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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim

am Dienstag, dem 01.10.2024 um 19:30 Uhr

im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordneter

Wolfgang Böttger

Die Ratsmitglieder

René Adler

Uwe Breivogel

Michael Christ

Nicole Dittmann

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Dr. Sarah Frey-Gruber

Michelle Glück

Thomas Glück

Margit Grub

Steffan Haub

Michael Kasper

Wolfgang Kirch

Kai Krames

Günther Kuhn

Sabine Longerich

Patric Müller

Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck

Jens Mutzke (ab 19:45 Uhr, während Top 4.2)

Volker Pietzsch

Anke Renker

Armin Sambale

Dr. med. Matthias Schäfer

Andreas Scherer

Maximilian Wolf

Schriftführer

Matthias Frey

Von der Verwaltung

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Schlögel, Alexander, Presse

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

Daniela Bernhard

Manuel Höferlin

Andreas Hofreuter

Marita Jäger

Arno Leber

Markus Liebig

Andrea Metelmann-Lotz

Michaela Nagel

Andreas Schauer

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 20.09.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Er begrüßt alle Anwesenden und bittet um Zustimmung zur Ergänzung der Tagesordnung um Top 5.6 zur Erteilung einer Vergabevollmacht. Weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden nicht vorgetragen. Die Ratsmitglieder sind einstimmig mit der vorgeschlagenen Ergänzung einverstanden.

Tagesordnung:

Vorlage

1.

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete

2024/950/075

2.

Aufhebung von Satzungen

- Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

- Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates

2024/950/118

3.

Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates

2024/950/120/1

4.

Bauleitplanung

4.1.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035

Erteilung einer Vergabevollmacht

2024/950/087

4.2.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

2024/950/127

4.3.

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme

2024/950/108

5.

Vergaben

5.1.

Renaturierung des Eichelsbachs auf dem Gelände der ehemaligen Vereinigten Kapselfabrik Nackenheim - Vergabe der Ingenieurleistungen und Vergabevollmacht

2024/950/121

5.2.

Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (HRF)

2022/950/120/3

5.3.

Feuerwehr Lörzweiler, Vergabe von GaLa-Bau-Arbeiten

2024/950/125

5.4.

Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim, Schaffung zusätzlicher Parkplätze

2024/950/126

5.5.

Vergabevollmacht Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen

Erweiterung der Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/153

5.6.

Vergabevollmacht für über die bisherige Planung hinausgehenden Dacharbeiten in der Grundschule Bodenheim

2024/950/160

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035

Vergabe der Ingenieurleistungen

2024/950/086

6.2.

Fortschreibung der Studie zur Windenergie - Ingenieurleistungen

2024/950/146

6.3.

Überdachte Stellplätze FWH Bodenheim/Nackenheim, Vergabe Elektroinstallationsarbeiten

2024/950/109

6.4.

Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim, Nachträge Fenster

2024/950/122

6.5.

Ertüchtigung des Dammbauwerks im RHB Eichelsbach

2024/950/128

6.6.

Teildachsanierung inkl. PV Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Abrissarbeiten und PV-Anlage

2024/950/147

6.7.

Beauftragung Objektplaner für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim

LPH 5 bis 9

2024/950/149

6.8.

Beauftragung Planer Elektrotechnik für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim

2024/950/150

6.9.

Beauftragung Planer Haustechnik für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim

2024/950/151

6.10.

Beauftragung Tragwerksplanung für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim

2024/950/152

6.11.

Trockenbauarbeiten für den neuen Batterieraum in der Grundschule Bodenheim

2024/950/155

7.

Anträge/Anfragen

8.

Informationen

8.1.

Zuwendungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

2024/950/145

TOP 1: Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete; Vorlage: 2024/950/075

Ehrenamtlichen Beigeordneten kann die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich Vertreter/in des Bürgermeisters (ständige Vertreter/in). Soweit für Beigeordnete Geschäftsbereiche gebildet werden sollen, ist deren Zahl in der Hauptsatzung zu regeln. Nach § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bodenheim drei Geschäftsbereiche. Gemäß § 50 Abs. 4 GemO bildet der Bürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf die Beigeordneten. Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Verbandsgemeinderats. Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit dem Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.

Bürgermeister Dr. Scheurer beabsichtigt die Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche:

Erster Beigeordneter René Nauheimer

Verwaltungsbereich Bürgerdienste mit den Aufgabengebieten

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Gewerbe
  • Ruhender Verkehr

Die weiteren Beigeordneten in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung:

Beigeordneter Wolfgang Böttger

Verwaltungsbereich Informationstechnik, Telekommunikation, Internet, Kopierer

Beigeordnete Claudia Deubel

Verwaltungsbereich Bürgerdienste mit den Aufgabengebieten

  • Sozialhilfe, Sozialversicherung
  • Wohnungswesen mit Ausnahme der Wohnraumförderung
  • Kindertagesstätten der Ortsgemeinden

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Bodenheim stimmt der von Bürgermeister Dr. Scheurer vorgeschlagenen Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 2: Aufhebung von Satzungen

-

Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

-

Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates; Vorlage: 2024/950/118

Die Vorsitzenden des Seniorenbeirates sowie des Beirates über die Belange von Menschen mit Behinderungen sind mit der Zusammenlegung der Beiräte zu einem Senioren- und Behindertenbeirat einverstanden. Zur Umsetzung der Zusammenlegung der Beiräte ist es erforderlich, die beiden Satzungen aufzuheben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 18. Februar 2011 sowie die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 17.12.2003 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.02.2011.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 3: Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates; Vorlage: 2024/950/120/1

Mit den Vorsitzenden des Seniorenbeirates sowie des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde die Zusammenlegung der beiden Beiräte zu einem Senioren- und Behindertenbeirat abgestimmt.

Für jeden der beiden bisherigen Beiräte gibt es eine einschlägige Satzung. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Satzungen, nach Zustimmung zur neuen Satzung, in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.10.2024 aufzuheben. Auf Grundlage der §§ 24 und 56a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) soll die neue vorliegende Satzung beschlossen und zuvor im Fachausschuss beraten werden.

Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2024 empfohlen, die Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates mit nachfolgenden Änderungen zu beschließen.

1.

In § 3 Abs. 1 a) wurde der Zusatz „vorzugsweise aus der Bürgerschaft aller Ortsgemeinden“ eingefügt.

2.

In § 5 Abs. 1 wurde die Ladefrist der Beiratsmitglieder von einer auf zwei Wochen erhöht.

Ratsmitglied Thomas Glück empfiehlt, die Zusammenlegung der beiden Beiräte in zweieinhalb Jahren auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 4: Bauleitplanung

4.1: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035; Erteilung einer Vergabevollmacht; Vorlage: 2024/950/087

In seiner Sitzung vom 07.05.2024 hat der Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 sowie den Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gefasst (Verweis auf BV 2024/950/020). Die Ingenieursleistungen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 wurden bereits im Juli 2024 beauftragt. Um sich aus dem Verfahren eventuell ergebende, weitere erforderliche Ingenieur- oder Planungsleistungen zeitnah vergeben zu können, soll dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beauftragung der erforderlichen Ingenieur- und sonstigen Planungsleistungen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 zu erteilen. Der Verbandsgemeinderat ist über die erfolgten Auftragsvergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

4.2: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung – Stellungnahme; Vorlage: 2024/950/127

Mit E-Mail vom 16.08.2024 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung und erneuten öffentlichen Auslegung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert.

Die dritte Teilfortschreibung befasst sich, soweit es die Belange der Verbandsgemeinde Bodenheim betrifft, mit einem regionalen Gewerbeflächenkonzept, in dem Wirtschaftsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung definiert werden. Obwohl sehr verkehrsgünstig an der Wirtschaftsachse B 9 zwischen Mainz und Worms gelegen, wurde eine Ausweisung entsprechender Flächen am sog. B 9 – Zubringer im Flächennutzungsplan 2035 abgelehnt. Ebenfalls wurde die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der L 425 aus regionalplanerischen Gründen abgelehnt. Hieran ändert auch nicht, dass gewerblich nutzbare Flächen für große Rechenzentren gesucht werden, welche nach Auffassung der Verbandsgemeinde im Zusammenwirken mit der Errichtung und dem Betrieb eines kleinen Schwimmbades an beiden vorgenannten Standorten möglich wären.

Hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht betroffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde eine Fläche kartiert ist, welche nach Mitteilung der PG auf der Ebene der Bauleitplanung zu steuern ist.

In den weiteren Sachgebieten Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung ist die Verbandsgemeinde Bodenheim ebenfalls nicht betroffen.

