Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:42 Uhr bis 21:47 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | |
| Dr. Robert Scheurer | |
| Erster Beigeordneter | |
| René Nauheimer | (ab TOP 6) |
| Beigeordnete | |
| Wolfgang Böttger | (ab TOP 6) |
| Claudia Deubel | (ab TOP 6) |
| Die Ratsmitglieder | |
| René Adler | |
| Daniela Bernhard | |
| Uwe Breivogel | |
| Michael Christ | |
| Nicole Dittmann | |
| Rita Drescher | |
| Toni Escher | |
| Alfred Feist | |
| Dr. Sarah Frey-Gruber | |
| Michelle Glück | |
| Thomas Glück | |
| Margit Grub | |
| Steffan Haub | |
| Manuel Höferlin | |
| Andreas Hofreuter | |
| Marita Jäger | |
| Wolfgang Kirch | |
| Kai Krames | |
| Arno Leber | |
| Markus Liebig | |
| Sabine Longerich | |
| Andrea Metelmann-Lotz | |
| Patric Müller | |
| Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck | |
| Jens Mutzke | |
| Volker Pietzsch | |
| Anke Renker | |
| Armin Sambale | |
| Dr. med. Matthias Schäfer | |
| Andreas Schauer | |
| Andreas Scherer | |
| Maximilian Wolf | |
| Heinz-Peter Zimmermann | |
| Schriftführerin | |
| Beatrix Heddergott | |
| Von der Verwaltung | |
| Ayleen Haibach | |
| Jürgen Kehr | |
| Stefan Kern | |
| Astrid Oswald | |
| Außerdem anwesend | |
| Presse | |
| Die ehemaligen Ratsmitglieder | |
| Thomas Becker-Theilig | |
| Christina Göth | |
| Andreas Kappel | |
| Olaf Kimmes | |
| Dieter Kühnast-Krebühl | |
| Moritz Mergen | |
| Karola Orth | |
| Dr. Birgit Straubinger | |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Günther Kuhn | |
| Michaela Nagel | |
Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 01.07.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsfachwirtin Beatrix Heddergott bestimmt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung trägt der Vorsitzende von Seiten der Verwaltung die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 9. Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates als Ergänzung vor und erkundigt sich, ob von Seiten der Ratsmitglieder noch Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Tagesordnung bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorliegenden Tagesordnung incl. der Erweiterung durch die Verwaltung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder | 2024/950/056 |
| 2. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder | 2024/950/057 |
| 3. | Änderung der Hauptsatzung | 2024/950/058 |
| 4. | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung | 2024/950/059 |
| 5. | Bildung von Fraktionen | 2024/950/060 |
| 6. | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung a) Erste/r Beigeordnete/r b) "Zweite/r" Beigeordnete/r c) "Dritte/r" Beigeordnete/r | 2024/950/061 |
| 7. | Wahl der Ausschussmitglieder a) Haupt- und Finanzausschuss b) Bau- und Planungsausschuss c) Rechnungsprüfungsausschuss d) Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss e) Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz f) Schulträgerausschuss | 2024/950/062 |
| 8. | Wahl der Mitglieder der Vertretungsorgane | |
| 8.1. | Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach | 2024/950/063 |
| 8.2. | Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin als Personalvorschlag an den Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe | 2024/950/064 |
| 8.3. | Wahl von fünf Vertretern für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Bodenheim (Zweckverband) | 2024/950/066 |
| 8.4. | Vertreter im Aufsichtsrat der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH | 2024/950/065 |
| 9. | Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates | 2024/950/120 |
| 10. | Wahl der Mitglieder der Beiräte | |
| 10.1. | Wahl der Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen | 2024/950/067 |
| 10.2. | Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates | 2024/950/068 |
| 10.3. | Wahl der Mitglieder des Kunstbeirates | 2024/950/069 |
| 11. | Wahl der Beauftragten | |
| 11.1. | Wahl der/des Beauftragten für Migration und Integration | 2024/950/071 |
| 11.2. | Wahl der/des Lärmbeauftragten | 2024/950/072 |
| 11.3. | Wahl der Gleichstellungsbeauftragten | 2024/950/073 |
| 12. | Jahresabschluss 2020; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2024/950/113 |
| 13. | Vergaben | |
| 13.1. | Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für Asyl und Integration | 2024/950/119 |
| 14. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 14.1. | Vergabe der Fenster- und Türarbeiten im Rahmen der Sanierung Grundschule Bodenheim | 2024/950/051 |
| 14.2. | Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Trockenbau, Betonsanierung, Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten | 2024/950/054 |
| 14.3. | Vergabe der Fassadenarbeiten WDVS im Rahmen der Sanierung Grundschule Bodenheim | 2024/950/055 |
| 14.4. | Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Metallbauarbeiten zur Fassadensicherung | 2024/950/083 |
| 14.5. | Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Trockenbauarbeiten inkl. Malerarbeiten für die Laibungen | 2024/950/106 |
| 14.6. | Installation von Sonnensegeln im Schulhof der Grundschule Nackenheim | 2024/950/089 |
| 14.7. | Vergabe der Rodungs-, Erd-, Pflanzarbeiten inkl. 2 Jahre Pflege im Rahmen Renaturierung Kapellengraben Bodenheim, Teil 2 | 2024/950/112 |
| 14.8. | Umlegung Regenwasserkanal Parkplatz Dolles - Gaustraße in der OG Bodenheim - Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen - | 2024/950/111 |
| 15. | Informationen | |
| 15.1. | Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertragung nach § 17 GemHVO - Ergänzung | 2024/950/012/1 |
| 15.2. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2024/950/110 |
| 15.3. | Zuwendungen für die Erweiterung und den Umbau der Astrid-Lindgren-Grundschule Gau-Bischofsheim Teil 2 | 2024/950/088 |
| 15.4. | Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2024/950/084 |
| 15.5. | Informationen zum Beitritt zur Mainzer Energiegenossenschaft | 2024/950/123 |
Öffentlicher Teil:
TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder; Vorlage: 2024/950/056
Namens der Verbandsgemeinde Bodenheim verpflichtet Bürgermeister Dr. Scheurer die anwesenden Mitglieder des Verbandsgemeinderates durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht und Pflicht zur unentgeltliche Amtsausübung). Im Verlauf der Verpflichtungen erhält jedes Ratsmitglied das „Kommunalbrevier 2024“. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält dieses Standardwerk zusätzlich wertvolle Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik; es ist auch online https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/ verfügbar.
TOP 2: Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder; Vorlage: 2024/950/057
Die Wahlzeit des 2019 gewählten Verbandsgemeinderates endete mit Ablauf des 30.06.2024. Die nach der Wahl im Verbandsgemeinderat nicht mehr vertretenen ehemaligen Ratsmitglieder werden von Herrn Bürgermeister Dr. Scheurer verabschiedet.
Im Anschluss werden die Ratsmitglieder Thomas Glück (40 Jahre), Michael Christ (25 Jahre), Heinz-Peter Zimmermann (23 Jahre), Daniela Bernhard (10 Jahre), Rita Drescher (10 Jahre), Armin Sambale (10 Jahre), Margit Grub (10 Jahre), Wolfgang Kirch (10 Jahre), Andreas Scherer (10 Jahre), Andrea Metelmann-Lotz (10 Jahre) und der Beigeordnete Wolfgang Böttger (10 Jahre Beigeordneter) für ihre langjährige Mitarbeit im Verbandsgemeinderat geehrt.
TOP 3: Änderung der Hauptsatzung; Vorlage: 2024/950/058
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Die Hauptsatzung muss nur geändert werden, sofern sie Bestimmungen enthält, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neu gewählten Verbandsgemeinderates entgegenstehen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 GemO), z.B. die Anzahl der Beigeordneten oder Zahl, Aufgaben und Bezeichnung der Ausschüsse, deren Mitgliederzahl oder die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen. Sofern mit der Änderung der Hauptsatzung eine Erhöhung der Zahl der Beigeordneten oder der Mitglieder in Ausschüssen verbunden sein sollte, kann die Wahl der zusätzlichen Personen erst erfolgen, wenn die Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates.
Es ist beabsichtigt, die Vergabeermächtigungen über die Entscheidungen von Vergaben von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erhöhen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
In § 6 Abs. 3 S. 1 soll diese für den Haupt- und Finanzausschuss von 25.000,00 € auf 50.000,00 € und für den Bürgermeister in § 7 S. 1 von 10.000,00 € auf 25.000,00 € erhöht werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.12.2006 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 4: Beschlussfassung über die Geschäftsordnung; Vorlage: 2024/950/059
Sachverhalt:
Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO ist die Geltung der Geschäftsordnung auf die Wahlzeit des Verbandsgemeinderats beschränkt. Aus diesem Grund hat der neu gewählte Verbandsgemeinderat für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bis zur Beschlussfassung über die künftige Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Verbandsgemeinderates am 09.06.2024, also bis zum 08.12.2024, kein Beschluss über die Geschäftsordnung des neu gewählten Verbandsgemeinderates zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz.
In der Vergangenheit wurde regelmäßig die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode erneut beschlossen und im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bei Bedarf geändert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bodenheim beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024-2029.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 5: Bildung von Fraktionen; Vorlage: 2024/950/060
Gemäß § 30a GemO können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen sind dem Bürgermeister mitzuteilen.
Nach Sachvortrag durch den Bürgermeister schließen sich die Ratsmitglieder zu folgenden Fraktionen zusammen:
CDU-Fraktion: Steffan Haub, Margit Grub, Dr. Matthias Schäfer, Wolfgang Kirch, Alfred Feist, Andreas Hofreuter, Günther Kuhn, Marita Jäger, Michaela Nagel, Uwe Breivogel, Andreas Scherer, Andreas Schauer
Vorsitzender der CDU-Fraktion: Dr. Mathias Schäfer
Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion: Margit Grub, Andreas Scherer
SPD-Fraktion: Daniela Bernhard, Nicole Dittmann, Rita Drescher, Michelle Glück, Thomas Glück, Patric Müller, Jens Mutzke, Armin Sambale, Maximilian Wolf
Vorsitzender der SPD-Fraktion: Thomas Glück
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: Dr. Sarah Frey-Gruber, Kai Krames, Sabine Longerich, Andrea Metelmann-Lotz, Karl-Michael Musseleck
Vorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: Andrea Metelmann-Lotz
Stellvertretende Vorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: Dr. Sarah Frey-Gruber
FWG-Fraktion: René Adler, René Nauheimer, Heinz-Peter Zimmermann, Toni Escher, Arno Leber, Michael Christ, Volker Pietzsch, Markus Liebig, Anke Renker
Vorsitzender der FWG-Fraktion: Volker Pietzsch
Stellvertretender Vorsitzender der FWG-Fraktion: Markus Liebig
TOP 6: Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung
a) Erste/r Beigeordnete/r; b) "Zweite/r" Beigeordnete/r; c) "Dritte/r" Beigeordnete/r; Vorlage: 2024/950/061
Der Vorsitzende verliest die Beschlussvorlage, in der die Voraussetzungen und der Ablauf der drei Wahlgänge für die Wahlen der drei Beigeordneten erläutert sind.
