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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 02.09.2024 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:30 Uhr bis 21:45 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:45 Uhr bis 21:45 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Beigeordnete

Jan Heckelsmüller

Hans-Peter Müller

Die Ratsmitglieder

Max Adler

Emilia Maria Lotte Barbaro

Willi Bauer

Alfred Feist

Andreas Fery

Klaus Freidel

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Konstantinos Michailidis

Reinhard Noll-Schreiner

Dr. med. Rudolf Peter

Oliver Reinbott

Andreas Schauer

Bernd Zerbe

Vera Zerbe

Bernold Zimmermann

Ute Zimmermann

Schriftführerin

Julia Stauder

Von der Verwaltung

Wolfgang Böttger

Beatrix Heddergott

bis 20:20 Uhr

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

4

Christian Wilhelm,

Wilhelm Projekt GmbH

bis 20:20 Uhr

Martin Schäffer, emeis Deutschland Immobilien Services GmbH

bis 20:20 Uhr

Presse

Entschuldigt fehlen:

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Die Ratsmitglieder

Sarah Mauerer

Achim Ramler

Berthold Schmitz

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Beigeordneten Hans-Peter Müller und Jan Heckelsmüller sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim Herrn Wolfgang Böttger, vom Fachbereich I der VG Bodenheim – Liegenschaften Frau Beatrix Heddergott, den Umwelt- und Artenschutzbeauftragten Herrn Jens Tauchert, die Vertreterin der Presse und zum TOP 6 die Herren Schäffer, Emeis Deutschland GmbH und Wilhelm, Wilhelm Projekt GmbH. Er stellt fest, dass mit Datum vom 28.08.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Er gibt bekannt, dass die Tagesordnung um den TOP 1.1., TOP 1.2. sowie den TOP 10.7. Beschlussvorlage 2024/039/128 ergänzt wird.

T a g e s o r d n u n g

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

1.1.

Antrag der SPD-FraktionVerbesserung der Verkehrssituation am Ortseingang Mainzer Straße

1.2.

Antrag der SPD FraktionVerbesserung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs in Nackenheim

2.

Verpflichtung von Ratsmitgliedern  —  2024/039/111

3.

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete  —  2024/039/067

4.

Wahl der Ausschussmitglieder

a)

Rechnungsprüfungsausschuss

b)

Ausschuss für Soziales, Kitas, Jugend und Sport

c)

Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

d)

Klima- und Umweltschutzausschuss

e)

Ausschuss für Touristik und Kultur  —  2024/039/094

5.

Aushändigung der Geschäftsordnung  —  2024/039/102

6.

Projekt Betreutes Wohnen Mittelwiese

6.1.

Bebauung Dreiecksgrundstück Mittelwiese Leitlinien  —  2024/039/125

7.

Bauleitplanung

7.1.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd" i.V.m. "Gewerbegebiet Mittelwiese 1", 4. Änderung

a)

Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. §§ 2 Abs. 1 und 13a BauGB

b)

Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB  —  2024/039/109

7.2.

Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 1. Änderung

a)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

b)

Satzungsbeschluss  —  2024/039/120

7.3.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme  —  2024/039/127

7.4.

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme  —  2024/039/119

8.

Änderung der Benutzungsordnung Marktplatz und Weinpavillon  —  2024/039/112

9.

Vergaben

10.

Bekanntgabe von Vergaben

10.1.

Kita Frankenstraße Neugestaltung Außenanlagen Nachträge Sand und Aushub  —  2024/039/122

10.2.

Fortschreibung Verkehrsuntersuchung  —  2024/039/113

10.3.

Vergabe der Modernisierungsarbeiten des Trogbauwerks der Bahnüberführung Bellenäcker  —  2024/039/108

10.4.

Kita Pommardstraße Sonnenschutz im Rahmen des Förderprogramms Bäume und Schatten statt Beton und Hitze  —  2024/039/117

10.5.

Kita Frankenstraße Sonnenschutz im Rahmen des Förderprogramms Bäume und Schatten statt Beton und Hitze  —  2024/039/118

10.6.

Glasfaserausbau - Wiederherstellung asphaltierter Gehwegflächen in Pflasterbauweise  —  2024/039/114

10.7.

Vergabe der Straßen- und Kanalbauarbeiten im Rahmen der Erschließung Gewerbegebiet Am Wäldchen, 2. BA  —  2024/039/128

11.

Annahme von Spenden

12.

Grundstücksangelegenheiten

13.

Informationen

13.1.

Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung  —  2024/039/110

14.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

15.

Anträge/Anfragen

16.

Grundstücksangelegenheiten

17.

Rechtsangelegenheiten

18.

Informationen

Öffentlicher Teil:

19.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Zu TOP 1.1:

Antrag der SPD-Fraktion

Verbesserung der Verkehrssituation am Ortseingang Mainzer Straße

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die SPD Fraktion, ob diese zum eingereichten Antrag etwas ergänzen möchte.

Die SPD Fraktion beantragt den Antrag in die Ausschüsse zu verweisen und dort zu beraten.

Beschluss:

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 1.2:

Antrag der SPD Fraktion

Verbesserung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs in Nackenheim

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die SPD Fraktion, ob diese zum eingereichten Antrag etwas ergänzen möchte.