Nach informativer Übersendung der Stellungnahme zum Vorentwurf der dritten Teilfortschreibung an die Ortsgemeinden konnte eine Beteiligung der Gemeinderäte im zweiten Anhörungsverfahren zum Entwurf aus terminlichen Gründen nicht erfolgen. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vom 20.03.2024 ist aus der Anlage ersichtlich. Hierzu hat die PG abgewogen, dass die Planungen zu den Gewerbegebieten auch weiterhin auf der Ebene der Bauleitplanung fortgeführt werden können. Im Rahmen der dritten, aktuell laufenden, Anhörung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme kurz zu fassen:

Unsere Stellungnahmen vom 11.09.2023 und 20.03.2024 halten wir weiterhin aufrecht. Ihr Verweis im Rahmen Ihrer Abwägungsentscheidung auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung zeigt allerdings auf, dass unsere Planungsabsichten weiterverfolgt werden können, diese aber durch die landesplanerischen Schutzschilde der Zielabweichung hohe Hürden überwinden müssen. Wir sehen deshalb in der Ausweisung der in unseren Stellungnahmen angesprochenen Bereiche an der L 425 und an der L 413 als Vorranggebiete für Gewerbe eine reelle Chance, die Planungsabsichten mittelfristig umsetzen zu können und bedauern Ihre ablehnende Haltung.

Für Ihre Mitteilung, die G-Funktion für die Ortsgemeinde Nackenheim im Rahmen einer künftigen Fortschreibung des Kapitels Gemeindefunktionen zu prüfen, bedanken wir uns. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Punkt bei Ihrer nächsten Fortschreibung berücksichtigen und kein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs. In der sich anschließenden Beratung erläutert Ratsmitglied Dr. Frey-Gruber die ablehnende Haltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Ratsmitglied Adler stellt die Ergänzung der Stellungnahme durch die Ortsgemeinde Nacken-heim zur Funktion G für Gemeinden mit Gewerbefunktion dar.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt: Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 23; Nein-Stimmen 3; Enthaltung 1

4.3: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) – Stellungnahme; Vorlage: 2024/950/108

Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.

Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.

Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:

Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:

„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“

Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:

„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“

Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.

Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs. Ratsmitglied Dr. Frey-Gruber stellt die ablehnende Haltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dar.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen mit 23 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen

TOP 5: Vergaben

5.1: Renaturierung des Eichelsbachs auf dem Gelände der ehemaligen Vereinigten Kapselfabrik Nackenheim - Vergabe der Ingenieurleistungen und Vergabevollmacht; Vorlage: 2024/950/121

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 den städtebaulichen Vertrag mit der WR Grundstücks GmbH aus Mainz und der Ortsgemeinde Nackenheim zur Renaturierung des Eichelsbachs im Bereich der ehemaligen Vereinigte Kapselfabriken beschlossen. Ein gleichlautender Beschluss erfolgte seitens des Gemeinderates Nackenheim in dessen Sitzung am 30.10.2023.

Es handelt sich dabei um einen Kostenerstattungsvertrag zwischen dem Investor, der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde zur Entwicklung des Fabrikgeländes hin zu einem Allgemeinen Wohngebiet sowie einem Urbanen Mischgebiet. In diesem Zuge soll der durch das Gelände zunächst offen, später verrohrt verlaufende Eichelsbach wieder als offenes Bachbett renaturiert werden. Eine vom Investor beauftragte Machbarkeitsstudie hatte aufgezeigt, dass dieses Vorhaben umsetzbar ist.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung mehrere Angebote für die Durchführung der Ingenieurleistungen zur Objektplanung eingeholt. Sie beinhalten die weitere Grundlagenermittlung auf der Basis der Machbarkeitsstudie sowie die Entwurfsplanung bis hin zur Erstellung der Antragsunterlagen für die Förderung der Maßnahme durch die Aktion Blau Plus. In einem zweiten Abschnitt sollen dann die Ausführungsplanung, Mithilfe bei der Vergabe, Bauoberleitung, örtliche Bauleitung und die Objektüberwachung folgen.

Von sechs angefragten Planungsbüros hat die Verwaltung drei Angebote erhalten. Die anrechenbaren Kosten betragen nach einer ersten Einschätzung rund 500 € je lfdm. in den eigentlichen, ca. 220 lfdm Renaturierungsabschnitten. In einem weiteren Abschnitt im Bereich des geplanten multifunktionalen Quartierplatzes sollen ca. 100 lfdm mit einem Stahlbeton-Rahmenprofil mit eingebautem Sohlsubstrat zur Ausführung kommen (rund 3.500 € je lfdm).

Auf der Grundlage der somit anrechenbaren Kosten in Höhe von 460.000 € netto liegen folgende Honorarofferten vor:

Planungsbüro ipr consult, Ingenieurgesellschaft

Pappon und Riedel mbH, Neustadt a.d.W.

62.643,83 €

Planungsbüro 2

74.841,10 €

Planungsbüro 3

79.741,47 €

Das mindestbietende Planungsbüro hat im Rahmen des Angebots das Vorliegen der Machbarkeitsstudie berücksichtigt und daher einen Abschlag auf die Grundlagenermittlung und Vorplanung vorgenommen.

Im Rahmen der Planungsleistungen werden voraussichtlich weitere Ingenieurleistungen, z.B. Vermessungsarbeiten, Baugrundgutachten, Kampfmitteluntersuchung sowie die späteren Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen zu beauftragen sein. Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgermeister hierzu eine Vergabevollmacht zu erteilen. Über die erteilten Aufträge soll der Verbandsgemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung informiert werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt: Das Planungsbüro ipr consult, Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbH aus Neustadt a.d.W. erhält den Auftrag zur Durchführung der Ingenieurleistungen aller Leistungsphasen zur Objektplanung einschließlich der Erstellung der Antragsunterlagen zur Förderung durch Aktion Blau Plus.

Für die weiteren Ingenieur-, Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen wird dem Bürgermeister Vergabevollmacht erteilt. Über die Auftragsvergaben hat er den Verbandsgemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

5.2: Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (HRF);

Vorlage: 2022/950/120/3

Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates sollte die Ersatzbeschaffung des Hubrettungsfahrzeuges durch ein Ingenieurbüro begleitet werden. Mit der Begleitung der Maßnahme wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH beauftragt.

Die Ausschreibung und die Submission ist erfolgt, die Kommunalberatung teilt uns hierzu mit: Die Maßnahme wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens dem Wettbewerb unterstellt. Drei Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierter Downloads bei der Vergabeplattform angefordert und wurden damit zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Einreichungstermin am 28.08.2024, 9:00 Uhr, lagen der Verhandlungsleitung zwei elektronische Angebote vor. Die Angebote entsprachen allesamt den ausgeschriebenen Anforderungen. Die Bindefrist endet am 11.10.2024.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt.

Die Bietereignung kann bestätigt werden.

Zuschlagskriterien waren der Preis (90 %) und der Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung (10 %).

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt: Mit der Ersatzbeschaffung des Hubrettungsfahrzeuges soll die Firma Rosenbauer gemäß dem Angebot vom 23.08.2024 beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

5.3: Feuerwehr Lörzweiler, Vergabe von GaLa-Bau-Arbeiten;

Vorlage: 2024/950/125

Am Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Lörzweiler soll der an den Friedhof angrenzende Grünstreifen neugestaltet werden. Zum einen sollen vorhandene Gehölze gerodet und durch einen Sichtschutzzaun ersetzt werden. Eine Teilfläche im hinteren Bereich soll gepflastert werden, um eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder anbieten zu können. Die restliche Fläche soll mit Lavendel bepflanzt werden. Von dieser Maßnahme erhofft man sich ein besseres Erscheinungsbild des Grünstreifens bei gleichzeitig geringerem Pflegeaufwand.

Für die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Arbeiten wurden fünf geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den fünf angefragten Firmen haben zwei ein Angebot abgegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Fa. Gartengestaltung Braun, Harxheim

14.454,25 € brutto

Bieter 2

19.556,86 € brutto

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Fa. Gartengestaltung Braun aus Harxheim mit den Arbeiten am Außengelände des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Lörzweiler gem. vorliegendem Angebot über brutto 14.454,25 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

5.4: Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim, Schaffung zusätzlicher Parkplätze; Vorlage:

2024/950/126

Auf dem Außengelände der Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim sollen sechs zusätzliche Parkplätze für Besucher geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die vorhandenen Alarmparkplätze im Einsatzfall nicht belegt sind. Die Ausführung der zusätzlichen Parkplätze erfolgt ohne zusätzliche Vollversiegelung analog zu den bereits bestehenden Besucherparkplätzen mit Rasengitterplatten.

