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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 45/2025
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Bodenheim


1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035;

hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 gefasst. Dieser wurde im Nachrichtenblatt 12/2025 vom 21.03.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 statt.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

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Feuerwehr Gau-Bischofsheim / Harxheim in Lörzweiler

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Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein in Nackenheim

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„Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

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Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in Lörzweiler

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Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche Bodenheim“

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 mit der Begründung und den nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Begründung mit Umweltbericht zu den Schutzgütern

Fläche

Tiere/ Pflanzen und biologische Vielfalt

Boden (Hangstabilität, Baugrund, Archäologische Denkmäler, Altablagerungen)

Wasser (Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Grundwasser)

Klima/ Luft

Landschafts- /Ortsbild, Erholung

Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung

Kultur- und sonstige Sachgüter

Hinweise zu Umweltbelangen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Landesamt für Geologie und Bergbau: Altbergbau, Boden und Baugrund

SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Mainz: Hinweise zum Bodenschutz, Altablagerungen, Gewässer, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Regenwasserbewirtschaftung, Hangstabilität

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Bauen und Umwelt: Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche, Ausgleichsmaßnahmen, Fluglärm, Schutzgebiete, Lärm

WVR: Trinkwasserversorgung

Ferner werden das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, die Studie zur Windenergie sowie die Standortalternativenprüfung für die gemeinsame Feuerwehr der Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035, aus welchem auch die entsprechenden Lagepläne hervorgehen, wird daher in der Zeit vom

Freitag, dem 14.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 09.01.2026

zu jedermanns Einsichtnahme auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.

Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 - 720

oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer Nr. 130, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach § 3 Abs. 3 BauGB mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bodenheim, den 29. Oktober 2025

Dr. Robert Scheurer
Bürgermeister