Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim

am Dienstag, dem 23.09.2025 um 19:30 Uhr

im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim,

Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:40 Uhr bis 21:50 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:50 Uhr bis 21:51 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erste Beigeordnete

Rita Drescher

Beigeordnete

Gustav Reck

Anke Renker

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Thomas Adamek

Robin Bäcker

Wolfgang Brieske

Klaus-Werner Fritzsch

Felicitas Hessel

Manuel Höferlin

Marco Ksinsik

Thorsten Schick

Jennifer Wienold-Opfer

Maximilian Wolf

Philipp Wolf

Eugen Zent

Schriftführer

Christian Hennig

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

2

Dr. Robert Scheurer

Bürgermeister der Verbandsgemeinde

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Heike Decker-Schneider

Tanja Reßler

Vor Beginn der Sitzung teilt der Beigeordnete Gustav Reck mit, dass die Sitzung mit einem Audiogerät aufgezeichnet werden soll und bittet die Ratsmitglieder um Zustimmung. Der Aufzeichnung der Sitzung wird einstimmig zugestimmt. Später hinzukommende Ratsmitglieder erteilen ebenfalls Ihre Zustimmung. Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt. Der Vorsitzende gibt die Ergänzung der Tagesordnung um den neuen TOP 7 – Annahme einer Spende bekannt. Die Ergänzung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:  —  Vorlage

1.

Jahresabschluss 2021

2025/026/025

2.

Baumnachpflanzungen 2025/2026

2024/026/080/1

3.

Errichtung eines Trinkwasserbrunnens in Harxheim

4.

Beitritt Initiative "Jetzt reden WIR-Ortsgemeinden stehen auf!"

2025/026/045

5.

Friedhof

5.1.

Anschaffung neue Wasserbecken für den Friedhof; Beschlussfassung

2025/026/047

5.2.

2. Bauabschnitt Friedhof - Umwandlung der setzungsfreien Tiefengräber in Urnengräber; Beschlussfassung

2025/026/048

5.3.

2. Bauabschnitt - Urnenwand und Alternativen dazu; Beratung und Beschlussfassung

2025/026/049

5.4.

Vergabe Grünschnitt; Beratung und Beschlussfassung

6.

Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung

2025/026/041

7.

Annahme einer Spende

2025/026/050

8.

Anträge/Anfragen

9.

Informationen

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Anträge/Anfragen

11.

Informationen

Öffentlicher Teil:

12.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Jahresabschluss 2021; Vorlage: 2025/026/025

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -299.746,03 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit nicht ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (-301.393,93 €) reichte nicht aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 110.497,94 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ebenfalls nicht ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 10.109.188,95 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.012.798,66 € auszuweisen.

Der Haushaltsausgleich ist damit 2021 insgesamt nicht erreicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den beigefügten Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2:

Baumnachpflanzungen 2025/2026; Vorlage: 2024/026/080/1

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren waren einige Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen notwendig. Um der Erfordernis der entsprechenden Nachpflanzungen nachzukommen, wurden die Baumstandorte dahingehend überprüft, ob eine Nachpflanzung genau am Standort des gefällten Baumes erfolgen kann. Dazu wurden die Standorte ebenfalls auf evtl. vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorger an Hand entsprechender Leitungspläne überprüft.

Die Lage und Größe der vorhandenen Baumscheiben/Pflanzbeete wurden mit Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Nachpflanzmöglichkeit geprüft. Ebenso wurden die für den Standort in Frage kommenden Baumarten anhand der Liste der Zukunftsbäume und der Liste der bewährten Straßenbäume der GALK (www.galk.de) eruiert. Des Weiteren wurden bei der Wahl der passenden Baumart die Erfahrungen aus den letzten Jahren sowie die durch den Klimawandel beeinflussten Veränderungen an die Standortbedingungen mitberücksichtigt.

Neben dem Erwerb des Baums in einer entsprechenden Qualität sind für eine nachhaltige und langfristige Nachpflanzung auch die standortabhängigen Vorbereitungen der Baumscheibe inkl. Pflanzarbeiten sowie die Anwuchs-, Entwicklungs- und Fertigstellungspflege (jeweils inkl. Wässerung) für insgesamt 3 Jahre erforderlich.

Somit können für eine Nachpflanzung inkl. 3-jähriger Pflege insgesamt ca. 2.000 € pro Baum an Standorten ohne Umbaumaßnahmen an den Pflanzbeeten/Baumscheiben kalkuliert werden.

Die Nachpflanzung von 6 Bäumen würde überschlägig ca. 12.000 € kosten. In den Kosten mit einkalkuliert sind die Beschaffung des Baumes, die Pflanzarbeiten und die Anwuchspflege im 1. Jahr, die Kosten für die Entwicklungspflege, welche im 2. Jahr anfielen, und die Kosten für die Fertigstellungspflege im letzten Jahr.

Die vorgeschlagenen Nachpflanzungen aus 2024 wurden erneut geprüft und entsprechend angepasst sowie mit den Ergebnissen der Ausschreibung in den anderen Ortsgemeinden kalkuliert. Ebenso wurde die Nachfrage der Ortsgemeinde bzgl. Nachpflanzungen am Friedhof mitberücksichtigt.

Folgende Baumstandorte könnten 2025/2026 neu bepflanzt werden:

In den Rohrwiesen, Grünfläche am Graben: 2 Bäume

Lahnstraße, in die vorhandenen Baumscheiben in der Straße: 2 Bäume

Friedhof Parkplatz, südlicher Böschungsrand: 1 Baum

Friedhof, an Stelle des gefällten Baums am nördlichen Hang: 1 Baum

Die entsprechenden Haushaltsmittel wären in den jeweiligen Haushalten vorzusehen, die Übertragung von Haushaltsresten aus 2025 wären gesondert zu beschließen.

Um einen monetären und verwaltungstechnischen Synergieeffekt zu erzielen, wird empfohlen, bei Möglichkeit die Nachpflanzungen mehrerer Ortsgemeinden gemeinsam auszuschreiben.

Im Rahmen der folgenden Diskussion unter den Ratsmitgliedern wird deutlich, dass grundsätzlich Einigkeit besteht, den Baumnachpflanzungen zuzustimmen es aber notwendig ist, die Standorte der Bäume nochmals vom Fachausschuss überprüft werden sollen. Der Vorsitzende beantragt den Verweis in den Fachausschuss.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Tagesordnungspunkt wird in den Bau- und Planungsausschuss verwiesen und soll auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses genommen werden. Es wird empfohlen, im Rahmen einer Ortsbegehung die Standorte der Bäume festzulegen!

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 3:

Errichtung eines Trinkwasserbrunnens in Harxheim

Der Vorsitzende erklärt den Sachverhalt. Im Rahmen des Förderprogramms „100 Brunnen“ soll für die OG ein Trinkwasserbrunnen angeschafft werden. Die Anschaffung wird mit maximal 8.000,00 € gefördert. Standort soll auf dem Gelände der SG 03 Harxheim sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Ortsverwaltung, Angebote für die Anschaffung und Installation eines Trinkwasserbrunnens einzuholen und einen Standortvorschlag zu unterbreiten und dies dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Beitritt Initiative "Jetzt reden WIR-Ortsgemeinden stehen auf!"; Vorlage: 2025/026/045

Sachverhalt:

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessenten und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.

Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV RP nicht kollabieren.

Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Diese beinhaltet zusammengefasst:

Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“

Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.

Zentrale Forderungen sind:

Finanzielle Eigenständigkeit:

Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV RP, Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.

Planungs- und Handlungshoheit:

Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur

Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:

Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabenkritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern.

Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.

Ratsmitglied Wienold-Opfer rückt vom Tisch ab und nimmt auf Grund Sonderinteresses nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen. Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei einem Sonderinteresse

Ja-Stimmen 14; Sonderinteresse 1

Frau Wienold-Opfer rückt wieder an den Tisch heran und nimmt wieder am Sitzungsgeschehen teil.

Zu TOP 5:

Friedhof

Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Beigeordnete Anke Renker, die im Folgenden zu den Punkten 5.1. - 5.4. berichtet. Zunächst gibt Frau Renker eine kurze allgemeine Übersicht über die bisher im Rahmen der Umgestaltung Friedhof angefallenen Kosten. Anschließend folgen die Berichte zu den TOP 5.1. – 5.4.

Zu TOP 5.1:

Anschaffung neue Wasserbecken für den Friedhof; Beschlussfassung; Vorlage: 2025/026/047

Sachverhalt:

Mindestens 2 der 3 Wasserbecken auf dem Friedhof sind undicht. Kauf von 3 neuen Wasserbecken inkl. Abbau der alten Becken, neue Fundamente und Anschlüsse.

Kosten je Becken:

Wasserbecken ca. 3.000 € brutto

Abbau ca. 500 € brutto

Einbau/Wasseranschluss ca. 1.500 brutto

Gesamtkosten ca. 15.000 €

Fragen der Ratsmitglieder werden beantwortet, jedoch bleiben Fragen u.a. zur Finanzierung, Art und Umfang der Becken, ggf. zu erbringende Eigenleistungen und das weitere Vorgehen auch im Hinblick auf den Förderbescheid.

Es wird vorgeschlagen, zunächst die Punkte 5.1. – 5.4. zu beraten und danach die Beschlüsse zu fassen, da erst dann klar ist, welche Mittel je „Projekt“ zur Verfügung stehen. Dem Vorschlag wird gefolgt und nach Beendigung der Beratungen wie folgt entschieden:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verweis in den Bau- und Planungsausschuss. Im Ausschuss soll nach Ermittlung der tatsächlich anfallenden Kosten eine konkrete Empfehlung zur Anschaffung der Wasserbecken an den Gemeinderat ausgesprochen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 5.2:

2. Bauabschnitt Friedhof - Umwandlung der setzungsfreien Tiefengräber in Urnengräber; Beschlussfassung; Vorlage: 2025/026/048

Sachverhalt:

Im Förderantrag Friedhof wurde die Umwandlung der setzungsfreien Tiefengräber genehmigt. Diese sollen jetzt gebaut werden. Die Beigeordnete Anke Renker erläutert den Ist-Zustand und Möglichkeiten der Umsetzung. Grundsätzlich herrscht Einigkeit über die Umsetzung, dennoch soll auch in diesem Fall der Fachausschuss eine konkrete Umsetzung beraten und dem Rat empfehlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verweis in den Bau- und Planungsausschuss. Im Ausschuss soll nach Ermittlung der tatsächlich anfallenden Kosten eine konkrete Empfehlung zum Umbau der Tiefengräber in Urnengräber ausgesprochen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 5.3:

2. Bauabschnitt - Urnenwand und Alternativen dazu; Beratung und Beschlussfassung

Vorlage: 2025/026/049

Sachverhalt:

In dem Antrag zur Umgestaltung des Friedhofes war eine Urnenwand mit 24 Urnenkammern geplant. Durch die Änderung im Bestattungsgesetz stellt sich die Frage, ob so viele Grabkammern noch notwendig sind.

Ist-Situation in den vorhandenen Urnenwänden:1 Fach seit 15. März 2025 frei, 1 Fach seit 1. Mai 2025 frei; 3 Fächer nicht belegt aber gekauft; 1 Fach am 20. August an eine Familie vergeben, wo die 3. Urne nicht in das bestehende Fach passte!

Stand 2. September 1 Fach frei – seit März keine Nachfrage nach der Urnenwand 2. Grabkammer wird am 01.12.2025 frei!

Nachfrage in anderen Gemeinden: Nachfrage nach Urnenwänden sinkt stark, wenn andere Bestattungsformen vorhanden sind!

Seitens Frau Renker wird der Vorschlag vorgetragen, die vorhandenen Urnenwände aufzustocken, technisch ohne Probleme machbar und kostengünstiger als eine neue Stele. Der Vorschlag findet grundsätzlich Zustimmung. Dennoch soll auch in diesem Fall der Fachausschuss erneut beraten und empfehlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verweis in den Bau- und Planungsausschuss. Im Ausschuss soll nach Ermittlung der tatsächlich anfallenden Kosten und Möglichkeiten der Umsetzung eine konkrete Empfehlung zur Erweiterung der Urnenwand an den Gemeinderat ausgesprochen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 5.4:

Vergabe Grünschnitt; Beratung und Beschlussfassung

Der Punkt wird ebenfalls in den Fachausschuss verwiesen. Vorher wird noch kurz das Thema Grabfeld A und der Umgang damit angesprochen und kurz darüber beraten wir der künftige Umgang damit aussehen soll. Da dies keine hohe Priorität genießt, soll der Fachausschuss sich damit befassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verweis in den Bau- und Planungsausschuss. Im Ausschuss soll dieser Punkt ebenfalls konkretisiert werden und eine Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 6:

Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung; Vorlage: 2025/026/041

Information:

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvoll­zuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2025 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.

Der Bericht zum Stichtag 30.06.2025 liegt vor.

Zu TOP 7:

Annahme einer Spende; Vorlage: 2025/026/050

Sachverhalt:

Der Ortsgemeinde Harxheim wird für den Friedhof eine Bank als Sachspende im Wert von 629,03 € von Herrn Horst Schwinn angeboten.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim stimmt der Annahme der Sachspende im Wert von 629,03 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Anträge/Anfragen

Folgende Anträge und Anfragen werden gestellt:

Ratsmitglied Adamek fragt nach der Funktionalität der Geschwindigkeitsmessgeräte und der Auswertung der Messungen. Der Vorsitzende beantwortet die Fragen und sagt zu, sich um das Gerät zur Auswertung der Anlagen zu kümmern.

Ratsmitglied Fritsch fragt nach den vorhandenen Defibrillatoren und gibt den Hinweis, dass das Gerät am Gemeindezentrum / Kindergarten nicht für Kinder unter 8 Jahren geeignet ist. Dort sollte ein Austausch für angestrebt werden. Der Vorsitzende berichtet, dass das Thema bekannt ist und man im Gespräch bezgl. eines Austauschs ist.

Weiterhin beantragt Ratsmitglied Fritzsch, dass weitere Defibrillatoren angeschafft werden sollen, mögliche Standorte Sportplatz, Turnhalle, An der alten Waage. Der Antrag wird von Ratsmitglied Höferlin ergänzt, die Kosten dafür zu prüfen und ggf. in den Haushalt 2026 einzustellen.

Beschluss: Der Antrag und Ergänzungsantrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Ratsmitglied Ackermann beantragt, dass das Jugendparlament doch einen Brief an die SGD Süd richten solle, um mit Nachdruck auf den Fortgang in der Angelegenheit Spielplatz Oderstraße einzuwirken. Der Antrag wird begrüßt.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Ratsmitglied Wienold-Opfer fragt nach der Beleuchtung am Altenheim. Der Vorsitzende informiert, dass der Auftrag an Fa. Hebau erteilt wurde.

Es folgt der Antrag der SPD-Fraktion, mündlich vorgetragen von Ratsmitglied Maximilian Wolf.

Mündlicher Antrag zur Satzung über die Veränderungssperre im Bereich Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 2. Änderung

„Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats.

Wir beantragen:

1.

Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung den Punkt „Veränderungssperre“ zu setzen für das Flurstücknummer 41/1, Flurnummer 14 in der Gemarkung Harxheim (073621), Flurstücks Kennzeichen 073621014000410001__. (Anmerkung, dies ist der Bereich des offenen Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 2. Änderung“.)

2.

Die Verwaltung beauftragt wird eine textliche Festsetzung der Satzung über die in 1. Genannte Veränderungssperre zu erstellen.

Ziel der Veränderungssperre ist die Sicherung der städtebaulichen Planung zur Entwicklung eines neuen Bebauungsplans, der insbesondere die Schaffung seniorengerechter Wohnformen vorsieht. Die Gemeinde Harxheim unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich, da es zur sozialen Infrastruktur und zur demografischen Entwicklung beiträgt.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist dazu eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nötig:

1.

Öffentliche Belange:

-

Förderung altersgerechter Wohnformen

-

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

-

Schutz des Ortsbildes und der sozialen Struktur

2.

Interessen der Bürger und Anwohner:

-

Wahrung nachbarschaftlicher Belange (z.B. Lärmschutz, Verkehrsbelastung)

-

Erhalt der gewachsenen Ortsstruktur

-

Beteiligung an der Planung und Möglichkeit zur Einwendung

3.

Interessen des Investors:

-

Planungssicherheit für das Vorhaben

-

Unterstützung durch die Gemeinde bei der Entwicklung seniorengerechter Wohnungen

Die Veränderungssperre ist erforderlich, um während der Planungsphase keine baulichen Maßnahmen zuzulassen, die der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen. Sie ist zeitlich begrenzt und lässt Ausnahmen zu, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Interessen der Bürger und Anwohner werden besonders berücksichtigt: Die Veränderungssperre dient nicht der Verhinderung von Vorhaben, sondern der geordneten Abwägung aller Belange im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung. Einwendungen gegen die Satzung können gemäß § 215 BauGB innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden.

Wir bitten um Zustimmung.

Harxheim, den 23.09.2025

Maximilian Wolf

Gemeinderat Harxheim“

Es folgt eine ausführliche Diskussion u.a. zu möglichen rechtlichen Konsequenzen für die Ortsgemeinde aber auch zum Prozedere und dem weiteren Vorgehen.

Beschluss:

Dem Antrag der SPD-Fraktion

1.

auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung den Tagesordnungspunkt „Veränderungssperre für die Flurstücknummer 41/1, Flurnummer 14 in der Gemarkung Harxheim (073621)“ zu setzen

und

2.

die Verwaltung zu beauftragen eine textliche Festsetzung der Satzung über die in 1. genannte Veränderungssperre zu erstellen

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 10 Ja Stimmen und 5 Nein-Stimmen.

Ratsmitglied Höferlin fragt nach den Wiederherstellungsarbeiten der Gehwege und Straßen im Rahmen des Glasfaserausbaus. Der Vorsitzende gibt Auskunft, dass dies am Ende der Bauarbeiten in einem Zug gemacht wird.

Ratsmitglied Fritzsch fragt nach den durch den Glasfaserausbau entstanden „Stolperfallen“ in einigen Bereichen. Der Vorsitzende sagt zu, sich darum zu kümmern.

Zu TOP 9:

Informationen

Der Vorsitzende gibt Informationen zu:

-

Aktueller Stand Glasfaserausbau und „weiße Flecken“

-

Sinkkästen wurden geleert

-

Personal geringfügige Beschäftigung für den Bereich Grünschnitt

-

Haushalt 2026 mit der Bitte an die Fraktionen, Ihre Themen einzubringen.

Die Beigeordnete Anke Renker informiert:

-

Ausschreibung Personal Friedhof mit 5 Wochenstunden

Zu TOP 12:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden, sondern lediglich eine Information gegeben wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:51 Uhr.

Andreas Hofreuter
Christian Hennig
Vorsitzender
Schriftführer