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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Bodenheim vom 01.04.2004

Aufgrund des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils geltenden Fassung; hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bodenheim in seiner Sitzung am 06.10.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Die Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Bodenheim für die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften vom 01.04.2004 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bodenheim, den 06.10.2022
(Siegel)
Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu­stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmach­ung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

Bodenheim, 14. Oktober 2022
Dr. Scheurer, Bürgermeister