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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Lörzweiler

am Dienstag, dem 11.10.2022 um 19:30 Uhr in der Hohberghalle, Raiffeisenstraße 6, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:31 Uhr bis 20:55 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:55 Uhr bis 20:56 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:56 Uhr bis 20:56 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Oliver Balmes

Ute Beye-Mundt

Heribert Breivogel

Diethelm Faust

Ralf Hermann-Josef Jakobs

Bruno Maria Lang

Christoph Lang

Eric Schaefer

Dietmar Sommer

Thomas Zinndorf

Schriftführerin

Birgit Schmidmeier

Von der Verwaltung

Bürgermeister Dr. Robert Scheurer

Außerdem anwesend

ein Bürger

Entschuldigt fehlen:

Ortsbürgermeister

Steffan Haub

Die Ratsmitglieder

Michael Christ

Ralf Kranz

Gila Meierhans

Andrea Metelmann-Lotz

Eva Natzi

Der Vorsitzende, Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid, eröffnet um 19:31 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 30.09.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.

Die Tagesordnung wurde unter TOP 10 Anträge/Anfragen wie folgt ergänzt:

TOP 10.1.

Antrag der FWG Fraktion vom 27.09.2022;

hier: Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler

Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu und tagt somit zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

2.1.

Befreiungsantrag

Einfriedung höher als 1,00 m, Birkenstraße

2022/034/069

2.2.

Bauantrag

Errichtung einer Telekommunikationsanlage zur Bereitstellung von Breitbandinternetanschlüssen im Gemeindegebiet Lörzweiler, öffentlicher Parkplatz an der Apfelgasse

2022/034/073

2.3.

Bauantrageingeschossiger Wohnhausanbau, Königstuhlstraße

2022/034/070/1

2.4.

Bauantrag

Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher Stallanlage in Mittelgarage, Bahnhofstraße

2022/034/077

3.

Friedhofsangelegenheiten

3.1.

Grundsatzentscheidung: Verfüllen von Sarg-Grabstätten mit Sand

2022/034/074

3.2.

3. Änderungssatzung Friedhofsgebühren

2022/034/080

3.3.

Sachstand Grundsatzbeschluss Aufbewahrung erhaltenswerter Grabmale 2.0

4.

Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025;

hier: Entbindung der GT-Service GmbH

2022/034/075

5.

Dorfentwicklungsprozess;

hier: Dorfbegrünung

2022/034/078

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Vergabe der Außenanlagen im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle OG Lörzweiler

2022/034/076

6.2.

Kita Lörzweiler, Montage Obentürschließer an Terrassentüren Erweiterungsbau

2022/034/071

7.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

8.

Sachstand Zukunftsprozess Lörzweiler

9.

Spenden

10.

Anträge/Anfragen

10.1.

Antrag der FWG Fraktion vom 27.09.2022;

hier: Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler

11.

Informationen

11.1.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen";

hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung

2022/034/049

11.2.

Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023

2022/034/072

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Anträge/Anfragen

13.

Informationen

Öffentlicher Teil:

14.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von Seiten des anwesenden Bürgers gestellt.

Zu TOP 2:

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

Zu TOP 2.1:

Befreiungsantrag

Einfriedung höher als 1,00 m, Birkenstraße

Vorlage: 2022/034/069

Der Vorsitzende erläutert den folgenden Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorgelegte Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 12.09.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Apfelgasse“ in der Fassung der 1. Änderung.

Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken. Der Bebauungsplan gibt vor: „Grundstückseinfriedungen dürfen an den seitlichen und hinteren Grenzen aus Maschendrahtzaun hergestellt werden und eine lichte Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Maschendrahtzäune sind mit standortgerechten, einheimischen Sträuchern grundsätzlich einzugrünen“. Es wird auf die im Bebauungsplan aufgeführte Artenliste verwiesen. Eine Thuja, wie aktuell vorhanden, steht nicht auf der Artenliste.