Zunächst beauftragt der Vorsitzende die Ratsmitglieder Uwe Breivogel, Dr. Sarah Frey-Gruber, Daniela Bernhard und René Adler mit der Auszählung der Stimmen.
Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten. Hierzu schlägt die FWG-Fraktion Herrn René Nauheimer vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen.
Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Herr René Nauheimer mit 31 Stimmen bei zwei Enthaltungen und einer Nein-Stimme zum Ersten Beigeordneten gewählt ist: Er händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.
Nun bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl des/der zweiten Beigeordneten. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Wolfgang Böttger vor, weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht.
Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Herr Wolfgang Böttger mit 21 Stimmen bei 4 Enthaltungen, 8 Nein-Stimmen und einem ungültigen Stimmzettel zum zweiten Beigeordneten gewählt ist und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.
Schließlich bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl des/der dritten Beigeordneten. Die CDU-Fraktion schlägt Frau Claudia Deubel vor, weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht.
Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Frau Claudia Deubel mit 26 Stimmen bei einer Enthaltung und 7 Nein-Stimmen zur dritten Beigeordneten gewählt ist und händigt ihr die Ernennungsurkunde aus. Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.
TOP 7: Wahl der Ausschussmitglieder
a) Haupt- und Finanzausschuss; b) Bau- und Planungsausschuss;
c) Rechnungsprüfungsausschuss; d) Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss;
e) Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz; f) Schulträgerausschuss
Vorlage: 2024/950/062
Sachverhalt:
Die vom Verbandsgemeinderat gebildeten Ausschüsse bestehen aus je zwölf Mitgliedern und Stellvertretern. Davon abweichend besteht der Schulträgerausschuss aus zwanzig Mitgliedern und Stellvertretern. Die Zahl der Ratsmitglieder beträgt im Schulträgerausschuss zwölf Mitglieder und Stellvertreter/innen, in den übrigen Ausschüssen mindestens sechs Mitglieder und Stellvertreter/innen. Für den Schulträgerausschuss gelten für die sonstigen Mitglieder die Bestimmungen des § 90 Abs. 2 Schulgesetz. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz wird um jeweils eine/n Vertreter/in der örtlichen Landwirtschaft aus jeder Ortsgemeinde erweitert. Diese wirken im Ausschuss als beratende Mitglieder ohne eigene Stimmrechte mit.
Die Mitglieder und Stellvertreter/innen folgender Ausschüsse werden gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung aus der Mitte des Verbandsgemeinderates gewählt: a) Haupt- und Finanzausschuss und b) Rechnungsprüfungsausschuss
Die Mitglieder und Stellvertreter/innen folgender Ausschüsse können nach § 4 Abs. 3 Satz 2 der Hauptsatzung aus der Mitte des Verbandsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden:
a) Bau- und Planungsausschuss; b) Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss; c) Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz.
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll gemäß § 44 Abs 1 Satz 2 Halbsatz 2 GemO Ratsmitglied sein.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der Ausschussmitglieder kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Sodann erfolgt die Wahl der einzelnen Ausschüsse wie folgt:
Haupt- und Finanzausschuss
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter werden aus der Mitte des Verbandsgemeinderates gewählt (§ 4 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Margit Grub | Günther Kuhn |
| 2. Wolfgang Kirch | Alfred Feist |
| 3. Andreas Hofreuter | |
| 4. Andreas Scherer | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Michelle Glück | Nicole Dittmann |
| 2. Thomas Glück | Daniela Bernhard |
| 3. Jens Mutzke | Rita Drescher |
| Patric Müller | |
| Armin Sambale | |
| Maximilian Wolf | |
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Andrea Metelmann-Lotz | Dr. Sarah Frey-Gruber |
| 2. Kai Krames | Sabine Longerich |
| Karl-Michael Musseleck |
Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Volker Pietzsch | Michael Christ |
| 2. René Adler | Heinz-Peter Zimmermann |
| 3. Arno Leber | Toni Escher |
| Anke Renker | |
| Markus Liebig |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Bau- und Planungsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Verbandsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens sechs Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Günther Kuhn | Margit Grub |
| 2. Karola Orth | Marita Jäger |
| 3. Andreas Hofreuter | |
| 4. Alfred Feist | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Patric Müller | Michelle Glück |
| 2. Dr. Rudolf Peter | Thomas Glück |
| 3. Maximilian Wolf | Jens Mutzke |
| Daniela Bernhard | |
| Rita Drescher | |
| Nicole Dittmann | |
| Armin Sambale | |
| Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Karl-Michael Musseleck | Sabine Longerich |
| 2. Dr. Sarah Frey-Gruber | Frederick Binet |
| Karlheinz Rosenmeyer | |
| Bruno Maria Lang | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Markus Liebig | René Adler |
| 2. Arno Leber | Toni Escher |
| 3. Karlheinz Kohn | Hans-Peter Müller |
| Klaus Freidel | |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern (§ Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter werden aus der Mitte des Verbandsgemeinderates gewählt (§ 4 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Günther Kuhn | Dr. Matthias Schäfer |
| 2. Andreas Scherer | Wolfgang Kirch |
| 3. Margit Grub | |
| 4. Alfred Feist | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Daniela Bernhard | Patric Müller |
| 2. Thomas Glück | Nicole Dittmann |
| 3. Armin Sambale | Maximilian Wolf |
| Jens Mutzke | |
| Michelle Glück | |
| Rita Drescher | |
| Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Dr. Sarah Frey-Gruber | Sabine Longerich |
| 2. Andrea Metelmann-Lotz | Karl-Michael Musseleck |
| Kai Krames | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Volker Pietzsch | Markus Liebig |
| 2. Arno Leber | Anke Renker |
| 3. Michael Christ | Heinz-Peter Zimmermann |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Sozial,- Kultur und Tourismusausschuss
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Verbandsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens sechs Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Andrea Sucker | Andreas Hofreuter |
| 2. Marita Jäger | Annette Marbs |
| 3. Michaela Nagel | |
| 4. Andreas Schauer | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Daniela Bernhard | Patric Müller |
| 2. Nicole Dittmann | Thomas Glück |
| 3. Rita Drescher | Armin Sambale |
| Maximilian Wolf | |
| Jens Mutzke | |
| Michelle Glück | |
| Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Sabine Longerich | Frederick Binet |
| 2. Gustav Reck | Dr. Sarah Frey-Gruber |
| Karl-Michael Musseleck | |
| Bruno Maria Lang | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Jutta Wolf | René Adler |
| 2. Anke Renker | Heinz-Peter Zimmermann |
| 3. Markus Liebig | Toni Escher |
| Arno Leber | |
| Michael Christ | |
| Volker Pietzsch | |
| Michael Kasper | |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Verbandsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens sechs Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 4 Abs. 3 Hauptsatzung). Der Ausschuss wird um jeweils einen/eine Vertreter/in der örtlichen Landwirtschaft aus jeder Ortsgemeinde erweitert.
