Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der Anhang 1 zur Gebührensatzung wird hinsichtlich der neuen Regelungen über das Ausheben und Schließen der Gräber angepasst.
Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhof Lörzweiler
| 1. Ausheben und Schließen einer Grabstätte (s. Ziffer V.) | ||
| 1.1 | Öffnen und Schließen, normale Tiefe (maschinell) | 1.387,54 € |
| 1.2 | Öffnen und Schließen, normale Tiefe (manuell) | 1.566,04 € |
| 1.3 | Öffnen und Schließen, vertieft (maschinell) | 1.470,84 € |
| 1.4 | Öffnen und Schließen, vertieft (manuell) | 1685,04 € |
| 1.5 | Öffnen und Schließen, Kindergrab normale Tiefe (maschinell und manuell) | 792,54 € |
| 1.6 | Öffnen und Schließen, Kindergrab vertieft (maschinell und manuell) | 816,34 € |
| 1.7 | Öffnen und Schließen, Urnengrab (Erde) | 238,00 € |
| 1.8 | Zwei zusätzliche Sargträger | 11,90 € pauschal |
| 2. Umbettungen (s. Ziffer VI.) | ||
| 2.1 | Umbettung Sarg Kind, normale Tiefe | 297,50 € |
| 2.2 | Umbettung Sarg Kind, vertieft | 377,23 € |
| 2.3 | Umbettung Sarg Erwachsene/r, normale Tiefe | 797,30 € |
| 2.4 | Umbettung Sarg Erwachsene/r, vertieft | 877,03 € |
| 2.5 | Umbettung Urne | 113,05 € |
Je nach Inhalt des Umbettungsauftrags sind zusätzlich Gebühren nach den Ziffern 1.1 bis 1.8 abzurechnen. Die Gesamtabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
| 3. Unvorhergesehene Arbeiten | ||
| 3.1 | Entsorgung von Material (z. B. Bauteilen) | 7,14 € pro 0,1 t |
| 3.2 | LKW, Zweiachser (inkl. FahrerIn) | 17,85 € pro Stunde |
| 3.3 | Grabbagger (inkl. FahrerIn) | 17,85 € pro Stunde |
| 3.4 | Kompressor (inkl. BedienerIn) | 15,47 € pro Stunde |
| 3.5 | Lichtquelle (Bestattungsarbeiten in Dunkelheit) | 5,95 € pauschal |
| 3.6 | Bestattungsarbeiter ab 15.30 Uhr | 11,90 € pro Mitarbeiter/Stunde |
| 3.7 | Bestattungsarbeiter samstags | 11,90 € pro Mitarbeiter/Stunde |
| 3.8 | Zuschlag (zu Ziffer 1.8 der Gebührensatzung) für zwei zusätzliche Sargträger ab 15.30 Uhr | 5,95 € pro zwei Sargträger/Stunde |
| 3.9 | Zuschlag (zu Ziffer 1.8 der Gebührensatzung) für zwei zusätzliche Sargträger samstags | 11,90 € pro zwei Sargträger/Stunde |
| 4. Wegebauarbeiten | ||
| 4.1 | Verlegen von Beton Wegeplatten 60/40x40x5 cm | 47,60 € pro lfd. m |
| 4.2 | Schneiden von Beton-Wegeplatten (s. 4.1 der Gebührensatzung) | 5,95 € pro lfd. m |
Wegeplatten sind nur in den Grabfeldern G - I vorgeschrieben.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.