Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 42/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zum Bundesmeldegesetz:

Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Bodenheim weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre möglich sind. Auskunftssperren werden für die Dauer von 2 Jahren und Übermittlungssperren bis auf Widerruf, beginnend mit dem Tag des Eingangs des Antrages, eingetragen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre eintragen lassen, dürfen auch keine Daten an Verwaltungen weitergegeben werden, z.B. für Einladungen zu Seniorennachmittagen oder Gratulationen zu Ehe- und Altersjubiläen.

Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Bürgerbüro, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 140a – 140d (Tel.: 06135-72100) angefordert werden; siehe Muster.

Online können Sie den Antrag unter https://www.vg-bodenheim.de /rathaus/buergerservice/formulare (Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre) stellen.