Aufgrund des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils geltenden Fassung; hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bodenheim in seiner Sitzung am 06.10.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Gebührensatzung der Verbandsgemeinde Bodenheim für die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften vom 01.04.2004 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bodenheim, den 06.10.2022 | |
(Siegel) | Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister |
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.