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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 48/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderatesder Ortsgemeinde Bodenheim am Montag, dem 10.10.2022 um 19:30 Uhrim Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

am Montag, dem 10.10.2022 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:39 Uhr

Nichtöffentlicher Teil: von 21:39 Uhr bis 22:15 Uhr

Öffentlicher Teil: von 22:15 Uhr bis 22:17 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

Beigeordnete

Andreas Kappel

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Peter Acker

Ellen Arnold

Uwe Breivogel

Harald Feck

Sara Janina Gardt

Heike Hermes

Michael Kasper

Markus Kirch

Peter Kirchner

Jan Kissau

ab 20:15 Uhr zu TOP 4

Michael Leber

Markus Liebig

Hans Löffert

Annette Marbs

Agnes Meller

Peter Ranzenberger

Heidi Veit-Gönner

Christa Werner

Schriftführerin

Yvonne Zitzmann

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Michelle Glück

Wolfgang Kirch

Maike Malzahn

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 30.09.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Yvonne Zitzmann bestimmt.

Der Vorsitzende beantragt die Änderung der Tagesordnung wie folgt:

Tagesordnungspunkt 5 (Gründung der Projektgesellschaft „Wohnen in Bodenheim UG & Co.“ Hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages) wird an Stelle des Tagesordnungspunktes 2 (Nachwahl zum Umlegungsausschuss) gestellt.

Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich in Folge.

Die Änderung wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Gründung der Projektgesellschaft "Wohnen in Bodenheim UG & Co."

hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

2022/006/277

3.

Nachwahl zum Umlegungsausschuss

2022/006/267

4.

Bauleitplanung

4.1.

Bebauungsplan "Bodenheimer Höhe"

Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

2022/006/258

4.2.

Baulandumlegungsverfahren "Bürgel 3",

2. Änderung

Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB

2022/006/216

4.3.

Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Harle" aufgrund der Aufstellung eines Mobilfunkmastes

2022/006/278

5.

Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen

6.

Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH

2022/006/246

7.

Bodenheimer Themenwanderweg;

A: Vorstellung des Konzeptes

B: Beschluss zum Konzept;

SPD-Antrag vom 16.8.2021

2022/006/275

8.

Standorte für E-Ladesäulen i.V. mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 29.07.2021 - E-Mobilität/Nachhaltigkeit

2022/006/243

9.

Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften i.V. mit dem Antrag der FWG-Fraktion vom 27.09.2021 - Photovoltaik (PV) Initiative der OG BO

2022/006/241

10.

Sanierung der Heizungs- und Elektroanlage im Bauhof Bodenheim

2022/006/242

11.

Mitteilung von Eilentscheiden

11.1.

Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025;

hier: Entbindung der GT-Service GmbH

2022/006/266

12.

Annahme von Spenden

12.1.

Zweitakt-Freunde Mainz e.V.

2022/006/236

13.

Bekanntgabe von Vergaben

13.1.

Vergabe der Sanitärinstallation im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/218

13.2.

Vergabe der Heizungsinstallation im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/219

13.3.

Vergabe der Lüftungsinstallation im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/220

13.4.

Nachtrag im Bereich der Stahltreppen und Geländer für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2022/006/222

13.5.

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der angepassten Vermessungsleistungen

2022/006/226

13.6.

Vergabe der Kücheneinrichtung im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/238

13.7.

Vergabe der Fenster- und Türenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/245

13.8.

Vergabe der Verputzarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/248

13.9.

Vergabe der Trockenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/255

13.10.

Vergabe der Bauendreinigung im Rahmen des Neubaus Sportanlage Bürgel, 2. BA

2022/006/260

13.11.

Vergabe von Sachverständigenleistung im Bereich Hygrothermie am Historischen Rathaus Bodenheim

2022/006/264

13.12.

Vergabe von Steinmetzarbeiten am Historischen Rathaus Bodenheim

2022/006/265

13.13.

Nachtrag im Bereich Sportboden für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2022/006/272

13.14.

Rückbau der Wandvertäfelung und Innenschalen im Ratssaal des Historischen Rathauses Bodenheim

2022/006/273

13.15.

Vergabe der Estricharbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg

2022/006/274

13.16.

Nachtrag Sonderbodenhülsen im Bereich Sportboden für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2022/006/276

13.17.

Erweiterung Kita Wühlmäuse, Vergabe Vermessung Außenanlagen

2022/006/281

14.

Informationen

15.

Anträge/Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

16.

Personalangelegenheiten

17.

Informationen

18.

Anträge/Anfragen

Öffentlicher Teil:

19.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Es bestehen keine Anfragen der Bürgerschaft.

Zu TOP 2:

Gründung der Projektgesellschaft "Wohnen in Bodenheim UG & Co."

hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

Vorlage: 2022/006/277

Sachverhalt:

Der Vorsitzende leitet in allgemeinen Worten den Sachverhalt ein, bezieht sich kurz auf den Sachverhalt der vorliegenden Beschlussvorlage und übergibt das Wort an den Geschäftsführer der Kreiswohnungsbaugesellschaft, Herrn Roman Becker. Dieser erläutert die Vorgehensweise innerhalb des Projektes, die Aufteilung der Einlagen und Grundstücke. Er erklärt auch die Gründung des Unternehmens. Er signalisiert, dass bei positiver Beschlussfassung die Umsetzung des Vorhabens sofort beginnen könne.

I. Die Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen

Der Landkreis hat im Jahr 2021 die Kreiswohnungsbaugesellschaft errichtet. Sie hat die Aufgabe, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sie sich als Komplementärin an Projektgesellschaften in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Kommanditist soll dabei regelmäßig eine kreisangehörige Ortsgemeinde sein, die über ein in ihrem Eigentum stehendes, bebaubares Grundstück verfügt. Dieses Grundstück soll die Ortsgemeinde zu 90/100 in die jeweilige Projektgesellschaft einlegen.

II. Ausgangssituation in der Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde Bodenheim verfügt über zwei gemeindeeigene Grundstücke, die eine Bebauung mit Wohngebäuden zulassen. Dabei handelt es sich um die Grundstücke Untergässchen 8 und Maria-Oberndorf-Straße 29 in Bodenheim. In der Ortsgemeinde steht darüber hinaus die Entwicklung ehemaliger Gewerbegrundstücke an. Diese Flächen befinden sich allerdings nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern eines Investors. Mit dem Investor hat die Ortsgemeinde einen städtebaulichen Vertrag ausgehandelt, der neben den Einzelheiten zur Baurechtschaffung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch Regelungen zu einer verpflichtenden Übertragung von zu errichtenden Wohneinheiten an die Ortsgemeinde enthält.

Mit dieser Ausgangssituation ist die Ortsgemeinde an die Kreiswohnungsbaugesellschaft mit dem Wunsch herangetreten, eine gemeinsame Projektgesellschaft zur Entwicklung der gemeindeeigenen Grundstücke zu errichten. Weiterhin erscheint es der Kreiswohnungsbaugesellschaft und der Ortsgemeinde zielführend, Mietwohnungen ausschließlich aus der Hand der gemeinsamen Gesellschaft anzubieten. Daher wurde diese Option bereits in den Verhandlungen mit dem oben genannten Investor mitberücksichtigt, sodass auch die gemeinsame Gesellschaft die Veräußerung der Wohneinheiten an sich verlangen kann.

III. bisherige Abstimmungen

Vor diesem Hintergrund fasste der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 07.06.2022 den Beschluss, die weitere Vorbereitung durch die Verwaltung vornehmen zu lassen (Beschlussvorlage Nr. 2022/006/167). Nach abschließender Abstimmung der künftigen Gesellschafter wird nunmehr weitere Beschlussfassung erforderlich.

IV. konkrete Ausgestaltung der wirtschaftlichen Betätigung

a) Rolle der Kreiswohnungsbaugesellschaft

Die Kreiswohnungsbaugesellschaft steht der Ortsgemeinde bei der Entwicklung der Grundstücke und der künftigen Mietwohnungsverwaltung unterstützend zur Seite. Zunächst wird sie, um die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der Projektgesellschaft übernehmen zu können, die Wohnen in Bodenheim Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) gründen. Sie wird Komplementärin der gemeinsamen Projektgesellschaft und wird einen Kapitalanteil von 4.900,00 EUR einlegen. Die Geschäfte der Projektgesellschaft werden dabei kraft Gesetzes von dem Geschäftsführer der Komplementärin geführt. Für die laufende Geschäftsführung erhält die Wohnen in Bodenheim Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) allerdings keine gesonderte Vergütung.

b) Gesellschafter der neuen Gesellschaft

Neben der oben genannten Komplementärin wird die Ortsgemeinde als Kommanditistin an dieser Projektgesellschaft beteiligt. Sie wird einen in das Handelsregister eingetragenen Kommanditanteil (Haftsumme) in Höhe von 5.100,00 EUR einlegen.

In der Gesellschafterversammlung stehen der Komplementärin somit 49 %, der Ortsgemeinde 51 % der Stimmen zu.

Die Gesellschafterversammlung wird durch den Ortsbürgermeister geleitet; der Gemeinderat entsendet fünf weitere Vertreter. Von Seiten der Komplementärin wird lediglich deren Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung anwesend sein. Der Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen kann hier zwar Weisungsrechte geltend machen, entsendet aber selbst keine Vertreter in die Gesellschafterversammlung.

c) Einlageverpflichtungen der Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich gemäß § 4a des Gesellschaftsvertrages weiter dazu, die oben genannten Grundstücke zu 90/100 einzulegen. Die Kosten des Abbruchs vorhandener Aufbauten werden ebenfalls von der Ortsgemeinde getragen, um in der Projektgesellschaft lediglich Neubau und Vermietung darzustellen.

Sie wird, sofern der städtebauliche Vertrag mit dem Investor abgeschlossen und das Baugebiet „Eichweg-Nord“ entwickelt wird, auch die sich aus dem städtebaulichen Vertrag insofern ergebenden Rechte an die Gesellschaft übertragen (§ 4b). Verlangt die Projektgesellschaft die Übertragung der vom Investor errichteten Wohneinheiten, wird sie außerdem einen gewissen Anteil der Finanzierungskosten sowie den Anteil der sog. Preisgleitklausel übernehmen.

Zu den Einzelheiten der Gründung sei auf die dieser Beschlussvorlage beigefügte Analyse über die Vor- und Nachteile öffentlicher und privatrechtlicher Organisationsformen gemäß § 92 Abs. 1 GemO und den ebenfalls beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages verwiesen.

Im Anschluss stellt die CDU Fraktion den Änderungsantrag, den Punkt IV C zu entfernen, da die Fertigstellung final noch offen stünde.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende erklärt, dass sie den Änderungsantrag ablehne, da hier Sozialwohnungen gebaut werden sollen.

Herr Becker erklärt, dass sich die Tatbestandsmerkmale des Absatzes IV C nur dann erfüllen, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen würde (die sog. „Wenn-Dann-Option“).

Die CDU Fraktion hält an dem Änderungsantrag fest und bittet um gesonderte Abstimmung.

Diese fällt wie folgt aus:

Ja-Stimme(n) 4; Nein-Stimme(n) 16; Enthaltung(en) 1

Der Vorsitzende verliest den Beschluss.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Gründung der ‚Wohnen in Bodenheim UG & Co. KG‘ gemäß den Regelungen des beigefügten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Einlage der gemeindeeigenen Grundstücke Untergässchen 5 und Maria-Oberndorf-Straße 29.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 17; Nein-Stimme(n) 4

Zu TOP 3:

Nachwahl zum Umlegungsausschuss

Vorlage: 2022/006/267

Sachverhalt:

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

Der in der Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2022 gewählte stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Herr Werner Langner, hat aus beruflichen Gründen das Vermessungs- und Katasteramt verlassen.

Daher ist ein neuer stellvertretender Vorsitzender zu wählen. Hierzu schlägt die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe Alzey vor, Herrn Vermessungsrat Julien Denis als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bodenheim vom jetzigen Zeitpunkt an zu wählen.

Beschluss:

Der Gemeinderat wählt Herrn Vermessungsrat Julien Denis vom Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Alzey zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bodenheim ab dem jetzigen Zeitpunkt an.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Bauleitplanung

Zu TOP 4.1:

Bebauungsplan "Bodenheimer Höhe"

Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

Vorlage: 2022/006/258

Sachverhalt:

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

In seiner Sitzung am 25.06.2020 beschloss der Verbandsgemeinderat die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Einzeländerung Bodenheim zur Errichtung eines Hotels südlich der Aussiedlung Kern am südwestlichen Ortsausgang Richtung Gau-Bischofsheim.

Zunächst wurde ein Antrag auf Erteilung einer Landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Landesplanungsbehörde gestellt. In ihrer landesplanerischen Entscheidung teilt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit Schreiben vom 10.03.2021 mit, dass sie der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Hotel“ aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht nicht zustimmt.

Insbesondere liege danach der beabsichtigte Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft sowie in einem Regionalen Grünzug. Beide Gebietsausweisungen stellen Ziele der Regionalen Raumordnung dar, welche nicht überwunden werden könnten. Die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens komme daher nicht in Betracht. Weitere Gründe werden mit der Zersiedelung der Landschaft, der Befürchtung zur Entstehung einer Splittersiedlung, der sehr autoaffinen Lage weit ab von Ortsmitte und Bahnhof sowie einem offenbar überdimensionierten Raumangebot genannt.

Die Verbandsgemeinde unterstützt die Ortsgemeinde Bodenheim bei der Entwicklung eines Hotelstandortes ausdrücklich. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde daher eine Hotelstudie beauftragt, in der insgesamt sechs Standorte untersucht wurden und sich der Bereich „Bodenheimer Höhe“ als der geeignetste erwiesen hat.

Trotz aller vorgetragenen Argumente gegen eine Hotelansiedlung an diesem Standort, welche in vielen Gesprächen insbesondere mit Vertretern der Landwirtschaft geführt wurden, bestehen aus Sicht der Verbandsgemeinde keine schwerwiegenden Argumente, die eine Abweichung von den beiden Zielen der Raumordnung unmöglich machen. Sowohl das Vorranggebiet Landwirtschaft als auch der Regionale Grünzug grenzen an die, davon bereits nicht mehr überlagerte, bestehende Vinothek, weshalb sich eine geringfügige Ausdehnung in südwestliche Richtung nach Auskunft der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe als überwindbar bezeichnen lassen könne. Dies solle nach Vorabstimmung mit der Planungsgemeinschaft im Rahmen eines Antrages an die Kreisverwaltung zur Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens festgestellt werden.

Die seitens der Landwirtschaft geltend gemachten Bedenken befassen sich insbesondere mit der Standortauswahl und den damit möglichen Beeinträchtigungen von landwirtschaftlichen Betriebsabläufen aufgrund von Lärm- und sonstigen Emissionen. Diese Konflikte können jedoch erst im Rahmen des von der Ortsgemeinde aufzustellenden Bebauungsplanes bewältigt werden, wofür ein positiver Zielabweichungsbescheid Voraussetzung ist.

Die Ortsgemeinde Bodenheim muss daher bei der Verbandsgemeinde Bodenheim beantragen, ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten.

Der Vorsitzende stellt fest, dass dieser in seiner Formulierung sehr sachlich gehalten ist und erläutert die Gründe die zu seiner Entscheidung führten. Diese persönliche Erklärung ist unter diesem Absatz eingefügt.

Weiter spricht er sich für ein Zielabweichungsverfahren durch entsprechenden Antrag aus.

Er appelliert an den Gemeinderat, den Sachverhalt fair und sachlich in den jeweiligen Ausschüssen zu diskutieren. Eine neutrale Haltung sei zum Gemeindewohl einzuhalten.

Persönliche Erklärung des Vorsitzenden:

Persönliche Erklärung des Ortsbürgermeisters zu TOP 4.1 (Errichtung einer Hotelanlage - Antrag auf Zielabweichungsverfahren) in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2022

Im Zusammenhang mit der Frage zur Realisierung eines möglichen Beherbergungsbetriebes am westlichen Ortsausgang in Richtung Gau-Bischofsheim (Gewann „Bodenheimer Höhe“) entscheidet der Gemeinderat heute über den Antrag auf Zielabweichung.

Der Antrag ist gerichtet an die Verbandsgemeinde für die weitere Durchführung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanverfahrens „Bodenheimer Höhe“ das vorgenannte Zielabweichungsverfahren bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu stellen.

Nachfolgend verlese ich die Begründung meines Abwägungsprozesses pro Beherbergungsbetriebes, bevor ich in einer persönlich gehaltenen Erklärung mich in einem Appell an die Ratsmitglieder und an die Öffentlichkeit wende:

1.

Die Gemeinde Bodenheim wurde im März 1995 offiziell anerkannte Touristikgemeinde. Diese Auszeichnung erfolgte insbesondere wegen der hohen Übernachtungszahlen und einer allgemein guten touristischen Infrastruktur. Die Gesamtsituation hat sich in der Zwischenzeit u.a. in der Anzahl der bestehenden Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe und mit stark reduzierten Übernachtungszahlen nachweisbar massiv verschlechtert.

Eine solche Auszeichnung gab der Gemeinde Privilegien und Rechte „in die Hand“. So z.B. gegenüber der Kommunalaufsicht gemeindliche Finanzmittel von annähernd 100.000 € im Jahr im touristischen Bereich wie der finanziellen Unterstützung des Verkehrsvereins und die Unterhaltung unserer Tourist-Info und noch einiges vieles mehr.

Die damals erworbene Auszeichnung verpflichtet aber auch für die Zukunft. Aus meiner Sicht bedeutet deshalb Stillstand tatsächlich Rückschritt.

2.

Der bisherigen Diskussion konnte ich entnehmen, dass der zusätzliche Bedarf eines zusätzlichen Beherbergungsbetriebes oder eines Hotels grundsätzlich nicht infrage gestellt wird. Die Notwendigkeit und die Rentabilität eines neuen Beherbergungsbetriebes hat übrigens auch eine beauftragte Studie des DEHOGA-Verbandes (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) bestätigt.

Somit dreht es sich nur noch um die Frage des Standortes?

Die Ausgangssituation ist/war:

a) Seit ca. 10 Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Frage nach der Errichtung eines größeren Beherbergungs-/Hotelprojektes.

Zwischenfrage: Warum muss es sich dabei um eine größere Anzahl von Übernachtungsbetten handeln? Weil sich die Unterbringung größerer Übernachtungsgruppen mangels ausreichender Übernachtungsangebote als immer größeres Problem darstellte. Der Bedarf danach hat sich durch die Ansiedlung des Deutschen Weininstitutes und durch gezielte Nachfrage unserer größeren mitteständischen Unternehmen für deren Besuchergruppen erheblich verstärkt.

b) Im Rahmen einer weiteren Hotelstudie wurden insgesamt sechs Standorte auf ihre Tauglichkeit als Beherbergungsstandort untersucht, bei dem sich das Areal „Bodenheimer Höhe“ als der geeignetste erwiesen hat. Hierauf wird bereits im Sachverhalt der von der VG-Verwaltung erstellten Beschlussfassungsbegründung verwiesen.

c) Dieser Standort weist zudem den Vorteil auf, dass die Eigentümer bereit sind, diese Fläche für diese Nutzung zur Verfügung zu stellen, die Kosten für das gesamte Bebauungsplanverfahren sowie als örtliche Investoren die Kosten für die Errichtung des Gebäudekomplexes und aller weiteren dazugehörenden Anlagen, nebst Anbindung an die benachbarte Landesstraße zu finanzieren.

Apropos Anbindung: Aus meiner Sicht weist der Standort einen immensen Vorteil hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung auf. Durch die Existenz der Ortsrandstraße kann dieser Standort den Pkw- und Busverkehr aus allen Richtungen aufnehmen, ohne dass der Ortskern durchfahren werden muss. Ein weiterer Vorteil: Inzwischen liegt von diesem Standort in nur geringer Entfernung sogar eine Bushaltestelle des neu errichteten vertakteten Busverkehrssystems vor.

d) Die durchaus denkbare Option eines Hotelneubaus im Großbereich der Gewerbegebiete Bürgel/Eichweg erweist sich aus meinen fachlichen Kenntnissen als unrealistisch. Hier genügt ein Blick in die Vergangenheit mit einem ca. zwanzig Jahren bestehenden Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Hotel- und Gewerbepark Bürgel“. In all diesen Jahren konnten die dortigen Grundstückseigentümer und Investoren trotz bedeutend günstigeren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen das damals noch beabsichtigte Nutzungskonzept nicht realisieren. Dies hatte wohl seine Gründe. Vielleicht liegt dies daran, dass ein Hotelprojekt in einem Gewerbeumfeld keine große Aussicht auf eine rentable Belegungsquote haben wird. Diese Erfahrung musste auch das Hotel im benachbarten Nackenheimer Gewerbegebiet „Am Wiesendeich“ machen. Inzwischen wurde übrigens in Bodenheim der Bebauungsplan „Hotel- und Gewerbepark“ in ein konventionelles Gewerbegebiet umgewandelt.

3.

Auf Grund der vorgenannten Hinweise bin ich der Meinung, dass es sich trotz der Bedenken der Kreisverwaltung als Untere Landesplanungsbehörde lohnt, einen Antrag auf Zielabweichung zu stellen. Wir haben schon öfter und vor allem jüngst erfahren müssen, dass die Kreisverwaltung eigene landesplanerische Entscheidungen zurücknehmen musste. Zumal die übergeordnete Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die seitens der Kreisverwaltung angeführten Bedenken als überwindbar betrachtet.

So bewerte ich -anders wie die Kreisverwaltung- die Standortlage als Ortsrandlage, was somit der Befürchtung einer Zersiedelung entgegentritt. Der Standort liegt aus meiner Sicht bei genauerem Blick in die Fachpläne nicht inmitten eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft und in einem Grünzug, sondern allerhöchstens am Rande, wenn nicht sogar außerhalb.

4.

Die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens ist uns auch nicht ganz fremd. Ohne die erfolgreiche Anwendung dieses Instruments hätten wir den REWE-Markt nicht realisieren können. Ohne dieses Instruments hätten wir die großflächigen Verkaufsflächen von ALDI und von Tegut nicht erhalten. Auch unsere Nachbarn aus Gau-Bischofsheim/Harxheim hätten ohne dieses Instrument keinen EDEKA-Markt realisieren können.

5.