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Uwe Breivogel | Dr. Matthias Schäfer |
| 2. Peter Acker | Karola Orth |
| 3. Steffan Haub | |
| 4. Andreas Schauer | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Matthias Böhm | Patric Müller |
| 2. Thomas Glück | Nicole Dittmann |
| 3. Maximilian Wolf | Armin Sambale |
| Rita Drescher | |
| Jens Mutzke | |
| Michelle Glück | |
| Daniela Bernhard | |
| Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Karl-Michael Musseleck | Kai Krames |
| 2. Sabine Longerich | Gustav Reck |
| Dr. Sarah Frey-Gruber | |
| Bruno Maria Lang | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Toni Escher | René Adler |
| 2. Heinz-Peter Zimmermann | Arno Leber |
| 3. Michael Christ | Volker Pietzsch |
| Markus Liebig | |
| Anke Renker | |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Schulträgerausschuss
Der Schulträgerausschuss besteht aus zwanzig Mitgliedern und Stellvertreter/innen (§ 4 Abs. 2 Hauptsatzung). Die Zahl der Ratsmitglieder beträgt zwölf Mitglieder und Stellvertreter/innen, für die sonstigen Mitglieder gelten die Bestimmungen des § 90 Abs. 2 Schulgesetz.
(1) Die Schulträger bilden nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss (Schulträgerausschuss).
(2) Dem Schulträgerausschuss sollen auch an den Schulen des Schulträgers tätige Lehrkräfte, gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter und Schülervertreterinnen und Schülervertreter angehören, die keine wählbaren Bürgerinnen oder Bürger der Gemeinde oder des Landkreises sein müssen; dabei soll jede Schulart angemessen berücksichtigt werden. Das Stimmrecht steht nur den Schülervertreterinnen und Schülervertretern zu, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sofern den Schulen des Schulträgers berufsbildende Schulen angehören, sollen dem Schulträgerausschuss auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angehören.
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Michaela Nagel | Margit Grub |
| 2. Heike Hermes | Andreas Schauer |
| 3. Ute Beye-Mundt | |
| 4. Johanna Drechsler | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Daniela Bernhard | Patric Müller |
| 2. Rita Drescher | Nicole Dittmann |
| 3. Michelle Glück | Armin Sambale |
| Thomas Glück | |
| Jens Mutzke | |
| Maximilian Wolf | |
| Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Kai Krames | Dr. Sarah Frey-Gruber |
| 2. Sabine Longerich | Elisabeth Henn |
| Dr. Peter Zeimentz | |
| Frederick Binet | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Anke Renker | René Adler |
| 2. Markus Liebig | Heinz-Peter Zimmermann |
| 3. Michael Kasper | Toni Escher |
| Arno Leber | |
| Michael Christ | |
| Volker Pietzsch | |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschussbesetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 8: Wahl der Mitglieder der Vertretungsorgane
TOP 8.1: Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach; Vorlage: 2024/950/063
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinden Bodenheim (Gemarkungen Harxheim und Lörzweiler), Nieder-Olm (Gemarkung Zornheim), Rhein-Selz (Gemarkungen Dexheim, Mommenheim, Nierstein) und die Stadt Mainz (Gemarkung Mainz-Ebersheim) bilden den Zweckverband zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau des Flügelbach-Kinsbaches. Nach der Verbandsordnung des Gewässerzweckverbandes besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt sieben Vertretern der vorgenannten Mitglieder. Der Verbandsgemeinde Bodenheim steht neben dem Sitz des Bürgermeisters ein weiterer Sitz in der Verbandsversammlung zu. Der Verbandsgemeinderat Bodenheim hat daher einen/eine Vertreter/in aus einer der im Verbandsgebiet des Gewässerzweckverbandes liegenden Ortsgemeinden Harxheim oder Lörzweiler zu wählen und in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach zu entsenden.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener Abstimmung, bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge zur Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach.
Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahl.
Vorgeschlagen werden Steffan Haub und Andreas Hofreuter.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach wie oben vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 8.2: Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin als Personalvorschlag an den Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe; Vorlage: 2024/950/064
Sachverhalt:
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie erstreckt sich auf das Gebiet der kreisfreien Städte Mainz und Worms sowie der Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen. Dem Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen ist zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ein Personalvorschlag zu unterbreiten.
Hinsichtlich der Benennung von zwei Vertretern/Vertreterinnen als Personalvorschlag an den Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von zwei Vertretern/Vertreterinnen als Personalvorschlag an den Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener oder geheimer Abstimmung, bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge zur Wahl von zwei Vertretern/Vertreterinnen als Personalvorschlag an den Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe.
Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahl.
Vorgeschlagen werden Patric Müller und René Adler.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von zwei Vertretern/Vertreterinnen als Personalvorschlag an den Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen zur Wahl in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe wie oben vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 8.3: Wahl von fünf Vertretern für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs-verbandes Bodenheim (Zweckverband); Vorlage: 2024/950/066
Sachverhalt:
Die Vertreter der Verbandsgemeinde Bodenheim sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO vom Verbandsgemeinderat in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Bodenheim zu wählen.
Gemäß § 4 der Verbandsordnung hat jedes Verbandsmitglied für jede angefangenen 1.200, von der wvr GmbH in seinem Gebiet, versorgten Anschlussnehmer eine Stimme. Zum Stichtag 01.01.2024 wurden in der Verbandsgemeinde Bodenheim 6.205 Anschlussnehmer versorgt. Der Verbandsgemeinde Bodenheim stehen somit, neben dem Sitz des Bürgermeisters, fünf weitere Sitze in der Verbandsversammlung zu.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von fünf Vertreterinnen / Vertretern in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Bodenheim kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von fünf Vertreterinnen / Vertretern in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Bodenheim gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener oder geheimer Abstimmung, werden die Wahlvorschläge zur Wahl von fünf Vertreterinnen / Vertretern in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Bodenheim eingebracht.
Von der SPD-Fraktion wird Herr Thomas Glück vorgeschlagen.
Von der CDU-Fraktion wird Herr Steffan Haub vorgeschlagen.
Von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion wird Frau Andrea Metelmann-Lotz vorgeschlagen.
Von der FWG-Fraktion wird Herr Arno Leber vorgeschlagen.
Von der CDU-Fraktion wird Herr Dr. Matthias Schäfer vorgeschlagen.
Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Wahl.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von fünf Vertreterinnen / Vertretern in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Bodenheim wie obenstehend.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 8.4: Vertreter im Aufsichtsrat der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH; Vorlage: 2024/950/065
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinde Bodenheim steht im Aufsichtsrat der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH entsprechend ihrer Beteiligung ein Aufsichtssitz zu. Gemäß § 88 GemO „Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform“ vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Entsprechend § 88 Abs. 3 GemO gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäß auch für die Vertreter der Gemeinde in der Geschäftsführung, im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen.
TOP 9: Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates; Vorlage: 2024/950/120
Sachverhalt:
Mit den Vorsitzenden des Seniorenbeirates sowie des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde die Zusammenlegung der beiden Beiräte zu einem Senioren- und Behindertenbeirat abgestimmt.
Für jeden der beiden bisherigen Beiräte gibt es eine dazugehörige Satzung. Es ist beabsichtigt, nach Zustimmung zur neuen Satzung, die bisherigen Satzungen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.10.2024 aufzuheben.
Auf Grundlage der §§ 24 und 56a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) soll die neue vorliegende Satzung beschlossen und vorher im Fachausschuss beraten werden.
Nach erfolgter Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, den Sachverhalt in den Fachausschuss zu verweisen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den obenstehenden Sachverhalt in den Fachausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 10: Wahl der Mitglieder der Beiräte
TOP 10.1: Wahl der Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Vorlage: 2024/950/067
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat am 5. November 2003 einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzurichten. Der erforderliche Satzungsbeschluss wurde am 16.12.2003 gefasst.
Der Beirat besteht für die Wahlperiode des Verbandsgemeinderates aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:
a) Fünf volljährige Einwohnerinnen/Einwohner aus der Verbandsgemeinde Bodenheim. Durch öffentliche Bekanntmachung und Ausschreibung werden interessierte Einwohnerinnen/Einwohner, bevorzugt mit Schwerbehindertenausweis, aufgefordert, sich bei dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim für eine Mitwirkung im Beirat zu bewerben. Die Bewerbungen werden dann vom Bürgermeister in Abstimmung mit dem Ältestenrat gesichtet und für die Berufung vorgeschlagen.
b) Jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter interessierter und in der Verbandsgemeinde vertretener Wohlfahrtsverbände. Die Personen werden von den Verbänden gegenüber dem Bürgermeister schriftlich benannt.
c) Jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Verbandsgemeinderat vertretenen Parteien oder Gruppierungen.
Alle Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen werden vom Verbandsgemeinderat für die Dauer der Wahlzeit gewählt.
TOP zurückgestellt, siehe vorherigen TOP 9.
TOP 10.2: Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates; Vorlage: 2024/950/068
Zurückgestellt; siehe vorherigen TOP 9.
TOP 10.3: Wahl der Mitglieder des Kunstbeirates; Vorlage: 2024/950/069
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat am 12. März 1990 die Bildung eines Kunstbeirates beschlossen. Der Kunstbeirat umfasst neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden so viele Mitglieder, wie der VG-Rat Fraktionen hat. Jede Fraktion kann ein Mitglied benennen. Der Kunstbeirat ist insbesondere bei den folgenden Entscheidungen zu beteiligen:
• Künstlerische Ausgestaltung von Bauten der Verbandsgemeinde („Kunst am Bau“),
• Kunstausstellungen,
• Ankäufe, soweit sie im Einzelfall 500 € übersteigen.
Der Verbandsgemeinderat und die Verwaltung können den Kunstbeirat auch zu anderen künstlerischen Fragen hören. Der Bürgermeister unterrichtet den Verbandsgemeinderat vor anstehenden Entscheidungen im Bereich der Kunst von der Auffassung des Kunstbeirates. Die Amtszeit des Kunstbeirates endet jeweils mit dem Ende der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von Mitgliedern des Kunstbeirates kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der Mitglieder des Kunstbeirates gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener oder geheimer Abstimmung, bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge zur Wahl der Mitglieder des Kunstbeirates.
Von der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen Agnes Meller.
Von der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen Dr. Heinrich Holland.
Von Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen Gustav Reck.
Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen Volker Pietzsch.
Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahl.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der Mitglieder des Kunstbeirates wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 11: Wahl der Beauftragten
TOP 11.1: Wahl der/des Beauftragten für Migration und Integration; Vorlage: 2024/950/071
Sachverhalt:
Die Wahlzeit des Beauftragten für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Bodenheim, Herrn Simon Louanzi aus Bodenheim, endete am 30.06.2024 nach 10 Jahren. Gewählt werden können nur Personen, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen wurden. Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt Frau Heidi Veit-Gönner aus Bodenheim vor. Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der/des Beauftragten für Migration und Integration kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der/des Beauftragten für Migration und Integration gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener Abstimmung erfolgt die Durchführung der Wahl.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Heidi Veit-Gönner zur Beauftragten für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung.
TOP 11.2: Wahl der/des Lärmbeauftragten; Vorlage: 2024/950/072
Sachverhalt:
Die Wahlzeit des Lärmbeauftragten der Verbandsgemeinde Bodenheim, Herr Bernd Schmidt, endet am 30.06.2024 nach 10 Jahren. Gewählt werden können nur solche Personen, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt Herrn Bernd Schmidt aus Bodenheim vor. Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der/des Lärmbeauftragten kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der/des Lärmbeauftragten gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener oder geheimer Abstim-mung, erfolgt die Durchführung der Wahl.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat wählt Herrn Bernd Schmidt zum Lärmbeauftragten der Verbands-gemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 11.3: Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage: 2024/950/073
Sachverhalt:
Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann (§ 64 S. 3 i.V.m. § 2 Abs. 6 Satz 2 GemO) wurde in der Verbandsgemeinde Bodenheim eine Gleichstellungsstelle eingerichtet. Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle werden von einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen. Die Amtszeit der derzeitigen Gleichstellungsbeauftragten, Frau Ariane Schmitt, ist nach § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bodenheim auf die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Verbandsgemeinderates begrenzt und endet mit der Konstituierung des neu gewählten Verbandsgemeinderates somit nach 15 Jahren. Vor diesem Hintergrund hat eine Neuwahl der Gleich-stellungsbeauftragen zu erfolgen. Gewählt werden können nur solche Personen, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt Frau Heike Hermes aus Bodenheim vor.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener oder geheimer Abstimmung erfolgt die Durchführung der Wahl.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Heike Hermes zur Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 12: Jahresabschluss 2020; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2024/950/113
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Andreas Scherer.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2020 fand am 14.05.2024 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2020. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Andreas Scherer, vorgetragen wird.
Beschluss 1:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 13: Vergaben
TOP 13.1: Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für Asyl und Integration; Vorlage: 2024/950/119
Sachverhalt:
Das Dienst-Kfz Ford Transit Tourneo, Baujahr 2007, hat mit einem Kilometerstand von ca. 126.000 km nach Auswertung verschiedener Angebote vergleichbarer Fahrzeuge auf der Plattform „Autoscout“ einen geschätzten Wert von 6.000 – 9.000 €. Im Jahr 2023 wurden an dem Fahrzeug zwei Reparaturen erforderlich, für die 1.700,35 € und 1.428,33 € aufgewendet wurden. Aktuell zeigt das Fahrzeug Schaltprobleme, die auf einen Getriebeschaden zurückzuführen sind und die gemäß einer Kostenschätzung des Autohauses Beyer, Nieder-Olm, Reparaturkosten in Höhe von 3.550 € verursachen werden. Zur Vorstellung bei der nächsten Hauptuntersuchung im Dezember 2024 wird noch die Beschaffung von vier Reifen für ca. 800 € sowie die Behebung diverser Roststellen an Unterboden und Schwellern für ca. 1.000 € (insgesamt ca. 5.350€) notwendig sein.
Angesichts alters- und verschleißbedingter, steigender Reparaturkosten und sinkender Wirtschaftlichkeit wurde geprüft, ob es wirtschaftlich günstiger ist, das Fahrzeug im jetzigen Zustand zu veräußern und eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
Da die Bereiche „Asyl und Integration“ und „Kinder- und Jugendbüro“ Bedarf an einem voll funktionsfähigen, größeren Fahrzeug für Personen- und Materialtransporte, Hausmeistertätigkeiten und Umzüge haben, ergab die Wirtschaftlichkeitsprüfung Vorteile einer Ersatzbeschaffung. Die Verwaltung spricht sich zudem für ein Fahrzeug mit Außenmaßen aus, die auch einen Gebrauch im städtischen Umfeld mit Zufahrt zu Parkhäusern und engen Parkplätze ermöglichen.
Bei der Ersatzbeschaffung bestehen Handlungsalternativen zwischen dem Leasing oder Kauf eines Neufahrzeugs und dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs. Aufgrund des hohen Wertverlustes innerhalb der ersten drei Jahre, der niedrigen Kilometerleistung von deutlich unter 10.000 km/Jahr ist ein Neufahrzeug deutlich teurer. Zudem ist davon auszugehen, dass bei den geplanten Einsätzen zur Durchführung von Umzügen auch Lackschäden nicht ausbleiben werden. Im Falle eines Leasings ist also mit einer höheren Abstandszahlung zu rechnen.
Um eine möglichst langfristige Nutzung zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, ein Gebrauchtfahrzeug anzuschaffen, das nicht älter als Baujahr 2021 sein sollte. Der Kilometerstand sollte bis max. 30.000 km betragen. Der Kauf beim Vertragshändler mit Verkauf des Gebrauchtwagens ergibt zudem einen Händlergarantie-Anspruch, weshalb diese Variante empfohlen wird.
Ratsmitglied Dr. Frey-Gruber stellt die Anfrage, ob man auch die Anschaffung eines vergleichbaren E-Fahrzeuges bedacht habe. Es sei laut ihrer Recherche durchaus möglich entsprechend gebrauchte E-Fahrzeuge mit einem max. Anschaffungswert von 50.000,00 € zu erwerben Dieser Vorschlag wird durch die Ratsmitglieder Glück, Haub und Hofreuter unterstützt. Nach eingehender Diskussion, beantragt Ratsmitglied Höferlin die Entscheidung in die Sitzung des kommenden Haupt- und Finanzausschuss zu vertagen.
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 19.09.2024 statt und der Vorsitzende befürwortet ebenfalls, die Entscheidung dorthin zu verweisen.
Beschluss über den Verweisungsantrag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt in den Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2024 zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 14: Bekanntgabe von Vergaben
TOP 14.1: Vergabe der Fenster- und Türarbeiten im Rahmen der Sanierung Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2024/950/051
Entscheidung:
Die Firma Schreinerei Huy GmbH wurde mit Fenster- und Türarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 202.415,50 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
TOP 14.2: Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Trockenbau, Betonsanierung, Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten; Vorlage: 2024/950/054
Entscheidung:
Der Bürgermeister beauftragte Firma Proreal24 Immobilien GmbH aus Gau-Algesheim mit der Durchführung der Trockenbauarbeiten lt. Angebot für 38.444,14 € brutto und der Durchführung der Betonsanierung lt. Angebot für 19.085,22 € brutto.
Firma Arno Leber Bedachungen GmbH aus Bodenheim wurde mit der Durchführung der Dachdeckerarbeiten lt. Angebot für 51.366,34 € brutto,
Firma Silberhorn Gerüstbau GmbH & Co.KG aus Ingelheim mit der Durchführung der Gerüstbauarbeiten lt. Angebot für 19.467,56 € brutto beauftragt.
TOP 14.3: Vergabe der Fassadenarbeiten WDVS im Rahmen der Sanierung Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2024/950/055
Entscheidung:
Die Firma Proreal 24 Immobilien GmbH wurde mit Fassadenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
TOP 14.4: Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Metallbauarbeiten zur Fassadensicherung; Vorlage: 2024/950/083
Entscheidung:
Der Bürgermeister beauftragte die Firma Gruber & Partner Metallbau aus Nackenheim mit der Durchführung der Metallbauarbeiten lt. Ihrem Angebot für 14.172,90 € brutto.
TOP 14.5: Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Trockenbauarbeiten inkl. Malerarbeiten für die Laibungen; Vorlage: 2024/950/106
Entscheidung:
Die Firma Pileggi & Barz aus Wörrstadt wurde mit der Durchführung zusätzlich notwendiger Trockenbau- und Malerarbeiten gemäß ihrem Angebot vom 26.07.2024 über brutto 31.064,95 € beauftragt.
TOP 14.6: Installation von Sonnensegeln im Schulhof der Grundschule Nackenheim; Vorlage: 2024/950/089
Entscheidung:
Der 1. Beigeordnete beauftragte die Firma Singhoff aus Raunheim mit der Erstellung der Schulhof Verschattung in Höhe von 27.959,00 € brutto.
TOP 14.7: Vergabe der Rodungs-, Erd-, Pflanzarbeiten inkl. 2 Jahre Pflege im Rahmen Renaturierung Kapellengraben Bodenheim, Teil 2; Vorlage: 2024/950/112
Entscheidung:
Die Firma Zehe Bau GmbH wurde mit Rodungs-, Erd-, Pflanzarbeiten inkl. 2 Jahre Pflege gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.
TOP 14.8: Umlegung Regenwasserkanal Parkplatz Dolles - Gaustraße in der OG Bodenheim - Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen - Vorlage: 2024/950/111
Entscheidung:
Die noch nicht durch das Ingenieurbüro Klabautschke erbrachten Ingenieur- und Planungsleistungen für die Umlegung des Regenwasserkanals zwischen Parkplatz Dolles und Gaustraße in der OG Bodenheim werden an das Ingenieurbüro SIA aus Alzey, das auch die Umbaumaßnahme Gaustraße / Zwerchgasse der Ortsgemeinde Bodenheim betreut, zu der angebotenen (vorläufigen) Honorarsumme von 15.968,67 € brutto vergeben.
TOP 15: Informationen
TOP 15.1: Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertragung nach § 17 GemHVO – Ergänzung; Vorlage: 2024/950/012/1
Information:
Mit Beschluss vom 15.02.2024 hat der Verbandsgemeinderat über die fortgeltenden Haushaltsermächtigungen (Mittelüberträge) entschieden. Es besteht darüber hinaus noch der Bedarf, 300.000 € für die Baumaßnahmen an der Grundschule Bodenheim (Fassadensanierung) zu übertragen. Da es sich hierbei um Auszahlungen aus Investitionstätigkeit handelt, ist ein gesonderter Beschluss des Verbandsgemeinderates entbehrlich. Nach § 17 Abs. 2 GemHVO bleiben Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen. Der Verbandsgemeinderat ist darüber lediglich zu informieren.
TOP 15.2: Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung; Vorlage: 2024/950/110
Information:
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2024 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Verbandsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2024 liegt vor.
TOP 15.3: Zuwendungen für die Erweiterung und den Umbau der Astrid-Lindgren-Grundschule Gau-Bischofsheim Teil 2; Vorlage: 2024/950/088
Information:
Für den zweiten Teil der Erweiterung und des Umbaus des Schulgebäudes Astrid-Lindgren-Grundschule Gau-Bischofsheim wurden Landes- und Kreisfördermittel bereitgestellt.
Der Landkreis Mainz-Bingen beteiligt sich mit 10 % der zuwendungsfähigen Kosten an der Maßnahme und bewilligte eine Zuwendung in Höhe von 151.150 €.
Landesfördermittel werden in einer Höhe bis zu 905.000 € bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2025 werden 140.000 € zur Verfügung gestellt. Weitere 40.000 € können im Haushaltsjahr 2026 abgerufen werden. Die restlichen Fördermittel werden in den Folgejahren zugewiesen.
TOP 15.4: Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in der Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2024/950/084
Sachverhalt:
Bei den Arbeiten für die Aufstellung der Wärmepumpe in der Grundschule Gau-Bischofsheim wurde die Elektroakustische Anlage (ELA-Anlage) der Schule stark beschädigt. Das für den Schaden ursächliche Unternehmen hat vor der Kernbohrung nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen und offensichtlich keine gründliche Untersuchung des Untergrunds vorgenommen. Dadurch wurden die innerhalb der vorgeschriebenen Installationszonen verlegte Niederspannungsleitung der ELA-Anlage und eine 230V Elektroleitung durch eine Kernbohrung beschädigt bzw. durchtrennt. Dabei kam es zu einem Spannungsüberschlag auf die Niedervoltleitung, welcher die ELA-Anlage beschädigte.
Da für die Anlage gemäß Rücksprache mit dem Hersteller keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, muss diese grundhaft erneuert werden. Die Versicherung des Schadensverursachers ist in Kenntnis gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Versicherung nicht alle entstehenden Kosten übernehmen wird bzw. der Verbandsgemeinde nur einen Zeitwert für die ELA-Anlage erstattet. Um den Schulbetrieb zu gewährleisten wurde für die Alarmierung bei Notfällen eine Handsirene an die Schulleitung übergeben.
Für die Erneuerung der ELA-Anlage liegt ein Angebot der Fa. Zech aus Neu-Isenburg i.H.v. 17.588,50 € brutto vor. Ein Vergleichsangebot ist nicht möglich, weil ein bestehender Wartungsvertrag mit Fa. Zech für die Grundschule Gau-Bischofsheim existiert und die neue ELA-Anlage für die in der Schule verbauten Sirenen geeignet sein muss.
Zusätzlich zu den Kosten der Anlage ist noch mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 1.700,- € brutto zu rechnen, die durch die versuchten Reparaturarbeiten entstanden sind.
Eilentscheidung:
Der Bürgermeister erteilt den Auftrag zur Instandsetzung der ELA-Anlage der GS Gau-Bischofsheim in Höhe von 17.588,50 € brutto an Fa. Zech aus Neu-Isenburg laut Angebot 24/37/0236 vom 11.06.2024 sowie zur Übernahme der voraussichtlichen Kosten der Reparatur in Höhe von 1.700,- € brutto per Eilentscheidung gem. § 48 GemO.
TOP 15.5: Informationen zum Beitritt zur Mainzer Energiegenossenschaft; Vorlage: 2024/950/123
Information:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist der Mainzer Energiegenossenschaft beigetreten und wurde im Rahmen der Generalversammlung am 27. Juni 2024 in Vertretung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dr. Robert Scheurer offiziell aufgenommen. Ferner haben die Mitglieder Herrn Dr. Robert Scheurer in den Aufsichtsrat der Mainzer Energiegenossenschaft gewählt.
Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bodenheim die Möglichkeit, bei der Mainzer Energiegenossenschaft Mitglied zu werden und Anteile zu je 250 Euro zu zeichnen.
Mit dem Zusammenschluss erhoffen sich alle Beteiligte Synergien für zukünftige Projekte.
Für die Betreuung der anstehenden Projekte bedarf es aber weiterhin an Personen, die sich ehrenamtlich für Energieprojekte einsetzen möchten. Es ist beabsichtigt, eine Projektgruppe zu bilden, die sich mit den künftigen Projekten beschäftigt. Hierfür können die Fraktionen Teilnehmer benennen.
Ferner ist vorgesehen, fachkundige und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Projektgruppe aufzunehmen. Die Teilnahme ist ehrenamtlich und kann von der Energiegenossenschaft nicht vergütet werden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:47 Uhr.
Dr. Robert Scheurer | Beatrix Heddergott |
Vorsitzender | Schriftführerin |