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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim

am Mittwoch, dem 18.09.2024 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim,Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:37 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

ab 20:28 Uhr, während TOP 4; Vorsitz ab TOP 5

Erste Beigeordnete

Rita Drescher

Vorsitz bis TOP 4

Beigeordnete

Gustav Reck

Anke Renker

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Thomas Adamek

Robin Bäcker

Wolfgang Brieske

Heike Decker-Schneider

Klaus-Werner Fritzsch

Marco Ksinsik

Tanja Reßler

ab 19:37 Uhr, während TOP 3

Thorsten Schick

Jennifer Wienold-Opfer

Maximilian Wolf

Philipp Wolf

Eugen Zent

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Felicitas Hessel

Manuel Höferlin

Die Vorsitzende, Erste Beigeordnete Rita Drescher, eröffnet die Sitzung.

Sie stellt fest, dass mit Datum vom 09.09.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Die Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor.

Die Punkte 5 „Bekanntgabe von Vergaben“ und 6 „Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage“ werden neu aufgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Vorlage

1.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

2024/026/068

2.

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme

2024/026/066

3.

Glasfaserausbau

4.

Umgestaltung Friedhof

Vergabevollmacht für Bauleistungen

2024/026/061/1

5.

Bekanntgabe von Vergaben

5.1.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Erstellung von Feuerwehrplänen

2024/026/071

5.2.

Sporthalle, Vergabe von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Lüftungsanlage

2024/026/072

6.

Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage

2024/026/075

7.

Anträge/Anfragen

8.

Informationen

8.1.

Zuwendungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

2024/026/076

Zu TOP 1: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme

Vorlage: 2024/026/068

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Mit E-Mail vom 16.08.2024 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung und erneuten öffentlichen Auslegung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert.

Die dritte Teilfortschreibung befasst sich, soweit es die Belange der Verbandsgemeinde Bodenheim betrifft, mit einem regionalen Gewerbeflächenkonzept, in dem Wirtschaftsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung definiert werden. Obwohl sehr verkehrsgünstig an der Wirtschaftsachse B 9 zwischen Mainz und Worms gelegen, wurde eine Ausweisung entsprechender Flächen am sog. B 9 – Zubringer im Flächennutzungsplan 2035 abgelehnt. Ebenfalls wurde die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der L 425 aus regionalplanerischen Gründen abgelehnt.

Hieran ändert auch nicht, dass gewerblich nutzbare Flächen für große Rechenzentren gesucht werden, welche nach Auffassung der Verbandsgemeinde im Zusammenwirken mit der Errichtung und dem Betrieb eines kleinen Schwimmbades an beiden vorgenannten Standorten möglich wäre.

Hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht betroffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde eine Fläche kartiert ist, welche nach Mitteilung der PG auf der Ebene der Bauleitplanung zu steuern ist.

In den weiteren Sachgebieten Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung ist die Verbandsgemeinde Bodenheim ebenfalls nicht betroffen.

Nach informativer Übersendung der Stellungnahme zum Vorentwurf der dritten Teilfortschreibung an die Ortsgemeinden konnte eine Beteiligung der Gemeinderäte im zweiten Anhörungsverfahren zum Entwurf aus terminlichen Gründen nicht erfolgen. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vom 20.03.2024 ist aus der Anlage ersichtlich. Hierzu hat die PG abgewogen, dass die Planungen zu den Gewerbegebieten auch weiterhin auf der Ebene der Bauleitplanung fortgeführt werden können. Im Rahmen der dritten, aktuell laufenden, Anhörung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme kurz zu fassen:

Unsere Stellungnahmen vom 11.09.2023 und 20.03.2024 halten wir weiterhin aufrecht. Ihr Verweis im Rahmen Ihrer Abwägungsentscheidung auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung zeigt allerdings auf, dass unsere Planungsabsichten weiterverfolgt werden können, diese aber durch die landesplanerischen Schutzschilde der Zielabweichung hohe Hürden überwinden müssen. Wir sehen deshalb in der Ausweisung der in unseren Stellungnahmen angesprochenen Bereiche an der L 425 und an der L 413 als Vorranggebiete für Gewerbe eine reelle Chance, die Planungsabsichten mittelfristig umsetzen zu können und bedauern Ihre ablehnende Haltung.

Für Ihre Mitteilung, die G-Funktion für die Ortsgemeinde Nackenheim im Rahmen einer künftigen Fortschreibung des Kapitels Gemeindefunktionen zu prüfen, bedanken wir uns. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Punkt bei Ihrer nächsten Fortschreibung berücksichtigen und kein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme

Vorlage: 2024/026/066

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.

Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.

Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:

Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:

„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“

Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:

„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“

Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.

Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, er Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die Abstimmung erfolgt ohne Ratsmitglied M. Wolf.

Zu TOP 3:Glasfaserausbau

Die Vorsitzende informiert, dass es seit der letzten Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss keinen neuen Sachstand gibt.

Zu TOP 4: Umgestaltung Friedhof

Vergabevollmacht für Bauleistungen

Vorlage: 2024/026/061/1

Die Vorsitzende gibt das Wort an Beigeordnete Renker. Frau Ranker erläutert den Sachverhalt und stellt eine Präsentation vor.