Die SPD Fraktion beantragt den Antrag in die Ausschüsse zu verweisen und dort zu beraten.

Beschluss:

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2:

Verpflichtung von Ratsmitgliedern; Vorlage: 2024/039/111

Namens der Ortsgemeinde Nackenheim verpflichtet Ortsbürgermeister René Adler die Herren Oliver Reinbott und Andreas Fery durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).

Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Zu TOP 3:

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete; Vorlage: 2024/039/067

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden Sachverhalt auch anhand anhängender detaillierter Aufführung der Geschäftsbereiche.

Sachverhalt:

Ehrenamtlichen Beigeordneten kann die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich Vertreter des Ortsbürgermeisters (ständige Vertreter). Soweit für Beigeordnete Geschäftsbereiche gebildet werden sollen, ist deren Zahl in der Hauptsatzung zu regeln. Nach § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung hat die Verwaltung der Ortsgemeinde Nackenheim bis zu drei Geschäftsbereiche.

Gemäß § 50 Abs. 4 GemO bildet der Ortsbürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf die Beigeordneten. Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Ortsgemeinderats. Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit dem Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.

Ortsbürgermeister Adler beabsichtigt die Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche:

Erster Beigeordneter Jean-Christophe Cossutta

Dorfentwicklungsprojekte und -konzepte, Contracting, Controlling, Tourismus und Kultur, Landwirtschaft und Weinbau, Partnerschaften

Beigeordnete in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung:

„Zweiter“ Beigeordneter Hans-Peter Müller

Klima-/ Umwelt- und Artenschutz, Starkregen-/ Hochwasserschutz, kommunale Energie- und Wärmeplanung, Friedhof, Fachberatung Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Projektleitung Bauhofneubau und Modernisierung Bahnunterführung Bellenäcker

„Dritter“ Beigeordneter Jan Heckelsmüller

Kindertagesstätten, Jugendarbeit und Angebote für Kinder, Soziales und Senioren, Sport- und Vereine, Integration, Ehrenamt, Projektleitung Erweiterungen KiTa Blumenweise und KiTa Maulwürfe

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Nackenheim stimmt der Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche zu:

Erster Beigeordneter Jean-Christophe Cossutta

Dorfentwicklungsprojekte und -konzepte, Contracting, Controlling, Tourismus und Kultur, Landwirtschaft und Weinbau, Partnerschaften

Beigeordnete in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung:

„Zweiter“ Beigeordneter Hans-Peter Müller

Klima-/ Umwelt- und Artenschutz, Starkregen-/ Hochwasserschutz, kommunale Energie- und Wärmeplanung, Friedhof, Fachberatung Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Projektleitung Bauhofneubau und Modernisierung Bahnunterführung Bellenäcker

„Dritter“ Beigeordneter Jan Heckelsmüller

Kindertagesstätten, Jugendarbeit und Angebote für Kinder, Soziales und Senioren, Sport- und Vereine, Integration, Ehrenamt, Projektleitung Erweiterungen KiTa Blumenwiese und KiTa Maulwürfe

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Wahl der Ausschussmitglieder

a)

Rechnungsprüfungsausschuss

b)

Ausschuss für Soziales, Kitas, Jugend und Sport

c)

Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

d)

Klima- und Umweltschutzausschuss

e)

Ausschuss für Touristik und Kultur

Vorlage: 2024/039/094

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die vom Ortsgemeinderat gebildeten Ausschüsse bestehen aus je sieben Mitgliedern und Stellvertreter/innen. Davon abweichend bestehen der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport sowie der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau aus je fünf Mitgliedern und Stellvertreter/innen (§ 5 Abs. 2 Hauptsatzung).

Die Mitglieder und Stellvertreter / Stellvertreterinnen der folgenden Ausschüsse werden gemäß § 5 Abs. 3 a) der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt:

a)

Rechnungsprüfungsausschuss

Die Mitglieder und Stellvertreter/ Stellvertreterinnen folgender Ausschüsse können nach § 5 Abs. 3 b) der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden:

b)

Ausschuss für Soziales, Kitas, Jugend und Sport

c)

Klima- und Umweltschutzausschuss

d)

Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

e)

Ausschuss für Touristik und Kultur

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GemO Ratsmitglied sein.

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der Ausschussmitglieder kann der Ortsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 2. Hs GemO beschließen.

Der Vorsitzende beantragt die Durchführung der Wahl in offener Abstimmung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Sodann verliest der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler nachstehendes

a) Rechnungsprüfungsausschuss

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (§ 5 Abs. 2 S. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt werden (§ 5 Abs. 3 a) Hauptsatzung).

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Achim Ramler

Olaf Kimmes

2. Bernd Zerbe

Oliver Reinbott

3. Ute Zimmermann

Günter Kullmann

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder: Stellvertreter:

1. Margit Grub Andreas Schauer

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Reinhard Noll-Schreiner

Sarah Mauerer

alle weiteren Fraktionsmitglieder:

Emilia Maria Lotte Barbaro

Dr. Rudolf Peter

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

b) Ausschuss für Soziales, Kitas, Jugend und Sport

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (§ 5 Abs. 2 S. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 5 Abs. 3 b) Hauptsatzung).

