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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 18.09.2023 um 19:30 Uhrim Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

am Montag, dem 18.09.2023 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:05 Uhr bis 21:20 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:20 Uhr bis 21:20 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Eva Anna Alten

Gerald Auber

Willi Bauer

Andreas Fery

Birgit Groh-Peter

Margit Grub

Jan-Peter Koopmann

Günter Kullmann

Hans-Peter Müller

Dr. med. Rudolf Peter

Monika Raabe-Schöpflin

Achim Ramler

Oliver Reinbott

Bernd Zerbe

Schriftführerin

Julia Stauder

Außerdem anwesend

Claudia Deubel

Peter Dörhöfer

bis 19:45 Uhr zu TOP 2

Bürgerinnen und Bürger

2 ab 19:51 Uhr 3

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Klaus Freidel

Die Ratsmitglieder

Alfred Feist

Olaf Kimmes

Justine Mergen

Konstantinos Michailidis

Andreas Schauer

Berthold Schmitz

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Beigeordnete der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Claudia Deubel, Herrn Peter Dörhöfer vom Planungsbüro Dörhöfer zu TOP 2, Bebauungsplan Hinter der Lehnsweide, den Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim Herrn Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Jan Heckelsmüller, die anwesenden Ratsmitglieder als auch die Bürgerinnen und Bürger. Er stellt fest, dass mit Datum vom 13.09.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erinnert an die Online Übertragung der heutigen Gemeinderatssitzung, über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde. Aufgrund einer technischen Störung im Übertragungsweg konnte keine stabile Verbindung aufgebaut werden, so dass die Online Übertragung am Anfang der Sitzung abbrach und nicht wiederhergestellt werden konnte.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler diese unter TOP 3 Bauleitplanung um den TOP 3.3. - Bebauungsplan Hinter der Lehnsweide - zu erweitern. Die Erweiterung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen unter TOP 2 behandelt. Somit verschieben sich die nachfolgenden Tagesordnungspunkte nach unten.

Zur Schriftführerin wird die Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Bauleitplanung Bebauungsplan Hinter der Lehnsweide

3.

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze

2023/039/093

4.

Bauleitplanung

4.1.

Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem LandschaftsplanZustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

2023/039/096

4.2.

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 1. Änderung und Ergänzung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

2023/039/121

5.

Vergaben

5.1.

Vergabe von Planungsleistungen für den Bauhof Nackenheim

2023/039/122

5.2.

Kita Maulwürfe - Vergabe von Planleistungen für das Außengelände

2023/039/112

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - Elektroarbeiten - Vergabe des Nachtrags 04 an Fa. Küchler

2023/039/104

6.2.

Sanierung Baumscheibe Buchenweg 1

2023/039/117

7.

Annahme von Spenden

7.1.

Annahme von Spenden

2023/039/116

7.2.

Annahme von Spenden

2023/039/124

8.

Verwendung der Integrationsmittel aus 2022

2023/039/109

9.

Radwegeausbau Kiliansweg - Beseitigung Straßenschäden

2023/039/113

10.

Grundstücksangelegenheiten

10.1.

Baugebiet "Hinter der Lehnsweide"

Hier: Konzeptvergabe MFH-Grundstücke

2023/039/131

11.

Informationen

11.1.

Zuwendung für den Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof in Nackenheim

2023/039/118

11.2.

Haushaltsausgleich - Neuausrichtung der Kommunalaufsicht

2023/039/123

12.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Anträge/Anfragen

14.

Verkehrssicherung Hang Lörzweiler Straße, Vergabe der Fällarbeiten

2023/039/111

15.

Rechtsangelegenheiten

16.

Grundstücksangelegenheiten

17.

Informationen

Öffentlicher Teil:

18.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Bauleitplanung Bebauungsplan Hinter der Lehnsweide

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehenden Sachverhalt bekannt und erläutert diesen näher:

Im geplanten Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide ist die GRZ im Bereich WA 3 auf 0,3 festgesetzt. Eine Bebauung mit Doppelhäusern ist allerdings aufgrund der kleinen Grundstücke mit einer GRZ von 0,3 problematisch. Wir haben Hinweise erhalten, dass die GRZ von 0,3 wenig praktikabel ist und eine Doppelhausbebauung mit dieser Einschränkung kaum umsetzbar ist. Deshalb soll im Bereich WA 3 die GRZ auf 0,4 hochgesetzt werden, die GFZ soll entsprechend erhöht werden.

Sodann übergibt der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler das Wort an Herrn Peter Dörhöfer vom Planungsbüro Dörhöfer, der den Sachverhalt eingehend erläutert. Herr Dörhöfer schlägt neben der Erhöhung der GRZ auf 0,4, eine Erhöhung der GFZ auf 0,7 bis 0,8 vor.

Auch auf Grund der gestiegenen Bau- und Grundstückspreise, wird empfohlen der Änderung des Bebauungsplans zuzustimmen. Von Seiten der Fraktionen CDU, SPD, FWG und FDP wird die Änderung des B-Plans „Hinter der Lehnsweide“ befürwortet.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan im Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“ geändert werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die B-Plan Änderung auf den Weg zu bringen, um im Bereich WA 3 die GRZ auf 0,4 hochzusetzen und die GFZ entsprechend zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 14; Enthaltungen 1

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister dankt Herrn Peter Dörhöfer für seinen Wortbeitrag und seine Anwesenheit mit einem Weinpräsent und verabschiedet ihn um 19:45 Uhr.

Zu TOP 3:

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze; Vorlage: 2023/039/093

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Nackenheim hat seit März 2004 eine Satzung über die Festlegung der Zahl notwendiger Pkw-Stellplätze beim Bau von Wohngebäuden. Diese Satzung überschreitet den gesetzlich vorgegebenen Ermessensspielraum. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.10.2015, 8 C 10371/15 hat in einem vergleichbaren Fall geurteilt, dass eine solche Satzung nicht haltbar ist.

Der Ermessensspielraum des § 47 Landesbauordnung in Verbindung mit der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VV) benennt für Mehrfamilienwohnhäuser einen Stellplatzbedarf von „1 bis 1,5“. In der Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Nackenheim werden ab einer Wohnungsgröße von über 120 m² 2 Pkw-Stellplätze gefordert. Das überschreitet den Ermessensrahmen. Damit ist die Satzung angreifbar und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Wir schlagen nun vor, die Satzung dahingehend zu ändern, dass für Mehrfamilienhäuser bei einer Wohnungsgröße bis 60 m² 1 Pkw-Stellplatz und bei einer Wohnungsgröße ab 61 m² 1,5 Pkw-Stellplätze zu fordern sind. Die Gesamtzahl der Pkw-Stellplätze ist kaufmännisch zu runden: bis 0,4 nach unten, ab 0,5 nach oben. Daraus ergäbe sich z.B. bei einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, bei denen drei bis 60 m² groß sind und eine 61 m² groß ist, gesamt 4,5 Stellplätze, kaufmännisch gerundet somit 5 Pkw-Stellplätze, die auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen und herzustellen sind. Maximal ein Stellplatz von diesem Beispiel dürfte ein gefangener Stellplatz sein. Alle anderen müssen frei anfahrbar sein. Wir möchten hier darauf hinweisen, dass ein Einfamilienhaus immer nur eine Wohneinheit beinhaltet. Ab der zweiten Wohneinheit, auch wenn es umgangssprachlich eine „Einliegerwohnung“ ist, handelt es sich (baurechtlich) schon um ein Mehrfamilienhaus.

Es ist auch denkbar, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim nach Beratung zu dem Schluss kommt, dass die Verwaltungsvorschrift zu § 47 Landesbauordnung ausreichend ist und die bestehende Satzung ersatzlos aufgehoben werden soll. Es würde dann eine Ermessensausübung im Einzelfall vorgenommen werden.

Ergänzend teilen wir mit, dass sich diese Satzung ausschließlich auf Wohngebäude bezieht. Bei Nichtwohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden ist die vorgenannte Verwaltungsvorschrift anzuwenden.

Die Verwaltung macht zwei Beschlussvorschläge (Variante 1 und 2). Zum einen die ersatzlose Aufhebung der Satzung aus dem Jahr 2004 und zum anderen die Änderung der Satzung hinsichtlich der Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze. Es steht den Gremien selbstverständlich frei, die Größe der Wohnungen zu benennen; die hier gewählten „bis 60 m²“ und „ab 61 m²“ sind nicht bindend.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt,

Variante 2: Die Satzung der Ortsgemeinde Nackenheim über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 20.12.2004 wird dahingehend geändert, dass je Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenaus mit nur je einer Wohneinheit zwei Pkw-Stellplätze notwendig sind und bei Mehrfamilienhäusern die Größe der Wohnungen ausschlaggebend ist, nämlich bei Wohnungsgrößen bis 60 m² ein Pkw-Stellplatz, ab einer Wohnungsgröße von 61 m² und mehr 1,5 Pkw-Stellplätze. Die Gesamtzahl der Pkw-Stellplätze ist kaufmännisch zu runden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Bauleitplanung

Zu TOP 4.1:

Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2023/039/096

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 mit integriertem Landschaftsplan soll die städtebauliche Entwicklung der fünf Ortsgemeinden unter Berücksichtigung des seitens der Landes- und Regionalplanung für die Verbandsgemeinde Bodenheim vorgegebenen Wohnbauflächenbedarfswertes bis zum Jahr 2035 vorbereitet werden.

Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan beantragen.

Die Zustimmung der Ortsgemeinden sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat Nackenheim stimmt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 29.06.2023 ergebenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4.2:

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 1. Änderung und Ergänzung

a)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

b)

Satzungsbeschluss

Vorlage: 2023/039/121

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Am Wäldchen“ 1. Änderung und Ergänzung erfolgte in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro DÖRHÖFER & PARTNER aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Abwägung über die Stellungnahme der WVR Bebauungsplan Am Wäldchen 1. Änderung und Ergänzung.

Der Ortsbürgermeister Herrn René Adler verliest sein nachstehendes Statement:

Mit Erstaunen hatten wir damals die reißerische Schlagzeile in der Allgemeinen Zeitung vom 13. April 2023 „Sorge um Qualität des Trinkwassers“ zur Kenntnis genommen, welche zusammen mit der Unterzeile „Gemeinderat in Nackenheim winkt Gewerbegebiet aber trotz der Bedenken durch“ suggerierte, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim Bedenken zur Qualität des Trinkwassers nicht ernsthaft prüft und mit dem Thema nicht verantwortungsvoll umgeht.

Da wir uns heute erneut mit den gleich lautenden Stellungnahmen der WVR, wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2023 befassen müssen, stelle ich Folgendes fest:

-

Nur der nördliche Bereich des Gewerbegebietes tangiert die Trinkwasserschutzzone III. In dieser Zone ist grundsätzlich die Ausweisung eines Gewerbegebietes möglich, sofern dort keine Betriebe angesiedelt werden, welche regelmäßig in erheblichem Umfang mit wassergefährlichen Stoffen umgehen. Hierbei ist der Verbotskatalog der Rechtsverordnung für die Trinkwasserschutzzone zu beachten.

-

Im Vergabeverfahren für die Gewerbeflächen wird das Thema Trinkwasserschutz ausreichend berücksichtigt und gewürdigt (Vergaberichtlinie, Bewerbungsbogen, Bewertungsmatrix und Notarvertrag mit Vertragsstrafe und Rückkaufsrecht!). Im Bewerbungsbogen für die Grundstücksvergabe wird detailliert der Umgang mit wassergefährlichen Stoffen abgefragt und in Bezug auf die Erheblichkeit des Umgangs mit wassergef. Stoffen auf die entsprechende Anlagenverordnung hingewiesen.

-

Der Verbotskatalog zur Trinkwasserschutzzone III ist Bestandteil des B-Plans, über den Notarvertrag wird gesichert, dass es keine andere Nutzung geben darf.

-

Aufgrund der Vergabeverfahrens, welches von der Ortsgemeinde selbst gesteuert wird, haben wir aktuell und auch in der Zukunft keine Probleme mit wassergefährlichen Stoffen in den Betrieben.

-

Mit der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz stehen wir zu diesen Entwicklungsabsichten seit über 10 Jahren im engen Austausch. Unter anderem wurde seitens der WVR eine technische Lösung vorgeschlagen, um den Zustrombereich zu den Rheinuferfiltratbrunnen auf andere Weise zu sichern.

-

Die Stellungnahmen der WVR wiederholen zum großen Teil die Stellungnahmen zum B-Plan des ersten Bauabschnitts. Insofern handelt es sich nicht um neue Sachverhalte, zumal die WVR zum Schluss selbst bestätigt, dass die angestrebte Nutzung im Bereich der WSZ tragfähig ist.

-

Es wurde nicht generell der Schutzanspruch für das Trinkwasserschutzgebiet zurückgewiesen, sondern die Forderung nach einem Schutzanspruch für das gesamte Plangebiet. Ich erinnere an dieser Stelle, dass nur der nördliche Teilbereich des Gewerbegebietes die Wasserschutzzone (WSZ) III tangiert. Hierbei darf man nicht vergessen, dass man unterscheidet zwischen: weitere WSZ III, engere WSZ II und der eigentliche Fassungszone WSZ I.

-

Die Versickerung und Bewirtschaftung von Niederschlagswasser ist eine wesentliche Forderung der Behörden. Das anfallende Niederschlagswasser muss vor Ort komplett bewirtschaftet und über die belebte Oberbodenzone zur Versickerung gebracht werden. Dem kommen wir im Rahmen einer sehr umfangreichen Entwässerungskonzeption nach, welche Retentionsmulden und renaturierte Entwässerungsgräben vorsieht. Aus der Bebauungsplanskizze kann man die zahlreichen Flächen für das Versickerungs- und Muldensystem entnehmen. Die Entwässerungskonzeption wurde mit der oberen Wasserbehörde (SGD-Süd) hoch abgestimmt, die wasserrechtliche Genehmigung wurde selbstverständlich erteilt und liegt vor. Auch für den zweiten Bauabschnitt wurde diese Genehmigung wieder bei der SGD-Süd beantragt.

Aus den vorgenannten Punkten erkannt man die erheblichen Anstrengungen nach einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Entwicklung unseres Gewerbegebietes. Die Grundstücksvergabe erfolgte nach verschiedenen Kriterien, welche anhand einer Bewertungsmatrix beurteilt wurden. Nachhaltigkeits- und Umweltkriterien waren dabei wesentliche Aspekte.

Der Ortsbürgermeister René Adler zeigt anhand eines Planes die geplanten Änderungen als auch die Erweiterungen sowohl die Änderung des Bebauungsplanes im ersten Bauabschnitt auf und erläutert gleichzeitig die im zweiten Bauabschnitt geplante Verlängerung zweier Straßenachsen.

Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Abstimmung gebracht.

Bebauungsplan „Am Wäldchen, 1. Änderung und Ergänzung“ – Ortsgemeinde Nackenheim Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Nr. 1.5.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.3.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.7.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.8.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.13.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.14.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.15.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.16.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 2.18.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 8.2.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 8.3.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 8.3.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 8.4.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 8.8.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Nr. 8.9.

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Annahme

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a)

Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

b)

Der Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Vergaben

Zu TOP 5.1:

Vergabe von Planungsleistungen für den Bauhof Nackenheim; Vorlage: 2023/039/122

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Für die Objektplanung des Neubaus des Bauhofes der Ortsgemeinde Nackenheim wurde am 15.06.2020 für die Leistungsphasen 1 und 2 das Planungsbüro Heckelsmüller Architekten beauftragt. Im Jahr 2022 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionsstock (I-Stock) gestellt. Am 25.05.2023 wurde per Bescheid die Höchstfördersumme (340.000,00 €) bewilligt. Für die Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 wurden bei drei Planungsbüros Angebote eingeholt. Das Angebot von Heckelsmüller Architekten endet nach Prüfung auf Basis der aktuellen anrechenbaren Kosten mit 64.206,43 €. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Leistungsphasen 3 bis 9 an das Planungsbüro Heckelsmüller Architekten zu erteilen.

Für den weiteren zügigen Projektablauf sollte dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für weitere notwendige Planungsleistungen erteilt werden. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Leistungsphasen 3 bis 9 an das Planungsbüro Heckelsmüller Architekten zu erteilen und dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für weitere notwendige Planungsleistungen zu erteilen. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.2:

Kita Maulwürfe - Vergabe von Planleistungen für das Außengelände; Vorlage: 2023/039/112

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Die Freianlagen der Kindertagesstätte „Maulwürfe“ in der Frankenstr. 1 in Nackenheim sollen saniert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen wurde das Büro Ingenieurgesellschaft Weiland AG (IGW), Zornheim bereits mit der Durchführung einer terrestrischen Geländevermessung beauftragt; die Aufnahme erfolgte im November 2022.

Für die Planung des Außengeländes wurde nun ebenfalls die Ingenieurgesellschaft Weiland AG (IGW) aus Zornheim angefragt. Das Angebot schließt bei anrechenbaren Basishonorarkosten in Höhe von 20.000,00 € mit einem Nettohonorar in Höhe von 4.645,75 € ab.

Sodann ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen an die Ingenieurgesellschaft Weiland AG (IGW) in Höhe von 5.528,44 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - Elektroarbeiten - Vergabe des Nachtrags 04 an Fa. Küchler; Vorlage: 2023/039/104

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Baumaßnahme Umgestaltung Marktplatz hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Elektroarbeiten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Elektroeinheiten auf der B&R-Fläche ergeben. Diese sind von der ausführenden Firma Küchler im Nachtrag 04 angeboten. Das Nachtragsangebot wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Planwerk Häuser geprüft. Es beinhaltet eine Bruttoangebotssumme von 1.870,68. Dies ergibt eine Erhöhung der Gesamtauftragssumme für Elektroarbeiten auf 130.782,63 €.

Die Beauftragung der im Zuge der Baumaßnahmen bereits erfolgten zusätzlichen Elektroleistungen ist erforderlich.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV inkl. Nachträge 01, 02 & 04:

00

Angebotssumme

Fa. Küchler, Hauptleistungsverzeichnis

incl. bereits beauftragte Nachträge 01 & 02

128.911,95 €

01

Nachtrag Nr. 04

1.870,68 €

Gesamtauftragssumme Fa. Küchler 130.782,63 €

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zur Umgestaltung des Marktplatzes erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Küchler, Flörsheim-Dalsheim wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes mit der Durchführung der im Nachtragsangebot 04 angebotenen Bauleistungen zu folgenden geprüften Bruttosummen beauftragt:

00

Angebotssumme Fa. Küchler, Hauptleistungsverzeichnis

incl. Nachträge 01 & 02 128.911,95 €

01

Nachtrag Nr. 04 1.870,68 €

Gesamtauftragssumme Fa. Küchler 130.782,63 €

Zu TOP 6.2:

Sanierung Baumscheibe Buchenweg 1; Vorlage: 2023/039/117

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Linde im Straßenraum des Abzweigs Lindenweg / Buchenweg (Buchenweg 1) hebt mit ihren Wurzeln Gehwegbelag und Bordanlage sowie beginnend die Fahrbahn. Eine offene Baumscheibe existiert nicht.

Zum langfristigen Erhalt der Verkehrssicherheit wird die Baumfällung mit anschließender Vergrößerung der Baumscheibe und Baumneupflanzung empfohlen. Bei einem Erhalt einer Gehwegbreite von 2 m kann eine Vergrößerung der Baumscheibe auf ca. 9 m² erfolgen.

Die Gehwegbreite ist mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Eingefasst werden soll die Baumscheibe mit einer Reihe Natursteinen, die beim Umbau der Baumscheiben AN der Lehnsweide anfallen. Bordstein und Rinnenplatten sollen über das Straßenunterhaltungs-LV nach Umbau der Baumscheibe repariert werden.

Vorgeschlagen wird die Pflanzung einer Säuleneiche als Hochstamm, die als Tief-/Pfahlwurzler auch langfristig keine Hebung von Belägen verursacht. Mit der Säulenform lässt sich das Lichtraumprofil gut einhalten. Säuleneichen werden nach der GALK-Liste als für den Straßenraum geeignet angesehen und „funktionieren“ auch in Gehwegen bzw. in im Straßenraum der Neustadt in Mainz.

Für den Umbau der Baumscheibe wurden drei Firmen angefragt. Lediglich Fa. Hahn & Singer hat ein Angebot abgegeben und zwar als Nachtrag zum bereits erteilten Auftrag zur Sanierung der Baumscheiben An der Lehnsweide mit gleichen Einheitspreisen. Als Synergieeffekt entfallen mit dem Nachtrag Ausgaben für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung.

Fa. Hahn & Singer hat ein Nachtragsangebot für die Sanierung der Baumscheibe Buchenweg 1 zu folgender geprüfter Bruttosumme abgegeben:

Hahn & Singer, Armsheim 6.687,21 €

Das Angebot ist wirtschaftlich. Fa. Hahn & Singer ist fachlich zur Durchführung der Arbeiten geeignet.

Es wird empfohlen, die Sanierung der Baumscheibe Buchenweg 1 als Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme von 6.687,21 € an die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, zu vergeben.

Entscheidung:

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 beschlossen die Sanierung der Baumscheibe Buchenweg 1 als Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme von 6.687,21 € an die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, zu vergeben.

Der Gemeinderat ist hiermit zur Vergabe informiert.

Zu TOP 7:

Annahme von Spenden

Zu TOP 7.1:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2023/039/116

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Der Verein Lebenswertes Nackenheim e.V. möchte der Ortsgemeinde Nackenheim 20 Treebags, in Höhe von 309,80 €, für die einfachere Bewässerung der Bäume, in Form einer Sachspende übergeben.

Sodann ergeht folgender

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende von 20 Treebags vom Verein Lebenswertes Nackenheim e.V., in Höhe von 309,80 €, zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.2:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2023/039/124

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Die Eltern der Schwalbenkindergruppe 2022/23 der Kindertagesstätte Pommardstraße möchten zum Abschied 250 € für einen Baum für den Spielplatz Lakis-Freizeitanlage spenden.

Sodann ergeht folgender

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 250 € für einen Baum für die Lakis-Freizeitanlage durch die Eltern der Schwalbenkindergruppe 22/23, Kita Pommardstraße zu.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Verwendung der Integrationsmittel aus 2022; Vorlage: 2023/039/109

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 26.06.2023 hat die Ortsgemeinde Nackenheim die Flüchtlingsinitiative „United Nackenheim 2.0“ mit der Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Ortsgemeinde beauftragt. Die verbliebenen, bisher United Nackenheim zur Verfügung gestellten Mittel der Integrationspauschale in Höhe von 10.304,32 € wurden United Nackenheim 2.0 unter folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:

a)

Über die Verwendung der Mittel aus der Integrationspauschale entscheidet der Gemeinderat auf Vorschlag von United Nackenheim 2.0.

b)

Bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres sind dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin die Nachweise über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel der Integrationspauschale von United Nackenheim 2.0 vorzulegen.

c)

Der Gemeinderat erhält von United Nackenheim 2.0 jährlich einen Jahresrechnungsbericht.

Für das Jahr 2022 wurde der Verbandsgemeinde Bodenheim vom Landkreis Mainz-Bingen eine Sonderzahlung nach § 3 a des Landesaufnahmegesetzes weitergeleitet. Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.06.2023 wird ein Teil dieser Sonderzahlung an die Ortsgemeinden weitergeleitet, um „die Integrationsarbeit in den Ortsgemeinden zu unterstützen und mit Blick darauf, dass es für 2022 keine Integrationspauschale aus Bundesmitteln gab“.

Gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates entfällt auf die Ortsgemeinde Nackenheim ein Betrag in Höhe von 13.838,61 €.

Die Ortsgemeinde Nackenheim beabsichtigt den vorgenannten Betrag sowie ggf. weitere in der Zukunft zur Verfügung stehende Mittel aus der Integrationspauschale an die mit der Koordinierung der Integrationsarbeit in der Ortsgemeinde Nackenheim beauftragte Flüchtlingsinitiative „United Nackenheim 2.0“ unter den gleichen Bedingungen wie weiter oben ausgeführt weiterzugeben.

Von UN 2.0 wurde mittlerweile ein mittelfristiger Verwendungsvorschlag entwickelt, welche dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Die Ortsgemeinde Nackenheim schlägt vor, dem vorgelegten Verwendungsplan zuzustimmen.

Sodann ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a.

die von der Verbandsgemeinde Bodenheim weitergeleitete anteilige Sonderzahlung nach § 3 a des Landesaufnahmegesetzes in Höhe von 13.838,61 € sowie ggf. weitere in der Zukunft zur Verfügung stehende Mittel aus der Integrationspauschale an United Nackenheim 2.0 weiterzugeben, es gelten die gleichen Bedingungen wie weiter oben ausgeführt (Beschluss vom 26.06.2023).

b.

dem vorgelegten Vorschlag von UN 2.0 über die Verwendung der Mittel zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Radwegeausbau Kiliansweg - Beseitigung Straßenschäden; Vorlage: 2023/039/113

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes bekannt:

Information:

Ein Teil des Kiliansweges auf Niersteiner Seite wird radverkehrstauglich ausgebaut. Nach Abschluss dieser Maßnahme sollen die Schäden am Kiliansweg auf Nackenheimer Seite beseitigt werden. Die Straßenschäden sind für die Landwirtschaft weniger relevant, stellen aber für Radfahrer eine mögliche Gefahr dar. Da es sich um den europäischen Rheinradweg handelt, sollte der Weg für Touristen und Pendler in einem guten Zustand präsentiert werden.

Die Kosten für die Beseitigung der Straßenschäden belaufen sich laut Angebot der Firma Lang GmbH auf 3.200,00 € bis 5.400,00 €, je nach Zustand der Binder- bzw. Tragschicht. Die Beauftragung der Maßnahme erfolgt über das Jahres-Leistungsverzeichnis der Firma Lang GmbH.

Die Kostenübernahme erfolgt aus dem Radwegefond der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Zu TOP 10:

Grundstücksangelegenheiten

Zu TOP 10.1:

Baugebiet "Hinter der Lehnsweide"

Hier: Konzeptvergabe MFH-Grundstücke

Vorlage: 2023/039/131

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.09.2021 zur Vergabe der Baugrundstücke im Bereich des Neubaugebietes „Hinter der Lehnsweide“ wurde jetzt ein Vergabekonzept für den Verkauf der zugeteilten Grundstücke im Bereich WA4 – Mehrfamilienhausbebauung erarbeitet. Ähnlich wie die Vergabe der Grundstücke im Bereich WA 3 und WA 5 sollen diese nach Kriterien der klimaangepassten, ressourcenschonend-nachhaltigen Bauweise erfolgen unter Beachtung der Belange der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung.

Der Ortsbürgermeister René Adler weist auf Änderungen in der Vergaberichtlinie hin, welche noch eingearbeitet werden. Diese betreffen den Punkt I. 3.1., die Verpflichtung zum Betrieb von Wohnungen entfällt, die Schaffung von Wohnraum wird in den Bewertungskriterien (sozial/seniorengerecht) bewertet. Die Zusatzkriterien, welche mit Beschluss vom 24.04.2023 Anwendung finden sollen, werden in die vorgelegte Vergaberichtlinie eingearbeitet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“ im Bereich WA 4 im Rahmen der Konzeptvergabe nach den Kriterien der klimaangepassten, ressourcenschonend-nachhaltigen Bauweise unter Beachtung der Belange der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gem. der vorgelegten Kriterien des Vergabekonzeptes zu veräußern. Die Änderungen werden wir o.a. eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Zu TOP 11:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:

  • Die Baumaßnahme Gehwegaufweitung Mainzer Straße/Mahlweg ist abgeschlossen.
  • Die Frist zur Bewerbung auf die Grundstücke WA 1 und 2 im NBG Hinter der Lehnsweide ist abgelaufen, es liegen 14 Bewerbungen vor. Bewerbungen wurden ausgewertet. Interessenten sind nun aufgefordert, eine verbindliche Bewerbung auf konkrete Grundstücke mit Priorität abzugeben.
  • Bauarbeiten Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide:

- der Kanalbau ist abgeschlossen

- die Straßentrassen werden hergestellt

- Aktuell erfolgt die Verlegung der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telekom, Regenwasserkanal)

- in den kommenden Wochen soll der Bau des neuen Kreisels und der Bushaltestelle beginnen

  • Die Deer Car-Sharing Ladesäule ist in Betrieb, Fahrzeug wurde bereits mehrfach gebucht.
  • Die Ladesäule am Marktplatz von E-Maxx ist beauftragt, ebenso die Ladesäulen an der Carl-Zuckmayer-Halle und an der Karl-Arand-Straße (ehemaliger Containerstandort)
  • Der Trinkwasserbrunnen für den Marktplatz wurde geliefert, die Förderzusage über 4.000 € liegt vor. Der Einbau erfolgt nach der Kerb.
  • Die Trockenmauer an der Kirche wurde saniert. Der zweite Teil der Mauer an der Koppel wurde in der KW 36 fertig gestellt.
  • Aktuell prüfen wir die Möglichkeit Bäume auf der Freizeitanlage zu pflanzen, da Hochwasserschutzzonen entfallen sind, können wir ab 10 m Abstand zum Deichverteidigungsweg Bäume pflanzen (z.B. entlang der Parkplätze)
  • Der Förderbescheid über 340.000 € für den Neubau Bauhof wurde am 28.07. von Innenminister Ebling überreicht
  • Der Treibgutfänger oberhalb An der Schanz wird im Rahmen des Hochwasserschutz- und Vorsorgekonzeptes aktuell gebaut
  • Neue Fahnen im neuen Design der Ortsgemeinde wurden beschafft
  • Der Glascontainerstandort Kapselfabrik ist umgezogen zum Bauhof
  • Das Rhein Clean Up hat am 09.09. mit ca. 40 Teilnehmern stattgefunden
  • Der Platz vor dem alten Bauhof (Scheune) wird im Spätjahr gepflastert
  • Neue Dachfenster Inselhaus wurden eingebaut
  • Neue Bike Service Station und Schaukasten mit Ortsplan am Rheinradweg Höhe Pommardstraße
  • Auf der Freizeitanlage wurde die neue Spielanlage mit zwei Türmen vom Bauhof montiert, ebenso die Baby-Schaukel und eine Reckstange.

Zu TOP 11.1:

Zuwendung für den Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof in Nackenheim

Vorlage: 2023/039/118

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes bekannt:

Information:

Für den Neubau der Gerätehalle für den Bauhof in Nackenheim wurden Zuschüsse aus dem Investitionsstock (I-Stock) beantragt. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz fördert das Vorhaben aus dem I-Stock 2023 mit einer Zuwendung in Höhe von 340.000 €, die für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 869.794 € zugrunde gelegt.

Zu TOP 11.2:

Haushaltsausgleich - Neuausrichtung der Kommunalaufsicht

Vorlage: 2023/039/123

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes bekannt

Information:

Über die mit Schreiben vom 02.05.2023 übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport zum Thema „Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht“ möchten wir hiermit gerne zusammengefasst informieren. Die kompletten Ausführungen liegen vor.

Der kommunalen Haushaltswirtschaft liegt das Gebot des Haushaltsausgleichs zugrunde (§93 Abs. 4 GemO). Hierzu waren die kommunalen Gebietskörperschaften immer schon verpflichtet.

Im Rahmen der Einführung der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP (PEK-RP) wurden die Kommunen durch eine Änderung der Gemeindeordnung u.a. verpflichtet, zum einen ihre nach anteiliger Schuldenübernahme durch das Land zum 31.12.2020 verbleibenden Liquiditätsschulden bis zum Jahresende 2053 zurückzuführen. Zum anderen gilt das gleiche für Liquiditätsschulden, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 entstehen. Entsprechende jährliche Rückführungsbeträge sind aufgrund einer Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung zukünftig beim Haushaltausgleich zu berücksichtigen. Diese Änderungen gelten für alle kommunalen Gebietskörperschaften, unabhängig davon, ob sie am PEK-RP teilnehmen oder nicht. (Innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim nimmt keine Gebietskörperschaft an diesem Programm zur Altschuldenlösung teil.)

Oberziel der Neuausrichtung der Kommunalaufsicht ist, die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Dies setzt u.a. voraus, dass ein zukünftiges Anwachsen der kommunalen Liquiditätskredite vermieden wird. Die Verhinderung eines erneuten Aufwuchses der kommunalen Liquiditätskredite ist gesetzlich bestimmtes Ziel des Programmes PEK-RP.

Aus der GemO bzw. den VV dazu ergeben sich folgende Handlungen der Aufsichtsbehörde.

Legt die Gemeinde der Aufsichtsbehörde einen gesetz- oder rechtswidrigen Haushalt vor, hat die Kommunalaufsicht in einem ersten Schritt gegenüber der Gemeinde Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben und gleichzeitig die Gemeinde bei angemessener Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme anzuhören. Bei Nichtausräumung der erhobenen Rechtsbedenken durch die Gemeinde spricht die Kommunalaufsicht in einem zweiten Schritt eine Globalbeanstandung der Haushaltssatzung aus, versagt die beantragten Genehmigung und ordnet mit angemessener Fristsetzung den Beschluss einer rechtskonformen Haushaltssatzung an. Sofern die Gemeinde dem Verlangen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt, ergibt sich in einem dritten Schritt, dass die Gemeinde im Zweifel bis zum Ende des Haushaltsjahres in der vorläufigen Haushaltsführung bleibt.

Um dem Gebot des Haushaltsausgleichs zu genügen, haben sowohl die Landkreise und Verbandsgemeinden, als auch die Ortsgemeinden alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihr rechtlich möglich sind. Bei einer defizitären Haushaltslage bedeutet dies für die Verbandsgemeinde unter Beachtung der finanziellen Mindestausstattung der Ortsgemeinden ihre Umlagesätze ggfs. anzupassen. Im dynamischen System der kommunalen Finanzierung ist es in der Folge nicht auszuschließen, dass die verbandsangehörigen Gemeinden aufgrund von Umlageerhöhungen ihre Hebesätze erhöhen müssen.

Für die Ortsgemeinden könnte dies Festsetzungen der Realsteuerhebesätze oberhalb der Nivellierungssätze bedeuten. Die Grenze der gemeindlichen Mitwirkungspflicht ist erst bei einer sogenannten „Erdrosselungswirkung“ dieser Steuer erreicht, also eine Höhe, die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können. Eine derartige Wirkung hat die Rechtsprechung aber bisher auf bei Hebesätzen von bis zu 995 % verneint.

Im Übrigen finden sich in den jährlichen Kommunalberichten des Rechnungshofes RLP regelmäßig zusammengefasste Fachbeiträge zu aktuellen Themen aus der Prüfungspraxis des Rechnungshofs, mit denen Einsparpotentiale sowohl bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, als auch bei der Erfüllung von freiwilligen Aufgaben aufgeführt werden.

Ausnahmen vom Gebot des Haushaltsausgleich sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Zuwendungen vom Land dürfen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen der Kommune gesichert ist und die Folgekosten die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune unter Berücksichtigung ihrer Pflichtaufgaben nicht übersteigen. Dem liegt der Grundsatz „Haushaltsausgleich vor Zweckzuweisung“ zugrunde.

Im Übrigen stellen Haushaltsvorgespräche ein Beratungsangebot der Aufsichtsbehörde da. Die Kommunen werden gebeten von diesem Gebrauch zu machen.

Der Gemeinde- und Städtebund hat sich zwischenzeitlich zu den Ausführungen geäußert und eine Reihe von Rückfragen gestellt. Diese wurden bereits vom Ministerium des Innern und für Sport beantwortet. Beide Schreiben liegen ebenfalls vor.

Zu TOP 12:

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an den anwesenden Einwohner, ob Fragen oder Wortmeldungen vorliegen.

Von Seiten eines anwesenden Einwohners werden Bedenken zur Wirtschaftlichkeit der Buslinie 69 geäußert. Er verweist auf den hohen Kraftstoffverbrauch der Busse in Relation zur Auslastung der Buslinie. Er bittet dies an den entsprechenden Stellen zu hinterfragen.

Der Ortsbürgermeister René Adler verweist zunächst darauf, dass die Ortsgemeinde Nackenheim nicht Betreiber der Buslinie ist. Grundsätzlich wird dieses zusätzliche Mobilitätsangebot begrüßt. Die Auslastung könnte sicherlich besser sein, wobei zu beobachten ist, dass die Auslastung in Richtung Lörzweiler besser geworden ist und die Buslinie auch von Jugendlichen gerne angenommen wird. Dem neuen Angebot solle man daher eine Chance geben. Gemeinsam mit der Verbandsgemeinde sei man mit dem Landkreis in Kontakt, um das Angebot zu optimieren und z.B. kleinere Busse oder Busse mit alternativen Antrieben einzusetzen.

Sodann wird die Übertragung der Sitzung in das Internet (Stream) beendet.

Zu TOP 18:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst; lediglich zu BV 2023/039/111 über eine erfolgte Auftragsvergabe informiert.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:20 Uhr.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender
Ortsbürgermeister
Schriftführerin
Verwaltungsangestellte