Für die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Arbeiten wurden sechs geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den sechs angefragten Firmen haben fünf ein Angebot abgegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Fa. Planbau Heckelsmüller, Nackenheim

15.044,73 € brutto

Bieter 2

15.431,13 € brutto

Bieter 3

16.650,78 € brutto

Bieter 4

17.675,17 € brutto

Bieter 5

21.766,53 € brutto

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Fa. Planbau Heckelsmüller GmbH aus Nackenheim mit der Herstellung von sechs zusätzlichen Parkplätzen auf dem Außengelände der Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim gem. vorliegendem Angebot über brutto 15.044,73 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

5.5: Vergabevollmacht Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen; Erweiterung der Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2024/950/153

Die Verbandsgemeinde Bodenheim plant die Erweiterung der Grundschule Gau-Bischofs-heim, um den in künftigen Jahren anstehenden Schulraumbedarf zu decken. Die Planung basiert auf dem von der Schulaufsichtsbehörde am 04.05.2023 genehmigten Raumprogramm. Die schulbehördliche Genehmigung für die Aufstockung wurde am 18.03.2024 erteilt. Die Kosten zur Durchführung der Maßnahme in Höhe von 1.491.500 Mio. € zzgl. der Kosten für Kunst am Bau in Höhe von 20.000 € wurden am 12.06.2024 von der ADD anerkannt. Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach den Feststellungen der baufachlichen Prüfung auf 1.511.500 €. Die Landeszuwendung beträgt in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 180.000 €; hiervon entfallen 12.000 € auf die Erstausstattung. Vorbehaltlich der Haushaltsmittel des Haushaltsgesetzgebers können in den Folgejahren weitere 725.000 € Fördermittel abgerufen werden, was einer Gesamtförderung von 905.000 € entspricht. Die Kreiszuwendung beträgt 151.150 €.

Die Kreisverwaltung hat am 12.08.2024 die Baugenehmigung erteilt. Der Objektplaner und die notwendigen Fachplaner werden aktuell aufgrund der Vergabevollmacht des Bürgermeisters beauftragt. Die Ausführungsplanung wird zügig erstellt und die Ausschreibungen sollen bis Jahresende eine Beauftragung der Firmen ermöglichen, um in den Sommerferien 2025 mit der Baumaßnahme beginnen zu können.

Für den weiteren zügigen Projektablauf sollte eine zweistufige Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt werden. Es wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Verschiebungen innerhalb des jeweiligen Pakets wären mithin im Sinne einer Deckungsfähigkeit möglich. Liegt das Ausschreibungsergebnis oberhalb dieser Schwelle, soll der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabevollmacht für das oder die betreffenden Gewerke ohne weitere Beschränkung erhalten, soweit der zeitliche Ablauf nicht ohnehin die Entscheidung in einer Verbandsgemeinderatssitzung ermöglicht. Damit könnte der Bürgermeister die Vergaben vornehmen, die insgesamt innerhalb des Gesamtkostenrahmens +5% liegen. Zudem sollte dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen erteilt werden. Der Verbandsgemeinderat würde in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Verschiebungen innerhalb des jeweiligen Pakets im Sinne einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind möglich. Liegt das Ausschreibungsergebnis oberhalb dieser Schwelle, erhält der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabevollmacht für das oder die betreffenden Gewerke ohne weitere Beschränkung, soweit der zeitliche Ablauf nicht ohnehin die Entscheidung in einer bereits vorgesehenen Verbandsgemeinderatssitzung ermöglicht. Dem Bürgermeister wird zudem eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen innerhalb der o.g. Begrenzung erteilt. Der Verbandsgemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

5.6: Vergabevollmacht für über die bisherige Planung hinausgehenden Dacharbeiten in der Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2024/950/160

Kurz vor Baubeginn der Dacharbeiten stellte sich in einem Gespräch mit dem Dachdecker heraus, dass der Hersteller keine Garantie für die geplante Art der Hinterlüftung durch den Dachraum leistet. Somit ist eine Ausführung mit einer zusätzlichen Hinterlüftung zwischen Sparren und PV-Anlage erforderlich. Zunächst muss daher das Dach bis auf die Sparren abgedeckt und mit einer Dachbahn gegen Feuchtigkeit bespannt werden. Nach Längs- und Querlattung erfolgt dann im Bereich um die PV-Anlage eine Neueindeckung mit Ziegeln. Unter der PV-Anlage wird eine weitere Traglattung angebracht und die PV-Module installiert.

