| Öffentlicher Teil: | von 19:31 Uhr bis 21:13 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:15 Uhr bis 21:20 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:20 Uhr bis 21:21 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | |
| Der Vorsitzende | |
| Steffan Haub | |
| Erster Beigeordneter | |
| Dietmar Muscheid | |
| Beigeordnete | |
| Michaela Nagel | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Dr. Klaus Altenbach(ab 19:32 Uhr) | |
| Oliver Balmes (ab 19:33 Uhr) | |
| Heribert Breivogel | |
| Michael Christ | |
| Diethelm Faust | |
| Ralf Hermann-Josef Jakobs | |
| Christoph Lang | |
| Gila Meierhans | |
| Andrea Metelmann-Lotz | |
| Eva Natzi | |
| Dietmar Sommer | |
| Thomas Zinndorf | |
| Schriftführerin | |
| Birgit Schmidmeier | |
| Von der Verwaltung | |
| Bürgermeister Dr. Robert Scheurer | |
| Außerdem anwesend | |
| Bürgerinnen und Bürger | |
| Presse, Burkhard Loll | |
| Entschuldigt fehlen: Die Ratsmitglieder | |
| Ute Beye-Mundt | |
| Ralf Kranz | |
| Bruno Maria Lang | |
| Eric Schaefer | |
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:31 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 04.10.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.
Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:
TOP 5.2. Vergabe Nachtrag 7 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Preisanpassung wegen Mehrmengen
TOP 13.2. Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023
Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler – Grundstück alte Hohberghalle
TOP 13.3. Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023
Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler – Grundstücksauswahl Schulerweiterung für die VG-Bodenheim
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 15. Personalangelegenheiten
TOP 15.1. Übertragung der ständigen stellvertretenden Leitungsfunktion Matthias Altz
Öffentlicher Teil:
TOP 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
| Öffentlicher Teil: | |||
| Vorlage | |||
| 1. | Einwohnerfragestunde | ||
| 2. | Bauleitplanung | ||
|
| 2.1. | Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem LandschaftsplanZustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO | 2023/034/075 |
| 3. | Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge | ||
|
| 3.1. | BauantragAufbau einer DHL-Packstation, Rheinstraße | 2023/034/086 |
| 4. | Vergaben | ||
|
| 4.1. | Vergabe Abrissplanung Hohberghalle | 2023/034/082 |
| 5. | Bekanntgabe von Vergaben | ||
|
| 5.1. | Vergabe Nachtrag 2 Außenanlagenarbeiten Zulage erhöhte Aufwendungen Bodenkippe | 2023/034/083 |
|
| 5.2. | Vergabe Nachtrag 7 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Preisanpassung wegen Mehrmengen | 2023/034/091 |
| 6. | Haushaltsausgleich - Neuausrichtung der Kommunalaufsicht | 2023/034/080 | |
| 7. | Spenden | ||
|
| 7.1. | Annahme von Spenden | 2023/034/084 |
|
| 7.2. | Annahme von Spenden | 2023/034/085 |
|
| 7.3. | Annahme von Spenden | 2023/034/088 |
| 8. | Friedhof - Beauftragung eines Bodengutachtens zur Bestattungsfähigkeit des Bodens | 2023/034/071 | |
| 9. | Bebauungsplan "Beckerfeld/ Röst" i.V.m. "Kreuz II", 2. ÄnderungMandatierung eines Rechtsanwalts | 2023/034/078 | |
| 10. | Hutlohn | ||
| 11. | Bewerbung der Ortsgemeinde zum Projekt WohnPunkt RLP-Wohnen mit Teilhabe | 2023/034/090 | |
| 12. | Sachstand Neubau Mehrzweckhalle | ||
| 13. | Anträge/Anfragen | ||
|
| 13.1. | Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2023 | |
|
| 13.2. | Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler - Grundstück alte Hohberghalle | |
|
| 13.3. | Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler - Grundstücksauswahl Schulerweiterung für die VG-Bodenheim | |
|
| 14. | Informationen | |
Nichtöffentlicher Teil:
| 15. | Personalangelegenheit |
|
Öffentlicher Teil:
| 16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
| Zu TOP 1: |
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger und eine Bürgerin erhalten das Wort und stellen Fragen zur Verkehrs- und Parksituation in der Niersteiner Straße, sowie dem Aufstellen eines Blitzers in der Rheinstraße, diesen möglichst auch einmal an der Ecke Niersteiner- Raiffeisenstraße aufzustellen.
Der Vorsitzende und der Erste Beigeordnete beantworten die Fragen und sagen zu, die Punkte in der nächsten Verkehrsschau aufzunehmen und anzusprechen. Weiterhin bietet der Erste Beigeordnete an, dass gerne Vorschläge eingereicht werden können, wo ggf. noch Parkbuchten in der Niersteiner Straße eingezeichnet werden könnten, was dann zur Überprüfung weitergeleitet wird.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
| Zu TOP 2: |
Bauleitplanung
| Zu TOP 2.1: |
Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan
Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Vorlage: 2023/034/075
Der Vorsitzende verliest den
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 mit integriertem Landschaftsplan soll die städtebauliche Entwicklung der fünf Ortsgemeinden unter Berücksichtigung des seitens der Landes- und Regionalplanung für die Verbandsgemeinde Bodenheim vorgegebenen Wohnbauflächenbedarfswertes bis zum Jahr 2035 vorbereitet werden.
Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan beantragen.
Die Zustimmung der Ortsgemeinden sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.
Fragen hierzu werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat Lörzweiler stimmt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 29.06.2023 ergebenden Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 12
Nein-Stimme(n) 1
| Zu TOP 3: |
Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge
| Zu TOP 3.1: |
Bauantrag
Aufbau einer DHL-Packstation, Rheinstraße
Vorlage: 2023/034/086
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 08.11.2023 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Beckerfeld/Röst“ und im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die geplante Packstation soll laut Bebauungsplan innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf platziert werden. Dort gibt es keine Darstellung von überbaubarer und nicht überbaubarer Fläche. Auch wenn der Antragsteller mitteilt, dass es sich bei dieser Anlage um einen nichtstörenden Gewerbebetrieb handelt, steht die Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund. Wir empfehlen, sowohl dem Bauantrag als solches als auch dem Befreiungsantrag „außerhalb der Baugrenze“ und dem ausdrücklichen Antrag auf Genehmigung nach § 172 Baugesetzbuch das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Es ergeht eine kurze Beratung. Anschließend teilt der Erste Beigeordnete mit, dass für die Umgestaltung des Kirchplatzes am 11.11.2023 ein Workshop geplant ist, für welchen die Teilnehmer des Zukunftsprozesses in Kürze eine Einladung erhalten werden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass mit DHL ein Vertrag über eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen wird, der anschließend jährlich gekündigt werden kann. Weiterhin erhalten wir eine monatliche Mietpauschale in Höhe von 80,- €.
Nach kurzer Klärung in Bezug auf die Anfahrtsmöglichkeit an die Packstation ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 12
Enthaltung(en) 1
| Zu TOP 4: |
Vergaben
| Zu TOP 4.1: |
Vergabe Abrissplanung Hohberghalle
Vorlage: 2023/034/082
Der Vorsitzende verliest den
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde erstellt derzeit den Neubau einer Mehrzweckhalle, der 2024 in Betrieb gehen wird. Anschließend soll die bestehende Halle in der Raiffeisenstraße (Baujahr Ende 1969, erweitert Mitte der 80er Jahre, Umkleideanbau 90er Jahre) abgerissen werden. Da Schadstoffe, wie das Asbestzementdach, künstliche Mineralfaserdämmung (KMF) bauzeittypisch vorhanden sind bzw. begründet vermutet werden, soll ein Sachverständiger im eine Abrissplanung erstellen. Diese beinhaltet: Schadstoffbeprobung, Schadstoffgutachten, Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie eine darauf basierende Kostenschätzung der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten. Für diese Aufgabe wurde mit Herrn Christen vom Sachverständigenbüro Christen ein Ortstermin vereinbart, um die Grundlagen für das Angebot vor Ort zu erfassen. Das daraufhin erstellte Angebot endet nach Prüfung mit 19.557,65 € netto. Die Ortsgemeinde Lörzweiler hat im Haushalt die Summe von 20.000,- € dafür eingestellt. Die Verwaltung empfiehlt, Sachverständigenbüro Christen den Auftrag für die oben beschriebenen Leistungen gemäß dem vorliegenden Angebot zu erteilen.
Es ergehen keine weiteren Fragen.
Beschluss:
Sachverständigenbüro Christen wird gemäß Angebot vom 30.01.2023 beauftragt, die dort aufgeführten Leistungen zur Abrissplanung der Hohberghalle auszuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| Zu TOP 5: |
Bekanntgabe von Vergaben
| Zu TOP 5.1: |
Vergabe Nachtrag 2 Außenanlagenarbeiten Zulage erhöhte Aufwendungen Bodenkippe
Vorlage: 2023/034/083
Sachverhalt:
Firma Hebau ist mit der Erstellung der Außenanlagen rund um den Neubau der Mehrzweckhalle beauftragt. Zum Auftrag gehört auch die Herstellung des Versickerungsbeckens westlich der Halle und nördlich des Sportplatzes. Der Aushub an Unterboden des Beckens, welcher auf dem Grundstück selbst nicht benötigt wurde, wurde plangemäß in das Baugebiet „Nackenheim, Am Wäldchen“ verbracht, was der Ortsgemeinde Lörzweiler Entsorgungskosten in Höhe von rund 35.000 € brutto für diesen Aushub gespart hat. Da nicht die gesamte Aushubmenge Unterboden und gar kein Oberboden in Nackenheim benötigt wurde, war es notwendig, eine alternative Kippstelle zu finden. Firma Hebau hat in einem Nachtrag die Kosten für die erhöhten Transportaufwendungen nach Dexheim, die Kipp- und Analysegebühren geltend gemacht. Dieses Angebot schließt ohne Gegenrechnung der Ersparnis mit Brutto 42.464,39 €. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Hebau wird mit ihrem Nachtrag 2, der mit 42.464,39 € brutto schließt, beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung darüber informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
| Zu TOP 5.2: |
Vergabe Nachtrag 7 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Preisanpassung wegen Mehrmengen
Vorlage: 2023/034/091
Sachverhalt:
Während der Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten im Frühjahr kam es wiederholt zu starken und anhaltenden Regenfällen. Um die Arbeiten fach- und termingerecht ausführen zu können, mussten die Flächen durch die ausführende Firma getrocknet werden. Dieser Umstand ist durch den Auftragnehmer nicht zu vertreten. Nach Vertragsrecht stellt das Trocknen der Flächen eine besondere Leistung dar und ist gemäß VOB/B § 2.6 zu vergüten. Die Leistungsbeschreibung der Position 3.1.10 „Untergrund nass, absaugen und trocknen“ aus dem bestehenden Auftrag entspricht der ausgeführten Tätigkeit. Durch eine Mengenüberschreitung von mehr als 10 % ist die Ermittlung eines neuen Einheitspreises gefordert. Im Rahmen der Teilabnahme kam es zur einvernehmlichen Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, den ursprünglichen Einheitspreis, der für eine wesentlich kleinere Fläche galt, zu halbieren. Um diesen Sachverhalt festzuschreiben, hat Firma Sinhor den Nachtrag 7 erstellt, der nach Prüfung mit 5.967,86 € brutto endet. Der neue Einheitspreis ist im Vergleich mit aktuellen Projekten als günstig anzusehen. Es wird empfohlen, Firma Sinhor den Auftrag für den Nachtrag 7 gemäß der Freigabe des Planungsbüros Dorsch zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Sinhor wird mit Nachtrag 7 gemäß dem Angebot vom 31.07.2023 beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
| Zu TOP 6: |
Haushaltsausgleich - Neuausrichtung der Kommunalaufsicht
Vorlage: 2023/034/080
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Information:
Über die mit Schreiben vom 02.05.2023 übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport zum Thema „Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht“ möchten wir hiermit gerne zusammengefasst informieren. Die kompletten Ausführungen liegen vor. Der kommunalen Haushaltswirtschaft liegt das Gebot des Haushaltsausgleichs zugrunde (§93 Abs. 4 GemO). Hierzu waren die kommunalen Gebietskörperschaften immer schon verpflichtet.
Im Rahmen der Einführung der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP (PEK-RP) wurden die Kommunen durch eine Änderung der Gemeindeordnung u.a. verpflichtet, zum einen ihre nach anteiliger Schuldenübernahme durch das Land zum 31.12.2020 verbleibenden Liquiditätsschulden bis zum Jahresende 2053 zurückzuführen. Zum anderen gilt das gleiche für Liquiditätsschulden, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 entstehen. Entsprechende jährliche Rückführungsbeträge sind aufgrund einer Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung zukünftig beim Haushaltausgleich zu berücksichtigen. Diese Änderungen gelten für alle kommunalen Gebietskörperschaften, unabhängig davon, ob sie am PEK-RP teilnehmen oder nicht. (Innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim nimmt keine Gebietskörperschaft an diesem Programm zur Altschuldenlösung teil.) Oberziel der Neuausrichtung der Kommunalaufsicht ist, die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Dies setzt u.a. voraus, dass ein zukünftiges Anwachsen der kommunalen Liquiditätskredite vermieden wird. Die Verhinderung eines erneuten Aufwuchses der kommunalen Liquiditätskredite ist gesetzlich bestimmtes Ziel des Programmes PEK-RP.
Aus der GemO bzw. den VV dazu ergeben sich folgende Handlungen der Aufsichtsbehörde. Legt die Gemeinde der Aufsichtsbehörde einen gesetz- oder rechtswidrigen Haushalt vor, hat die Kommunalaufsicht in einem ersten Schritt gegenüber der Gemeinde Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben und gleichzeitig die Gemeinde bei angemessener Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme anzuhören. Bei Nichtausräumung der erhobenen Rechtsbedenken durch die Gemeinde spricht die Kommunalaufsicht in einem zweiten Schritt eine Globalbeanstandung der Haushaltssatzung aus, versagt die beantragten Genehmigung und ordnet mit angemessener Fristsetzung den Beschluss einer rechtskonformen Haushaltssatzung an. Sofern die Gemeinde dem Verlangen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt, ergibt sich in einem dritten Schritt, dass die Gemeinde im Zweifel bis zum Ende des Haushaltsjahres in der vorläufigen Haushaltsführung bleibt.
Um dem Gebot des Haushaltsausgleichs zu genügen, haben sowohl die Landkreise und Verbandsgemeinden, als auch die Ortsgemeinden alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihr rechtlich möglich sind. Bei einer defizitären Haushaltslage bedeutet dies für die Verbandsgemeinde unter Beachtung der finanziellen Mindestausstattung der Ortsgemeinden ihre Umlagesätze ggfs. anzupassen. Im dynamischen System der kommunalen Finanzierung ist es in der Folge nicht auszuschließen, dass die verbandsangehörigen Gemeinden aufgrund von Umlageerhöhungen ihre Hebesätze erhöhen müssen.
Für die Ortsgemeinden könnte dies Festsetzungen der Realsteuerhebesätze oberhalb der Nivellierungssätze bedeuten. Die Grenze der gemeindlichen Mitwirkungspflicht ist erst bei einer sogenannten „Erdrosselungswirkung“ dieser Steuer erreicht, also eine Höhe, die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können. Eine derartige Wirkung hat die Rechtsprechung aber bisher auf bei Hebesätzen von bis zu 995 % verneint.
Im Übrigen finden sich in den jährlichen Kommunalberichten des Rechnungshofes RLP regelmäßig zusammengefasste Fachbeiträge zu aktuellen Themen aus der Prüfungspraxis des Rechnungshofs, mit denen Einsparpotentiale sowohl bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, als auch bei der Erfüllung von freiwilligen Aufgaben aufgeführt werden.
Ausnahmen vom Gebot des Haushaltsausgleich sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Zuwendungen vom Land dürfen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen der Kommune gesichert ist und die Folgekosten die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune unter Berücksichtigung ihrer Pflichtaufgaben nicht übersteigen. Dem liegt der Grundsatz „Haushaltsausgleich vor Zweckzuweisung“ zugrunde.
Im Übrigen stellen Haushaltsvorgespräche ein Beratungsangebot der Aufsichtsbehörde da. Die Kommunen werden gebeten von diesem Gebrauch zu machen.
Der Gemeinde- und Städtebund hat sich zwischenzeitlich zu den Ausführungen geäußert und eine Reihe von Rückfragen gestellt. Diese wurden bereits vom Ministerium des Innern und für Sport beantwortet. Beide Schreiben liegen ebenfalls vor.
Abschließend erläutert Verbandsbürgermeister Dr. Robert Scheurer zusammenfassend den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
| Zu TOP 7: |
Spenden
| Zu TOP 7.1: |
Annahme von Spenden
Vorlage: 2023/034/084
Sachverhalt:
Die Rheinhessen Sparkasse hat der Ortsgemeinde eine Spende über 1.000 € zukommen lassen. Diese ist für den Spielplatz Saugewann angedacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| Zu TOP 7.2: |
Annahme von Spenden
Vorlage: 2023/034/085
RM Michael Christ verlässt den Ratstisch. Anschließend verliest der Vorsitzende folgenden
Sachverhalt:
Herr Michael Christ hat der Gemeinde eine Musikanlage für den Friedhof Lörzweiler in Höhe von 2.230,75 € gespendet. Die mobile Anlage darf auch anderweitig genutzt werden.
Die Spende erfolgte aus Geldgeschenken anlässlich seines 70. Geburtstages.
Der Vorsitzende lobt die Anschaffung der Anlage und bedankt sich für die Spende.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der Sachspende.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme (ohne RM Michael Christ)
RM Michael Christ nimmt wieder am Ratstisch Platz.
| Zu TOP 7.3: |
Annahme von Spenden
Vorlage: 2023/034/088
Sachverhalt:
Im Zuge eines durchgeführten Spendenlaufs zugunsten des Spielplatzes Saugewann kamen insgesamt 29 Spenden mit einer Gesamthöhe von 3.760,40 € zusammen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei der im Zuschauerraum sitzenden Initiatorin für ihren Einsatz.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| Zu TOP 8: |
Friedhof - Beauftragung eines Bodengutachtens zur Bestattungsfähigkeit des Bodens
Vorlage: 2023/034/071
Der Vorsitzende verliest und erläutert anschließend den folgenden
Sachverhalt:
Zur Feststellung der Bestattungsfähigkeit des Bodens auf dem alten Teil des Friedhofes wird ein Bodengutachten benötigt, um die Festlegung hinsichtlich der Grababdeckung in der Friedhofssatzung zu bestätigen.
Es wurden drei Angebote von Bodengutachtern angefragt. Das günstigste Angebot für vier Kleinbohrungen mit 3 m Tiefe hat die GEOTECHNIK-Team Mainz GmbH mit einem Betrag von 3.066,27 € (brutto) abgegeben.
