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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach

Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen des Gewässerzweckverbands Flügelsbach-Kinsbach

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung am 13.11.2023 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelsbach-Kinsbach Einsicht in die Haushaltssatzung 2024 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-313 oder per Mail an christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelsbach-Kinsbach befinden.

55276 Oppenheim, den 10.11.2023
gez. Martin Groth, Verbandsvorsteher