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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim nach § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 29.11.2022 dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Terminvereinbarung ab dem 29.11.2022 in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 251, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-bodenheim.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dem 29.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Stichwort Bürgerhaushalt, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim einzureichen. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim, 17.11.2022
Patric Müller, Ortsbürgermeister