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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 42/2023
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bodenheim

Bebauungsplan „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung

hier: Erneute Veröffentlichung des Planentwurfs

Die Ortsgemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung auf. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03. Juli 2023 bis einschließlich 04. August 2023. Aufgrund einer notwendigen Ergänzung des Artenschutzgutachtens wurde in der Zeit vom 11. September 2023 bis 25. September 2023 eine erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchgeführt. Im Anschluss wird nun eine weitere erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB, aufgrund notwendiger Anpassungen der textlichen Festsetzungen notwendig.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, um einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf des bereits dort angesiedelten Gewerbebetriebs zur Verfügung stellen zu können und um den Bedarf der Grundstückseigentümer an gewerblichen Flächen decken zu können. Die zweite erneute Veröffentlichung ist erforderlich, da aufgrund der in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Oktober 2023 beschlossenen Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen weitere Änderungen zur Höhe und Geschossigkeit der baulichen Anlagen sowie zur Zulässigkeit von Betrieben im Zusammenhang mit dem betriebsbedingten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erforderlich wurden.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung in der Zeit von

Montag, dem 30. Oktober 2023

bis einschließlich Montag, dem 04. Dezember 2023

erneut zu jedermanns Einsichtnahme im Internet veröffentlicht und außerdem in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist die Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bodenheim, den 10. Oktober 2023
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister