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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lörzweiler

am Montag, dem 30.09.2024 um 19:30 Uhr

im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:27 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Oliver Balmes

Ute Beye-Mundt

Heribert Breivogel

Michael Christ

Peter Kleinert

Ralf Kranz

Bruno Maria Lang

Christoph Lang

Eva Natzi

Eric Schaefer

Lisa Scheurer

Thomas Zinndorf (ab 20:25 Uhr)

Schriftführerin

Birgit Schmidmeier

Von der Verwaltung

Wolfgang Böttger, Beigeordneter

Matthias Frey zu TOP 2.1. und 2.2. (bis 20:25 Uhr)

Bürgermeister Dr. Robert Scheurer (ab 19:39 Uhr)

Außerdem anwesend

zwei Bürgerinnen/ein Bürger

Dipl-Ing. Stephen Eis zu TOP 2.3. (bis 20:30 Uhr)

von der Presse Jana Scheurich

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Florian Hoppe

Gila Meierhans

Andrea Metelmann-Lotz

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 20.09.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.

Die TO-Punkte 2.2. und 2.3. werden auf TO-Punkt 2.1. und 2.2. verschoben. Weiterhin wurde die Tagesordnung mit dem TO-Punkt 6.4. Bushaltestelle Schlossstraße und An der Au – Bodengutachten ergänzt.

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Rat zu folgender

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bauleitplanungen

2.1.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung

- Stellungnahme

2024/034/088

2.2.

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie)

- Stellungnahme

2024/034/074

2.3.

Bebauungsplan "Beckerfeld/Röst" i.V.m. "Kreuz II", 2. Änderung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b) Satzungsbeschluss

2024/034/087

3.

Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen

3.1.

Befreiungsantrag

Erweiterung eines Wohngebäudes, Überschreitung der nichtüberbaubaren Fläche, Silvanerweg

2024/034/094

4.

Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage

2024/034/091

5.

Vergaben

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Vergabe Nachtrag 4 zu Stahl- und Metallbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle gedämmte Anschlussbleche Pfosten-Riegel-Fassade an Turnhallentüren

2024/034/089

6.2.

Vergabe der Elektroarbeiten im Rahmen der Platzgestaltung an der Königstuhlstraße 2

2024/034/090

6.3.

Vergabe der Metallbauarbeiten im Rahmen der Platzgestaltung an der Königstuhlstraße 2 in Lörzweiler

2024/034/093

6.4.

Bushaltestellen Schlossstraße und An der Au - Bodengutachten

2024/034/096

7.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

8.

Anträge/Anfragen

9.

Informationen

9.1.

Zuwendungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

2024/034/092

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger meldet sich zu Wort und fragt nach der Parksituation in der Rheinstraße und dem beschädigten Notfall-Tor im Baugebiet Saugewann.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass die Parksituation in der Rheinstraße bereits in der Verkehrsschau im Mai angesprochen wurde und derzeit ein Konzept von Polizei und Ordnungsamt erstellt wird. Auch wurde das Thema in einer Sitzung mit dem Schulelternbeirat und einem Vertreter des Ordnungsamtes besprochen.

Wegen des beschädigten Tores wurde der Bauhof bereits beauftragt. Eine komplette Sanierung muss jedoch noch geklärt werden, wie diese lösbar ist.

Im Anschluss meldet sich eine Bürgerin zu Wort und fragt nach dem Sachstand der geplanten Dirtbike-Strecke.

Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass hier, auch zum Bedauern der Verwaltung, erhebliche Verzögerungen entstanden sind. Beim Ortstermin im Mai wurde festgestellt, dass eine neue Ausgleichsfläche ausgewiesen und somit der Bebauungsplan entsprechend angepasst und beschlossen werden muss. Durch Erkrankung der zuständigen Sachbearbeiterin konnte bisher keine weitere Bearbeitung erfolgen.

Zu TOP 2:

Bauleitplanungen

Zu TOP 2.1:

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

Vorlage: 2024/034/088

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 16.08.2024 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung und erneuten öffentlichen Auslegung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert.

Die dritte Teilfortschreibung befasst sich, soweit es die Belange der Verbandsgemeinde Bodenheim betrifft, mit einem regionalen Gewerbeflächenkonzept, in dem Wirtschaftsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung definiert werden. Obwohl sehr verkehrsgünstig an der Wirtschaftsachse B 9 zwischen Mainz und Worms gelegen, wurde eine Ausweisung entsprechender Flächen am sog. B 9 – Zubringer im Flächennutzungsplan 2035 abgelehnt. Ebenfalls wurde die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der L 425 aus regionalplanerischen Gründen abgelehnt.

Hieran ändert auch nicht, dass gewerblich nutzbare Flächen für große Rechenzentren gesucht werden, welche nach Auffassung der Verbandsgemeinde im Zusammenwirken mit der Errichtung und dem Betrieb eines kleinen Schwimmbades an beiden vorgenannten Standorten möglich wäre.

Hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht betroffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde eine Fläche kartiert ist, welche nach Mitteilung der PG auf der Ebene der Bauleitplanung zu steuern ist.

In den weiteren Sachgebieten Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung ist die Verbandsgemeinde Bodenheim ebenfalls nicht betroffen.

Nach informativer Übersendung der Stellungnahme zum Vorentwurf der dritten Teilfortschreibung an die Ortsgemeinden konnte eine Beteiligung der Gemeinderäte im zweiten Anhörungsverfahren zum Entwurf aus terminlichen Gründen nicht erfolgen. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vom 20.03.2024 ist aus der Anlage ersichtlich. Hierzu hat die PG abgewogen, dass die Planungen zu den Gewerbegebieten auch weiterhin auf der Ebene der Bauleitplanung fortgeführt werden können. Im Rahmen der dritten, aktuell laufenden, Anhörung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme kurz zu fassen:

Unsere Stellungnahmen vom 11.09.2023 und 20.03.2024 halten wir weiterhin aufrecht. Ihr Verweis im Rahmen Ihrer Abwägungsentscheidung auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung zeigt allerdings auf, dass unsere Planungsabsichten weiterverfolgt werden können, diese aber durch die landesplanerischen Schutzschilde der Zielabweichung hohe Hürden überwinden müssen. Wir sehen deshalb in der Ausweisung der in unseren Stellungnahmen angesprochenen Bereiche an der L 425 und an der L 413 als Vorranggebiete für Gewerbe eine reelle Chance, die Planungsabsichten mittelfristig umsetzen zu können und bedauern Ihre ablehnende Haltung.

Für Ihre Mitteilung, die G-Funktion für die Ortsgemeinde Nackenheim im Rahmen einer künftigen Fortschreibung des Kapitels Gemeindefunktionen zu prüfen, bedanken wir uns. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Punkt bei Ihrer nächsten Fortschreibung berücksichtigen und kein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Auf Rückfrage, ob die Planung für ein Gewerbegebiet an der Rheinhessenstraße nicht mehr fortgeführt wird, beantworten der Fachbereichsleiter Herr Frey und Bürgermeister Dr. Scheurer ausführlich darüber, dass die Planungsgemeinschaft nicht mehr dafür ist und von der Ortsgemeinde wieder selbst ein Gewerbegebiet geplant werden kann.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2.2:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme

Vorlage: 2024/034/074

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.

Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.

Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:

Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:

„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“

Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:

„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“

Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.

Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Anschließend beantwortet der Fachbereichsleiter Herr Frey Rückfragen zur Distanz zu Wohngebieten, welche einheitlich auf 900 Meter festgelegt wurde und wegen möglicher Vorrangfläche gemeinsam mit der VG Rhein-Selz, welche wohl nicht zustande kommen wird, da die VG Rhein-Selz viele andere möglichen Flächen zur Verfügung hat.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2.3:

Bebauungsplan "Beckerfeld/Röst" i.V.m. "Kreuz II", 2. Änderung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b) Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/034/087

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Beckerfeld/Röst“ i.V.m. „Kreuz II“, 2. Änderung erfolgte in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

