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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Bodenheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Im Kesseltal

Landwirtschaftsfläche

10001m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes zum ortsüblichen Preis mit 50% Aufschlag interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Bodenheim bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per email an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.