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Max Adler

Vera Zerbe

2. Ulrike Kullmann

Leif Kullmann

3. Achim Ramler

Ute Zimmermann

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Sabine Bettinger-Vieten

Rita Rosenmeyer

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Emilia Maria Lotte Barbaro

Dr. Rudolf Peter

alle weiteren Fraktionsmitglieder:

Reinhard Noll-Schreiner

Sarah Mauerer

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

c) Klima- und Umweltschutzausschuss

Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern (§ 5 Abs. 2 S. 1 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 5 Abs. 3 b) Hauptsatzung).

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Bernd Zerbe

Elmar Nicolay

2. Katja Mack-Paschen

Leif Kullmann

3. Heinz-Peter Zimmermann

Olaf Kimmes

4. Max Adler

Willi Bauer

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Roman Pavlik

Andreas Bettinger

2. Andreas Schauer

Berthold Schmitz

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Reinhard Noll-Schreiner

Sarah Mauerer

alle weiteren Fraktionsmitglieder:

Emilia Maria Lotte Barbaro

Dr. Rudolf Peter

Die SPD-Fraktion revidiert den ursprünglich eingereichten und im Rahmen der Ältestenratssitzung zwischen den Fraktionsvorsitzenden abgestimmten Besetzungsvorschlag. Als Ausschussmitglied wird das Nicht-Ratsmitglied Niklas Stelzer vorgeschlagen. Damit wäre die 50% Regelung zur Besetzung des Ausschusses nicht erfüllt (7er Ausschuss, nur 3 Ratsmitglieder, vier Nicht-Ratsmitglieder). Die SPD beruft sich dabei auf die "Soll-Regelung".

Der Vorsitzende weist nochmals auf den o.a. § 44 der Gemeindeordnung hin, wonach mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglied sein sollen. Im Vorfeld zur Sitzung wurde vom Vorsitzenden per Mail und im Ältestenrat explizit auf diese Regelung hingewiesen und gebeten diese zu beachten. Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass die Kommunalaufsicht auf die Einhaltung achtet. Es gilt in diesem Fall „soll ist muss, wenn kann“. Es sind keine sachlichen Gründe erkennbar, welche eine Abweichung von der 50% Regelung zulassen würden. Die Wahl wäre nicht regulär und müsste wiederholt werden

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt die SPD Fraktion bei Ihrem Besetzungsvorschlag bleiben zu wollen. Daher wird die Wahl der Mitglieder für den Klima- und Umweltschutzausschuss vertagt und in der Sitzung des Gemeinderates am 07.10.2024 zur Abstimmung gebracht.

Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

d) Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (§ 5 Abs. 2 S. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 5 Abs. 3 b) Hauptsatzung).

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Heinz-Peter Zimmermann

Olaf Kimmes

2. Willi Bauer

Bernd Zerbe

3. Günter Kullmann

Manfred Ark

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Berthold Schmitz

Andreas Schauer

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Michael Gürlich

Annette Weber

alle weiteren Fraktionsmitglieder:

Emilia Maria Lotte Barbaro

Reinhard Noll-Schreiner

Sarah Mauerer

Dr. Rudolf Peter

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

e) Ausschuss für Touristik und Kultur

Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern (§ 5 Abs. 2 S. 1 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 5 Abs. 3 b) Hauptsatzung).

Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Achim Ramler

Olaf Kimmes

2. Leif Kullmann

Ulrike Kullmann

3. Bernd Zimmermann

Vera Zerbe

4. Elmar Nicolay

H.P. Zimmermann

Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreter:

1. Andreas Schauer

Margit Grub

2. Simon Schneider

Christine Scherer

Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen:

Ausschussmitglieder:

Stellvertreterpool:

1. Antonio Baranelli

Niklas Stelzer

alle weiteren Fraktionsmitglieder:

Emilia Maria Lotte Barbaro

Reinhard Noll-Schreiner

Sarah Mauerer

Dr. Rudolf Peter

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Aushändigung der Geschäftsordnung; Vorlage: 2024/039/102

Information:

Gemäß § 33 GeschO wird allen Mitgliedern des Gemeinderates und der Ausschüsse die Geschäftsordnung ausgehändigt.

Zu TOP 6:

Projekt Betreutes Wohnen Mittelwiese

Zu TOP 6.1:

Bebauung Dreiecksgrundstück Mittelwiese Leitlinien; Vorlage: 2024/039/125

Um 19:50 Uhr nehmen die Ratsmitglieder Emilia Barbaro und Vera Zerbe aufgrund Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz.

Sachverhalt:

Der Vorsitzende René Adler berichtet zum Sachstand einer möglichen Bebauung auf dem sogenannten Dreiecksgrundstück in der Mittelwiese. Geplant ist ein Projekt der Wilhelm Projekt GmbH für betreutes Wohnen in Verbindung mit dem Betreiber des Seniorenwohnheims, der Emeis Deutschland GmbH.

Das Projekt entspricht den Entwicklungszielen der Ortsgemeinde an dieser Stelle.

Es gab bereits mehrere Gesprächstermine mit dem Projektentwickler. Am 05.06.2024 wurde das Projekt im AK Neubaugebiete vorgestellt. Der AK sprach sich geschlossen für das Projekt aus und befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Vor dem Aufstellungsbeschluss für eine mögliche Bebauung im Bereich Mittelwiese-Süd, wurden von der Ortsgemeinde Leitlinien entwickelt, welche zwingend zu beachten sind.