Ich habe - egal wie die Behördenprüfung ausgehen wird - keine Angst vor dem Prüfungsergebnis. Ein Stück weit ist es sogar unsere Pflicht das Vorhaben mit dem Zielabweichungsverfahren zu prüfen. Ich erwarte von den Behörden keine bevorzugte Behandlung. Diese Erwartungshaltung liegt mir auch nicht. Aber ich verlange Gleichbehandlung. Und dies mit dem Wissen, dass in Mommenheim auch ein größeres Beherbergungsobjekt und dies sogar ohne Zielabweichungsverfahren nur mit einem Bebauungsplan und dies weit fernab von jeglicher Bebauung und von einer Straße bereits realisiert wurde. Punktgenau auf den heutigen Tag wird in der heutigen Ausgabe der AZ-Tagespresse die Eröffnung des umfänglichen exakt für diesen Mommenheimer Hotel- und Gastro-Betrieb für den 16.10.2022 angekündigt.

Ein weiteres Hotelprojekt, mit der dreifachen Grundstücksgröße mit bedeutend größerer Zimmer- und Bettenanzahl verglichen mit unserem Objekt, soll in reiner landwirtschaftlicher Umgebung und zwar im Gemarkungs-Dreieck Nierstein-Schwabsburg-Dexheim mit einem Zielabweichungsverfahren auf den Weg gebracht werden.

Deshalb: Was spricht dagegen auch unser Vorhaben von den zuständigen Behörden mit einem Zielabweichungsverfahren prüfen zu lassen?

Abschließend wende ich mich hiermit mit einer persönlichen Erklärung an Sie als Ratsmitglieder und an die gesamte Öffentlichkeit mit einem persönlichen Anliegen:

1.

Trotz allem Engagements und trotz aller gegensätzlichen Meinungen, die man zu dieser Thematik haben kann, erwarte und hoffe ich auf eine Versachlichung der geführten Diskussion in den Gemeindegremien, aber auch in der öffentlichen Diskussion sowie in den persönlichen Gesprächen und Diskussionen mit- und untereinander. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und unterschiedliche Einschätzungen haben.

Mein Appell ruft zu einem fairen, sach- und fachlichen Umgang miteinander auf. Wir als Rat, wir als Gemeinde, die verschiedenen Interessensgruppen können und sollen miteinander um die beste Lösung ringen. Wie beim fairen Ringkampf miteinander. Auf die Gemeindearbeit übertragen heißt Fairness, sich an die Regeln des anständigen Umgangs, des gegenseitigen Respektes und der gegenseitigen Wertschätzung zu halten. Ausgrenzung, Verleumden, Polemik, Feindbilder, eskalierender Streit, Übereifer und persönliche Anfeindungen haben deshalb bei diesem bereits vordiskutierten Konflikt-Thema nichts zu suchen.

2.

Warum hierzu diese von mir formulierten Worte?

a) Weil ich bereits in der zurückliegenden Auseinandersetzung diese Negativ-Tendenzen sehr deutlich gespürt habe. Vielleicht auch von mehreren Seiten.

b) Weil um die Jahrtausendwende die gesamte Gemeinde Bodenheim -und damit meine ich die Gesamtheit: Bürger, Vereine, Gemeinderat- sich wegen eines Streitobjektes miteinander und untereinander zerstritten war, das Gemeindeklima war vergiftet, durch den Ort gingen viele Risse. Darunter litt die Gesamtentwicklung, auch bei anderen Projekten. Wir brauchten Jahre, um uns davon zu erholen. Nach großen Kraftanstrengungen sind wir nun eigentlich wieder auf einem guten Weg. Auch wenn sich jetzt die Ratsparteien schon gedanklich und strategisch auf den Kommunalwahlkampf vorbereiten sollten, dürfen wir die erzielten Erfolge gerade jetzt wegen der derzeitigen Krisenzeit (Corona- und Weltkrise, bevorstehende Rezession) nicht aufs Spiel setzen.

3.

Ich sage es wertungsfrei: Egal, wer am Ende zur Hotelstandortfrage Recht behalten und sich durchsetzen sollte; der zu befürchtende Preis, das vorgenannte zu gefährden, ist mir persönlich zu hoch, weshalb ich nochmals „an die Regeln eines fairen Ringkampfes erinnere“.

4.

Die Ratsmitglieder, aber auch ich als Ortsbürgermeister, wurden von den Bürgern dafür gewählt die Gemeindeinteressen im Gesamten zu vertreten. Einzel- und Partikularinteressen dürfen deshalb bei anstehenden Entscheidungen keine Rolle spielen. Aus den zurückliegenden gemeinsamen Gesprächen, Beratungen u.a. auch mit den verschiedenen Interessensgruppen zu diesem Thema spüre ich deutlich, dass so manche Meinung und Stimmung, man kann es auch atmosphärische Störungen nennen, durch viele Jahre zurückliegender negativer Vorkommnisse zwischenmenschlicher Art zwischen mittelbar/unmittelbar Betroffener beeinflusst ist. Die zwischenmenschlichen Verwerfungen Dritter können und dürfen im Zusammenhang mit einer sachbezogenen Entscheidungsfindung aus Sicht gewählter Gemeindevertreter keine Rolle spielen. Und zwar in keine Richtung. Eine neutrale Haltung ist hier seitens der Ratsmitglieder einzunehmen.

Die Gemeindevertreter im Rat haben heute im vorgenannten Abwägungs- und Entscheidungsprozess in einem ersten Entscheidungsschritt nur das gesamtgemeindliche Interesse und das Gemeindewohl zu interessieren.

Thomas Becker-Theilig

Ortsbürgermeister Bodenheim

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Löffert betont, dass die Touristikentwicklung für die Ortsgemeinde Bodenheim wichtig sei. Touristen könnten durch ihre Finanzkraft die vorhandene Wirtschaft unterstützen. Zudem seien andere Ortsgemeinden im Umkreis touristisch inzwischen bereits gestellt. Es gelte hier nicht den Anschluss zu verlieren. Zudem sei die SPD im Wahlkampf in 2019 mit der Realisierung dieses Standorts angetreten und habe die absolute Ratsmehrheit gewonnen. Somit stehe man gegenüber der Wählerschaft in der Pflicht. Daher unterstütze die SPD dieses Projekt.

Der Vorsitzende der FWG Fraktion trägt die nachstehend aufgeführte Stellungnahme vor und stellt im Namen seiner Fraktion einen Antrag auf die Prüfung einer Standortalternative (Bürgel III), da die Befürchtung seitens der FWG bestünde, dass einzelne Mitglieder anderer Fraktionen aus diesem Standort einen finanziellen Vorteil erzielen könnten.

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

Ja-Stimme(n) 12; Nein-Stimme(n) 9; Enthaltung(en) 1

Stellungnahme der FWG Fraktion:

FWG Stellungnahme TOP 4.1 GR OGB 10.10.2022 - "Bodenheimer Höhe“ Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich TOP 4.1 GR OGB 10.10.2022 - "Bodenheimer Höhe“ Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans, gibt die Fraktion der FWG-Fraktion folgende Stellungnahme ab:

„Lassen Sie uns das Thema Hotelstandort Bodenheimer Höhe Ergebnisoffen diskutieren“, so die Worte des damaligen Fraktionsvorsitzenden und heutigen 2. Beigeordneten Jens Mutzke anlässlich der Abstimmung zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in 2021.

Im Ergebnis kamen die Landespflegebehörde unter Beteiligung der WVR und des LBMs sowie in gesonderten Stellungnahmen die Landwirtschaftskammer und der Bodenheimer Winzerverein einstimmig zum Ergebnis: „Ein Hotel an diesem Standpunkt ist nicht vereinbar und wird abgelehnt.“

Hier heißt es zusammenfassend:

„Aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht kann der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Hotel" in der Gemarkung von Bodenheim südlich des Aussiedlerhofes Kern nicht zugestimmt werden.“

Es liegen mehrere Zielkonflikte und regionalplanerische Widerstände gegen das Vorhaben vor:

1.