Für die Umgestaltung des Friedhofes wurde ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von 96.714,00 € brutto für Ausführung und Baunebenkosten gemäß Kostenschätzung durch das Büro Dörhöfer eine Zuwendung aus dem Investitionsstock (I-Stock) in Höhe von 30.000,00 € bewilligt. Das Vorhaben ist noch 2024 zu beginnen.

Damit kann die Ausschreibung der Friedhofsumgestaltung vorbereitet und anschließend durchgeführt werden.

Es wird empfohlenen, die vorliegende Entwurfsplanung umzusetzen.

Die Kostenschätzung für die Ausführung (Stand 02/2024) weist Baukosten in Höhe von brutto 74.680,84 € aus. Nach Vorlage von Ausschreibungsunterlagen wird die Maßnahme ausgeschrieben.

Es wird empfohlen, dem Ortsbürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen und eventuell erforderlicher Nebenleistungen eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Antrag der Verwaltung:

Wir beantragen die Umsetzung der Maßnahme 5, unter der Voraussetzung, dass uns eine schriftliche Zusage der VG Bodenheim vorliegt, dass Vergaben in Teilen förderunschädlich sind. Danach können für die Maßnahme 5 unverzüglich 3 Angebote eingeholt werden und die Maßnahme wird vom Ortsbürgermeister an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben, so dass ein Baubeginn bis Ende 2024 gewährleistet ist.

Sollte sich herausstellen, dass das Vorgehen förderschädlich ist, muss nach Genehmigung der Planungsänderung die Ausschreibung und Vergabe komplett vom Ortsbürgermeister vorgenommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ratsmitglied Schick stellt nachfolgenden Antrag:

Wir beantragen eine Planänderung der Friedhofsplanung durch die entsprechende Stelle der Verbandsgemeinde.

Begründung: Durch Fällung des Baumes an dem geplanten Standort aufgrund von Krankheit des Baumes, müssen wir die halbanonyme Bestattung an einen anderen Baum verlegen. In den Erläuterungen zu den I-Stockmitteln ist aufgeführt, das jegliche Änderung vor Ausschreibung/Vergabe beantragt werden muss.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5: Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 5.1: Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Erstellung von Feuerwehrplänen

Vorlage: 2024/026/071

Der Vorsitzende erläutert nachfolgenden Sachverhalt.

Um die Sporthalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen wieder nutzen zu können, ist es erforderlich die Forderungen aus dem Brandschutzkonzept umzusetzen.

Seitens der Brandschutzdienststelle und der Wehrleitung der VG wurde zusätzlich die Empfehlung zur Erstellung von Feuerwehrplänen ausgesprochen.

Für die Erstellung dieser Pläne wurde durch die Verwaltung das Ingenieurbüro BauSecur AG aus Bad Kreuznach zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das vorliegende Angebot zur Erstellung von Feuerwehrplänen gem. DIN 14095 endet mit brutto 2.361,56 €.

In seiner Sitzung am 14.03.2024, TOP 1 hat der Ortsgemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle zur Brandschutzertüchtigung notwendigen Planungs-, Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Das Ingenieurbüro BauSecur AG aus Bad Kreuznach wird mit der Erstellung von Feuerwehrplänen gem. vorliegendem Angebot über brutto 2.361,56 € beauftragt.

Zu TOP 5.2: Sporthalle, Vergabe von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Lüftungsanlage

Vorlage: 2024/026/072

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Um die Sporthalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen wieder nutzen zu können, ist es erforderlich die Forderungen aus dem Brandschutzkonzept umzusetzen und die Halle gemäß Versammlungsstättenverordnung weiter zu ertüchtigen.

Hierzu gehören unter anderem auch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Lüftungsanlage. Aus diesem Grund hat die Verwaltung vier geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich die Firma KKR GmbH aus Langen hat die Anlage vor Ort begutachtet und ein Angebot für die notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abgegeben. Das Angebot endet mit brutto 4.912,45 €.

In seiner Sitzung am 14.03.2024, TOP 1 hat der Ortsgemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle zur Ertüchtigung der Sporthalle notwendigen Planungs-, Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Firma KKR GmbH aus Langen wird mit den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Lüftungsanlage gem. vorliegendem Angebot über brutto 4.912,45 € beauftragt.

Zu TOP 6:Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage

Vorlage: 2024/026/075

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Mit Datum vom 16.08.2024 wurde die Kreisumlage für das Jahr 2024 vom Landkreis Mainz-Bingen für die Ortsgemeinde festgesetzt. Der Hebesatz der Kreisumlage erhöht sich um Vergleich zum Vorjahr um 1,75 % und steigt somit auf 35,50 % an.

Bereits im Vorjahr fand eine Anhebung des Hebesatzes von 32,5 % auf 33,75 % statt. Weiterhin ist mit einer erneuten Erhöhung für das Umlagejahr 2025 zu rechnen.