Die Leitlinien müssen im B-Planverfahren beachtet werden bzw. sind über einen städtebaulichen Vertrag vor Verkauf der gemeindeeigenen Flächen abzusichern.

Die nun aufgestellten Leitlinien wurden in den Sitzungen des AK Neubaugebiete/städtebauliche Entwicklung am 21.02.2024, 20.03.2024 und 05.06.2024 entwickelt und beraten. Dem Gemeinderat wird empfohlen die Leitlinien zu beschließen.

Die Leitlinien liegen vor und werden vom Vorsitzenden erläutert.

Im Anschluss daran präsentiert zuerst der Vorsitzende sodann Herr Martin Schäffer von emeis Deutschland Immobilien Services GmbH und Herr Wilhelm die Konzeptidee der Firma WILHELM PROJEKT GmbH aus Achern.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die von der Ortsgemeinde und dem Arbeitskreis Neubaugebiete erarbeiteten Leitlinien werden bestätigt und müssen im B-Planverfahren beachtet werden bzw. sind über einen städtebaulichen Vertrag vor Verkauf der gemeindeeigenen Flächen abzusichern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die Ratsmitglieder Emilia Barbaro und Vera Zerbe nehmen wieder am Sitzungstisch Platz.

Zu TOP 7:

Bauleitplanung

Zu TOP 7.1:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd" i.V.m. "Gewerbegebiet Mittelwiese 1", 4. Änderung

a)

Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. §§ 2 Abs. 1 und 13a BauGB

b)

Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB

Vorlage: 2024/039/109

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Fa. Wilhelm Projekt GmbH beabsichtigt auf den im vorliegenden Geltungsbereich dargestellten Grundstücken in der Flur 9, Nr. 184/10, 185/2, 186/2, 187/2, 188/2 189/2, 190/2 und 191/2 einen Neubau für betreutes Seniorenwohnen zu errichten. Hierzu hat der Investor dem Arbeitskreis Neubaugebiete am 05. Juni 2024 ein erstes Konzept vorgestellt. Da geplant ist, einen Übergang vom neuen Gebäude zum Bestandsgebäude des Senioren-Zentrums Hildegard von Bingen zu errichten, werden das Grundstück Flur 9, Nr. 184/7 sowie eine Teilfläche der Verkehrsfläche (Parzelle 184/5), welche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mittelwiese 1“, 3. Änderung liegen, ebenfalls in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen.

Der Investor hat gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt und erklärt, dass er bereit und in der Lage ist, die Durchführung innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist zu realisieren. Hierzu wird im Rahmen des Bebauungsplanes, spätestens jedoch vor dem Satzungsbeschluss, der Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich. Hierzu wird der Verwaltung mit dem Investor in Abstimmung gehen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nicht erforderlich. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt und ein Umweltbericht nicht erstellt, da durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Auf eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB verzichtet werden.

Der Antragsteller hat sich bereits gemäß seinem Antrag bereiterklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie eigenständig ein Planungsbüro zu beauftragen.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

a)

die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittelwiese-Süd“ i.V.m. „Gewerbegebiet Mittelwiese 1“, 4. Änderung gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. §§ 13a und 2 Abs. 1 BauGB.

b)

die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich bei Herrn Martin Schäffer von Emeis Deutschland Immobilien Services GmbH und Herr Wilhelm, WILHELM PROJEKT GmbH aus Achern für ihren Beitrag und verabschiedet diese um 20:20 Uhr mit einem Weinpräsent.

Um 20:21 Uhr nehmen die Ratsmitglieder Emilia Barbaro und Vera Zerbe wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.

Zu TOP 7.2:

Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 1. Änderung

a)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

b)

Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/039/120

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Hinter der Lehnsweide“, 1. Änderung erfolgte in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

a)

Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

b)

Der Bebauungsplan „Hinter der Lehnsweide“, 1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Abstimmung

Zu TOP 7.3:

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

Vorlage: 2024/039/127

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 16.08.2024 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung und erneuten öffentlichen Auslegung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert.

Die dritte Teilfortschreibung befasst sich, soweit es die Belange der Verbandsgemeinde Bodenheim betrifft, mit einem regionalen Gewerbeflächenkonzept, in dem Wirtschaftsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung definiert werden. Obwohl sehr verkehrsgünstig an der Wirtschaftsachse B 9 zwischen Mainz und Worms gelegen, wurde eine Ausweisung entsprechender Flächen am sog. B 9 – Zubringer im Flächennutzungsplan 2035 abgelehnt. Ebenfalls wurde die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der L 425 aus regionalplanerischen Gründen abgelehnt.

Hieran ändert auch nicht, dass gewerblich nutzbare Flächen für große Rechenzentren gesucht werden, welche nach Auffassung der Verbandsgemeinde im Zusammenwirken mit der Errichtung und dem Betrieb eines kleinen Schwimmbades an beiden vorgenannten Standorten möglich wäre.

Hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht betroffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde eine Fläche kartiert ist, welche nach Mitteilung der PG auf der Ebene der Bauleitplanung zu steuern ist.

In den weiteren Sachgebieten Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung ist die Verbandsgemeinde Bodenheim ebenfalls nicht betroffen.

Nach informativer Übersendung der Stellungnahme zum Vorentwurf der dritten Teilfortschreibung an die Ortsgemeinden konnte eine Beteiligung der Gemeinderäte im zweiten Anhörungsverfahren zum Entwurf aus terminlichen Gründen nicht erfolgen. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vom 20.03.2024 ist aus der Anlage ersichtlich. Hierzu hat die PG abgewogen, dass die Planungen zu den Gewerbegebieten auch weiterhin auf der Ebene der Bauleitplanung fortgeführt werden können. Im Rahmen der dritten, aktuell laufenden, Anhörung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme kurz zu fassen:

Unsere Stellungnahmen vom 11.09.2023 und 20.03.2024 halten wir weiterhin aufrecht. Ihr Verweis im Rahmen Ihrer Abwägungsentscheidung auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung zeigt allerdings auf, dass unsere Planungsabsichten weiterverfolgt werden können, diese aber durch die landesplanerischen Schutzschilde der Zielabweichung hohe Hürden überwinden müssen. Wir sehen deshalb in der Ausweisung der in unseren Stellungnahmen angesprochenen Bereiche an der L 425 und an der L 413 als Vorranggebiete für Gewerbe eine reelle Chance, die Planungsabsichten mittelfristig umsetzen zu können und bedauern Ihre ablehnende Haltung.

Für Ihre Mitteilung, die G-Funktion für die Ortsgemeinde Nackenheim im Rahmen einer künftigen Fortschreibung des Kapitels Gemeindefunktionen zu prüfen, bedanken wir uns. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Punkt bei Ihrer nächsten Fortschreibung berücksichtigen und kein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

Die Ortsgemeinde Nackenheim verfügt über eine hervorragende Verkehrsinfrastruktur und liegt an der vierspurigen Bundesstraße 9. Dort wird aktuell ein Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ in drei Bauabschnitten entwickelt, der erste Bauabschnitt ist bereits erschlossen. Hier siedeln sich regional und überregional bedeutende Unternehmen an. Die Nachfrage nach größeren Gewerbeflächen ist nach wie vor so hoch, dass die Gewerbegrundstücke über ein spezielles Vergabeverfahren nach versch. Kriterien veräußert werden müssen. Das Gewerbegebiet verfügt über eine ÖPNV-Anbindung und ist über den Zubringer der B9 staufrei und ohne Umwege zu erreichen.

Gemäß Z 17 des ROP soll insbesondere entlang der Wirtschaftsachse B9 zw. Worms und Mainz Gewerbe angesiedelt werden. Um dem nach wie vor hohen Bedarf an größeren Gewerbeflächen in der Metropolregion Rhein-Main Rechnung zu tragen, sollen interkommunale Gewerbeflächenkonzepte erstellt werden. Die Ortsgemeinde Nackenheim will dem gerne nachkommen und möchte zusammen mit der Verbandsgemeinde Bodenheim und der Ortsgemeinde Bodenheim ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen der westlich verlaufenden Bahnstrecke, dem westlichen Teilbereich des Zubringers zur B9 (L 413) und der Karl-Arand-Straße auf Flächen der Ortsgemeinden Bodenheim und Nackenheim ausweisen.

Daher unterstützt die Ortsgemeinde Nackenheim die Stellungnahme der Verbandsgemeinde Bodenheim in jeder Hinsicht und bittet erneut, ein Vorranggebiet für Gewerbe im o.g. Bereich vorzusehen.

Hinsichtlich der Funktion „G“ für die Ortsgemeinde Nackenheim sei darauf verwiesen, dass in einer früheren Fassung des ROP (Punkt 2.2.2.3) die Ortsgemeinde Nackenheim die Funktion „G“ nur ausnahmsweise aufgrund einer damals angenommenen „fehlenden Flächenverfügbarkeit“ nicht erhalten hat. Nachweislich stehen Flächen im Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ zur Verfügung, zudem liegen wir entlang der unter Z 17 benannten Wirtschaftsachse B9. Daher bitten wir um Zuweisung der besonderen Funktion für Gewerbe.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.4:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) – Stellungnahme; Vorlage: 2024/039/119

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.

Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.

Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:

Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:

„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“

Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:

„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“

Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.

Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Änderung der Benutzungsordnung Marktplatz und Weinpavillon; Vorlage: 2024/039/112

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Benutzungsordnung für den Marktplatz und den Weinpavillon wurde nach Fertigstellung des Marktplatzes in der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2023 beschlossen. Nach einem Jahr der Nutzung ersieht die Verwaltung die Erweiterung und somit Anpassung der Benutzungsordnung als notwendig.

Er verliest die eingearbeiteten Änderungen in diversen Punkten.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für den Marktplatz und den Weinpavillon wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 10:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 10.1:

Kita Frankenstraße Neugestaltung Außenanlagen Nachträge Sand und Aushub; Vorlage: 2024/039/122

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Mit der Gestaltung der Außenanlagen der Kita Maulwürfe ist Fa. Hahn & Singer GmbH aus Armsheim beauftragt. Im Rahmen der Umsetzung der Bauarbeiten ist mehr Erdaushub angefallen, als auf dem Gelände verwendet werden kann, dieser muss entsorgt werden. Während der Baumaßnahme wurde die Einfassung des Sandkastens instandgesetzt. Durch den Baubetrieb ist der Sand nicht mehr nutzbar und muss ersetzt werden. Firma Hahn & Singer GmbH gab für diese notwendigen Leistungen zwei Angebote ab, welche nach Prüfung insgesamt mit 1.587,94 € brutto schließen. Die Angebote wurden von der Fachplanung geprüft, die Preise sind marktüblich und nicht zu beanstanden.

Entscheidung:

Firma Hahn und Singer wird gemäß ihren Angeboten vom 30.07.2024 und vom 01.08.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Zu TOP 10.2:

Fortschreibung Verkehrsuntersuchung; Vorlage: 2024/039/113

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Aufgrund der Entwicklung des Baugebietes Sprunk III und des Wohnquartiers Kapselfabrik ist es erforderlich, die bestehenden Verkehrsgutachten fortzuschreiben. Hauptsächlich geht es um die Untersuchung der Möglichkeit zur Errichtung einer neuen Bushaltestelle im Bereich Sprunk III sowie die Untersuchung und Gegenüberstellung verschiedener Querungsmöglichkeiten zur Anbindung einer Fußwegverbindung von Sprunk III über die K 34 in Richtung „Rudelheck, Carl-Zuckmayer-Halle, Friedhof/Kirche“. Weiterhin sollen die Möglichkeiten für eine Radwegeführung unter Beachtung des Radwegekonzepts untersucht und eine Verkehrsentlastungsplanung im Hinblick auf eine verkehrliche Alternative zur Entlastung der innerörtlichen Straßen entwickelt werden.

Für die Durchführung der notwendigen Leistungen wurde das Fachbüro R + T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Das erstellte Angebot endet bei 14.619,15 € brutto. Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der Leistungen können dem vorliegenden Angebot entnommen werden.

Die Verwaltung empfiehlt mithin die Beauftragung zum o.g. Honorar.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt; der Gemeinderat wird über die erfolgte Vergabe informiert.

Entscheidung:

Das Fachbüro R + T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt erhält den Auftrag zur Durchführung der Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 14.619,15 €.

Zu TOP 10.3:

Vergabe der Modernisierungsarbeiten des Trogbauwerks der Bahnüberführung Bellenäcker

Vorlage: 2024/039/108

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Für die Modernisierungsarbeiten des Trogbauwerks der Bahnüberführung Bellenäcker unter Verwendung eines zementgebundenen Ultra-Hochleistungs-Faserverbund-Baustoffs (UHFB) fand am 26.06.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Verheyen – Ingenieure GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach.

Wirtschaftlichster Bieter:

Bietergemeinschaft Firmen aventas.bau GmbH & Co. KG aus Illingen und Implenia Construction GmbH aus Raunheim.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2022 unter TOP 2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Bietergemeinschaft der Firmen aventas.bau GmbH & Co. KG und Implenia Construction GmbH wird mit den Modernisierungsarbeiten des Trogbauwerks der Bahnüberführung Bellenäcker gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 2.235.479,45 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.4:

Kita Pommardstraße Sonnenschutz im Rahmen des Förderprogramms Bäume und Schatten statt Beton und Hitze; Vorlage: 2024/039/117

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Der Landkreis Mainz-Bingen hat ein Förderprogramm ausgelobt, mit dessen Mitteln Maßnahmen unterstützt werden, die zum Schutz vor Hitze in Kindertagesstätten eingesetzt werden können. In der Kita „Pommardstraße“ heizt sich die Rutsche durch Sonneneinstrahlung mitunter stark auf. Zur Beschattung der Rutsche durch einen Sonnenschirm mit einbetonierter Ankerhülse wurden Angebote von geeigneten Firmen eingeholt. Firma Peter Süße Garten u. Freizeit GmbH & Co. KG aus Mainz gab das wirtschaftlichste Angebot ab, welches nach Prüfung mit 4.077,89 € brutto schließt. Diese Maßnahme wird komplett durch Fördermittel gedeckt.

Entscheidung:

Der Auftrag für die Sonnenschirme wird an Firma Peter Süße aus Mainz gemäß dem Angebot vom 22.06.2024 vergeben. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Zu TOP 10.5:

Kita Frankenstraße Sonnenschutz im Rahmen des Förderprogramms Bäume und Schatten statt Beton und Hitze; Vorlage: 2024/039/118

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Der Landkreis Mainz-Bingen hat ein Förderprogramm ausgelobt, mit dessen Mitteln Maßnahmen unterstützt werden, die zum Schutz vor Hitze in Kindertagesstätten eingesetzt werden können. In der Kita Maulwürfe in Nackenheim soll das Außengelände neugestaltet werden. Eine mittig gelegene Freifläche stellt den Spielbereich der Kinder dar.

Damit die Kinder die Freifläche auch in den Sommermonaten nutzen können, soll ein Sonnenschirm angeschafft werden, welcher die Freifläche entsprechend beschatten kann. Hierzu wurden Angebote von geeigneten regionalen Firmen eingeholt. Firma Peter Süße Garten u. Freizeit GmbH & Co. KG aus Mainz gab das wirtschaftlichste Angebot ab, welches nach Prüfung mit 5.337,75 € brutto schließt. Diese Maßnahme wird mit 5.000 € gefördert. Durch Vergabe der Montage an die ausführende Firma der Außenanlagenarbeiten lassen sich 238 € einsparen.