Die PV-Indach-Anlage ist erforderlich, weil die geltende Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Bodenheim im Bereich der Grundschule keine Aufdach-Anlage erlaubt und die Schulgebäude zudem einen Bereich unmittelbar neben einem Denkmal darstellen.

Eine nur teilweise durch die Dreifachlattung entstehende Dacherhöhung im Bereich der PV-Anlage erhöht das Risiko eines Wassereintritts im Randbereich dieser Anlage. Der damit verbundene höhere Wartungsaufwand zur regelmäßigen Dichtigkeitsprüfung der Übergangsbereiche spricht daher für eine Erhöhung der kompletten schulhofseitigen Dachhälfte um eine Dachlattenstärke.

Unter Berücksichtigung des Alters des Daches sowie der öffentlichkeitswirksamen Darstellung der neuen Batterien der PV-Anlage in der Zeitschrift der Energieagentur und der Präsentation vor dem Verbandsgemeinderat am 07.05.2024 empfiehlt die Verwaltung, die komplette schulhofseitige Dachhälfte anzupassen und in diesem Zuge zu ertüchtigen. Die Maßnahme kann als notwendige Umfeldmaßnahme durch Einsparungen an anderen Stellen der in der Kostenberechnung von Kipki vorgesehenen Projekte vollständig zu 100 % finanziert werden.

Die Verwaltung empfiehlt, vor dem Hintergrund der zeitnah anstehenden Arbeiten, dem Bürgermeister die Vergabevollmacht für die über die bisherige Planung hinausgehenden Dacharbeiten zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für die über die bisherige Planung hinausgehenden Dacharbeiten zu erteilen. Der Verbandsgemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 6: Bekanntgabe von Vergaben

Der Vorsitzende informiert den Verbandsgemeinderat über ausgeführte Vergaben:

6.1: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035; Vergabe der Ingenieurleistungen; Vorlage: 2024/950/086

Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern erhielt den Auftrag zur Durchführung der Ingenieurleistungen für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 16.093,56 €.

6.2: Fortschreibung der Studie zur Windenergie – Ingenieurleistungen; Vorlage: 2024/950/146

Planungsbüro isu wurde mit der Fortschreibung der Studie zur Windenergie der Verbandsgemeinde Bodenheim beauftragt.

6.3: Überdachte Stellplätze FWH Bodenheim/Nackenheim, Vergabe Elektroinstallationsarbeiten; Vorlage: 2024/950/109

Fa. Elektro den Dulk aus Lörzweiler wurde mit den Elektroinstallationsarbeiten gem. vorliegendem Angebot über brutto 5.354,96 € beauftragt.

6.4: Fassadensanierung Schulhofseite Grundschule Bodenheim,

Nachträge Fenster;

Vorlage: 2024/950/122

Fa. Huy GmbH aus Bad-Kreuznach wurde mit den Nachträgen 1 und 2 gemäß vorliegenden Angeboten in Höhe von insgesamt 30.731,29 € brutto beauftragt.

6.5: Ertüchtigung des Dammbauwerks im RHB Eichelsbach;

Vorlage: 2024/950/128

Ingenieurbüro Dr. Pecher AG aus Mainz wurde stufenweise mit den Ingenieurleistungen zur Ertüchtigung des Dammbauwerks mittels Spundwand und Überlaufrinne im RHB Eichelsbach beauftragt. Haushaltsmittel für eine Ertüchtigung des Dammbauwerks sind im Haushaltsplan 2025 vorzusehen.

6.6: Teildachsanierung inkl. PV Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Abrissarbeiten und PV-Anlage; Vorlage: 2024/950/147

Der Bürgermeister beauftragte Firma Arno Leber Bedachungen GmbH aus Bodenheim mit der Durchführung der Abrissarbeiten laut Angebot für 17.885,90 € brutto und der Installation der PV-Indachanlage laut Angebot für 21.856,17 € brutto.

6.7: Beauftragung Objektplaner für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim LPH 5 bis 9; Vorlage: 2024/950/149

Der Bürgermeister beauftragte Herrn Architekt Peter Scheubert in der zweiten Projektstufe (Leistungsphasen 5-9 mit einem Honorar in Höhe von 125.175,85 € brutto) mit der Objektplanung der Aufstockung der GS Gau-Bischofsheim.

