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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim am Donnerstag, dem 29.08.2024 um 19:30 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:31 Uhr bis 21:17 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Patric Müller

Erster Beigeordneter

Tino Lotz

Beigeordneter

Volker Pietzsch

Die Ratsmitglieder

Sabrina Bedrich

Mathias Böhm

Wolfgang Drechsler

Claudia Engel

Toni Escher

Linda Maria Fornoff

Sabine Käller

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Karlheinz Kohn

Thomas Pfeiffer

Johannes Schäfer

Josef Schreiber

Guido Wilwers ab 20:07 Uhr, während TOP 5

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Claudia Deubel, Beigeordnete der VG Bodenheim

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 21.08.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:

TOP 5

„Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie)“

TOP 7

„Anträge/Anfragen“

TOP 7.1

„Beantwortung der SPD-Anfrage vom 29.04.2024;

hier: Sachstand Feuerwehgerätehaus Gau-Bischofsheim“

TOP 7.2

„Beantwortung der SPD-Anfrage vom 29.04.2024;

hier: Altersverteilung von Jugendlichen in Gau-Bischofsheim“

TOP 7.3

„Beantwortung der SPD-Anfrage vom 02.05.2024;

hier: Ruhender Verkehr“

TOP 7.4

„Antrag der CDU-Fraktion vom 23.08.2024 zur Einsetzung eines Arbeitskreises „Bauhof & Grundstück am Gaubergblick““

Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Tagesordnung

1.

2.

3.

4.

5.

6.

6.1.

6.2.

7.

7.1.

7.2.

7.3.

7.4.

8.

8.1.

Zu TOP 1:

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Vorlage: 2024/020/053

Namens der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim verpflichtet Ortsbürgermeister Patric Müller Herrn Josef Schreiber durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).

Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Zu TOP 2:

Vergabe eines Ausschusssitzes anstatt Losverfahren

Vorlage: 2024/020/049

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Ausschüsse der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim haben jeweils sieben Sitze.

Nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, welches in Rheinland-Pfalz zur Berechnung der Verteilung der Ausschusssitze angewandt wird, ergibt sich nachfolgende Sitzverteilung:

SPD  —  3 Sitze

CDU  —  2 Sitze

FDP  —  0 Sitze

FWG  —  1 Sitz

 —  ----------------------

 —  6 Sitze

Da sich bei allen vier Gruppen der gleiche Zahlenbruchteil für den siebten Ausschusssitz ergibt, wäre ein Losentscheid erforderlich. Der Gemeinderat hat sich jedoch dafür ausgesprochen, den siebten Ausschusssitz ohne Verlosung an die FDP zu vergeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den zu verlosenden Ausschusssitz an die FDP zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Wahl der Ausschussmitglieder

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bau- und Planungsausschuss

d) Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport

e) Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr

Vorlage: 2024/020/033

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die vom Ortsgemeinderat gebildeten Ausschüsse bestehen aus je sieben Mitgliedern und Stellvertreter/in.

Die Mitglieder und Stellvertreter/innen des folgenden Ausschusses werden gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt:

a)

Rechnungsprüfungsausschuss

Die Mitglieder und Stellvertreter/innen folgender Ausschüsse können § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden:

a)

Haupt- und Finanzausschuss

b)

Bau- und Planungsausschuss

c)

Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport

d)

Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GemO Ratsmitglied sein.

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der Ausschussmitglieder kann der Ortsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 2. Hs GemO beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

a) Haupt- und Finanzausschuss

SPD-Fraktion

Stellvertreterpool

Tino Lotz

Sabrina Bedrich

Matthias Böhm

Sabine Käller

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Josef Schreiber

Michael Spahn

CDU-Fraktion

Stellvertreterpool

Johannes Schäfer

Alice Graf

Stephan Heide

Thomas Pfeiffer

Linda Fornoff

Claudia Engel

Guido Wilwers

FWG-Fraktion

Stellvertreterpool

Volker Pietzsch

Karlheinz Kohn

Ulrike Eimer

Toni Escher

Claudia Wiesemann

Willi Weyerhäuser

Julia Singer

Patrick Leps

FDP

Stellvertreterpool

Johanna Drechsler

Dr. Robert Schalber

Claudia Deubel

Wolfgang Drechsler

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

b) Bau- und Planungsausschuss

SPD-Fraktion

Stellvertreterpool

Bernd Wehrum

Bernhard Kessel

Josef Schreiber

Jens Bürgermeister

Marcus Kessel

Sabine Käller

Sabrina Bedrich

Michael Spahn

CDU-Fraktion

Stellvertreterpool

Thomas Pfeiffer

Linda Fornoff

Johannes Graf

Claudia Engel

Guido Wilwers

Johannes Schäfer

Christian Fochs

FWG-Fraktion

Stellvertreterpool

Toni Escher

Willi Weyerhäuser

Claudia Wiesemann

Julia Singer

Patrick Leps

Volker Pietzsch

Karlheinz Kohn

FDP

Stellvertreterpool

Richard Cunrath

Jürgen Ködderitzsch

Claudia Deubel

Dr. Robert Schalber

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

c) Rechnungsprüfungsausschuss

SPD-Fraktion

Stellvertreter

Sabrina Bedrich

Dr. Stefanie Klossok

Sabine Käller

Mathias Böhm

Edith Knab

Josef Schreiber

CDU-Fraktion

Stellvertreterpool

Linda Fornoff

Thomas Pfeiffer

Johannes Schäfer

Claudia Engel

FWG-Fraktion

Stellvertreterpool

Volker Pietzsch

Karlheinz Kohn

FDP

Wolfgang Drechsler

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

d) Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport

SPD-Fraktion

Stellvertreterpool

Sabine Käller

Tino Lotz

Sabrina Bedrich

Edith Knab

Dr. Stefanie Klossok

Michael Spahn

Jens Bürgermeister

Marcus Kessel

CDU-Fraktion

Stellvertreterpool

Claudia Engel

Jannik Schüller

Lara Hermann

Michael Helferich

Linda Fornoff

FWG-Fraktion

Stellvertreterpool

Ulrike Eimer

Claudia Wiesemann

Willi Weyerhäuser

Julia Singer

Patrick Leps

Volker Pietzsch

Karlheinz Kohn

Toni Escher

FDP

Stellvertreterpool

Johanna Drechsler

Richard Cunrath

Jürgen Ködderitzsch

Claudia Deubel

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

e) Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr

SPD-Fraktion

Stellvertreterpool

Edith Knab

Jens Bürgermeister

Josef Schreiber

Michael Spahn

Mathias Böhm

Bernhard Kessel

Tino Lotz

Sabrina Bedrich

CDU-Fraktion

Stellvertreterpool

Rainer Wagner

Heinrich Knab

Guido Wilwers

Christian Fochs

Johannes Schäfer

Thomas Pfeiffer

FWG-Fraktion

Stellvertreterpool

Toni Escher

Petra Escher

Ulrike Eimer

Claudia Wiesemann

Willi Weyerhäuser

Julia Singer

Patrick Leps

FDP

Stellvertreterpool

Wolfgang Drechsler

Richard Cunrath

Dr. Robert Schalber

Jürgen Ködderitzsch

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Bauantrag

Errichtung eines Nebengebäudes mit Dachterrasse, Bergstraße

Vorlage: 2024/020/016/1

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 20.06.2024 herbeizuführen (die Kreisverwaltung setzt eine Frist von vier Wochen).

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Bei dem Gebäude, wie auch bei den benachbarten Gebäuden, handelt es sich um ein Kulturdenkmal laut Denkmalliste des Landkreises.

Der Gemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung vom 23.04.2024, TOP Ö 4.1 (Session-Vorlage 2024/020/016) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dies wurde der Kreisverwaltung auch so mitgeteilt. Nunmehr schreibt die Kreisverwaltung die Ortsgemeinde an, da beabsichtigt ist, das fehlende gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Als Grund hierfür nennt die Kreisverwaltung, dass das Argument der VG / OG hinsichtlich überbaubarer Fläche und sog. Kappungsgrenze nicht gilt. Die Kreisverwaltung betitelt das Bauvorhaben in ihrem Schreiben als Nebengebäude, welches ohne eigene Abstandsflächen zulässig sei. Somit dürfte die Fläche, der Raum unterhalb der Terrasse grenzständig sein, die Nutzung der „Dachfläche dieses Nebengebäudes“ wäre dann bis auf einen 3-m-Abstand (gesetzlicher Grenzabstand) grundsätzlich möglich.

Wir sind irritiert, dass die Kreisverwaltung das Konstrukt als „Nebengebäude“ tituliert. Wir halten dagegen, dass eine Terrasse regelmäßig Teil der Hauptanlage darstellt. Insbesondere eine Terrasse, die sich über 2,50 m über der Geländeoberfläche liegt, kann keine Nebenanlage sein. Die Kreisverwaltung stellt darauf ab, dass der Raum unterhalb der hochgesetzten Terrasse „Gebäude“ ist. Als Nebengebäude (auch ohne Seitenwände) wäre dieses unmittelbar an der Nachbargrenze zulässig.

Wir können der Argumentation der Kreisverwaltung in Teilen folgen. Wir empfehlen nunmehr der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen mit der Bitte, Fotografien vorgelegt zu bekommen, die den Rückbau des Geländers und die Schaffung einer deutlichen Abgrenzung der nutzbaren Dachterrasse zur übrigen Dachfläche nachweisen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 1; Nein-Stimme(n) 14; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 5:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme

Vorlage: 2024/020/048

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.

Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.

Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:

Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:

„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“

Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:

„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“

Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.

Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 4

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Vergabe von Planungsleistungen für den Bauantrag Gerätehalle

Vorlage: 2024/020/043

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Die Förderzusage für den Bau der Gerätehalle ist am 18. Juni 2024 erteilt worden, mit dem Projekt ist zügig zu beginnen.

Das Architekturbüro Keßler aus Alzey wurde im Juli 2023 um ein Angebot für die Planungsleistungen der Leistungsphase 4 gebeten. Zur Ermittlung der vorläufigen anrechenbaren Kosten wurde die Kostenschätzung des I-Stock-Antrages zugrunde gelegt. Das pauschale Honorarangebot für die oben beschriebenen Objektplanungsleistung beläuft sich auf 2.541,86 € brutto, incl. Freianlagen und Sanitär.

Um das Projekt zügig voran zu treiben und insbesondere den Bauantrag stellen zu können, ist es erforderlich das Büro Keßler mit der Leistungsphase 4 der Planungsleistungen zu beauftragen.

Entscheidung:

Architekt Keßler aus Alzey wird mit der Leistungsphase 4 der Planung der Gerätehalle gemäß dem Honorarangebot vom 25.07.2023 beauftragt, um den Bauantrag erstellen zu können.

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.2:

Vergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen der Deckensanierung Neustraße

Vorlage: 2024/020/044

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Für Straßenbauarbeiten im Rahmen der Deckensanierung Neustraße fand am 26.06.2024 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Ingenieurgesellschaft Berres, Riegenroth.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Hebau GmbH aus Mainz.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 unter TOP 5.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Hebau GmbH wird mit Straßenbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 81.472,66 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 7:

Anfragen/Anträge

Zu TOP 7.1:

Beantwortung der SPD-Anfrage vom 29.04.2024;

hier Sachstand Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim

Der Vorsitzende trägt nachfolgende Beantwortung vor.

„Anfrage zum Sachstand Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Patric,

es ist geplant, die beiden Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim in einem neuen gemeinsamen Standort zusammenzulegen. Daraus ergibt sich, dass die bisherige Nutzung des sich im Besitz der VG befindlichen Feuerwehrgerätehauses wegfällt. Zur Planung weiterer Projekte im Rahmen unserer Dorfentwicklung u.a. auch des Neubaus eines gemeindeeigenen Bauhofs stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage zur beabsichtigten weiteren Nutzung des Feuerwehrgerätehauses Gau-Bischofsheim und bittet um Informationen zu nachfolgenden Punkten:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bzgl. der Zusammenlegung beider Feuerwehreinheiten, und zu welchem Zeitpunkt soll diese stattfinden?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Die weiteren Entscheidungen zur Zusammenlegung von Feuerwehreinheiten sind insbesondere vom Votum der ADD abhängig. Die ADD verlangt zur Beurteilung die Vorlage eines Feuerwehrbedarfsplanes/Feuerwehrfahrzeugkonzeptes. Die Vergabe zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes/Feuerwehrfahrzeugkonzeptes ist am 29.04.2024 an die Firma „Fire Protection Team“, Ingenieurbüro für den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz erfolgt. Geplant ist, dies im Kalenderjahr 2024 abschließend bearbeitet zu haben, so dass ein Termin bei der ADD vereinbart werden kann.

2. Hieraus ergibt sich, wann voraussichtlich das als Gerätehaus für die Feuerwehr Gau-Bischofsheim genutzte Gebäude am St. Floriansweg leerstehen wird?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Die Bauleitplanung, Grundstücksankäufe und Klärung der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz sind dann abzuschließen. Das bislang genutzte Feuerwehr(geräte)haus kann nach Benutzung des neuen Gebäudes geräumt werden.

3. Wie ist der Sanierungsstand des Gebäudes?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Das Dach des Feuerwehr(geräte)hauses wurde 2022 repariert. 2023 wurde das Gebäude an Glasfaser angeschlossen. Die Mannschaftsräume werden aktuell mit Nachtspeicheröfen beheizt. 2024 sollen im Bereich der Umkleidespinde in der Fahrzeughalle Gasdunkelstrahler installiert werden, um im Einzelfall in der kalten Jahreszeit den Umkleidebereich erwärmen zu können. Je nach beabsichtigter Nutzung des Gebäudes genutzt werden soll, ist über eine energetische Sanierung des Daches (mit PV) und sicher auch über eine andere Art der Heizung -entsprechend der dann vorgesehenen Nutzung- nachzudenken.

4. Welche zukünftige Nutzung des Gebäudes ist angedacht?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Solange kein neues Feuerwehr(geräte)haus bezugsfertig ist, wird die freiwillige Feuerwehr das vorhandene Gebäude nutzen.

5. Ist ein Verkauf der Immobilie inkl. der Freiflächen durch die VG als Eigentümerin vorgesehen?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Das Gebäude wird zum Auszugstermin unter Vorbehalt eines positiven Verbandsgemeinderatsbeschlusses der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim zum Kauf/zur Nutzung angeboten werden.

6. Gibt es bereits Kaufinteressenten?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Sie Ziffer 5

7. Wäre die VG evtl. bereit, das Gebäude an die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim zu verkaufen?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Wenn eine Verkaufsabsicht besteht, ist die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim erster Ansprechpartner.

8. Zu welchem Preis ist der Verkauf geplant?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Die Wertermittlung erfolgt durch Gutachten und die Festlegung des Verkaufspreises durch Beschluss des Verbandsgemeinderates.

Für eine möglichst zügige Beantwortung aller Fragen sind wir dankbar.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat:

Tino Lotz und Dr. Stefanie Klossok“

Zu TOP 7.2:

Beantwortung der SPD-Anfrage vom 29.04.2024;

hier Altersverteilung von Jugendlichen in Gau-Bischofsheim

Der Vorsitzende verliest die nachfolgende Anfrage.

„Anfrage zur Altersverteilung von Jugendlichen in Gau-Bischofsheim

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Patric,

die Erschließung der Neubaugebiete in Gau-Bischofsheim und der damit verbundene Zuzug vieler junger Familien ist nun schon eine Weile her. So sind die beiden zuletzt hinzugekommen Baugebiete „Am Weingarten“ und „Küchelberg II“ mittlerweile eingewachsene Teile der Gemeinde. Aus den damaligen Babys und Kleinkindern werden Kinder und Jugendliche, und damit ändert sich auch die Nachfrage nach Betreuungs- und Freizeitangeboten.

Hier würde die SPD-Fraktion gerne zielgruppenorientierte Konzepte für Kinder- und Jugendinitiativen entwickeln und anbieten. Um hier adäquate Angebote schaffen zu können, ist zunächst die Altersstruktur der in Gau-Bischofsheim lebenden Kinder und Jugendlichen in Erfahrung zu bringen.

Wir bitten hiermit um eine Information zu Altersverteilung der Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 20 Jahren, die aktuell in Gau-Bischofsheim leben (gerne gestaffelt mit der genauen Jahrgangsverteilung).

Für eine möglichst zügige Beantwortung der Fragen sind wir dankbar.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat:

Tino Lotz und Dr. Stefanie Klossok“

Hierzu verliest der Vorsitzende die entsprechende Altersgruppenstatistik.

Zu TOP 7.3:

Beantwortung der SPD-Anfrage vom 02.05.2024;

hier Ruhender Verkehr

Der Vorsitzende verliest nachfolgende Beantwortung.

„Anfrage zum ruhenden Verkehr

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Patric,

zur Entlastung der schon seit Langem angespannten Parksituation in Gau-Bischofsheim gilt es, geeignete Flächen für öffentliche Parkplätze zu prüfen und ggf. entsprechend zu erschließen. Aus diesem Grund stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage:

1. Ist die Nutzung des aktuell brachliegenden Baugrundstücks in der Langstraße als öffentliche Parkplatzfläche grundsätzlich möglich?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Grundsätzlich ist eine Fläche vor der Nutzung als Parkfläche herzurichten. Dem Nutzer/Pächter, hier gem. Anfrage also der Ortsgemeinde, obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Die besondere Ausfahrtsituation erfordert eine Regelung des Parkens. Inwieweit und in welcher Anzahl hier Stellplätze einzurichten wären, setzt eine genaue Prüfung nach den einschlägigen Regelwerken voraus, wobei erschwerend ein möglicher Parksuchverkehr zu berücksichtigen ist. Aufgrund der vorbeiführenden L 413 und dem geringen Querschnitt der Fahrbahn an dieser Stelle müssten Fahrzeugführer daher auch die Möglichkeit erhalten, auf dem Grundstück zu wenden, ggf. ohne einen Parkplatz nutzen zu können.

2. Welche Maßnahmen zur Hangabstützung und ggf. zur Beachtung weiterer Sicherheitsaspekte sind zu berücksichtigen?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Hierzu ist ein Gutachten erforderlich.

3. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen?

Beantwortung durch Dr. Scheurer (p. M. am 29.05.2024):

Hierzu ist ein Gutachten erforderlich.

Für eine möglichst zügige Beantwortung der Fragen sind wir dankbar.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat:

Tino Lotz und Dr. Stefanie Klossok“

Zu TOP 7.4:

Antrag der CDU-Fraktion vom 23.08.2024 zur Einsetzung eines Arbeitskreises "Bauhof & Grundstück am Gaubergblick"

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Schäfer. Herr Schäfer trägt nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vor.

Antrag zur Einsetzung eines Arbeitskreises „Bauhof & Grundstück am Gaubergblick“

Der Gemeinderat wolle beschließen,

1.

es wird ein Arbeitskreis „Bauhof & Grundstück am Gaubergblick“ gebildet. Dort sollen die weitere Zielsetzung der Ortsgemeinde hinsichtlich

a)

des weiteren Vorgehens betreffend der Errichtung eines modernen, den Arbeitsschutzvorschriften entsprechenden gemeindeeigenen Bauhofs,

b)

des Umgangs mit dem perspektivisch frei werdenden Feuerwehrgerätehaus und

c)

des Umgangs mit dem gemeindeeigenen Grundstück „am Gaubergblick“ neben der KiTa

beraten und festgelegt werden. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat in Form einer Beschlussempfehlung vorgelegt,

2.

der unter 1.) aufgeführte Arbeitskreis soll sich aus jeweils einem Vertreter jeder Ratsfraktion sowie mind. einem weiteren in Bausachen sachverständigen Bürger zusammensetzen,

3.

das derzeitige Planungs- und Vergabeverfahren betreffend den Bau eines gemeindeeigenen Bauhofes wird bis zur Beschlussempfehlung des Arbeitskreises ausgesetzt.

Begründung:

Das bereits vor zwei Wahlperioden gemeinsam mit der Verbandsgemeinde, Lörzweiler und Harxheim gestartete Projekt zur Errichtung eines gemeinsamen Bauhofes ist bereits vor fünf Jahren mangels Förderzusage des Landes gescheitert. Jede Ortsgemeinde arbeitet seitdem an einer eigenen Lösung. Das ursprüngliche Modell hätte jeden Teilhaber mit ca. 150.000 EURO belastet.

Das eigene Bauhof-Projekt der Nachbargemeinde Harxheim hat diesen Betrag bereits um mehr als das dreifache überstiegen. Auch die Planungen der Ortsgemeinde Gau Bischofsheim übersteigen den ursprünglich angedachten Betrag deutlich, obwohl die bisherigen Planungen einen kleineren Bauhof als noch in der Gesamtlösung angedacht, vorsehen.

Zwischenzeitlich wurden Planungen der Verbandsgemeinde bekannt, die Feuerwehren Harxheim und Gau-Bischofsheim zu fusionieren. Das bisherige Feuerwehrgerätehaus würde perspektivisch frei werden. Hierbei handelt es sich um eine einmalige und nachhaltige Gelegenheit, die aufgrund des großen zur Verfügung stehenden Raumes zusätzliche Optionen, wie Vereinsräume bietet. Auch wenn der Abschluss der Fusion nicht sicher datiert werden kann, ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung vorzugswürdig.

Das hierdurch frei werdende Grundstück am Gaubergblick wäre ideal für altersgerechtes Wohnen. Die verschiedenen Möglichkeiten sind ebenfalls im Arbeitskreis zu erörtern. Der Wert des Grundstücks steht demnach mittlerweile deutlich außer Verhältnis zum Nutzen einer „kleinen Bauhof-Lösung“.

Die bisherige Situation hat sich also grundlegend geändert. Die neuen Optionen, gestiegene Baukosten, Inflation und eine schwierige Haushaltslage machen ein Umdenken zwingend erforderlich. Sowohl die erhofften Fördergelder des Landes als auch die finanziellen Mittel der Gemeinde erfordern einen sorgsamen und wirtschaftlichen Umgang. Ein Festhalten an Beschlüssen, die auf einer veralteten Entscheidungsgrundlage beruhen, kann nicht im Sinne der Ortsgemeinde sein. Auch wenn der Antrag eine Verzögerung der notwendigen Bauhof-Modernisierung mit sich führen kann, ist eine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung vorzugswürdig. Es ist Kernaufgabe des Gemeinderates langfristig zu denken und handeln und nicht nur von einem Schritt zum nächsten.

Für die CDU-Fraktion

Johannes Schäfer, Fraktionsvorsitzender“

Es herrscht eine rege Diskussion.

Ratsmitglied Böhm stellt den Antrag den Sachverhalt in den Ausschuss zu verweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Verweisung in den Ausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 8; Nein-Stimme(n) 7; Enthaltung(en) 2

Zu TOP 8:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über nachfolgendes:

-

3. Bauabschnitt „Urnenstelen auf dem Friedhof“ ist erfolgt

-

Neues Wertgutachten Pfarrstraße 2 abgeschlossen

-

Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks „An der Weid“ notariell vollzogen

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Erste Maßnahmen aus Schulwegeplanung umgesetzt

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Aktuelle Situation Wochenmarkt im Unterhof

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Sachstand zur gemeindeeigenen Wohnung Kirchstraße 8

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Sitzungsrunde HauFi/BauPlan am 05. September 2024 entfällt

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Vorläufige Tagesordnungspunkte für OGR am 24.09.2024

o Aushändigung der Geschäftsordnung

o Einwohnerfragestunde nach § 21 (GeschO)

o Bildung eines Geschäftsbereiches

Zu TOP 8.1:

Zuwendung für den Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof

Vorlage: 2024/020/046

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Für den Neubau der Gerätehalle für den Bauhof wurden Zuschüsse aus dem Investitionsstock (I-Stock) beantragt. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz fördert das Vorhaben aus dem I-Stock 2024 mit einer Zuwendung in Höhe von 250.000 €, die für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 638.760 € zugrunde gelegt.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:17 Uhr.

Patric Müller
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin