Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Bodenheimer Ortskernsanierung im Bereich „Eselsrutsche“ der Mainzer Straße (zwischen Jahnstraße und Schönbornplatz) die Straßenfläche mit einem Umfang von ca. 1.550 qm grundhaft ausgebaut und erneuert.
Dem Vorhaben ging im Jahr 2012 eine umfangreich durchgeführte Bürgerbeteiligung über mehrere Wochen unter Beteiligung von fast 100 Bürgern voraus. Die zum Ausdruck gebrachte Hauptforderung ergab den Wunsch die bislang stark durch- und befahrenen Ortskernstraßen zugunsten einer verkehrsberuhigten Verbindungsachse umzubauen und umzugestalten. Ziel soll die Reduzierung des Durchgangsverkehrs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die Gleichstellung aller Verkehrsteilnehmen (Kfz–Fahrrad-Fußgänger) und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität auch für die Anlieger sein.
Der grundhafte Ausbau beinhaltete auch die Erneuerung der im Straßenkörper vorhandenen Leitungsnetze und Medien.
Für den erfolgten Straßenausbau „Ortskernsanierung Mainzer Straße“ ist geplant, die Abrechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Abrechnungsjahr 2021 in Kürze zu versenden. Der Bescheid richtet sich an alle Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit 1. Diese wird gebildet vom gesamten Ortsgebiet mit Ausnahme der Baugebiete „Kapelle“, „Leidhecke“, „Ahlen“ (Abrechnungseinheit 2).
Genauere Erläuterungen zu den Abrechnungsmodalitäten und allgemeine Informationen zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag erhalten Sie in einem Beiblatt zum Bescheid. Entsprechend der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Bodenheim ist der Ausbaubeitrag zwei Monate nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Satzung zur Erhebung des wiederkehrenden Beitrags finden Sie zum Nachlesen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bodenheim unter:
https://www.vg-bodenheim.de/ortsgemeinden/bodenheim/satzungen-gebuehren-und-benutzungsordnungen/
Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an beitraege@vg-bodenheim.de oder telefonisch an Frau Reitz unter 06135/72-285 oder Frau Neumer unter 06135/72-235 wenden.