Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:26 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:26 Uhr bis 21:07 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:07 Uhr bis 21:07 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Andreas Hofreuter
Erster Beigeordneter
Klaus-Werner Fritzsch
Beigeordnete
Heike Decker-Schneider
Die Ratsmitglieder
| Jennifer Ackermann | ab 19:35 Uhr während TOP 1 |
| Thomas Adamek | |
| Wolfgang Brieske | |
| Rita Drescher | |
| Stefan Köthe | |
| Dieter Kühnast-Krebühl | |
| Alexander Reis | |
| Anke Renker | |
| Tanja Reßler | |
| Maximilian Wolf |
Schriftführer
Christian Hennig
Außerdem anwesend
| Wolfgang Böttger | Beigeordneter der VG |
Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter
Thomas Schwab
Die Ratsmitglieder
Monika Gengelbach
Manuel Höferlin
Ass. jur. Philipp Wolf
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 05.09.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig bestimmt.
Änderungswünsche zur Tagesordnung ergehen nicht.
Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Spenden | |
| 1.1. | Annahme von Spenden; Sparkasse Worms-Alzey-Ried | 2022/026/065 |
| 1.2. | Annahme von Spenden BI-Bolzplatz 7 Spender | 2022/026/070 |
| 1.3. | Annahme von Spenden Akitv & Gesund Huma Care e.V. | 2022/026/072 |
| 2. | Ökokontoflächen, Aufforstung | 2022/026/061 |
| 3. | Anträge/Anfragen | |
| 3.1. | Beantwortung der Anfragen von Ratsmitgliedern aus der Gemeinderatsitzung vom 13.07.2022 | |
| 4. | Informationen | |
| 4.1. | Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung | 2022/026/057 |
Nichtöffentlicher Teil:
| 5. | Grundstückangelegenheiten | |
| 6. | Rechtsangelegenheiten | |
| 7. | Anträge/Anfragen | |
| 8. | Informationen |
Öffentlicher Teil:
| 9. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Zu TOP 1:
Spenden
Zu TOP 1.1:
Annahme von Spenden; Sparkasse Worms-Alzey-Ried
Vorlage: 2022/026/065
Sachverhalt:
Die Sparkasse Worms-Alzey-Ried hat 1.000,00 € für das Projekt „Bolzplatz“ in Harxheim gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 1.000,00 € durch die Sparkasse Worms-Alzey-Ried zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 1.2:
Annahme von Spenden
BI-Bolzplatz 7 Spender
Vorlage: 2022/026/070
Sachverhalt:
Für die BI-Bolzplatz wurden bis zum 08.09.2022 Spenden (die einer Beschlussvorlage bedürfen) in Höhe von 4.429,00 € getätigt. Eine Auflistung der Spender liegt vor.
Der Vorsitzende verliest die vorliegende Spenderliste.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 4.429,00 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Erste Beigeordnete, Herr Klaus-Werner Fritzsch, nimmt als Betroffener nicht an der Abstimmung teil.
Zu TOP 1.3:
Annahme von Spenden
Akitv & Gesund Huma Care e.V.
Vorlage: 2022/026/072
Sachverhalt:
Aktiv Gesund Human Care e.V. aus Mainz, hat eine zweckgebundene Spende, zugunsten der Kita in Harxheim geleistet, in Höhe von 1.000,00 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 1.000,00 €, von Aktiv Gesund Human Care e.V. für die Kita in Harxheim zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Ökokontoflächen, Aufforstung
Vorlage: 2022/026/061
Sachverhalt:
Die beiden Grundstücke in Harxheim Fl. 11 Flst. 126 (859 m²) und 127 (2201 m²) wurden 2019 durch die Ortsgemeinde erworben. Die Flächen sind für das Ökokonto bestimmt und müssen noch angelegt werden. Mit dem Kauf wurde ein mündlicher Pachtvertrag übernommen, der in Abstimmung mit dem Pächter nach der Ernte 2022 auslaufen kann.
Die Flächen sind geeignet für eine Aufforstung in Fortführung des südlich angrenzenden privaten Gehölzstreifens. Im waldarmen Rheinhessen kann damit ein Beitrag zur Erhöhung des Waldanteils geleistet, sowie zum Klimaschutz/CO2-Minderung und zur Biodiversität beigetragen werden.
Für die Aufforstung der beiden Flächen ist gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG) ein Aufforstungsantrag beim Forstamt Rheinhessen zu stellen.
Für kommunale Waldflächen (laut LWaldG alle Flächen/-verbünde über 2000 m² mit waldartigem Bestand) ist das Forstamt Rheinhessen, Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost, Funktionsstelle Rheinauenwälder zuständig, Frau Rupp ist die zuständige Revierförsterin. Sie hat einen Pflanzplan erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Sie begleitet die Neuanpflanzung, Entwicklung und die Pflege der Flächen. Für die erforderlichen Maßnahmen nach der Neuanlage stellt die zuständige Revierförsterin einen jährlichen Forstwirtschaftsplan auf. Der Forstwirtschaftsplan, mit aktuell geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 € für die weitere Entwicklung und Pflege, wird den Gremien jährlich zur Entscheidung und Beauftragung vorgelegt.
Ist der Wald etabliert und hat sich entsprechend entwickelt, reduzieren sich die jährlichen Kosten für Pflege und Unterhaltung.
Eine vertragliche Vereinbarung mit dem Forstamt über die pauschale Abgeltung der Personalkosten des Revierdienstes (Beförsterungsvertrag) ist zu treffen. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 50,00 € pro angefangenem Hektar Holzbodenfläche jährlich (wird vom Forstamt berechnet). Es fallen daher voraussichtlich 50,00 €/Jahr für den Revierdienst an.
Die Verwaltung empfiehlt, den mündlichen Pachtvertrag nach der Ernte 2022 im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden, einen Aufforstungsantrag zu stellen, den Beförsterungsvertrag abzuschließen und die beiden Flächen Flur 11 Flst. 126 und 127 im Jahr 2023 durch die Funktionsstelle Rheinauenwälder als Waldfläche anlegen und entwickeln zu lassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 12.000,00 € sind im Haushalt 2023 vorzusehen.
Nach der Aufforstung der Flächen kann die Einbuchung ins Ökokonto bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen beantragt werden. Die für den Erwerb und die Herstellung/Pflege entstandenen Kosten können bei Inanspruchnahme des Ökokontos im Rahmen der Bauleitplanung über Erschließungsbeiträge refinanziert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt, da zunächst die entsprechenden Ausschüsse darüber beraten und abstimmen müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Gemeinderatsmitglied, Frau Tanja Reßler, nimmt als Betroffene nicht an der Abstimmung teil.
Zu TOP 3:
Anträge/Anfragen
Folgende Anträge/Anfragen wurden behandelt:
| - | Auf Anfrage von Ratsmitglied Rita Drescher informiert der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise zum Thema BI Bolzplatz |
| - | Ratsmitglied Stefan Köthe erhält auf Nachfrage Auskunft zum Sachstand „Waage“ |
| - | Ratsmitglied Maximilian Wolf hat folgende Anfragen: |
| • | Aktueller Stand zum Brandschutzgutachten für die Sport- und Festhalle. Der Vorsitzende gibt Auskunft, dass das Gutachten mittlerweile eingetroffen ist, allerdings noch nicht ausgewertet werden konnte |
| • | Aktueller Stand Neubaugebiet „Über Rück 3+4“, der Vorsitzende gibt Auskunft |
| • | Bericht zum AK Kerb. Der Erste Beigeordnete informiert in einem kurzen Bericht |
| - | Ratsmitglied Anke Renker hat folgende Anträge/Anfragen: |
| • | Sachstand Bauhof. Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand |
| • | Sachstand Friedhof. Der Erste Beigeordnete gibt Auskunft |
| • | Sachstand aktuelle Rechtsangelegenheiten. Der Vorsitzende erteilt allgemeine Auskunft und verweist auf den entsprechenden TOP im Nichtöffentlichen Teil |
| • | Frau Renker stellt den Antrag, dass seitens der VG eine Informationsveranstaltung zum Thema Ökokontoflächen angeboten werden solle. Dieser wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. - Ratsmitglied Alexander Reis hat folgende Anträge/Anfragen: |
| • | Herr Reis schlägt vor, in der nächsten Ratssitzung bzw. Ausschusssitzung den Punkt „Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessung an der L425“ auf die Tagesordnung zu nehmen |
| • | Auf Anfrage informiert Herr Reis über die erfolgte Installation und Probelauf der Fremdeinspeisung Strom am Gemeindezentrum |
Zu TOP 3.1:
Beantwortung der Anfragen von Ratsmitgliedern aus der Gemeinderatsitzung vom 13.07.2022
Der Vorsitzende gibt zu folgenden Anfragen aus der letzten Gemeinderatssitzung Auskunft:
| - | Zur Anfrage „Ausbau des Radwegenetzes“ liegt mittlerweile eine Stellungnahme des LBM vor, die der Vorsitzende verliest |
| - | Zur Anfrage „Feldwegebegehung“ informiert der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand |
Zu TOP 4:
Informationen
Der Vorsitzende gibt nachfolgend aufgeführte Informationen bekannt:
| - | In Sachen Bündelausschreibung Gas 2023 - 2025 wurde vom Ortsbürgermeister, Herrn Andreas Hofreuter, aktuell eine Eilentscheidung getroffen und die Ortsgemeinde wird eigenständig mit den Energieversorgern in Verhandlung treten |
| - | Der Vorsitzende informiert über eine weitere getroffene Eilentscheidung, die die Heizungssteuerung in der Sporthalle betrifft. Hier wird durch die Optimierung der Steuerung eine erhebliche Energieeinsparung erwirkt |
| - | Der Vorsitzende informiert über die auf dem Sportheim der SG03 Harxheim installierte Solaranlage und deren Betrieb zur Versorgung des Sportheims |
Zu TOP 4.1:
Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung
Vorlage: 2022/026/057
Information:
Der Vorsitzende erläutert die nachstehende Information.
Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind im Jahr 2021 neue bundes- und landesgesetzliche Rahmenbedingungen in Kraft getreten (siehe hierzu § 37 Absatz 1 Nr. 2 c EEG 2021, Förderung von Freiflächenanlagen entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen (200 m-Korridor) sowie § 37 Absatz 1 Nr. 2 h, benachteiligte Gebiete nach EEG Stand 16.07.2021, in Verbindung mit der Landesverordnung (RLP) über Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten vom 22. Dezember 2021, kurz Freiflächenöffnungsverordnung). Weiterhin ist festzustellen, dass Freiflächen- Photovoltaikanlagen zunehmend auch ohne EEG-Förderung errichtet und wirtschaftlich betrieben werden können.
In der Folge dieser Entwicklungen ist eine dynamische Zunahme von Anträgen für die Errichtung solcher Anlagen i.d.R. auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Region festzustellen. Die aktuell beantragten Anlagen sind dabei mit Flächengröße von 10 bis über 20 Hektar einzeln und insbesondere bei steigender Anzahl von Standorten in ihrer Gesamtheit in hohem Maße raumbedeutsam.
Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen im unbeplanten Außenbereich bauplanungsrechtlich nicht privilegiert sind, bedarf es für die Errichtung solcher Anlagen grundsätzlich der Durchführung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens, in dem auch die Belange der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Vielfach sind von den aktuellen Planungen Vorranggebiete für die Landwirtschaft gemäß Regionalem Raumordnungsplan berührt. Großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen können dort in der Regel nicht, allenfalls ausnahmsweise zugelassen werden.
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft hat sich vor diesem Hintergrund bereits im Juni 2021 mit der grundsätzlichen Notwendigkeit einer gesamträumlichen Konzeption für eine verträgliche Einbindung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die vorhandenen Raumstrukturen befasst. Nach Unterrichtung durch die oberste Landesplanungsbehörde im November 2021 über die geplante 4. Teilfortschreibung des LEP IV 2008 „Energieversorgung“ hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe in ihrer Sitzung am 25. Januar 2022 schließlich den Beschluss gefasst, den Raumordnungsplan u.a. in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen fortzuschreiben.
Nach Ziel 166 b des aktuellen Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist nun auch ein konkreter Handlungsauftrag an die Träger der Regionalplanung adressiert, wonach in den Regionalplänen zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, insbesondere entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen, auszuweisen sind.
Die Vorsitzende der Planungsgemeinschaft informiert, dass die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft derzeit einen Entwurf für eine gesamträumliche Konzeption im Sinne des Z 166 b LEP IV und in Verbindung mit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bis Ende des Jahres in Abstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Planungsgemeinschaft erarbeitet. Es ist in diesem Planungsprozess auch vorgesehen, dass die Träger der Bauleitplanung frühzeitig im Rahmen einer für September 2022 geplanten informellen Beteiligung in den Informationsaustausch eingebunden werden.
Zu TOP 9:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im Nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:07 Uhr.