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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Information zum Bundesmeldegesetz

Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Bodenheim weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre möglich sind. Auskunftssperren werden für die Dauer von zwei Jahren und Übermittlungssperren bis auf Widerruf, beginnend mit dem Tag des Eingangs des Antrages eingetragen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre eintragen lassen, dürfen auch keine Daten innerhalb oder an andere Verwaltungen weitergegeben werden, z.B. für Glückwünsche oder Einladungen zu Seniorennachmittagen.

Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Bürgerbüro, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 140a – 140d (Tel.: 06135-72100) angefordert werden; siehe Muster.