6.8: Beauftragung Planer Elektrotechnik für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2024/950/150

Der Bürgermeister beauftragte das Ingenieurbüro Werner Hauptmann mit der Fachplanung ELT der Aufstockung der GS Gau-Bischofsheim mit einem Honorar in Höhe von 17.432,14 € Brutto.

6.9: Beauftragung Planer Haustechnik für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2024/950/151

Der Bürgermeister beauftragte das Planungsbüro Rodrigues mit einem Honorar in Höhe von 20.203,30 € brutto mit der Fachplanung Heizung/Sanitär der Aufstockung der GS Gau-Bischofsheim.

6.10: Beauftragung Tragwerksplanung für Erweiterung der GS Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2024/950/152

Der Bürgermeister beauftragte Fa. Ruthig Ingenieure IB für Tragwerksplanung mit einem Honorar in Höhe von 20.080,02 € brutto mit der Tragwerksplanung der Aufstockung der GS Gau-Bischofsheim.

6.11: Trockenbauarbeiten für den neuen Batterieraum in der Grundschule Bodenheim;

Vorlage: 2024/950/155

Der Bürgermeister beauftragte Fa. Wallmüller Brandschutz und Innenausbau GmbH aus Mainz-Kostheim mit der Durchführung der Trockenbauarbeiten laut Angebot für 8.971,41 € brutto.

TOP 7: Anträge/Anfragen

Anträge der Fraktionen liegen nicht vor; von Seiten der Ratsmitglieder werden keine Anfragen gestellt.

TOP 8: Informationen

Bei der Mitteilung des Vorsitzenden über sonstige Einkünfte korrigiert Bürgermeister Dr. Scheurer zwei Einnahmepositionen. Aus dem Regionalvorstand der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat er im letzten Jahr 200 € und nicht, wie berichtet, 332 € erhalten. Aus seiner Mitgliedschaft beim Kommunalen Rat hat er anstelle keiner Vergütung insgesamt 25,56 € erhalten.

8.1: Zuwendungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), Vorlage: 2024/950/145

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung RLP Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der der Verbandsgemeinde zustehende Teil der Pauschalförderung in Höhe von 596.334,82 € für Projekte in der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden wurde am 02.07.2024 bewilligt.

Die Investitionen in PV-Anlagen in der Verbandsgemeinde Bodenheim sollen hierbei den Schwerpunkt bilden. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Strom aus KIPKI finanzierten PV-Anlagen nicht eingespeist werden darf. Der erzeugte Strom muss selbst verbraucht werden können. Der Eigenverbrauch stellt somit die entscheidende Größe für die Dimensionierung der Anlagen dar.

Folgende Maßnahmen sind geplant und befinden sich derzeit in der Angebotseinholung:

  • Vier Grundschulen: PV-Anlagen mit je ~12 kWp und 30 kW Speicher,
    - mit zusätzlichem Dachwindrad und E-Ladestation an der GS Gau-Bischofsheim,
    - mit zusätzlicher E-Ladestation auf dem Parkplatz an der GS Nackenheim,
  • Verbandsgemeinde-Rathaus: PV-Anlage ~12 kWp mit ~30 kW Speicher,
  • VGV-ASt Nackenheim: PV-Anlage ~12 kWp mit zusätzlichen Dachwindrad mit ~30 kW Speicher.

Weitere Maßnahmen, die mit dem verbleibenden Kapital in den Ortsgemeinden realisiert werden sollen:

  • Anteilige Umrüstung Straßenbeleuchtung Harxheim „Über Rück II“ auf LED,
  • Anteilige Umrüstung Straßenbeleuchtung Nackenheim,
  • Heizungsergänzung um eine Wärmepumpe für die Kita Spatzennest in Bodenheim,
  • Heizungssanierung Nahwärmenetz Rathaus Lörzweiler,
  • Energetische Sanierung Alter Bahnhof Gau-Bischofsheim.

Ratsmitglied Krames fragt hierzu an, weshalb die Speicherkapazitäten gegenüber den Leistungen der PV-Anlagen so groß geplant sind. Bürgermeister Dr. Scheurer begründet die notwendige größere Speicherkapazität mit dem Strom-Einspeiseverbot des mit Kipki-Förderung produzierten elektrischen Stroms.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:20 Uhr.

Dr. Robert Scheurer
Matthias Frey
Vorsitzender
Schriftführer