Laut den Fotos scheint hier das Gelände nicht zum Nachbarn aufgeschüttet. Da vor einigen Jahren in diesem Baugebiet höhere Zäune erlaubt wurden, empfehlen wir, diesem Antrag zuzustimmen. Es sollte im Zusammenhang mit der Befreiung eine Eingrünung mit einheimischen Gewächsen zwingend eingefordert werden.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Der Bauantrag wurde bereits umfassend im Bauausschuss beraten. Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt. Die Ortsgemeinde fordert zwingend die Eingrünung mit einheimischen, standortgerechten Sträuchern gemäß Gehölzliste des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Ablehnung

Zu TOP 2.2:

Bauantrag

Errichtung einer Telekommunikationsanlage zur Bereitstellung von Breitbandinternetanschlüssen im Gemeindegebiet Lörzweiler, öffentlicher Parkplatz an der Apfelgasse

Vorlage: 2022/034/073

Der Vorsitzende erläutert den folgenden Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorgelegten Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 18.10.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Apfelgasse“ in der Fassung der 1. Änderung.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Diese Anlage wäre nach § 62 Abs. 3 f Landesbauordnung grundsätzlich genehmigungsfrei. Da der Bebauungsplan jedoch „Zweckbestimmung Stellplätze“ für den gewählten Aufstellungsbereich ausweist, fordert die Kreisverwaltung gemäß § 69 Abs. 2 Landesbauordnung einen Abweichungsantrag. Die Ortsgemeinde möchte bitte das gemeindliche Einvernehmen erteilen, dass auf einem öffentlichen Stellplatz diese bauliche Anlage errichtet wird.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Der Sachverhalt wurde bereits im Bauausschuss ausführlich beraten. Weitere Fragen ergehen nicht.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2.3:

Bauantrag

eingeschossiger Wohnhausanbau, Königstuhlstraße

Vorlage: 2022/034/070/1

Der Vorsitzende erläutert den folgenden Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorgelegten Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 13.10.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), innerhalb der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken:

Laut Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sind nur geneigte Dächer erlaubt, die Dachterrasse stellt jedoch ein Flachdach dar. Der Abweichungsantrag liegt nun vor. Die Begründung ist nachvollziehbar. Der Anbau, welcher das Flachdach erhalten soll, liegt im hinteren Bereich und ist von der Straße aus nicht einsehbar. Bei anderen Dachterrassen in den letzten 24 Monaten waren die jeweils vom Straßenbereich aus einsehbar und mussten daher satzungskonform angepasst werden.

Hier können wir eine Abweichung von der Satzung hinsichtlich Dachneigung empfehlen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Bauausschuss der Sachverhalt nach kurzer Beratung für eine Vorberatung in den Fraktionen zurückgestellt wurde. Anschließend ergehen Wortmeldungen der einzelnen Fraktionen, die eine konsequente Einhaltung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung befürworten.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Ablehnung

Zu TOP 2.4:

Bauantrag

Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher Stallanlage in Mittelgarage, Bahnhofstraße

Vorlage: 2022/034/077

Der Vorsitzende erläutert den folgenden Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorgelegte Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 15.11.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die Gestaltungssatzung macht zwar Vorgaben –auch für Garagen- hinsichtlich Dachneigung und Fensterformaten, jedoch handelt es sich hier um ein Bestandsgebäude mit sehr flachem Pultdach. In der Baubeschreibung wird die Dacheindeckung mit der Farbe „anthrazit“ benannt. Hier hat der Eigentümer wohl erst in letzter Zeit eine neue Dacheindeckung in eben diesem Ton aufgebracht. Laut Satzung sind rote, rotbraune, braune oder gelblichen Töne erlaubt. Hier wurde also ohne Rücksprache mit der Orts- bzw. Verbandsgemeinde das Dach saniert und ein Farbton gewählt, der von der Gestaltungssatzung nicht gedeckt wird. Der Gemeinderat will bitte beraten, ob man hier eine Befreiung gewährt (ein Befreiungsantrag liegt noch nicht vor – wurde am 07.10.2022 von der VG Bodenheim angefordert). Das Dach, insbesondere die Farbe, ist von der Straße her nicht einsehbar.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Friedhofsangelegenheiten

Zu TOP 3.1:

Grundsatzentscheidung: Verfüllen von Sarg-Grabstätten mit Sand

Vorlage: 2022/034/074

Sachverhalt:

Nachdem im Frühjahr 2021 nach durchgeführten Sarg-Bestattungen verschiedene Grabstätten sich stark ein- bzw. abgesenkt haben, wurden, nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts mit Fachleuten, in einer „Testphase“ nun seit September 2021 die Gräber nach Sarg-Bestattungen mit Rheinsand verfüllt. Beanstandungen wie im Frühjahr 2021 blieben bislang aus. Die Ortsgemeinde strebt nunmehr an, alle Grabstätten nach Sarg-Bestattungen zukünftig in dieser Art und Weise zu verfüllen. Auf Wunsch der Ortsgemeinde wurden zwei Unternehmen für die logistische Aufgabe „Abholung von Rheinsand und Transport zum Friedhof Lörzweiler“ zur Abgabe eines Angebots angefragt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass bereits eine ausführliche Vorberatung in den Ausschüssen erfolgte. Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Bieter 1, unter Berücksichtigung des vollumfänglichen Leistungspakets, mit der zusätzlichen Dienstleistung zu beauftragen. Weiterhin wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Friedhofsgebührensatzung entsprechend der neuen Kostenlage anzupassen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3.2:

3. Änderungssatzung Friedhofsgebühren

Vorlage: 2022/034/080

Sachverhalt:

Nachdem im Frühjahr 2021 nach durchgeführten Sarg-Bestattungen verschiedene Grabstätten sich stark ein- bzw. abgesenkt haben, wurden, nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts mit Fachleuten, in einer „Testphase“ nun seit September 2021 die Gräber nach Sarg-Bestattungen mit Rheinsand verfüllt. Beanstandungen wie im Frühjahr 2021 blieben bislang aus. Die Ortsgemeinde strebt nunmehr an, alle Grabstätten nach Sarg-Bestattungen zukünftig in dieser Art und Weise zu verfüllen. Auf Wunsch der Ortsgemeinde wurden zwei Unternehmen für die logistische Aufgabe „Abholung von Rheinsand und Transport zum Friedhof Lörzweiler“ zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die vorberatenden Ausschüsse haben in ihrer Sitzung am 21.09.2022 eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, die hier im Entwurf zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet ist, und über die der Gemeinderat abschließend entscheidet.

In den Ausschüssen erfolgte bereits im Hinblick auf die Kostensteigerung eine eingehende Beratung. Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Lörzweiler vom 06.04.2017 zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3.3:

Sachstand Grundsatzbeschluss Aufbewahrung erhaltenswerter Grabmale 2.0

Der Vorsitzende teilt mit, dass vereinbarungsgemäß Kostenvoranschläge für das Streifenfundament eingeholt wurden, jedoch zwischenzeitlich festgestellt wurde, dass durch den geplanten Standort eine ungünstige Umleitung des Abwassers, bzw. Regenwassers, entstehen würde. Daher schlägt die Verwaltung vor, bei einem Vororttermin einen neuen Standort auszusuchen und anschließend entsprechende Kostenanfragen zu stellen. Die Ergebnisse der Untersuchung aus dem Starkregenkonzept sollten beim Ortstermin berücksichtigt werden.

Zu TOP 4:

Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH

Vorlage: 2022/034/075

Der Vorsitzende und anschließend Bürgermeister Dr. Robert Scheurer erläutern den folgenden Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 08.02.2022 hatte der Gemeinderat die Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 bis 2025 beschlossen. Die Durchführung der Bündelausschreibung erfolgte durch die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Der Verbandsgemeinderat beauftragte GT-service mit der Ausschreibung von fossilem Erdgas mit einem 10 %igen Biogasanteil.

Im August fand die Bündelausschreibung statt. Aufgrund der aktuellen Weltmarktlage konnte für das Los der Ortsgemeinde Lörzweiler kein Angebot entgegengenommen werden.

GT-service teilte daraufhin mit, dass sie in die Direktverhandlung mit den regionalen Energieversorgern gemäß ihres Auftrags durch den Gemeinderat einsteigen wird, sofern bis zum 16.09.2022 nicht die Mitteilung durch den Auftraggeber erfolgt, dass die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH von ihrem Auftrag entbunden wird.

Im Benehmen mit den Beigeordneten wird der Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2022 zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas durch die GT-service GmbH aufgehoben. Weiterhin wird entschieden, dass bei den folgenden Direktverhandlungen der Ortsgemeinde Lörzweiler mit den regionalen Energieversorgern auf den Anteil von 10 % Bioerdgas aufgrund der derzeitigen Nichtverfügbarkeit verzichtet wird.

Begründung:

Die GT-service GmbH konnte in ihrer Bündelausschreibung kein Angebot für die Abnahmestellen der Ortsgemeinde Lörzweiler erzielen. Das lag vornehmlich am ausgeschriebenen Biogasanteil, da durch den Krieg in der Ukraine der Gaspreis extrem angestiegen ist, der Biogaspreis aber nicht im selben Maße, sodass es zu einer überdurchschnittlich starken Marktnachfrage von Bioerdgas kam, mit der Folge, dass Bioerdgas derzeit auf dem Markt nicht bzw. nur extrem schwierig zu bekommen ist.

Der Auftrag des Gemeinderates sah einen Biogasanteil vor. Der Auftragnehmer ist an diese Vorgabe gebunden und kann in den nun möglichen Direktverhandlungen mit regionalen Energieerzeugern den Auftrag nicht variieren und auf das Biogas verzichten. Hierdurch beschränken sich die Chancen auf einen Vertragsabschluss durch die GT-service GmbH auf nahezu Null.

Vertragsgemäß kann in so einer Situation die GT-service GmbH von ihrem Auftrag entbunden werden und der Auftraggeber (die Ortsgemeinde) kann eigenständig in Verhandlungen treten. Die Frist für diese Entbindung ist aber so kurzgehalten, dass eine Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates als entscheidendes Gremium nicht mehr möglich war, weshalb eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO notwendig wurde.

Die Entscheidung auf Biogas zu verzichten beruht auf der aktuellen Marktlage infolge des Krieges in der Ukraine. Hierbei gilt, dass die Sicherheit der Versorgung absoluten Vorrang hat.

Abschließend teilt der Vorsitzende mit, dass der Gemeinderat dem Vertrag mit EWR noch in diesem Jahr zustimmen muss.

Zu TOP 5:

Dorfentwicklungsprozess; hier: Dorfbegrünung

Vorlage: 2022/034/078

Der Vorsitzende teilt mit, dass er sich mit dem Orgateam Lisa Scheurer und Ute Beye-Mundt ein Beispiel in der Gemeinde Einselthum im Zellertal angeschaut hat und erläutert anschließend ausführlich die geplante Vorgehensweise der Bepflanzungen.

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsjahr 2022 wurden für die Maßnahme 62 – Dorfentwicklungsprozess Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt.

Die Verwaltung hat nun zusammen mit Frau Nathalie Franzen, Dorfplanerin und Dipl. Geographin, eine Begehung durchgeführt und diverse Stellen im Gemeindebereich ausgemacht, an denen eine wetterfeste ganzjährige Dorfbegrünung durchgeführt werden könnte. Beispielhaft ist hier die Verkehrsinsel am östlichen Ortseingang von Nackenheim kommend zu nennen.

Um die Maßnahmen umsetzen zu können, wird vorgeschlagen dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beauftragung der notwendigen Arbeiten zum Dorfentwicklungsprozess zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht im Zuge notwendiger Arbeiten des Dorfentwicklungsprozesses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Vergabe der Außenanlagen im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle OG Lörzweiler

Vorlage: 2022/034/076

Sachverhalt:

Für Außenanlagen im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle OG Lörzweiler fand am 31.08.2022 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 6 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Ingenieurgesellschaft Weiland aus Zornheim und die Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Bauen.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Hebau GmbH aus Mainz.

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 unter TOP 7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Hebau GmbH wird mit Außenanlagenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 1.078.386,79 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird hiermit über die erfolgte Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.2:

Kita Lörzweiler, Montage Obentürschließer an Terrassentüren Erweiterungsbau

Vorlage: 2022/034/071

Die Beigeordnete Michaela Nagel erklärt den folgenden Sachverhalt:

An zwei der fünf Terrassentüren im Erweiterungsbau sind die Öffnungsbegrenzer herausgebrochen. Die Türen funktionieren noch problemlos, allerdings können die Türblätter jetzt durch Wind oder, wenn sie mit zu viel Schwung aufgeschlagen werden, gegen die Türleibung schlagen. Auch die Öffnungsbegrenzer an den verbleibenden drei Terrassentüren weisen leichte Mängel auf und es ist absehbar, dass diese bei unsachgemäßer Bedienung demnächst ausreißen. Aus diesem Grund wurde bei der örtlichen Tischlerei Höhn ein Angebot zur Montage von fünf Obentürschließern mit Feststelleinheit (Einrastfunktion) eingeholt. Das vorliegende Angebot schließt mit brutto 2.397,85 €.

Entscheidung:

Die Tischlerei Sjard Höhn aus Lörzweiler wird mit der Montage von fünf Obentürschließern gem. vorliegendem Angebot in Höhe von brutto 2.397,85 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 7:

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

RM Dr. Klaus Altenbach berichtet über den Sachstand.

Nach Fertigstellung der Bodenplatte im Juli wurden zunächst die aufgehenden Stützen betoniert. Ein erstes Rissmonitoring der Bodenplatte im Rahmen des WU-Konzepts ergab keine Auffälligkeiten, die einer Nachbehandlung bedürfen.

Im Bereich des vorgesehenen Mauerwerks wurde die Bodenplatte mit Bitumenbahnen abgedichtet. Anschließend begannen die Mauerwerksarbeiten der Außenmauern mit Porotonsteinen und der Innenwände mit Kalksandstein. Teile der Innenwände wurden aus statischen Gründen in Stahlbeton ausgeführt.

Der Bühnenboden wurde eingeschalt, bewehrt und betoniert. Im Bereich der Nebenräume wurde die Erdgeschossdecke in drei Abschnitten eingeschalt, bewehrt und betoniert. Seit etwa einer Woche wird am Mauerwerk im Obergeschoss gearbeitet.

Insgesamt liegt der Rohbau gut im Zeitplan.

Die Außenanlagen wurden an die Firma Hebau GmbH vergeben. Es sind zwei Bauabschnitte vorgesehen. Der erste beginnt voraussichtlich am 17. Oktober mit dem Aushub des Versickerungsbeckens für Regenwasser, westlich der Halle Richtung Raiffeisenstraße. Der Aushub wird wiederum nach Nackenheim verbracht, so dass keine Deponiekosten anfallen. Der Abtransport erfolgt über die Raiffeisenstraße. Für den Zeitraum der Arbeiten (etwa drei Wochen) wird das Ordnungsamt in der Raiffeisenstraße ein Halteverbot erlassen.

Weitere Gewerke befinden sich in öffentlicher Ausschreibung bzw. werden dafür vorbereitet. Eine Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt jeweils unter Vergaben in den Gemeinderatssitzungen.

Zu TOP 8:

Sachstand Zukunftsprozess Lörzweiler

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Dorfmoderation bewilligt wurde. An der Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger in der letzten Woche nahmen 18 TeilnemerInnen teil. Im nächsten Workshop sollen Arbeitsgruppen gebildet werden, die einzelne Themen ausarbeiten. Der Themenspeicher ist voll und muss nun auf den Weg gebracht werden.

Zu TOP 9:

Spenden

-Entfällt -

Zu TOP 10:

Anträge/Anfragen

Zu TOP 10.1:

Antrag der FWG Fraktion vom 27.09.2022; hier: Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler

RM Ralf Jakobs liest den Antrag der FWG-Fraktion vom 27.09.2022 vor.

Betr.: Antrag der FWG Lörzweiler

Hier: Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haub,

die FWG Lörzweiler stellt den Antrag, in der Gemeinde Lörzweiler altersgerechtes Wohnen zu realisieren.

1.

Es soll untersucht werden, ob das Gelände, auf dem sich die Hohberghalle befindet, für diesen Zweck geeignet ist.

2.

Es soll eine schriftliche Meinungsbefragung durchgeführt werden, um die Wünsche der über 60-jährigen Mitbürgerlnnen zu erfassen und zu berücksichtigen.

3.

Die Ergebnisse unter Punkt 2 sollen in einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert werden.

4.

Die entstehenden Kosten sollen im Haushalt 2023 eingestellt werden.

Begründung:

Die FWG sieht es als dringliche Aufgabe für die Verwaltung an, für Lörzweiler Bürger/innen, altersgerechten Wohnraum zu beschaffen.

Wir beantragen, das Gelände der Hohberghalle nach Abriss für diesen Zweck vorzuhalten und die für die Planung notwendigen Kosten in den kommenden Haushalt einzustellen.

Um dieses Vorhaben den neuzeitlichen Entwicklungen und dem Willen der betroffenen Bürger/innen anzupassen, beantragen wir außerdem eine Veranstaltung durchzuführen in der sich Umzugs- und/oder Bauwillige zu ihren Wünschen und Vorstellungen, wie sie im Alter in Lörzweiler leben möchten, äußern können.

Für diese zeitnahe Veranstaltung soll die Verwaltung Personen hinzuziehen, die ausreichend über alternative Wohnformen, auch Genossenschaftliche Modelle, für alters- und/ oder generationsübergreifendes Wohnen informieren können.

Bei den steigenden Preisentwicklungen in der Baubranche sehen wir dringenden Handlungsbedarf und eine Priorisierung dieser Aufgabe. Sie liegt uns als FWG noch mehr am Herzen, als sicherlich auch wünschenswerte Verschönerungen unseres Dorfes.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Christ

Der Vorsitzende beantragt den Antrag der FWG Fraktion zur Beratung in die Ausschüsse zu verweisen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Annahme

Zu TOP 11:

Informationen

Zu TOP 11.1:

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energie "Photovoltaikanlagen"; hier Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Information für die Träger der Bauleitplanung

Vorlage: 2022/034/049

Bürgermeister Dr. Robert Scheurer erhält das Wort und erläutert ausführlich folgende Information:

Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind im Jahr 2021 neue bundes- und landesgesetzliche Rahmenbedingungen in Kraft getreten (siehe hierzu § 37 Absatz 1 Nr. 2 c EEG 2021, Förderung von Freiflächenanlagen entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen (200 m-Korridor) sowie § 37 Absatz 1 Nr. 2 h, benachteiligte Gebiete nach EEG Stand 16.07.2021, in Verbindung mit der Landesverordnung (RLP) über Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten vom 22. Dezember 2021, kurz Freiflächenöffnungsverordnung). Weiterhin ist festzustellen, dass Freiflächen- Photovoltaikanlagen zunehmend auch ohne EEG-Förderung errichtet und wirtschaftlich betrieben werden können.

In der Folge dieser Entwicklungen ist eine dynamische Zunahme von Anträgen für die Errichtung solcher Anlagen i.d.R. auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Region festzustellen. Die aktuell beantragten Anlagen sind dabei mit Flächengröße von 10 bis über 20 Hektar einzeln und insbesondere bei steigender Anzahl von Standorten in ihrer Gesamtheit in hohem Maße raumbedeutsam.

Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen im unbeplanten Außenbereich bauplanungsrechtlich nicht privilegiert sind, bedarf es für die Errichtung solcher Anlagen grundsätzlich der Durchführung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens, in dem auch die Belange der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Vielfach sind von den aktuellen Planungen Vorranggebiete für die Landwirtschaft gemäß Regionalem Raumordnungsplan berührt. Großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen können dort in der Regel nicht, allenfalls ausnahmsweise zugelassen werden.

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft hat sich vor diesem Hintergrund bereits im Juni 2021 mit der grundsätzlichen Notwendigkeit einer gesamträumlichen Konzeption für eine verträgliche Einbindung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die vorhandenen Raumstrukturen befasst. Nach Unterrichtung durch die oberste Landesplanungsbehörde im November 2021 über die geplante 4. Teilfortschreibung des LEP IV 2008 „Energieversorgung“ hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe in ihrer Sitzung am 25. Januar 2022 schließlich den Beschluss gefasst, den Raumordnungsplan u.a. in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen fortzuschreiben.

Nach Ziel 166 b des aktuellen Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist nun auch ein konkreter Handlungsauftrag an die Träger der Regionalplanung adressiert, wonach in den Regionalplänen zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, insbesondere entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen, auszuweisen sind.

Die Vorsitzende der Planungsgemeinschaft informiert, dass die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft derzeit einen Entwurf für eine gesamträumliche Konzeption im Sinne des Z 166 b LEP IV und in Verbindung mit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bis Ende des Jahres in Abstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Planungsgemeinschaft erarbeitet. Es ist in diesem Planungsprozess auch vorgesehen, dass die Träger der Bauleitplanung frühzeitig im Rahmen einer für September 2022 geplanten informellen Beteiligung in den Informationsaustausch eingebunden werden.

Zu TOP 11.2:

Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023

Vorlage: 2022/034/072

Der Vorsitzende und Bürgermeister Dr. Robert Scheurer erläutern den folgenden Sachverhalt:

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum zweiten Mal in Folge – nach 2012 (letzte Reform 2014) das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes LFAG verabschieden und veröffentlichen.

Bereits im Urteil vom 14.02.2012 – VGH N/11-, AS 41, 29 [58]) heißt es: „Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Neukonzeption die auch bei den Kommunen bestehenden Einflussmöglichkeiten berücksichtigt und von ihnen eine größtmögliche Kraftanspannung fordert.“

Dementsprechend werden zur Sicherstellung einer angemessenen Ausschöpfung kommunaler Einnahmepotentiale bei der Reformierung des LFAG erneut die Erhöhung der Nivellierungssätze für die Realsteuern vom Land erwartet. So sollen die Nivellierungssätze der Realsteuern sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt orientieren. Im ersten Gesetzesentwurf zu Beginn des Kalenderjahres wurden folgende Nivellierungssätze vorgelegt:

-

Grundsteuer A

345 v.H. (bisher 300 v.H.)

-

Grundsteuer B

465 v.H. (bisher 365 v.H.)

-

Gewerbesteuer

400 v.H. (bisher 365 v.H.)

Im zweiten Gesetzesentwurf billigte der Ministerrat am 10.05.2022 den Gesetzesentwurf vom Grundsatz mit folgenden Nivellierungssätzen:

-

Grundsteuer A

345 v.H. (bisher 300 v.H.)

-

Grundsteuer B

465 v.H. (bisher 365 v.H.)

-

Gewerbesteuer

380 v.H. (bisher 365 v.H.)

Für die Ortsgemeinden bedeutet eine Anhebung der Nivellierungssätze, ihre Realsteuerhebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen, da die Steuerkraft der Ortsgemeinden die Basis für die Beteiligung am kommunalen Finanzausgleich ist. Liegen die tatsächlichen Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, wird die Gemeinde durch die fiktive Durchschnittsberechnung schlechter gestellt, d.h. als verhältnismäßig finanzstärker klassifiziert als durch tatsächliche Erträge realisiert.

Eine erneute Befassung des Ministerrates mit dem Gesetzesentwurf ist für September 2022 vorgesehen. Danach wird sich der Landtag damit befassen. Es ist davon auszugehen, dass der jetzige Entwurf auch so vom Landtag beschlossen wird. Die Ortsgemeinden sind somit gehalten, rechtzeitig über die Anhebung der Hebesätze zu diskutieren und zu beraten.

Die Beschlussfassung über die Anhebung der Hebesätze soll nach dem Beschluss des Landtags erfolgen.

Die beiliegende Übersicht zeigt, wie sich die Steuereinnahmen durch die Anpassung der Hebesätze, auf mindestens den Nivellierungssatz, ändern.

Der derzeitige Landesdurchschnitt der Hebesätze beträgt für die

-

Grundsteuer A

326 v.H.

-

Grundsteuer B

411 v.H.

-

Gewerbesteuer

382 v.H.

Damit liegt die Ortsgemeinde Lörzweiler bereits aktuell unter dem Landesdurchschnitt. Die aktuellen Hebesätze betragen für die

-

Grundsteuer A

300 v.H.

-

Grundsteuer B

365 v.H.

-

Gewerbesteuer

365 v.H.

Eine Anpassung der Hebesätze ist deshalb in diesem Jahr unumgänglich.

Weitere Informationen:

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Mitteilung wegen der bis morgens um neun Uhr leuchtenden Straßenlampen in der Rheinstraße, Königstuhlstraße und Schloßstraße erneut eine Reklamationsmeldung an das EWR geschickt wurde. Auch ist die Verwaltung bezüglich Energieeinsparungen weiterhin im Gespräch, ob es möglich ist, die Dauer der Straßenbeleuchtung zu verkürzen.

In der Hohberghalle wird künftig der Kessel für Warmwasser nur noch vierzehntägig hochgefahren und die Heizung wurde bereits auf 17° Grad reduziert.

Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:55 Uhr.

Zu TOP 14:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden.

Der Vorsitzende, Dietmar Muscheid, schließt die Sitzung um 20:56 Uhr.

Dietmar Muscheid
Erster Beigeordneter
Birgit Schmidmeier
Verwaltungsangestellte
Vorsitzender
Schriftführerin