Entscheidung:

Der Auftrag für die Sonnenschirme wird an Firma Peter Süße aus Mainz gemäß dem Angebot vom 20.06.2024 vergeben, die Montage wird an Firma Hahn und Singer vergeben. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Zu TOP 10.6:

Glasfaserausbau - Wiederherstellung asphaltierter Gehwegflächen in Pflasterbauweise

Vorlage: 2024/039/114

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 18.07.2022 beschloss der Gemeinderat, im Zuge der Verlegung von Glasfaserleitungen in der Ortsgemeinde Nackenheim grundsätzlich die bisher asphaltierten Gehwege in gepflasterter Bauweise wiederherstellen zu lassen. Für entsprechende Ausgaben der Ortsgemeinde erhielt der Ortsbürgermeister Vergabevollmacht.

Für die Wiederherstellung des ca. 51 m langen Gehwegs in der „Rosengasse“ greift dieser Grundsatzbeschluss. Die im Durchschnitt 100 cm breite Gehwegfläche ist asphaltiert. Für die Verlegung der Glasfaserkabel wird die Oberfläche ab dem Hochbord auf einer Breite von 45 cm geöffnet. Die mit der Wiederherstellung verbundenen Kosten trägt hier die seitens GlasfaserPlus mit den Bauarbeiten beauftragte Fa. Verne.

Es verbleiben somit zunächst 55 cm asphaltierte Fläche, auf der letztlich der vorhandene Asphalt gegen Pflaster ausgetauscht werden soll.

Die Fa. Verne hat hierzu angeboten, diesen Austausch durchzuführen.

Entscheidung:

Die Fa. Verne wird beauftragt, die Wiederherstellung der Gehwegflächen in der „Rosengasse“ in Pflasterbauweise durchzuführen.

Zu TOP 10.7:

Vergabe der Straßen- und Kanalbauarbeiten im Rahmen der Erschließung Gewerbegebiet Am Wäldchen, 2. BA; Vorlage: 2024/039/128

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Für Straßen- und Kanalbauarbeiten im Rahmen der Erschließung Gewerbegebiet Am Wäldchen, 2. BA fand am 07.08.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt.

Die Straßenarbeiten und Leitungstrassen im Gesamtwert von 752.738,97 € werden im Namen und für Rechnung der OG Nackenheim vergeben.

Die Erdarbeiten in Höhe von 51.593,06 € werden im Namen und für Rechnung der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz und die Kanalarbeiten, im Wert von 111.919,54 €, im Namen und für Rechnung des Wirtschaftsbetriebs der Stadt Mainz vergeben.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH aus Alzey.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 29.01.2024 unter TOP 3.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH wird mit Straßen- und Kanalbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 916.251,57 € (Anteil der OG Nackenheim daran: 752.738,97 €), im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 11:

Annahme von Spenden

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 12:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 13:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:

  • Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide

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Techn. Abnahme der Straßen und Erschließungsanlagen hat stattgefunden

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Verkehrsfreigabe ist am 29.08. erfolgt

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Baufirma Eiffage ist abgezogen

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Erste Bauanträge werden bereits bearbeitet

  • Bellenäcker Unterführung

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Baubeginn am 03.09.2024 (Fräsarbeiten)

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Vollsperrung seit dem 02.09.2024

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Ersatzparkplätze für das DRK Bildungsinstitut wurden eingerichtet

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Bauzeit 6 Monate

  • Leinpfad

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Die Arbeiten zum radverkehrstauglichen Ausbau werden ab Mitte September stattfinden

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Ein erste Koordinierungsgespräch hat mit Beteiligung der WSV stattgefunden

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Die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP haben keine Auswirkungen auf die Baumaßnahme, dies konnte zwischenzeitlich mit dem Kreisveterinäramt abgestimmt werden.

  • ASP

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Aktuell liegen wir doch nicht in der Kernzone, dies wurde mittlerweile vom Kreis revidiert

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Grillplatz und Zufahrt zum Rhein sind und bleiben gesperrt

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RhineCleanUp ist abgesagt

  • E-Bike-Sharing

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Die Förderzusage liegt vor

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Aktuell in intensiver Abstimmung mit dem E-Bike-Sharing Anbieter

  • BVH neues Quartier Kapselfabrik

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Bürgerinformationsveranstaltung hat am 27.06.2024 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit mit ca. 55 Anwesenden stattgefunden

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Präsentationen sind auf unserer Internetseite abrufbar

  • Neubau Bauhof

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Baugenehmigung wurde erteilt

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Abstimmungsgespräch mit den Fachplanern fand am 03.07. und am 09.08. statt

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Ausschreibung der Gewerke wird vorbereitet

  • Glasfaserausbau

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Tiefbau voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen

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POP Technik fehlt noch (Telekom), Lieferung voraussichtlich im November

  • Graffiti-Aktion Unterführung Rheinstraße

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Vorbereitungsarbeiten fanden am 22. und 23.08. statt

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Danke an die Helfer aus allen Fraktionen im Gemeinderat

