am Montag, dem 19.09.2022 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim
Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:35 Uhr bis 21:00 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:00 Uhr bis 21:05 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | René Adler |
| Erster Beigeordneter | Jean-Christophe Cossutta |
| Die Ratsmitglieder | Eva Anna Alten |
| Gerald Auber | |
| Willi Bauer | |
| Alfred Feist | |
| Andreas Fery | |
| Birgit Groh-Peter | |
| Claudia Hippchen | |
| Günter Kullmann | |
| Justine Mergen | |
| Konstantinos Michailidis – ab 19:48 Uhr | |
| Monika Raabe-Schöpflin | |
| Achim Ramler | |
| Sven Schäfer | |
| Bernd Zerbe | |
| Schriftführerin | Julia Stauder |
| Von der Verwaltung | Claudia Deubel |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Beigeordnete | Klaus Freidel |
| Jan Heckelsmüller | |
| Die Ratsmitglieder | Margit Grub |
| Olaf Kimmes | |
| Oliver Reinbott | |
| Andreas Schauer | |
| Berthold Schmitz | |
| Philipp Stumm | |
| Heinz-Peter Zimmermann | |
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.
Er begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und die Beigeordnete der Verbandsgemeindeverwaltung in Bodenheim Frau Claudia Deubel sowie den Ersten Beigeordneten Herrn Jean-Christophe Cossutta.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 14.09.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Sodann informiert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler darüber, dass der Tagesordnungspunkt 11 aufgrund einer bereits erfolgten dringlichen Eilentscheidung um den TOP 11.2, Beschlussvorlage 2022/039/119 Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025 hier: Entbindung der GT-Service GmbH, ergänzt wurde.
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| Vorlage | ||
| 1. | Anträge/Anfragen | |
| 2. | 1. Nachtragshaushalt 2022 | 2022/039/111 |
| 3. | Jahresabschluss 2020 | 2022/039/118 |
| 4. | Neufassung der Hauptsatzung | 2022/039/106/1 |
| 5. | Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH | 2022/039/108 |
| 6. | WidmungWidmung eines Fußweges im Baugebiet "Sprunk" | 2022/039/103 |
| 7. | Bauleitplanung | |
| 8. | Vergaben | |
| 9. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 9.1. | Einbau von Sauberlaufmatten zum Außenbereich in der Kita Blumenwiese in Nackenheim | 2022/039/099 |
| 9.2. | Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - Elektroarbeiten - Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Küchler | 2022/039/109 |
| 9.3. | Vergabe der Kanal- Straßen- und Erdarbeiten, Leitungstrassen im Rahmen der Erschließung Gewerbegebiet „Am Wäldchen“, Nackenheim | 2022/039/107 |
| 9.4. | Vergabe Schreinerarbeiten Sanierung WC Anlage Kita Frankenstraße | 2022/039/104 |
| 10. | Spenden | |
| 10.1. | SpendenWeingut Sans-Lorch - Spende Bepflanzung Rathaus | 2022/039/116 |
| 11. | Informationen | |
| 11.1. | Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023 | 2022/039/117 |
| 11.2. | Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH | 2022/039/119 |
| 12. | Einwohnerfragestunde | |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 13. | Anträge/Anfragen | |
| 14. | Gewerbesteuerzerlegung der Rheinhessen Sparkasse | 2022/039/101 |
| 15. | Weinbergshut | 2022/039/110 |
| 16. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 17. | Rechtsangelegenheiten | |
| 18. | Informationen | |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 19. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
1. Nachtragshaushalt 2022
Vorlage: 2022/039/111
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt ist ein Jahresüberschuss von 103.742 € auszuweisen, der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von -1.831.606 € reicht aus um die Tilgung von 423.580 € zu finanzieren. Der Haushaltsausgleich konnte somit im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt erreicht werden. Im Jahr 2022 können voraussichtliche Verbindlichkeiten aus der Einheitskasse in Höhe von 1.408.026 € abgebaut werden. Die Aufnahme eines Investitionskredits im Jahr 2022 ist nicht notwendig.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022 liegt vor.
Sodann erläutert der Vorsitzende den Nachtragshaushalt und stellt die wesentlichen Merkmale und Kennzahlen vor (siehe vorliegende Haushaltsrede zum Nachtragshaushalt des Ortsbürgermeisters René Adler).
Die Vorsitzenden der FWG Fraktion Herr Bernd Zerbe, der FDP Fraktion Frau Eva-Anna Alten, der SPD Fraktion Frau Claudia Hippchen und der CDU Fraktion Herr Andreas Fery danken der Verwaltung für das gelungene Gesamtergebnis und dem Vorsitzenden Ortsbürgermeister Herrn René Adler für sein großes Engagement.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 inklusive Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Jahresabschluss 2020
Vorlage: 2022/039/118
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.
In der Ergebnisrechnung wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 128.533,49 € erzielt. Die Ergebnisrechnung ist damit nicht ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (940.183,65 €) reichte nicht aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 1.354.490,10 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit auch unter Berücksichtigung von Vorträgen nicht ausgeglichen werden.
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 15.598.709,51 € (2019: 15.727.243,00 €). Verbindlichkeiten sind in Höhe von 8.621.072,80 € (2019: 8.031.981,02 €) auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Neufassung der Hauptsatzung
Vorlage: 2022/039/106/1
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler übergibt um 19:57 Uhr das Wort an den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Sodann verliest der Vorsitzende Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cossutta nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.11.2021 den Antrag der FWG-Fraktion angenommen und die Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen gemäß § 35 Abs. 1 GemO soll ermöglicht werden. Hierzu bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung.
Im Zuge dieser Änderung wäre eine 13. Änderungssatzung zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die Satzung komplett zu aktualisieren und eine „neue“ Hauptsatzung zu beschließen, welche sich an der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz orientiert.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.
Die wesentlichen Änderungen sind in der Anlage gelb markiert. Diese beziehen sich u.a. auf folgende Punkte der Satzung:
„alte“ Satzung:
§ 9 Wahl der Ausschüsse:
Entfällt, da in § 45 GemO abschließend geregelt.
§ 12 Entschädigung der Feldgeschworenen
Entfällt, da diese hier nicht mehr im Einsatz sind.
„neue“ Satzung:
§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachungen:
| Abs. 4: | Erweiterung um dringende öffentliche Bekanntmachungen sowie Bestimmung der Allgemeinen Zeitung Ausgabe Rheinhessen als Bekanntmachungsform |
| Abs. 5: | Erläuterung öffentlicher Ausruf |
§ 4 Bild- und Tonübertragungen:
Regelungen zur Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungen per Livestream ins Internet.
§ 5 Art und Zusammensetzung der Ausschüsse:
redaktionelle Überarbeitung, Vereinheitlichung von Bezeichnungen
§ 9 Beigeordnete:
Anpassung der Überschrift
§ 11 Aufwandsentschädigung für Rats- und Ausschussmitglieder:
| - | Anpassung der Überschrift |
| - | Anpassung an aktuelle Sätze und Mustersatzung |
§ 12 Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters:
Nach § 12 KomAEVO kann die Aufwandsentschädigung um bis zu 10 v.H. erhöht werden; hierbei sind die Einwohnerzahl, der Umfang der Beanspruchung der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen. Neben der aktuellen Einwohnerzahl von fast 6.000 Einwohnern und der sich aus den Neubaugebieten zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung, ergibt sich aus den zahlreichen städtebaulichen Projekten und Bauprojekten der Ortsgemeinde, inkl. Förderwesen und Zuschussbeantragung, der Planung und Umsetzung von Neubau- und Gewerbegebieten, den sich daraus ergebenden Vergabeverfahren und Grundstücksgeschäften und nicht zuletzt der Begleitung der Bebauungsplanverfahren inkl. verschiedener Gutachten eine erhebliche Beanspruchung der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters. Daher soll die Aufwandsentschädigung um 10 v.H. nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO erhöht werden.
§ 13 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten:
Anpassung an Mustersatzung
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Herr Bernd Zerbe, erinnert daran, dass die Änderung der Hauptsatzung unter § 4 auf einen Antrag der FWG zurückgeht, welcher die Möglichkeit der Übertragung von Ratssitzungen per Live-Stream ins Internet vorsah. Die FWG sieht dies als gute Möglichkeit mehr Öffentlichkeit zu erreichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nackenheim in der vorgelegten Form. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 07. September 1984, in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 25. Juni 2019 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Um 20:03 Uhr übernimmt der Ortsbürgermeister René Adler wieder den Vorsitz und nimmt seinen Platz ein.
Zu TOP 5:
Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH
Vorlage: 2022/039/108
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH hat in ihrer Sitzung vom 28.06.2022 eine Änderung ihrer Satzung sowie der Beitragsordnung für das Jahr 2023 beschlossen.
Konkret wurde die bisherige Satzung unter § 5 (1) redaktionell angepasst. Weiterhin wurde der § 5 (2) dahingehend geändert, dass der Passus herausgenommen wurde, der die vollständige Übernahme der Rechte und Pflichten der Gesellschafter bei kommunalen Fusionen, Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vorsah. Dadurch konnte es zu Doppelbelastungen einzelner Gesellschafter kommen.
In der Gesellschafterversammlung wurde zudem eine neue Beitragsordnung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese sieht eine grundsätzliche Erhöhung des Sockelbeitrags der Gesellschafter von 3.000 € auf 4.000 € sowie eine Erhöhung des Beitrags je Einwohner von bislang 0,13 € auf 0,16 € vor.
Die Ortsgemeinde Nackenheim zahlte bislang einen reduzierten Sockelbeitrag von 1.500 € jährlich. Hinzu kamen die Kosten je Einwohner von 0,13 €, was für das Jahr 2022 eine Beitragszahlung in Höhe von 2.243,47 € bedeutete. Durch die Anpassung der Beitragsordnung steigen die Ausgaben der Ortsgemeinde auf voraussichtlich 2.915,04 € im Jahr 2023. Die Gemeinde zahlt demnach weiterhin einen reduzierten Sockelbeitrag in Höhe von nunmehr 2.000 € zuzüglich 0,16 € je Einwohner.
Gemäß § 92 Abs. 2 S.1 Nr. 4 GemO ist eine Zustimmung zur Satzungsänderung durch die Gremien der Gesellschafter notwendig.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.09.2022 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Gemeinderat beschließt, der Satzungsänderung sowie der Beitragsordnung 2023 der Rheinhessen-Touristik GmbH wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Widmung
Widmung eines Fußweges im Baugebiet "Sprunk"
Vorlage: 2022/039/103
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Am Ende der Straße Am Sprunk befand sich ein Fußweg mit der katasterlichen Bezeichnung Flur 1, Flurstück 1058, der zu den Gärten zwischen der Weinbergstraße und Am Sprunk führte. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Sprunk II, Teil 1“ ging dieser Fußweg bei der Schaffung eines neuen Bauplatzes unter. Damit entfällt eine Entwidmung des vorherigen Fußweges. Es wurde ein neuer Fußweg herausparzelliert mit der katasterlichen Bezeichnung Flur 1, Flurstück 1059/1. Dieser Fußweg soll nun als öffentlicher Fußweg gewidmet werden.
Beschluss:
Der Haupt-und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2022 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes in Rheinland-Pfalz vom 01.06.1977 in der derzeit gültigen Fassung, den Fußweg am Ende der Straße Am Sprunk, der zu den Gärten führt, als öffentlichen Fußweg zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 8:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 9.1:
Einbau von Sauberlaufmatten zum Außenbereich in der Kita Blumenwiese in Nackenheim
Vorlage: 2022/039/099
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehendes
Sachverhalt:
Der Boden der Gruppenräume im Bereich der Türen zum Außengelände weist eine erhöhte Abnutzung durch Dreck auf, der durch die Kinder aus dem Außenbereich in die Gruppenräume getragen wird. Hierdurch werden diese auch stärker verschmutzt und müssen öfters gereinigt werden. Daher sollen vor den Gruppenräumen im Außenbereich Sauberlaufmatten installiert werden. Hierzu wurde von der Verwaltung ein Angebot bei der Fa. Will aus Hahnheim eingeholt. Das Angebot wurde durch den FB2 geprüft und die dortigen Preise sind marktüblich. Das Angebot vom 25.07.2022 endet mit 2.199,12 € brutto.
Entscheidung:
Die Firma Will aus Hahnheim wird mit der Lieferung und Einbau der Sauberlaufmatten laut Ihrem Angebot vom 25.07.2022 beauftragt. Das Angebot endet nach Prüfung mit 2.199,12 € brutto.
Zu TOP 9.2:
Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - Elektroarbeiten - Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Küchler
Vorlage: 2022/039/109
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehendes
Sachverhalt:
Im Zuge der Baumaßnahme Umgestaltung Marktplatz hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Elektroarbeiten ergeben. Diese sind von der ausführenden Firma Küchler im Nachtrag 01 angeboten. Das Nachtragsangebot wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Planwerk Häuser geprüft. Es beinhaltet eine Bruttoangebotssumme von 34.492,98 €. Allerdings können mit dem Nachtrag Positionen aus dem Haupt-LV in einer Höhe von 9.528,33 € entfallen. Somit verbleibt eine Erhöhung der Gesamtauftragssumme für Elektroarbeiten von 24.964,65 €.
Die Beauftragung der im Zuge der Baumaßnahmen bereits erfolgten zusätzlichen Elektroleistungen ist erforderlich.
Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV inkl. Nachträge 01 - 08:
| 00 | Angebotssumme Fa. Küchler, Hauptleistungsverzeichnis | 99.814,76 € |
| 01 | Nachtrag Nr. 01 | 34.492,98 € |
| aus dem Haupt-LV entfallen dafür Positionen in Höhe von | - 9.528,33 € |
| Gesamtauftragssumme Fa. Küchler | 124.779,41 € |
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zur Umgestaltung des Marktplatzes erteilt.
Entscheidung:
Die Fa. Küchler, Flörsheim-Dalsheim wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes mit der Durchführung der in Nachtragsangebot 01 angebotenen Bauleistungen zu folgenden geprüften Bruttosummen beauftragt:
| 00 | Angebotssumme Fa. Küchler, Hauptleistungsverzeichnis | 99.814,76 € |
| 01 | Nachtrag Nr. 01 | 34.492,98 € |
| aus dem Haupt-LV entfallen dafür Positionen in Höhe von | - 9.528,33 € |
| Gesamtauftragssumme Fa. Küchler | 124.779,41 € |
Zu TOP 9.3:
Vergabe der Kanal- Straßen- und Erdarbeiten, Leitungstrassen im Rahmen der Erschließung Gewerbegebiet „Am Wäldchen“, Nackenheim
Vorlage: 2022/039/107
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Für Kanal- Straßen- und Erdarbeiten, Leitungstrassen im Rahmen der Erschließung Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ fand am 11.08.2022 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 6 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dörhöfer & Partner, Engelstadt.
Die Straßenarbeiten und Leitungstrassen im Gesamtwert von 1.387.368,75 € werden im Namen und für Rechnung der OG Nackenheim vergeben.
Die Erdarbeiten werden im Namen und für Rechnung der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz, die Kanalarbeiten im Namen und für Rechnung des Wirtschaftsbetriebs der Stadt Mainz vergeben (Gesamtwert 448.311,83 €).
Wirtschaftlichster Bieter für alle ausgeschriebenen Arbeiten:
Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH aus Alzey.
Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 unter TOP 7.5 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.
Entscheidung:
Die Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH wird mit Kanal- Straßen- und Erdarbeiten, Leitungstrassen gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 1.835.680,58 € (Anteil der OG Nackenheim daran: 1.387.368,75 €), im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.
Zu TOP 9.4:
Vergabe Schreinerarbeiten Sanierung WC Anlage Kita Frankenstraße
Vorlage: 2022/039/104
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Die WC Anlage der KiTa Frankenstraße wird in den Sommerferien umfassend saniert.
Für die Schreinerarbeiten (Fenstertausch) wurde im zweiten Anlauf ein Angebot angefordert. Firma Bauelemente Wolf aus Nackenheim hat das einzige Angebot abgegeben, welches mit 1.708,84 € brutto schließt. Für die Ausführung des Glases satiniert ist ein Mehrpreis von 153,75 € angeboten. Der Gesamtkostenansatz wird somit nicht mehr um 8%, sondern um 9,32% überschritten.
Entscheidung:
Die Fa. Bauelemente Axel Wolf aus Nackenheim wird mit den Schreinerarbeiten gem. vorliegendem Angebot in Höhe von brutto 1.862,59 € beauftragt.
Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Zu TOP 10:
Spenden
Zu TOP 10.1:
Spenden
Weingut Sans-Lorch - Spende Bepflanzung Rathaus
Vorlage: 2022/039/116
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Das Weingut Sans-Lorch bietet der Ortsgemeinde Nackenheim eine Spende in Höhe von 165,85 € durch die Übernahme der Kosten der Bepflanzung am Rathaus an.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2022 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Annahme der Spende des Weingutes Sans-Lorch in Höhe von 165,85 € über die Kosten der Bepflanzung am Rathaus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 11:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:
Neuer Marktplatz
| - | die Tiefbauarbeiten sind beendet, die Abnahme der Oberflächen und Leistungen aus Los 1 der Ausschreibung ist heute erfolgt. Die Abnahme ergab eine mängelfreie Leistung der Fa. Schuler, es stehen noch einige wenige Restarbeiten an. |
| - | das Wasserspiel wurde heute ebenfalls getestet und abgenommen |
| - | die Anpflanzarbeiten durch die Fa. Seip erfolgen im Spätjahr |
| - | einige Elektroarbeiten stehen noch aus (Lieferverzug bei den Herstellern) |
| - | die Ausschreibung der Hochbauarbeiten für den Weinpavillon wird aktuell vorbereitet |
| Bike & Ride Anlage Bahnhof | |
| - | die Tiefbauarbeiten für die neue Bike&Ride Anlage am Bahnhof werden aktuell von der Fa. Seip durchgeführt |
| - | im Anschluss wird die Anlage aufgestellt |
| Gewerbegebiet Am Wäldchen | |
| - | Vergabe der Erschließungsarbeiten erfolgte an die Fa. Eiffage |
| - | aktuell findet die Baustelleneinrichtung statt |
| - | am 12.09.2022 fand der Baustellen-Einweisungstermin mit den beteiligten Firmen und Versorgern vor Ort statt |
| - | ab der 38./39. KW Erschließungsbeginn |
| - | 29.09.2022 Spatenstich |
| Neubau Bauhof | |
| - | 791.000 € waren eingeplant, aufgrund des Beschlusses durch den Gemeinderat soll das Dach für eine PV-Anlage ausgelegt werden. Neue Kostenberechnung: 810.000 € |
| - | Anstelle 40% wird die Maßnahmen voraussichtlich mit 60% aus dem I-Stock gefördert: |
| > | 791.000 € 40% Förderung OG-Anteil: 474.600 € |
| > | 810.000 € 60% Förderung OG-Anteil: 324.000 € = 150.600 € günstiger, als geplant |
| Ausbau Leinpfad als Radweg | |
| - | Kostenschätzung liegt bei 400.000 € bei 90% Förderung = 40.000 € OG Eigenanteil |
| - | Verkehrssicherungspflicht ist geklärt, 11 Pappeln werden entnommen, UNB hat zugestimmt |
| - | mögliche Kostenbeteiligung der VG am Eigenanteil der OG über den Radwegefonds wird derzeit geprüft |
| Sanierung Sanitärbereich KiTa Maulwürfe | |
| - | Bauarbeiten wurden fristgerecht abgeschlossen |
| An-/ Umbau KiTa Blumenwiese | |
| - | Förderantrag ist auf dem Weg |
| Spielplätze | |
| - | große Wellenrutsche als Ersatz für die defekte Hangrutsche wurde montiert |
| - | der Kletterfelsen wird am Mittwoch geliefert |
| Arbeitskreis Neubaugebiete am 05.09.2022 | |
| - | Kreiswohnungsbaugesellschaft hat großes Interesse am gemeinsamen Projekt Mehrfamilienhausbebauung im Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide. Präsentation wurde per Mail an die Mitglieder des AK weitergeleitet. |
| - | Sachstandsbericht Konzeptvergabe Marktplatz |
| - | Vorstellung Entwurf der Vergaberichtlinie für das Einheimischenmodell |
| RhineCleanUp | |
| - | am 10.09.2022 fand der RhineCleanUp statt. |
| - | eine ganze LKW Ladung Müll wurde gesammelt |
| - | trotz des Wetters rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wir bedanken uns bei allen Helferinnen und Helfern |
| Kerb | |
| - | 23. bis 25.09.2022 rund um das historische Rathaus und auf dem Spielplatz Weinbergstraße, 26.09. traditionelles Leberknödelessen |
| Wanderung entlang der Gemarkungsgrenze | |
| - | 09.10.2022 ab 11:00 Uhr |
Zu TOP 11.1:
Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023
Vorlage: 2022/039/117
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum zweiten Mal in Folge - nach 2012 (letzte Reform 2014) das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes LFAG verabschieden und veröffentlichen.
Bereits im Urteil vom 14.02.2012 - VGH N/11-, AS 41, 29 [58]) heißt es: „Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Neukonzeption die auch bei den Kommunen bestehenden Einflussmöglichkeiten berücksichtigt und von ihnen eine größtmögliche Kraftanspannung fordert.“
Dementsprechend werden zur Sicherstellung einer angemessenen Ausschöpfung kommunaler Einnahmepotentiale bei der Reformierung des LFAG erneut die Erhöhung der Nivellierungssätze für die Realsteuern vom Land erwartet. So sollen die Nivellierungssätze der Realsteuern sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt orientieren. Im ersten Gesetzesentwurf zu Beginn des Kalenderjahres wurden folgende Nivellierungssätze vorgelegt:
| - | Grundsteuer A | 345 v.H. (bisher 300 v.H.) |
| - | Grundsteuer B | 465 v.H. (bisher 365 v.H.) |
| - | Gewerbesteuer | 400 v.H. (bisher 365 v.H.) |
| Im zweiten Gesetzesentwurf billigte der Ministerrat am 10.05.2022 den Gesetzesentwurf vom Grundsatz mit folgenden Nivellierungssätzen: | ||
| - | Grundsteuer A | 345 v.H. (bisher 300 v.H.) |
| - | Grundsteuer B | 465 v.H. (bisher 365 v.H.) |
| - | Gewerbesteuer | 380 v.H. (bisher 365 v.H.) |
Für die Ortsgemeinden bedeutet eine Anhebung der Nivellierungssätze, ihre Realsteuerhebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen, da die Steuerkraft der Ortsgemeinden die Basis für die Beteiligung am kommunalen Finanzausgleich ist. Liegen die tatsächlichen Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, wird die Gemeinde durch die fiktive Durchschnittsberechnung schlechter gestellt, d.h. als verhältnismäßig finanzstärker klassifiziert, als durch tatsächliche Erträge realisiert.
Eine erneute Befassung des Ministerrates mit dem Gesetzesentwurf ist für September 2022 vorgesehen. Danach wird sich der Landtag damit befassen. Es ist davon auszugehen, dass der jetzige Entwurf auch so vom Landtag beschlossen wird. Die Ortsgemeinden sind somit gehalten rechtzeitig über die Anhebung der Hebesätze zu diskutieren und zu beraten.
Eine abschließende Beschlussfassung soll nach dem Beschluss durch den Landtag erfolgen.
Die beiliegende Übersicht zeigt, wie sich die Steuereinnahmen durch die Anpassung der Hebesätze, auf mindestens den Nivellierungssatz, ändern.
Der derzeitige Landesdurchschnitt der Hebesätze beträgt für die
| - | Grundsteuer A | 326 v.H. |
| - | Grundsteuer B | 411 v.H. |
| - | Gewerbesteuer | 382 v.H. |
| Die aktuellen Hebesätze betragen für die | ||
| - | Grundsteuer A | 335 v.H. |
| - | Grundsteuer B | 427 v.H. |
| - | Gewerbesteuer | 373 v.H. |
Zu TOP 11.2:
Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH
Vorlage: 2022/039/119
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachsehenden
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 14.02.2022 hatte der Gemeinderat die Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 bis 2025 beschlossen. Die Durchführung der Bündelausschreibung erfolgte durch die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Der Verbandsgemeinderat beauftragte GT-service mit der Ausschreibung von fossilem Erdgas mit einem 10 %igen Biogasanteil.
Im August fand die Bündelausschreibung statt. Aufgrund der aktuellen Weltmarktlage konnte für das Los der Ortsgemeinde Nackenheim kein Angebot entgegengenommen werden.
GT-service teilte daraufhin mit, dass sie in die Direktverhandlung mit den regionalen Energieversorgern gemäß ihres Auftrags durch den Gemeinderat einsteigen wird, sofern bis zum 16.09.2022 nicht die Mitteilung durch den Auftraggeber erfolgt, dass die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH von ihrem Auftrag entbunden wird.
Im Benehmen mit den Beigeordneten wird der Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2022 zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas durch die GT-Service GmbH aufgehoben. Weiterhin wird entschieden, dass bei den folgenden Direktverhandlungen der Ortsgemeinde Nackenheim mit den regionalen Energieversorgern auf den Anteil von 10 % Bioerdgas aufgrund der derzeitigen Nichtverfügbarkeit verzichtet wird.
Begründung:
Die GT-Service GmbH konnte in ihrer Bündelausschreibung kein Angebot für die Abnahmestellen der Ortsgemeinde Nackenheim erzielen. Das lag vornehmlich am ausgeschriebenen Biogasanteil, da durch den Krieg in der Ukraine der Gaspreis extrem angestiegen ist, der Biogaspreis aber nicht im selben Maße, sodass es zu einer überdurchschnittlich starken Marktnachfrage von Bioerdgas kam, mit der Folge, dass Bioerdgas derzeit auf dem Markt nicht, bzw. nur extrem schwierig zu bekommen ist.
Der Auftrag des Gemeinderates sah einen Biogasanteil vor. Der Auftragnehmer ist an diese Vorgabe gebunden und kann in den nun möglichen Direktverhandlungen mit regionalen Energieerzeugern den Auftrag nicht variieren und auf das Biogas verzichten. Hierdurch beschränken sich die Chancen auf einen Vertragsabschluss durch die GT-Service GmbH auf nahezu Null.
Vertragsgemäß kann in so einer Situation die GT-Service GmbH von ihrem Auftrag entbunden werden und der Auftraggeber (die Ortsgemeinde) kann eigenständig in Verhandlungen treten. Die Frist für diese Entbindung ist aber so kurz gehalten, dass eine Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates als entscheidendes Gremium nicht mehr möglich war, weshalb eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO notwendig wurde.
Die Entscheidung auf Biogas zu verzichten beruht auf der aktuellen Marktlage infolge des Krieges in der Ukraine. Hierbei gilt, dass die Sicherheit der Versorgung absoluten Vorrang hat.
Zu TOP 12:
Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner*innen anwesend
Zu TOP 19:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil nachstehende Beschlüsse gefasst wurden:
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/110 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/101 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/112 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/114 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/113 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/115 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| - | Beschlussvorlage: 2022/039/105 | Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:05 Uhr.