Anschließend erhält Herr Eis vom Planungsbüro Dörhöfer & Partner das Wort und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage wie folgt:

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

Zu Ö1.1 auf Seite 2 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Hinweis wird berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu Ö1.2 auf Seite 2 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Die Bedenken und Anregungen werden aus den aufgeführten Gründen zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu Ö1.3 auf Seite 4 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Festsetzung eines auflösend bedingten Baurechts auf den Grundstücken Gemarkung Lörzweiler, Flur 6, Flurstücke 182/1 und 182/2 (Anwesen Königstuhlstraße 8).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu Ö1.3 auf Seite 5 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Zur Würdigung privater Belange wird die bauliche Anlage aus dem Geltungsbereich „ausgespart“, so dass diese auch künftig bei Sanierungs- oder Änderungsvorhaben Bestandsschutz genießt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu Ö1.4 auf Seite 6 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Die Bedenken und Anregungen werden den städtebaulichen Zielen untergeordnet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Zu 1.2 Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf Seite 7 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Eine optische Hervorhebung der Hinweise zum Artenschutz wird zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu 9 Telekom auf Seite 17 von 17

Die Zusammenfassung der Anregung und die Stellungnahme der Verwaltung werden kurz erläutert.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Die Anregung wird gemäß den beschriebenen Erläuterungen zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Eis für die ausführlichen Erläuterungen und verliest abschließend folgenden

Beschluss:

b)

Der Bebauungsplan „Beckerfeld/Röst“ i.V.m. „Kreuz II“, 2. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen

Zu TOP 3.1:

Befreiungsantrag

Erweiterung eines Wohngebäudes, Überschreitung der nichtüberbaubaren Fläche, Silvanerweg

Vorlage: 2024/034/094

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 18.10.2024 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Lochäcker und Mommenheimer Straße“ in der Fassung der 3. Änderung aus dem Jahr 1993.

Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken.

Der 10 m Abstand zur Kreisstraße, die früher eine Landesstraße war, ist zum Schutz der Anwohner vor Lärmemissionen in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Dieser Abstand soll nun durch den Anbau auf 7,61 m verkürzt werden, es wird somit um Überschreitung um 2,39 m gebeten.

Allein für ein Gebäude wurde Anfang der 1990er Jahre eine geringfügige Überschreitung dieser nichtüberbaubaren Fläche genehmigt. Alle anderen Gebäude sind zumindest den Baugenehmigungen nach innerhalb der überbaubaren Fläche errichtet worden. Für das vorgenannte Grundstück mit erlaubter Überschreitung wurde im letzten Jahr eine Aufstockung über diese nichtüberbaubare Fläche verweigert; es wurde bebauungsplankonform umgeplant.

Der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei. Wir weisen nur darauf hin, dass auch bei Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine Ablehnung durch die Kreisverwaltung denkbar ist.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Anschließend teilt RM Michael Christ mit, dass seiner Meinung nach keine Einzelgenehmigungen erteilt werden sollten und stellt den Antrag für die FWG-Fraktion, eine Überarbeitung der über 50 Jahre alten Bebauungspläne. Der Erste Beigeordnete schlägt hierzu vor, bis Ende des Jahres zu warten, bis die Änderungen auf Bundesebene vorliegen, da hier Kosten in fünfstelliger Höhe zu erwarten sind. RM Michael Christ zieht daraufhin den Antrag wieder zurück.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Ablehnung

Zu TOP 4:

Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage

Vorlage: 2024/034/091

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Mit Datum vom 16.08.2024 wurde die Kreisumlage für das Jahr 2024 vom Landkreis Mainz-Bingen für die Ortsgemeinde festgesetzt. Der Hebesatz der Kreisumlage erhöht sich um Vergleich zum Vorjahr um 1,75 % und steigt somit auf 35,50 % an.

Bereits im Vorjahr fand eine Anhebung des Hebesatzes von 32,5 % auf 33,75 % statt. Weiterhin ist mit einer erneuten Erhöhung für das Umlagejahr 2025 zu rechnen.

Der finanzielle Handlungsspielraum der Ortsgemeinde wird für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben durch diese Mehrbelastung geringer. Es ist absehbar, dass ein Haushaltausgleich in den kommenden Jahren kaum noch erreicht werden kann.

Es ist daher anzuzweifeln, ob die Kreisverwaltung bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Kreisumlage ausreichend Rücksicht auf die finanzielle Lage der Ortsgemeinde nimmt.

Um die Widerspruchsfrist zu wahren, hat die Verwaltung den Widerspruch bereits schriftlich eingereicht.

Da es sich hierbei jedoch nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, hat der Gemeinderat dies noch nachträglich zu beschließen.

RM Michael Christ meldet sich zu Wort und teilt mit, dass er persönlich nicht zustimmt. Nach kurzer Erläuterung teilt Bürgermeister Dr. Scheurer mit, dass sich die Ortsgemeinde für eine Klage mit anderen Gemeinden zusammentun müsste. Eine kostenlose Beratung bietet Herr Meffert vom Gemeinde- und Städtebund an. Die Ortsverwaltung erwägt eine Beratung in Anspruch zu nehmen. RM Christ stellt den Antrag den Gemeinde- und Städtebund vorab zu befragen.

Dr. Scheurer weist darauf hin, dass Herr Meffert in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung am 15. Oktober anwesend sein wird.

Nach weiterer kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

1. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2024 einzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

2. Außerdem wird dem Ortsbürgermeister die Vollmacht erteilt rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen 3 Enthaltungen

Zu TOP 5:

Vergaben

Es liegen keine Vergaben vor.

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Vergabe Nachtrag 4 zu Stahl- und Metallbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle gedämmte Anschlussbleche Pfosten-Riegel-Fassade an Turnhallentüren

Vorlage: 2024/034/089

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Für die Erstellung der Stahlfassade wurde die Firma Lenhart Metallbau GmbH aus Bad Sobernheim beauftragt. Im Rahmen der VOB-Abnahme der Stahlbauarbeiten wurde festgestellt, dass die „Dämmbacken“ aus mehrfach gekantetem Alublech mit PUR-Dämmplatten zur Schließung des Übergangs zwischen den vier Sporthallentüren und der Pfosten-Riegel-Fassade im Detail der Werkplanung dargestellt sind, die entsprechenden Positionen aber nicht Bestandteil des Auftrages waren. Die Sporthallentüren als Bestandteil der Prallwand wurden von Firma VHB gefertigt und montiert. Die Ausführung der Dämmbacken stellt eine notwendige Mehrleistung des Metallbauers dar, die Kosten sind gem. § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vergütungspflichtig. Die Ausführung durch eine andere Metallbaufirma ist aus Gewährleistungsgründen nicht zu empfehlen. Das Nachtragsangebot schließt mit 7795,93 € brutto für alle vier Elemente und versteht sich inklusive der Arbeitsgerüste und aller erforderlichen Nebenleistungen. Der Nachtrag wurde wirtschaftlich und rechnerisch vom Fachplaner geprüft, er ist plausibel und die Preise sind marktüblich. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Lenhart Metallbau GmbH aus Bad Sobernheim wird mit dem Nachtrag 4 gemäß dem Angebot vom 20.08.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.2:

Vergabe der Elektroarbeiten im Rahmen der Platzgestaltung an der Königstuhlstraße 2

Vorlage: 2024/034/090

Sachverhalt:

Für Elektroarbeiten im Rahmen der Platzgestaltung an der Königstuhlstraße 2 fand am 21.08.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Hirsch aus Lörzweiler.

Das Ergebnis der Hauptangebote stellt sich wie folgt dar:

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Elektro-Völker GmbH aus Nieder-Olm mit einem Betrag in Höhe von 54.796,81 €.

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 unter TOP 4.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Elektro-Völker GmbH wird mit Elektroarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.3:

Vergabe der Metallbauarbeiten im Rahmen der Platzgestaltung an der Königstuhlstraße 2 in Lörzweiler

Vorlage: 2024/034/093

Sachverhalt:

Für Metallbauarbeiten im Rahmen der Platzgestaltung an der Königstuhlstraße 2 in Lörzweiler fand am 10.09.2024 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Stadtplanungsbüro Schu & Partner aus Thalfang.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Metallbau Oswald Glombowski aus Lörzweiler mit einem Betrag in Höhe von 49.599,18 €.

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 unter TOP 4.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Metallbau Oswald Glombowski wird mit Metallbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.4:

Bushaltestellen Schlossstraße und An der Au - Bodengutachten

Vorlage: 2024/034/096

Sachverhalt:

Im Zuge der Entwurfsplanung für die beiden Bushaltestellen ist ein Bodengutachten erforderlich. Die Verwaltung hat das Büro Geotechnik um ein ergänzendes Angebot gebeten, da dieses auch mit den Bodenuntersuchungen für den Kirchplatz beauftragt ist.

Mit Beschluss vom 6.2.2024 hat der Rat dem Ortsbürgermeister die Vergabevollmacht für die noch zu beauftragenden Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen erteilt. Die Verwaltung empfiehlt die angebotenen Leistungen an das Geotechnik Team Mainz zu vergeben.

Entscheidung:

Das Geotechnik Team Mainz wird mit der angebotenen Bodenuntersuchung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 7:

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

RM Dr. Altenbach erhält das Wort und berichtet über den Zeitraum der letzten vier Wochen, seit der letzten Gemeinderatssitzung.

Die Arbeiten an der Prallwand im Innenraum wurden weiter fortgeführt. In den Duschen sind die Wandfliesen fertig verlegt und die Bodenfliesenverlegung im Gange. Im Foyer sowie im Gang wurde die Fußbodenheizung und der Estrich gelegt. Für den Elektriker sind fortwährend Arbeiten vorhanden.

Im Oktober soll der Aufbau des Sportboden in der Halle beginnen.

Durch das langsame Näherrücken der Fertigstellung sollen die Fraktionen Vorschläge für die Möblierung vorlegen. Zur Beratung werden die Fraktionen zu einem Treffen eingeladen. Weiterhin besprochen werden soll ebenfalls die im Rahmen der vorgeschriebenen „Kunst am Bau“, wofür rund 38.000,- € bereitgestellt wurden. Eine Idee hierzu wäre, die Wand im Foyer künstlerisch zu gestalten. Für einen Namen der neuen Mehrzweckhalle wurde ein Vorschlag unterbreitet: „König-Konrad-Halle“

RM Dr. Altenbach bittet auch die Fraktionen eine Namensgebung zu überlegen und schlägt vor, weiterhin mit einem Aufruf an die Lörzweiler Bürger*innen im Nachrichtenblatt, Vorschläge einzureichen.

Zu TOP 8:

Anträge/Anfragen

Es liegen keine Anträge/Anfragen vor.

Zu TOP 9:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über das Treffen am 23.09.2024 mit den Elternvertretern und dem Ordnungsamt für mehr Sicherheit der Fußwege.

Bei einem Vor-Ort-Termin am 25.09.2024 im Wohngebiet Saugewann wurde festgelegt, dass das Bewässerungssystem überarbeitet werden muss.

In der am 06. Mai bei einer Versammlung besprochene Park- und Verkehrssituation blieb das Wohngebiet Kleine Hahl offen, daher wird am 04.11.2024 ein erneutes treffen mit den Anwohnern stattfinden. Der Rat kann ebenfalls teilnehmen. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Ecke Zufahrtsstraße Kleine Hahl/Dornfelderweg.

Anschließend berichtet der Erste Beigeordnete über folgende Themen:

Die in der letzten Gemeinderatssitzung auf Antrag von RM Metelmann-Lotz unter TO-Punkt 6 erteilte Vergabevollmacht ist hinfällig, da eine Vergabevollmacht bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2024 unter TO-Punkt 4.1. erteilt wurde. Hierüber wurden die Ratsmitglieder bereits mit Schreiben vom 02.09.2024 informiert.

Zum begonnenen Ausbau des multifunktionalen Dorfplatzes berichtet er von eingetretenen, unvorhersehbaren Kostensteigerungen. Das abgetragene Erdreich des Grundstückes ist schadstoffbelastet, deshalb ist die Entsorgung deutlich teurer als geplant. Die Grenzmauer zum Nachbargrundstück Königstuhlstr. 4 verfügt nicht über die notwendigen Fundamente. Gleiches gilt für das angrenzende Gemeindezentrum und die Hofmauer des Anwesens Rheinstraße 3. Hier sind jeweils zusätzliche Erd- und Betonarbeiten zur Absicherung notwendig. Auch hat sich gezeigt, dass die Fundamente des abgerissenen Wohnhauses statisch nicht ausreichend sind. Diese müssen erneuert werden. Für die Stromversorgung ist es nach Bescheid des Netzbetreibers nicht zulässig, den bereits vorhandenen Stromanschluss des Gemeindezentrums zu nutzen. Deshalb muss ein neuer Hausanschluss beantragt und installiert werden. Er erläuterte auch, dass der gesamte Platz deshalb geschottert wurde, um die Arbeiten auch nach Regenfällen fortsetzen zu können.

Am Kirchplatz erfolgten die Probebohrungen durch die Firma Geo-Tec, um die Bodenbeschaffenheit abzuklären. Danach kann das sogenannte Leistungsverzeichnis erstellt werden und die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen.

Für den Herbst sind noch Pflanzaktionen geplant. Insbesondere das Beet hinter dem Wiegehäuschen soll neu angelegt werden. Hierfür steht noch der Restbetrag einer Spende zur Verfügung, lediglich die Kosten des Aushubs und die Auffüllung mit Pflanzsubstrat gehen zu Lasten der Gemeinde.

Das Ergebnis der Haushaltsbefragungen zu „Wohnen und Leben im Alter“ ist mit 239 Rückläufern sehr positiv. Die Auswertung soll in der öffentlichen Veranstaltung am 14.10.2024 bekannt gegeben werden. Der Termin zur Veranstaltung wird diese Woche im Nachrichtenblatt veröffentlicht.

Zu TOP 9.1:

Zuwendungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Vorlage: 2024/034/092

Information:

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung RLP Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der der Verbandsgemeinde zustehende Teil der Pauschalförderung in Höhe von 596.334,82 € für Projekte in der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden wurde am 02.07.2024 bewilligt.

Die Investitionen in PV-Anlagen in der Verbandsgemeinde Bodenheim sollen hierbei den Schwerpunkt bilden. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Strom aus KIPKI finanzierten PV-Anlagen nicht eingespeist werden darf. Der erzeugte Strom muss selbst verbraucht werden können. Der Eigenverbrauch stellt somit die entscheidende Größe für die Dimensionierung der Anlagen dar.

Folgende Maßnahmen sind geplant und befinden sich derzeit in der Angebotseinholung:

Vier Grundschulen: PV-Anlagen mit je ~12 kWp und 30 kW Speicher,

-

mit zusätzlichem Dachwindrad und E-Ladestation an der GS Gau-Bischofsheim,

-

mit zusätzlicher E-Ladestation auf dem Parkplatz an der GS Nackenheim,

Verbandsgemeinde-Rathaus: PV-Anlage ~12 kWp mit ~30 kW Sp

eicher,

VGV-ASt Nackenheim: PV-Anlage ~12 kWp mit zusätzlichen Dachwindrad mit ~30 kW Speicher.

Weitere Maßnahmen, die mit dem verbleibenden Kapital in den Ortsgemeinden realisiert werden sollen:

Anteilige Umrüstung Straßenbeleuchtung Harxheim „Über Rück II“ auf LED,

Anteilige Umrüstung Straßenbeleuchtung Nackenheim,

Heizungsergänzung um eine Wärmepumpe für die Kita Spatzennest in Bodenheim,

Heizungssanierung Nahwärmenetz Rathaus Lörzweiler,

Energetische Sanierung Alter Bahnhof Gau-Bischofsheim

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:27 Uhr.

Steffan Haub
Ortsbürgermeister
Birgit Schmidmeier
Verwaltungsangestellte
Vorsitzender
Schriftführerin