Der finanzielle Handlungsspielraum der Ortsgemeinde wird für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben durch diese Mehrbelastung geringer. Es ist absehbar, dass ein Haushaltausgleich in den kommenden Jahren kaum noch erreicht werden kann.

Es ist daher anzuzweifeln, ob die Kreisverwaltung bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Kreisumlage ausreichend Rücksicht auf die finanzielle Lage der Ortsgemeinde nimmt.

Um die Widerspruchsfrist zu wahren, hat die Verwaltung den Widerspruch bereits schriftlich eingereicht.

Da es sich hierbei jedoch nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, hat der Gemeinderat dies noch nachträglich zu beschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2024 einzulegen. Außerdem wird dem Ortsbürgermeister die Vollmacht erteilt rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7: Anträge/Anfragen

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über die Instandsetzung der Bühne in der Sporthalle. Es stellt sich die Frage, ob die ca. 16.000 € investiert werden sollen oder alternativ eine mobile Bühne angeschafft werden soll.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Ratsmitglied Adamek stellt den Antrag, dass Beigeordnete Renker zwei Tage organisiert an denen die alte Bühne abgebaut wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Des Weiteren stellt Ratsmitglied Adamek einen weiterführenden Antrag und bittet um Zustimmung zu zusätzlichen Geldern in Höhe von ca. 40.000 € für eine mobile Bühne.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ratsmitglied Ksinsik stellt den Antrag einen neuen Baum auf dem Friedhof zu pflanzen, an der Stelle, an der der Alte gefällt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ratsmitglied Adamek stellt zum Antrag vor Herrn Ksinsik einen Erweiterungsantrag, mit der bitte um Prüfung durch das Umweltamt der VG, welcher Baum hier am Besten gepflanzt werden soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende informiert über einen Antrag zur Flaggung der Fahne der Harxheimer Wingertsknorze.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Ratsmitglied Adamek stellt hierzu nachfolgenden Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, dass ortsansässige Vereine die Fahnen auf dem Messigny-Platzes hissen dürfen, soweit nicht anderweitig bzw. von der Ortsgemeinde geflaggt werden muss.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ratsmitglied M. Wolf fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Bauhofes.

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand.

Ratsmitglied Zent fragt nach dem Sachstand bezüglich der Versicherung des alten Verwaltungsgebäudes.

Der Vorsitzende informiert, dass Herr Riebel sich um die Überprüfung aller Versicherungen kümmert.

Des Weiteren fragt Herr Zent, warum die Sirene des Gemeindezentrums nicht funktioniert.

Der Vorsitzende gibt hierzu Auskunft.

Zu TOP 8: Informationen

Erste Beigeordnete Drescher berichtet über:

-

Betriebserlaubnis der Kita

-

Elternausschuss hat für Zebrastreifen 400 Unterschriften gesammelt

-

Erste Eckpunkte für St. Martin gesetzt

-

Seniorenfahrt findet statt

Beigeordnete Renker berichtet über:

-

Tag der Vereine

-

14.10.2024 erste Sitzung AK Friedhof

-

LEADER-Förderung bis 15.10.

Zu TOP 8.1:Zuwendungen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Vorlage: 2024/026/076

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung RLP Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der der Verbandsgemeinde zustehende Teil der Pauschalförderung in Höhe von 596.334,82 € für Projekte in der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden wurde am 02.07.2024 bewilligt.

Die Investitionen in PV-Anlagen in der Verbandsgemeinde Bodenheim sollen hierbei den Schwerpunkt bilden. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Strom aus KIPKI finanzierten PV-Anlagen nicht eingespeist werden darf. Der erzeugte Strom muss selbst verbraucht werden können. Der Eigenverbrauch stellt somit die entscheidende Größe für die Dimensionierung der Anlagen dar.

Folgende Maßnahmen sind geplant und befinden sich derzeit in der Angebotseinholung:

Vier Grundschulen: PV-Anlagen mit je ~12 kWp und 30 kW Speicher,

- mit zusätzlichem Dachwindrad und E-Ladestation an der GS Gau-Bischofsheim,

- mit zusätzlicher E-Ladestation auf dem Parkplatz an der GS Nackenheim,

Verbandsgemeinde-Rathaus: PV-Anlage ~12 kWp mit ~30 kW Speicher,

VGV-ASt Nackenheim: PV-Anlage ~12 kWp mit zusätzlichen Dachwindrad mit ~30 kW Speicher.

Weitere Maßnahmen, die mit dem verbleibenden Kapital in den Ortsgemeinden realisiert werden sollen:

Anteilige Umrüstung Straßenbeleuchtung Harxheim „Über Rück II“ auf LED,

Anteilige Umrüstung Straßenbeleuchtung Nackenheim,

Heizungsergänzung um eine Wärmepumpe für die Kita Spatzennest in Bodenheim,

Heizungssanierung Nahwärmenetz Rathaus Lörzweiler,

Energetische Sanierung Alter Bahnhof Gau-Bischofsheim.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:37 Uhr.

Rita Drescher, Vorsitzende bis TOP 4
Andreas Hofreuter, Vorsitzender ab TOP 5
Ayleen Haibach, Schriftführerin