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am Freitag, 30.08. fand der Workshop für Jugendliche statt, am Samstag und am Sonntag wurde vor Ort gesprüht

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sehr beeindruckende Leistung von versch. Künstlern (u.a. aus Mexiko, Peru, St. Petersburg) und den insgesamt 12 jugendlichen Teilnehmern des WorkShops

  • Info: Benefizveranstaltung CZH
  • Spielplatzfest

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am 01.09. von 11 Uhr bis 18 Uhr fand das Spielplatzfest auf Lakis Freizeitanlage statt

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die beiden neuen Mitarbeiter des neuen Jugendtreffs der Ortsgemeinde werden die Veranstaltung unterstützen

  • Jugendtreff Nackenheim

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es wurden zwei Mitarbeiterinnen für den neuen Jugendtreff eingestellt, Frau Chang und Frau Eroglu

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Offizieller Start für den Jugendtreff ist ein Tag der offenen Tür während der Kerb

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Ausstattung für den Jugendtreff wurde beschafft, u.a. mit Fördermitteln

  • Dirt-Track-Bahn wurde neu modelliert

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Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen im Neubaugebiet wurde die Fläche des Dirt-Tracks temporär als Lagerfläche benötigt

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Im Gegenzug wurde zugesagt, dass der Dirt Track nach den Arbeiten wiederhergestellt und modelliert wird, hierfür wurde eigens eine Modellierungsskizze angefertigt

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die Jugendlichen zeigen sich sehr begeistert von der neuen Anlage

  • Großprojekte 2024

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Glasfaserausbau bis Jahresende

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Erschließung und Vergabeverfahren Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide

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Erschließung Gewerbegebiet Am Wäldchen 2. BA ab August 2024

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Modernisierung Unterführung Bellenäcker

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Neubau Bauhof

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Erweiterung und Anbau KiTa Blumenwiese

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Radverkehrstauglicher Ausbau Leinpfad am Rhein

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Straßenausbau Neugasse und Jahnstraße

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Neubau von drei Bushaltestellen

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Projekt neues Quartier Kapselfabrik

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Projekt betreutes Wohnen Mittelwiese

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Bebauungsplanung Sprunk III

Zu TOP 13.1:

Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung; Vorlage: 2024/039/110

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes bekannt:

Information:

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2024 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.

Der Bericht zum Stichtag 30.06.2024 liegt vor.

Die Live-Stream-Übertragung wird sodann beendet.

Zu TOP 14:

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die anwesenden Bürger und Bürgerinnen, ob Sie ein Anliegen darbringen möchten.

Eine Bürgerin hat eine Frage zum weitere Vorgehen nach der Auslegung des Baubauungsplanes und der möglichen Stellungnahme zum Projekt des Investors „Neues Quartier Alte Kapselfabrik“, die der Ortsbürgermeister René Adler sehr ausführlich beantwortet.

Zudem möchte die Bürgerin wissen, ob die von Seiten der Ortsgemeinde Nackenheim in Erwägung gezogene Erweiterung der KiTa Maulwürfe zum Projekt des Investors „Neues Quartier Alte Kapselfabrik“ berücksichtigt wurden.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erläutert, dass es sich bei der Erweiterung der KiTa Maulwürfe um ein eigenes Bauverfahren handelt. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben für Bauvorhaben selbstverständlich berücksichtigt.

Für einen Bürger ist es von Interesse zu erfahren, ob im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahren zum Projekt des Investors „Neues Quartier Alte Kapselfabrik das, wie er es bezeichnet, umfangreiche Altlastenkataster beanstandet wurde. Welche Gründe hat die Gemeinde bewogen nicht auf die Beseitigung der Altlasten zu bestehen? Was waren die Hintergründe?

Der Ortsbürgermeister René Adler erläutert hierzu nachstehendes: Das Ziel der Ortsgemeinde Nackenheim war und ist die Entsorgung aller Altlasten! Allerdings sind wir nicht Herr des Verfahrens und können dies nicht anweisen. Die Beurteilung zur Entsorgung der Altlasten obliegt den Fachbehörden, hier der Oberbehörde SGD Süd. Erforderliche Maßnahmen werden je nach Gefährdung und Wirkung z.B. auf Mensch, Boden und Wasser angeordnet. Ein Teil der Altlasten wird entnommen, ein Teil kann aufgrund des niedrigen Gefährdungsgrades verbleiben, da z.B. eine Bodenplatte eines Bauwerks ausreichend ist, um die Wirkung auf den Menschen zu verhindern. Es ist noch zu klären, ob die noch verbliebenen Altlasten von den späteren Eigentümern im Rahmen des Bauvorhabens entnommen werden.

Die Ortsgemeinde Nackenheim kann und darf keine Verhinderungsplanung betreiben. Die Ortsgemeinde kann die Entsorgung aller Altlasten nicht erzwingen, da dies laut Fachbehörden zum Teil nicht erforderlich ist. Die SGD Süd weiß sehr genau welche Altlasten vorliegen und wo sich diese befinden.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich für die Beteiligung.

Zu TOP 19:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurde zu Beschlussvorlage 2024/039/126 nachstehender Beschluss gefasst: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Abnahme

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:45 Uhr.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender
Ortsbürgermeister
Schriftführerin
Verwaltungsangestellte