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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim

hier: Genehmigung der 25. Änderung des FNP; Einzeländerung Nackenheim („Alte Mistkaut“)

Der Verbandsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2022 den Feststellungsbeschluss im Sinne des § 68 Abs. 2 GemO (Gemeindeordnung) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bodenheim - Einzeländerung in der Gemarkung Nackenheim - gefasst.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Verfügung vom 20. Oktober 2022 unter dem Aktenzeichen 21-2/610-12-0100 die 25. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt genehmigt:

„Die am 28. April 2022 vom Verbandsgemeinderat beschlossene 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bodenheim; Einzeländerung Nackenheim wird genehmigt.“

Gegenstand der 25. Änderung ist die beabsichtigte Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Sicherung der bestehenden und historisch gewachsenen Freizeitnutzungen an der Alten Mistkaut. Der Heimat- und Verkehrsverein Nackenheim veranstaltet in der „Alte Mistkaut“ bis zu zwei Weinproben im Vorfeld des Nackenheimer Weinfestes und versorgt dort die Teilnehmer an Wander- und/oder Laufveranstaltungen. Maximal wird die „Alte Mistkaut“ für 12 Veranstaltungen pro Jahr genutzt. Die Stromversorgung wird üblicherweise über Aggregate gewährleistet. Es ist geplant, nun eine dauerhafte elektrische Versorgung durch die Errichtung einer unterirdischen Stromleitung von der Trafostation der EWR Netz GmbH bis zur „Alten Mistkaut“ zu sichern.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich der 25. Änderung dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Jedermann kann die Genehmigungsverfügung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit ihrer Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 55294 Bodenheim, Am Dollesplatz 1, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB (Baugesetzbuch) wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die Verbandsgemeinde kann Fehler durch ein ergänzendes Verfahren im Sinne des § 214 Abs. 4 beheben und den Flächennutzungsplan auch rückwirkend in Kraft setzen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 25. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Bodenheim, den 16. November 2022
Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister