113,35 € brutto.
TOP 14.2: Statische Beurteilung der Risse und Erstellung eines Sanierungsvorschlages 64er Bau Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2022/950/154
Entscheidung:
Das Büro Verheyen wurde mit der Beurteilung der Risse und dem Erstellen eines Sanierungsvorschlages beauftragt. Das Angebot vom 29.07.2022 endete nach Prüfung mit 1.455,42 € brutto.
TOP 14.3: Nachtrag Ausbesserung von Innenputz- und Malerarbeiten; Vorlage: 2022/950/156
Entscheidung:
Die Firma Proreal24 GmbH aus Gau-Algesheim wurde mit dem Nachtragsangebot vom 02.08.2022 i.H.v. 137.573,52 € beauftragt.
TOP 14.4: Fassadensanierung Grundschule Bodenheim, Nachtrag zur Stabilisierung der Ausfachungen; Vorlage: 2022/950/172
Entscheidung:
Die Fa. proreal 24 aus Gau-Algesheim wurde mit dem Nachtrag zur Stabilisierung der Ausfachungen gem. vorliegendem Angebot in Höhe von brutto 102.440,40 € beauftragt.
TOP 14.5: Fassadensanierung Grundschule Bodenheim, Nachtrag zum Verschließen von Aussparungen im Innenputz; Vorlage: 2022/950/173
Entscheidung:
Die Fa. proreal 24 aus Gau-Algesheim wurde mit dem Nachtrag für das Verschließen der Aussparungen in den Innenwänden gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 53.914,14 € brutto beauftragt.
TOP 14.6: Fassadensanierung Grundschule Bodenheim, Vergabe der Bauendreinigung;
Vorlage: 2022/950/170
Entscheidung:
Die Fa. Piepenbrock aus Wiesbaden wurde mit der Bauendreinigung gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von brutto 5.564,56 € beauftragt.
TOP 14.7: Lüftungsgeräte Grundschule Bodenheim, Erweiterung Zählerschrank; Vorlage: 2022/950/171
Entscheidung:
Die Fa. Elektro den Dulk aus Lörzweiler wurde mit der Erweiterung des Zählerschrankes gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von brutto 4.547,92 € beauftragt.
TOP 14.8: Erweiterung der Grundschule Lörzweiler, 2. Nachtrag Außenanlagenarbeiten;
Vorlage: 2022/950/146
Entscheidung:
Die Fa. Gerharz GmbH wurde mit der Entsorgung des Erdaushubes gemäß vorliegendem Nachtragsangebot in Höhe von brutto 8.984,50 € beauftragt.
TOP 14.9: Erweiterung der Grundschule Lörzweiler, 3. Nachtrag Außenanlagenarbeiten;
Vorlage: 2022/950/174
Entscheidung:
Die Fa. Gerharz GmbH wurde mit den zusätzlichen Arbeiten gemäß vorliegendem Nachtragsangebot in Höhe von brutto 2.527,69 € beauftragt.
TOP 14.10: Erweiterung der Grundschule Lörzweiler, Lieferung von Rollerparkplätzen;
Vorlage: 2022/950/184
Entscheidung:
Die Fa. ROLLER-Parkplatz aus Pfungstadt wurde mit der Lieferung von Rollerparkplätzen gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von brutto 4.300,66 € beauftragt.
TOP 14.11: Vergabe der Architektenleistung zur Sanierung des Daches der Sport- und Gymnastikhalle Grundschule Nackenheim; Vorlage: 2022/950/144
Entscheidung:
Das Architekturbüro Dillig Architekten GmbH aus Simmern wurde lt. ihrem Angebot vom 19.07.2022 für die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Das Angebot endete mit 14.113,35 € brutto.
TOP 14.12: Vergabe der Fensterarbeiten im Rahmen des Notausgangs Bücherei in der Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2022/950/153
Entscheidung:
Die Firma Schreinerei Huy GmbH wurde mit Fensterarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.
TOP 14.13: Vergabe des Einbaus dezentraler Lüftungsanlagen in der Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2022/950/169
Entscheidung:
Die Firma Maurus Automatisierungstechnik wurde mit dem Einbau dezentraler Lüftungsanlagen gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.
TOP 14.14: Vergabe der Erd-, Beton- und Maurerarbeiten im Rahmen des Notausgangs Bücherei in der Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2022/950/152
Entscheidung:
Die Firma Karl Gemünden GmbH & Co. KG wurde mit Erd-, Beton- und Maurerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 52.468,14 € im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Die Schneidearbeiten für die Tür können erst nach Zustellung der Baugenehmigung erfolgen.
TOP 14.15: Vergabe der Schlosserarbeiten im Rahmen des Baus eines Notausgangs in der Bücherei der Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2022/950/176
Entscheidung:
Die Firma Schlosserei Michael Dralle wurde mit Schlosserarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.
TOP 14.16: Erweiterung Rathaus Verbandsgemeindeverwaltung, Beauftragung Abrissplanung; Vorlage: 2022/950/141
Entscheidung:
Das Sachverständigenbüro Christen aus Merzenich wurde mit der Abrissplanung für das alte Feuerwehrgebäude in Bodenheim gem. vorliegendem Angebot in Höhe von 35.087,68 € brutto beauftragt.
Ratsmitglied T. Glück fragt nach, wie hoch die voraussichtlichen Kosten für den Abriss seien Die Kostenberechnung wird nachgeliefert.
TOP 14.17: Renaturierung des Eichelsbachs in der Ortslage Nackenheim – Machbarkeitsstudie; Vorlage: 2022/950/159
Entscheidung:
Das Ingenieurbüro Francke + Knittel aus Mainz erhält den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie inkl. Kostenschätzung und Prüfung der Fördermöglichkeiten sowie der Vorgaben des Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes zum angebotenen Honorar in Höhe von 21.446,67 € brutto.
TOP 14.18: Überdachte Stellplätze FWH BoNa, Vergabe Rohbauarbeiten; Vorlage: 2022/950/185
Entscheidung:
Die Fa. Planbau Heckelsmüller GmbH aus Nackenheim wurde mit den Rohbauarbeiten gemäß vorliegendem Angebot über brutto 25.696,27 € beauftragt.
Ratsmitglied T. Glück bittet um eine Zusammenstellung der Kosten, wenn die jeweiligen Maßnahmen abgeschlossen sind.
TOP 15: Informationen
Der Vorsitzende informiert über die Arbeiten der Firma UGG. Es herrscht eine rege Diskussion. Zu diesem Thema soll eine gesonderte Bürgermeisterdienstbesprechung (nach dem 02.11.2022) einberufen werden.
TOP 15.1: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung -; Vorlage: 2022/950/130/1
Die Vorsitzende der Planungsgemeinschaft informierte, dass die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe einen Entwurf für eine gesamträumliche Konzeption im Sinne des Z 166 b LEP IV in Verbindung mit einer Strategischen Umweltprüfung bis Ende des Jahres erarbeite. Es sei in diesem Planungsprozess vorgesehen, die Träger der Bauleitplanung im Rahmen einer für September 2022 geplanten informellen Beteiligung einzubinden. Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind im Jahr 2021 neue bundes- und landesgesetzliche Rahmenbedingungen in Kraft getreten (s. § 37 Abs. 1 Nr. 2 c EEG 2021, Förderung von Freiflächenanlagen entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen (200 m-Korridor) sowie § 37 Abs. 1 Nr. 2 h, benachteiligte Gebiete nach EEG Stand 16.07.2021, in Verbindung mit der Landesverordnung (RLP) über Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten vom 22.12.2021, kurz Freiflächenöffnungsverordnung). Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden zunehmend auch ohne EEG-Förderung errichtet und wirtschaftlich betrieben werden. Daher stellt die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe eine Zunahme von Anträgen für die Errichtung solcher Anlagen i.d.R. auf landwirtschaftlichen Nutzflächen fest. Die aktuell beantragten Anlagen sind mit Flächengrößen von 10 bis über 20 Hektar einzeln und bei steigender Anzahl von Standorten in ihrer Gesamtheit in hohem Maße raumbedeutsam.
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft befasste sich vor diesem Hintergrund im Juni 2021 mit der Notwendigkeit einer gesamträumlichen Konzeption für eine verträgliche Einbindung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die vorhandenen Raumstrukturen. Nach Unterrichtung durch die oberste Landesplanungsbehörde im November 2021 über die geplante 4. Teilfortschreibung des LEP IV 2008 „Energieversorgung“ fasste die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe in der Sitzung am 25.01.2022 den Beschluss, den Raumordnungsplan u.a. in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen fortzuschreiben.
Nach Ziel 166 b des aktuellen Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist ein konkreter Handlungsauftrag an die Träger der Regionalplanung adressiert, wonach in den Regionalplänen zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, insbesondere entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen, auszuweisen sind.
TOP 15.2: Zuwendung im Rahmen der Förderung durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) – Radwegekonzept für das Gebiet der VG Bodenheim; Vorlage: 2022/950/180
Der Vorsitzende informiert, dass die Verbandsgemeinde im ELER zugehörigen Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) Fördermittel für ein Radwegekonzept für ihr Gebiet beantragt hatte. Die Europäische Union, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz bewilligten für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 21.687,75 € und fördern somit die Maßnahme mit 75% der förderfähigen Kosten in Höhe von 28.917,00 €.
TOP 15.3: Zuwendungen des Landes für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz; Vorlage: 2022/950/178
Der Vorsitzende informiert, dass für den Bau des Feuerwehrhauses für die Feuerwehreinheit Bodenheim | Nackenheim seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion am 29.11.2021 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.362.000 € bewilligt worden waren. Diese Zuwendung wurde am 31.08.2022 in voller Höhe zur Auszahlung gebracht.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:51 Uhr.
Dr. Robert Scheurer | Ayleen Haibach |
Vorsitzender | Schriftführerin |