Entscheidung:
Der Ortsbürgermeister beauftragt die GEOTECHNIK-Team Mainz GmbH das Bodengutachten zur Bestattungsfähigkeit des Bodens auf dem alten Teil des Friedhofes zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
| Zu TOP 9: |
Bebauungsplan "Beckerfeld/ Röst" i.V.m. "Kreuz II", 2. Änderung
Mandatierung eines Rechtsanwalts
Vorlage: 2023/034/078
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.08.2023 teilt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim mit, dass am 03.08.2023 gegen den Bebauungsplan „Beckerfeld/ Röst“ i.V.m. „Kreuz II“, 2. Änderung ein Normenkontrollantrag eingegangen ist. Der Antrag selbst ist noch nicht begründet, weshalb eine entsprechende Berichterstattung noch nicht erfolgen kann.
Nach § 67 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) müssen sich die Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Mandat an Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Schmitt, Kanzlei Neussel KPA aus Mainz zu erteilen. Herr Dr. Schmitt ist der Verwaltung als Fachanwalt gut bekannt.
Aufgrund der Sommerpause der Gremien und dem dadurch entstehenden Zeitverzug empfiehlt die Verwaltung, die Mandatierung von Herrn Dr. Schmitt mittels Eilentscheidung zu beschließen. Der Gemeinderat ist in seiner nächsten Sitzung über die Mandatierung zu informieren.
Eilentscheidung:
Herr Dr. Thomas Schmitt, Kanzlei Neussel KPA aus Mainz, wird mit der Vertretung der Verbandsgemeinde Bodenheim als Vertreterin für die Ortsgemeinde Lörzweiler beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
| Zu TOP 10: |
Hutlohn
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau hat in seiner Sitzung am 07.08.2023 empfohlen, in diesem Jahr wieder eine Weinbergshut von Weinbergsschützen durchführen zu lassen. Der Hutlohn soll nach dem gesetzlichen Mindestlohn, seit dem 01.10.2022 in Höhe von 12,00 € pro Stunde, bezahlt werden. Weiterhin sollen die Weinbergschützen für die Nutzung eines Fahrzeugs zusätzlich eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 24,00 € pro Tag erhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt einen Hutlohn in Höhe von 12,00 € pro Stunde und für die Nutzung eines Fahrzeugs eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 24,00 € pro Tag zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| Zu TOP 11: |
Bewerbung der Ortsgemeinde zum Projekt WohnPunkt RLP-Wohnen mit Teilhabe
Vorlage: 2023/034/090
Der Erste Beigeordnete erläutert ausführlich den folgenden
Sachverhalt:
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung RLP lobt eine Unterstützung von fünf Kommunen im ländlichen Raum bei der Realisierung von Wohnangeboten für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf, welche ein Wohnen mit Teilhabe ermöglichen, aus.
Ausgewählte Bewerber erhalten Beratungsunterstützung zur Ausarbeitung eines Konzepts gestellt. Die geförderten Kommunen müssen eine Eigenbeteiligung von 2.500 € aufbringen.
Sollte der Ortsgemeinderat anschließend die Umsetzung des gemeinsam entworfenen Konzepts beschließen, wird im zweiten Schritt auch die Umsetzung durch „WohnPunkt RLP“ begleitet.
Weitere Fragen werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, eine Bewerbung für das Projekt „WohnPunkt RLP“ abzugeben und im Falle der positiven Auswahl, ein Konzept zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| Zu TOP 12: |
Sachstand Neubau Mehrzweckhalle
RM Dr. Klaus Altenbach erhält das Wort und berichtet über die in den vergangenen drei Monaten erfolgten Arbeiten:
Technische Gebäudeausrüstung:
Trockenbau:
Fenster im Bereich der Umkleiden / Duschen / WCs sind eingebaut.
Außenputz:
Stahl- und Metallbau:
Auf die Frage nach den Kosten und dem Zeitplan teilt RM Dr. Altenbach mit, dass gemäß dem mit dem Metallbauer vereinbarten Zeitplan die Fertigstellung am 18.07.2023 erfolgen sollte. Somit etwa vier Monate im Verzug. Weiterhin hat sich kostenmäßig seit der Beratungsrunde im März nichts geändert.
Der Vorsitzende bedankt sich bei RM Dr. Altenbach für sein Engagement. Abschließend teilt Bürgermeister Dr. Scheurer mit, dass die Verbandsgemeinde zwei Heizgeräte besitzt, die bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
| Zu TOP 13: |
Anträge/Anfragen
| Zu TOP 13.1: |
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2023
Die Fraktionsvorsitzende Andrea Metelmann-Lotz von Bündnis 90/Die Grünen liest die im Anhang beigefügte Anfrage vom 18.09.2023 vor. Anschließend beantwortet die für diesen Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete Michaela Nagel die Fragen:
Anfrage:
Erster Absatz
Zweiter Absatz
Dritter Absatz
Vierter Absatz
Fünfter Absatz
Sechster Absatz
Abschließend wir zugesagt, das Schutzkonzept auf der Homepage der KITA zu veröffentlichen und weiterhin anzuregen, auch externe Anfragen zu stellen.
| Zu TOP 13.2: |
Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023
Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler - Grundstück alte Hohberghalle
RM Ralf Jakobs erhält das Wort und liest den in der Anlage beigefügten Antrag der FWG-Fraktion vor.
Der Vorsitzende erklärt, dass zum damaligen Antrag eine ausführliche Beantwortung durch die Fachabteilung der VG-Bodenheim erfolgte und diese in den Sitzungen vorgetragen wurde. Bei der Fachabteilung wurde eine erneute Anfrage gestellt, wofür aber bisher noch keine Antwort eingegangen ist.
Beschluss:
Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, um nach Eingang der Antwort von der Fachabteilung beraten zu können.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt
| Zu TOP 13.3: |
Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023
Realisierung von altersgerechtem Wohnen in Lörzweiler - Grundstücksauswahl Schulerweiterung für die VG-Bodenheim
RM Ralf Jakobs liest den in der Anlage beigefügten Antrag der FWG-Fraktion vom 04.10.2023 vor.
Es ergeht eine rege Diskussion in welcher Bürgermeister Dr. Robert Scheurer und der Vorsitzende abschließend eine ausführliche Beratung in einer Ausschusssitzung vorschlagen.
Beschluss:
Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag der FWG-Fraktion in die Ausschüsse zu verweisen und nimmt auch den Vorschlag auf, zur Ausschusssitzung mit dem Sozialausschuss auch den Schulleiter Herrn Koch einzuladen.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt
| Zu TOP 14: |
Informationen
Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:
Für den anstehenden Haushaltsplan bittet der Vorsitzende die Fraktionen um frühzeitige Mitteilung von gewünschten Themen.
Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass einige Rückfragen in Bezug auf die Beratung in der letzten Ausschusssitzung zum Thema Nachpflanzen von Bäumen erfolgt ist. In dem vorgegebenen Preis für den Ankauf von Bäumen sind das Pflanzen und eine dreijährige Pflege beinhaltet. Zur weiteren Kalkulation soll eine Preisanfrage für das Pflanzen und Pflegen bei einer ortsansässigen Firma erfolgen.
Bekanntgabe von Terminen:
Für die nächste Bau- und HauFi-Sitzung wird der TOP zur Überarbeitung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung berücksichtigt. Hierzu wurde den Fraktionen bereits die Satzung zugeschickt.
Zum Thema Buswartehäuschen in der Mainzer Straße erläutert der Erste Beigeordnete den bisherigen Vorgang, bzw. die Bearbeitung in der Fachabteilung und weshalb bis heute noch keine zwei neuen Wartehäuser bestellt werden konnten.
| Zu TOP 16: |
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einstimmig eine Personalangelegenheit beschlossen wurde.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:21 Uhr.