Der Geltungsbereich des Vorhabens liegt laut Regionalem Raumordnungsplan (ROP) 2014 in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft. Bei einem Vorranggebiet für Landwirtschaft handelt es sich um ein Ziel des ROP 2014. lm Ziel 83 des ROP 2014 heißt es dazu: „In Vorranggebieten für Landwirtschaft hat die nachhaltige landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen. Es sind dort nur Maßnahmen und Vorhaben zulässig, die auf Dauer mit der landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar sind." Es liegt somit eine Zielbetroffenheit vor. Durch das Vorhaben gehen wichtige Landwirtschaftsflächen für Sonderkulturen, in diesem Fall Weinbau, verloren.

2.

Der Geltungsbereich des Vorhabens liegt laut Regionalem Raumordnungsplan (ROP) 2014 in einem regionalen Grünzug. Bei einem regionalen Grünzug handelt es sich um ein Ziel des ROP 2014. ln Ziel 53 des ROP 2014 heißt es dazu: „In den regionalen Grünzügen und Grünzäsuren dürfen nur Vorhaben zugelassen werden, die die Funktionen des regionalen Grünzuges bzw. der Grünzäsuren nicht beeinträchtigen oder unvermeidbar und im überwiegenden öffentlichen Interesse unabdingbar notwendig sind. ln regionalen Grünzügen ist eine flächenhafte Besiedlung und in den Grünzäsuren ist eine Bebauung grundsätzlich nicht zulässig." Es liegt somit eine Zielbetroffenheit vor. Durch das Vorhaben stülpt sich der Siedlungsbereich in den regionalen Grünzug hinein.

3.

ln dem Bereich des Vorhabens befinden sich bereits eine Vielzahl von Aussiedlungen großer örtlicher Weinbaubetriebe. Durch die nun geplante Ausweisung würde noch mehr der Eindruck einer Splitter-siedlung ohne Siedlungszusammenhang entstehen. Die Bildung von bandartigen Siedlungsstrukturen entlang der L 413 würde sich dadurch verstärken. Aufgrund der Ortsgestaltung und des Landschaftsschutzes sollte dies vermieden werden.

4.

Die funktionale Stärkung und Belebung des Bodenheimer Ortskerns ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da die Gehstrecke von Hotel zur Ortsmitte über einen Kilometer beträgt und zum Teil entlang der L 413 führt.

5.

Es handelt sich hierbei um einen autoaffinen Standort, der für Zugreisende nur bedingt geeignet ist, da der Bahnhof sich in einer Entfernung von 1,5 km befindet. Auch für Wanderer ist dieser Standort durch die Entfernung zur Ortsmitte weniger attraktiv.

6.

Das geplante Raumangebot von 70 Zimmern scheint für die Ortsgemeinde Bodenheim überdimensioniert zu sein, da selbst die erstellte Machbarkeitsstudie der cbg (Betriebsberatung und Sachverständigenbüro des DEHOGA Rheinland-Pfalz) wohl ein Angebotsdefizit an Beherbergungsangeboten sieht, jedoch von einem Bedarf von rund 30 Gästezimmern ausgeht. Als ein wichtiges Auswahlkriterium für den Hotelstandort wurden auch hier kurze Wege zum Ortskern ermittelt.

Ferner heißt es:

Es sollte nochmals ein alternativer Standort näher betrachtet werden, indem keine Zielbetroffenheit vorliegt. Zu berücksichtigen ist hierzu der regionale Raumordnungsplan von 2014 in dem raumordnerische Ziele und Grundsätze ausgewiesen sind.

Trotz dieser klaren Ablehnungen der Genehmigungsbehörden und Träger Öffentlicher Belange zum Hotelstandort, beantragt die SPD-Verwaltung nun ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten. Wir fragen uns warum und wieso wird ein Großgrundbesitzer und Winzerbetrieb so beharrlich gefördert? Oder andersrum gesprochen, welche Absprachen und Vereinbarungen gibt es zwischen der Verwaltung und dem Investor von dem der Rat keine Kenntnis hat?

Oder wie Pipi Langstrumpf zu singen weiß:

„2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune!! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt“

So sieht SPD geführte Ortspolitik aus!

In Bezug zum oben genannten Sachverhalt und um Schaden und sozialen Unfrieden von der Gemeinde abzuwenden, lehnen wir den Beschlussvorschlag ab. Es liegt ein klarer Interessenkonflikt mit den Zielsetzungen des Raumordnungsplans vor. Naturlandschaft wird zersiedelt, wichtige ökologische und landwirtschaftliche Fläche wird versiegelt, die Frischluftschneise weiter stark beeinträchtigt und es drängt sich der Verdacht auf, dass das Vorhaben ausschließlich dem Vorteil und Nutzen der benachbarten Veranstaltungshalle des Weinguts Kern dient.

In diesem Teil des Redebeitrages weicht der FWG-Vorsitzende von der schriftlichen Redevorlage ab. Er unterstellt den Befürwortern des Vorhabens Vorteilsnahme. (Anmerkung: Es gilt das gesprochene Wort).

Die FWG-Fraktion beantragt daher die Prüfung eines alternativen Standorts im neu ausgewiesenen Gewerbegebiet Im Bürgel 3. Hierzu sind der Bebauungsplan zu prüfen und ein Planungsbüro zu beauftragen wie und wo ein Hotel angesiedelt werden könnte. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt Investoren und Betreiber zu suchen.

Begründung:

Dieser Standort ist infrastrukturell und landesplanerisch deutlich günstiger und weist schon heute weniger Zielbetroffenheit zum regionalen Raumordnungsplan von 2014 auf. Die Ortsgemeinde hat ca. 20.000m2 Gewerbefläche in diesem Bereich, welche Sie aktuell nicht vermarkten kann. Im Umsetzungsverfahren Bürgel 3 wurden hier Fehler gemacht, in dessen Ergebnis die geplanten Gewerbebetriebe sich in Nackenheim ansiedelten. Das Ergebnis der hervorragenden Arbeit des Nackenheimer FWG Bürgermeisters René Adler. Um diese restliche Fläche im Interesse der Gemeinde zu entwickeln sind wenig Flächenversieglung, gute Gewerbe- und Einkommensteuer sowie touristische und Naturschutzziele zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Liebig

Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.

Der Vorsitzende erteilt dem FWG-Vorsitzenden hinsichtlich seiner mündlich geäußerten Unterstellung wegen Vorteilsnahme einen Ordnungsruf. Er erinnert an seine mahnenden Worte und seines Aufrufes in seiner persönlichen Erklärung hinsichtlich des fairen Umgangs miteinander. Er weist Herrn Liebig zurecht und verbittet sich solche Unterstellungen. Es sei enttäuschend wie wenig wertschätzend Herr Liebig mit Ratskollegen und der ehrenamtlich geführten Verwaltung umginge.

Er wiederholt in aller Kürze nochmals seine, sowie die wirtschaftliche und die infrastrukturelle Wichtigkeit des Projektes für die Ortsgemeinde Bodenheim.

Die CDU Fraktion erklärt, dass sie auch diesen Antrag ebenfalls ablehne und zugleich eine namentliche Abstimmung beantragt.

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

Ja-Stimme(n) 14; Nein-Stimme(n) 8

Es entsteht eine kurze, angeregte Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim beantragt gegenüber der Verbandsgemeinde Bodenheim, das für die weitere Durchführung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanverfahrens „Bodenheimer Höhe“ erforderliche Zielabweichungsverfahren durch entsprechenden Antrag an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Landesplanungsbehörde einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 14; Nein-Stimme(n) 8

Zu TOP 4.2:

Baulandumlegungsverfahren "Bürgel 3", 2. Änderung

Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 2022/006/216

Sachverhalt:

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

In seiner Sitzung am 05.07.2021 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“ beschlossen; der Geltungsbereich und somit der Aufstellungsbeschluss wurden mit Beschlüssen vom 06.12.2021 sowie 09.02.2022 erweitert. Um einerseits den Flächenbedarf für das iC-Haus vollumfänglich zur Verfügung stellen zu können und anderseits den Bedarf der Grundstückseigentümer an gewerblichen Flächen befriedigen zu können, wurde der Geltungsbereich nach Norden bis an den Eichweg heran erweitert. Insgesamt ergibt sich damit eine überplanbare Fläche von rund 4,97 ha.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung ist es erforderlich, die zukünftige Aufteilung der neuen Baugrundstücke vorzunehmen.

Für die Durchführung des Umlegungsverfahrens ist der in der Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2022 gewählte Umlegungsausschuss zuständig, für die Durchführung wählt dieser eine Geschäftsstelle aus. Diese ist regelmäßig das zuständige Vermessungs- und Katasteramt.

Die Kosten des Verfahrens werden auf alle Grundstückseigentümer verteilt. Sie ergeben sich aus dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der entsprechenden Gebührenordnung für Vermessungsleistungen.

Zwei Mitglieder der CDU Fraktion haben zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Sonderinteresse kein Stimmrecht. Diese rücken gut sichtbar von den Tischen ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anordnung der Umlegung für das Gewerbegebiet „Bürgel 3“, 2. Änderung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Umlegung soll durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe in Alzey durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 1; Enthaltung(en) 3

Zu TOP 4.3:

Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Harle" aufgrund der Aufstellung eines Mobilfunkmastes

Vorlage: 2022/006/278

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den 1. Beigeordneten. Dieser verliest den Sachverhalt.

Er erklärt, dass die Vodafone GmbH die Kosten in voller Höhe erstatten wird. Es kann von derzeit zwischen 6.000,00 € und 8.000,00 € ausgegangen werden.

Der Vorsitzende vertieft den Sachverhalt mit der Historie des Bauvorhabens.

Die Vodafone GmbH plant die Errichtung einer neuen Mobilfunkstation mit einer Höhe von 30 Metern auf dem Grundstück Flur 6, Parzelle 164/6, mit der eine Versorgungslücke geschlossen und der Bereich mit einer schnellen Datenverbindung versorgt werden soll. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Harle“ und ist gemäß der Planzeichnung als „Sportplatz“ ausgewiesen. Zur Errichtung des Mobilfunkmastes muss der Bebauungsplan geändert werden.

Die Vodafone GmbH hat sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierzu wird die Verbandsgemeindeverwaltung nach Fassung des Grundsatzbeschlusses eine städtebauliche Vereinbarung entwerfen, welche neben der Abstimmung des Planinhalts insbesondere die Kostenübernahme regelt.

Ein Auszug aus dem Bebauungsplan sowie dem auf dem o.g. Grundstück geplanten Bauvorhaben liegt vor.

Folgende Wortmeldungen ergeben sich:

Die CDU Fraktion sieht die Standortfrage kritisch. Nach Auffassung der CDU Fraktion hätte der Standort idealerweise zwischen Laubenheim und Bodenheim liegen sollen.

Der Vorsitzende erklärt, dass aus Gründen des Naturschutzes kein anderer Standort möglich ist. Der 1. Beigeordnete erklärt, dass der Standort von Vodafone festgelegt sei und dass bei Nichteinigung der Mobilfunkmast im Bereich des bebauungsnahen Setzerweges errichtet werden wird.

Die CDU Fraktion wünscht, dass der Beschluss zur Grundstücksangelegenheit gesondert im entsprechenden Ausschuss gefasst werden soll. Der Vorsitzende verweist darauf, dass sich dies als Selbstverständlichkeit verstehe.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Harle“ zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes durch die Vodafone GmbH.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 18; Nein-Stimme(n) 3; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 5:

Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen

Es liegen keine Anträge oder Anfragen vor.

Zu TOP 6:

Satzungsänderung Rheinhessen-Touristik GmbH

Vorlage: 2022/006/246

Sachverhalt:

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

Die Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH hat in ihrer Sitzung vom 28.06.2022 eine Änderung ihrer Satzung sowie der Beitragsordnung für das Jahr 2023 beschlossen.

Konkret wurde die bisherige Satzung unter § 5 (1) redaktionell angepasst. Weiterhin wurde der § 5 (2) dahingehend geändert, dass der Passus herausgenommen wurde, der die vollständige Übernahme der Rechte und Pflichten der Gesellschafter bei kommunalen Fusionen, Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vorsah. Dadurch konnte es zu Doppelbelastungen einzelner Gesellschafter kommen.

In der Gesellschafterversammlung wurde zudem eine neue Beitragsordnung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese sieht eine grundsätzliche Erhöhung des Sockelbeitrags der Gesellschafter von 3.000 € auf 4.000 € sowie eine Erhöhung des Beitrags je Einwohner von bislang 0,13 € auf 0,16 € vor.

Die Ortsgemeinde Bodenheim zahlte bislang einen reduzierten Sockelbeitrag von 1.500 € jährlich. Hinzu kamen die Kosten je Einwohner von 0,13 €, was für das Jahr 2022 eine Beitragszahlung in Höhe von 2.513,48 € bedeutete. Durch die Anpassung der Beitragsordnung steigen die Ausgaben der Ortsgemeinde auf voraussichtlich 3.247,36 € im Jahr 2023. Die Gemeinde zahlt demnach weiterhin einen reduzierten Sockelbeitrag in Höhe von nunmehr 2.000 € zuzüglich 0,16 € je Einwohner.

Gemäß § 92 Abs. 2 S.1 Nr. 4 GemO ist eine Zustimmung zur Satzungsänderung durch die Gremien der Gesellschafter notwendig.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Satzungsänderung sowie der Beitragsordnung 2023 der Rheinhessen-Touristik GmbH wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bodenheimer Themenwanderweg; A: Vorstellung des Konzeptes B: Beschluss zum Konzept; SPD-Antrag vom 16.8.2021

Vorlage: 2022/006/275

Sachverhalt:

Der Vorsitzende bezieht sich kurz auf den Sachverhalt.

Am 14.05.2022 fand eine Geländebegehung in der Bodenheimer Gemarkung zur Routenfindung des geplanten Themenwanderweges unter Einbindung des Bauern- und Winzervereins Bodenheim statt.

Die beauftragten Planer, Frau Dr. Poller/Herr Dr. Todt (www.schoeneres-wandern.de), erstellten im Anschluss ein Gutachten zur Machbarkeit von Rundwanderwegen in Bodenheim, inkl. Erstellung von Profilen, Karten, Logo-/Namensentwürfen und Wegbeschreibungen für zwei Wanderrouten. Ergebnis des Gutachtens ist, dass es in Bodenheim aufgrund der Geländesituation (z.B. zu hoher Anteil an befestigten Wegen, keine Bewaldung) keinen zertifizierten Premium-/Prädikatswanderweg bzw. Premiumspazierwanderweg geben wird. Es wird daher die Realisierung eines regionalen Themenwanderweges ohne Zertifikat empfohlen. Nach dem Wanderleitfaden der Rheinhessen-Touristik ist ein Themenwanderweg unterstützungsfähig (z.B. Marketing).

Die endgültig festzulegenden Routen müssen im Kataster erfasst werden. Es sind Materialien zu beschaffen (Wegweiser, Markierungspfosten, Bodenmarkierungen, Tafeln, ggf. Möblierung). Die Kostenschätzung liegt bei ca. 11.500 Euro. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Realisierung in 2023 und Umsetzungsbegleitung der Planer ist von ca. 20.000 Euro auszugehen.

Die Stellung eines Förderantrages (z.B. LEADER) zur Bezuschussung des Themen-wanderweges wird geprüft.

Beschluss:

Auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes beschließt der Gemeinderat die Realisierung des vorgestellten Themenwanderweges (zwei Wanderouten) und stellt 20.000 Euro für die Umsetzung in den Haushalt ein.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Standorte für E-Ladesäulen i.V. mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 29.07.2021 - E-Mobilität/Nachhaltigkeit

Vorlage: 2022/006/243

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den 1. Beigeordneten. Dieser führt den Sachverhalt mit Hintergrundinformationen aus.

Im Dezember 2021 wurde die Gemeinde durch die Verbandsgemeinde informiert, ob sie bereit sei, an einem gemeinschaftlichen Förderantrag aller Ortsgemeinden zur Ausrüstung des Gemeindegebiets mit E-Ladestationen teilzunehmen. Die Verwaltung hat daraufhin beschlossen, für 10 Ladestationen einen Bedarf anzumelden.

Mit Bescheid vom 11. März 2022 wurden der Ortsgemeinde 10 Standorte mit 11 Schnellladestationen (Standort Sport- und Kulturzentrum Bürgel soll zwei Doppelstationen erhalten) durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen genehmigt. In der der vorliegenden Standortliste sind die potentiellen Standorte dargestellt. I.d.R. sind durch die hohe Anschlussleistung von 88 kW pro Standort ein unmittelbarer Anschluss an eine in der Nähe vorhandene Trafostation der EWR notwendig. Um die Kosten für die Tiefbaumaßnahmen zu begrenzen, schlägt die Verwaltung Standorte in der Nähe der Trafostationen vor. Dies war jedoch nicht immer möglich, so dass auch längere Anschlusswege (max. 150 m) notwendig werden.

Die Verwaltung strebt jedoch nicht die Verwaltung der Ladestationen an. Die hierfür notwendige Organisation ist nicht vorhanden und schwerlich aufbaubar. Die Verwaltung wird daher mit potentiellen Dienstleistern Gespräche bezüglich der Übernahme der Verwaltung und des Betriebs der Ladestationen führen. Die Ergebnisse hierüber werden dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Für die interne Versorgung für die gemeindeeignen Elektrofahrzeuge werden aktuell an folgenden Standorten drei Wallboxen errichtet:

- Bauhof mit 11 kW

- Sport- und Festhalle Guckenberg mit 11 kW

- Sport- und Kulturzentrum Bürgel mit 11 kW

Hierfür wurde ein Förderantrag gestellt und mittlerweile genehmigt. Die Errichtung findet z.Z. statt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung von E-Ladestationen gemäß der beiliegenden Standortliste. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Ing.-Büro mit der Planung zu beauftragen sowie die Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Bau- und Lieferleistungen durchzuführen. Der Ortsgemeinderat ist jeweils in seiner nächsten Sitzung von den Entscheidungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ein Mitglied der CDU Fraktion war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 20; Nein-Stimme(n) 1

Zu TOP 9:

Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften i.V. mit dem Antrag der FWG-Fraktion vom 27.09.2021 - Photovoltaik (PV) Initiative der OG BO

Vorlage: 2022/006/241

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den 1. Beigeordneten. Dieser führt den Sachverhalt mit Hintergrundinformationen aus.

Die Verwaltung der Gemeinde Bodenheim verfolgt seit dem Jahr 2017 das Ziel, dass auf jedem gemeindeeignen Gebäude, soweit es technisch möglich ist und nicht im Interessenkonflikt mit anderen Kriterien, wie Denkmalschutz, einer störenden Optik oder der Statik des Dachaufbaus steht, flächige Photovoltaikanlagen auf den Dächern zu errichten.

So wurden in den vergangenen Jahren folgende Photovoltaikanlagen errichtet oder sind im Bau:

- KiTa Wühlmäuse mit 30 kWp

- Turnhalle im Sport- und Kulturzentrum Bürgel mit 35 kWp

- Anbau der KiTa Wühlmäuse mit 10 kWp

- Mehrzweckhalle im Sport- und Kulturhalle Bürgel mit 100 kWp

- KiTa Leidheckenweg mit 56 kWp

Im der Planung befinden sich folgende Photovoltaikanlagen:

- Bauhof der Gemeinde mit 60 kWp

- Vereinslagerhalle mit 80 kWp

Die Finanzierung der Photovoltaikanlage erfolgt bisher immer im Zusammenhang mit den Baukosten der vorgenannten Gebäude.

Die Neubauten der Gemeinde sind alle auf eine möglichst hohe Eigenstromverwendung durch die Photovoltaikanlagen und ggf. Batteriespeicher ausgelegt. Dies hat aber auch seine Grenzen, wie beispielsweise den Betrieb von Kücheneinrichtungen in den KiTas oder den Lüftungsanlagen in den Sport- und Veranstaltungshallen. Dort ist immer wegen der hohen Leistungswerte eine Fremdstromversorgung notwendig. Wir werden aber auch die Ausrüstung von vorhandenen Gebäuden mit Eigenstrom i.V. mit Batteriespeicher überprüfen, wie beispielsweise den Bauhof oder das Bürgerhaus Dolles.

Die Versorgung von E-Ladesäulen durch gemeindeeigene Photovoltaikanlagen ist aktuell nicht vorgesehen, da die Gemeinde den Betrieb der E-Ladesäulen aus organisatorischen Gründen nicht verwalten wird. Hier werden die durch die Gemeinde zu errichtenden Ladesäulen durch einen Dienstleister zu betreiben sein.

Den Gremien der Gemeinde werden zusätzlich folgende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgeschlagen. Die Finanzierung ist entweder im Nachtragshaushalt 2022 oder im Haushalt 2023 einzustellen.

- KiTa Schatzkiste mit ca. 40 kWp

- Bürgerhaus Dolles mit 35 kWp

- Funktionsgebäude am Guckenberg mit 32 kWp

- Haus der Vereine (Sport- und Festhalle Guckenberg) mit 20 kWp

Bei allen gemeindlichen Liegenschaften soll eine technische Bewertung und Kostenrechnung stattfinden, ob und in welchen Umfang eine Eigenstromversorgung durch zusätzliche Energiespeicher möglich ist.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, die beiden großen Stellplatzflächen an den beiden Sportanlagen „Sport- und Festhalle Guckenberg“ und „Sport- und Kulturhalle Bürgel“ mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen auszurüsten.

- Sport- und Festhalle Guckenberg mit 120 kWp

- Sport- und Kulturhalle Bürgel mit 300 kWp

Es ergeben sich folgende Wortmeldungen:

Die FWG Fraktion bemängelt den fehlenden Bezug zu ihrem Antrag; daher werden die Punkte des gestellten Antrags durch den Fraktionsvorsitzenden vorgetragen. Weiterhin empfiehlt die FWG Fraktion die Aufnahme der Wall-Boxen.

Die FWG Fraktion beantragt eine Beratung der Gemeinde durch einen Fachplaner.

Der 1. Beigeordnete erklärt, dass die Gemeinde Bodenheim eine autarke Stromversorgung anstrebe und betont, dass die Gemeinde bereits die Aufstellung von Wall-Boxen vorgesehen habe. Ebenso sei eine Begleitung durch ein Fachbüro selbstverständlich gegeben.

Die FWG Fraktion zieht ihren Antrag somit zurück.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des oben beschriebenen Ausbaus der öffentlichen Gebäude der Ortsgemeinde Bodenheim mit Photovoltaikanlagen sowie die Bewertung zum Betrieb von Energiespeichern für die Eigenstromversorgung.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit der Beauftragung von geeigneten Planungsbüros sowie der Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Bauleistungen. Der Ortsgemeinderat ist jeweils in seiner nächsten Sitzung von den Entscheidungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Sanierung der Heizungs- und Elektroanlage im Bauhof Bodenheim

Vorlage: 2022/006/242

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt das Wort an den 1. Beigeordneten. Dieser führt den Sachverhalt aus und teilt mit, dass, sollte innerhalb von zwei Wochen kein Termin generiert worden sein, in Erwägung gezogen würde, eine andere Firma zu beauftragen.

Die Verwaltung der Gemeinde saniert aktuell den Bauhof der Ortsgemeinde. Durch den Auszug des bisherigen Mieters zum Jahresende 2020 wurden im Oberschoss des Gebäudes mehrere Räume frei, welche im vergangenen Jahr zu Sozialräumen für die Mitarbeiter umgebaut wurden.

Als nächstes steht die Sanierung der Heizanlage des Bauhofs an. Hierzu wurde bereits im Jahr 2017 ein Energiegutachten durch den Energieberater Ries erstellt. Im Jahr 2017 wurde der Austausch der beiden Niedertemperaturkessel durch einen Erdgas-Brennwertkessel vorgeschlagen. Angesichts der schwierigen Versorgungslage mit Erdgas hat die Verwaltung ein Ergänzungsgutachten bei Herrn Ries angefordert. Danach bestehen zwei Optionen: einerseits den Einbau einer Wärmepumpe mit dem gleichzeitigen Austausch der Heizwasserrohre oder anderseits den Einbau einer Holzpelletheizung unter Beibehaltung des vorhandenen Einrohr-Heizsystems. In Erweiterung dieses Vorschlags wurden durch den Klimaschutzbeauftragten der VG die Verwendung eines kombinierten Holzscheit- und Pelletkessels vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt diese Lösung vor. Mit der Planung der Sanierung der Heizanlage soll das Ing.-Büro Rodriques aus Oppenheim beauftragt werden. Herr Rodriques hat in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich für die VG gearbeitet.

Parallel zu der Sanierung der Heizanlage sollen auf allen Dächern des Bauhofs mehrere Photovoltaikanlagen und ein kaskadierbarer Energiespeicher (Anm. kaskadierbar deshalb, um flexibel für zusätzlichen Stromverbrauch den Energiespeicher erweitern zu können) installiert werden. Dies setzt aber die Erneuerung des Elektrohauptverteilers voraus. Dieser entspricht bereits heute nicht mehr den technischen Anforderungen an den Betrieb eines Bauhofs. Mit der Planung soll das Ing.-Büro Hauptmann, Ingelheim beauftragt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der Heizanlage durch einen Holzscheit- und Pelletkessel sowie der Errichtung von Photovoltaikanlagen i.V. mit einem kaskadierbaren Energiespeicher für den Bauhof der Gemeinde.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit der Beauftragung der beiden Ing.-Büros Rodriques, Oppenheim und Hauptmann, Ingelheim mit der Planung sowie der Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Bauleistungen. Der Ortsgemeinderat ist jeweils in seiner nächsten Sitzung von den Entscheidungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 11:

Mitteilung von Eilentscheiden

Zu TOP 11.1:

Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH

Vorlage: 2022/006/266

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 15.02.2022 hatte der Gemeinderat die Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 bis 2025 beschlossen. Die Durchführung der Bündelausschreibung erfolgte durch die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Der Verbandsgemeinderat beauftragte GT-service mit der Ausschreibung von fossilem Erdgas mit einem 10 %igen Biogasanteil.

Im August fand die Bündelausschreibung statt. Aufgrund der aktuellen Weltmarktlage konnte für das Los der Ortsgemeinde Bodenheim kein Angebot entgegengenommen werden.

GT-service teilte daraufhin mit, dass sie in die Direktverhandlung mit den regionalen Energieversorgern gemäß ihres Auftrags durch den Gemeinderat einsteigen wird, sofern bis zum 16.09.2022 nicht die Mitteilung durch den Auftraggeber erfolgt, dass die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH von ihrem Auftrag entbunden wird.

Im Benehmen mit den Beigeordneten wird der Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2022 zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas durch die GT-Service GmbH aufgehoben. Weiterhin wird entschieden, dass bei den folgenden Direktverhandlungen der Ortsgemeinde Bodenheim mit den regionalen Energieversorgern auf den Anteil von 10 % Bioerdgas aufgrund der derzeitigen Nichtverfügbarkeit verzichtet wird.

Begründung:

Die GT-Service GmbH konnte in ihrer Bündelausschreibung kein Angebot für die Abnahmestellen der Ortsgemeinde Bodenheim erzielen. Das lag vornehmlich am ausgeschriebenen Biogasanteil, da durch den Krieg in der Ukraine der Gaspreis extrem angestiegen ist, der Biogaspreis aber nicht im selben Maße, sodass es zu einer überdurchschnittlich starken Marktnachfrage von Bioerdgas kam, mit der Folge, dass Bioerdgas derzeit auf dem Markt nicht, bzw. nur extrem schwierig zu bekommen ist.

Der Auftrag des Gemeinderates sah einen Biogasanteil vor. Der Auftragnehmer ist an diese Vorgabe gebunden und kann in den nun möglichen Direktverhandlungen mit regionalen Energieerzeugern den Auftrag nicht variieren und auf das Biogas verzichten. Hierdurch beschränken sich die Chancen auf einen Vertragsabschluss durch die GT-Service GmbH auf nahezu Null.

Vertragsgemäß kann in so einer Situation die GT-Service GmbH von ihrem Auftrag entbunden werden und der Auftraggeber (die Ortsgemeinde) kann eigenständig in Verhandlungen treten. Die Frist für diese Entbindung ist aber so kurz gehalten, dass eine Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates als entscheidendes Gremium nicht mehr möglich war, weshalb eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO notwendig wurde.

Die Entscheidung auf Biogas zu verzichten beruht auf der aktuellen Marktlage infolge des Krieges in der Ukraine. Hierbei gilt, dass die Sicherheit der Versorgung absoluten Vorrang hat.

Zu TOP 12:

Annahme von Spenden

Zu TOP 12.1:

Zweitakt-Freunde Mainz e.V.

Vorlage: 2022/006/236

Sachverhalt:

Die Zweitakt-Freunde Mainz haben für den Neubau „Wohnmobilstellplatz“ in der Ortsgemeinde Bodenheim 250,00 € gespendet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Annahme der Geldspende in Höhe von 250,00 € durch die Zweitakt-Freunde Mainz zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 13:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 13.1:

Vergabe der Sanitärinstallation im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/218

Entscheidung:

Die Firma G. Weikinger GmbH wird mit Sanitärinstallation gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 116.454,03 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.2:

Vergabe der Heizungsinstallation im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/219

Entscheidung:

Die Firma G. Weikinger GmbH wird mit Heizungsinstallation gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 142.783,54 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.3:

Vergabe der Lüftungsinstallation im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/220

Entscheidung:

Die Firma Erwin Wegener GmbH wird mit Lüftungsinstallation gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 156.437,34 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.4:

Nachtrag im Bereich der Stahltreppen und Geländer für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2022/006/222

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 08.07.2022 der Firma Metallbau Schneider GmbH aus Kastellaun. Dieses schließt nach Prüfung mit 18.669,91 € brutto ab.

Zu TOP 13.5:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung

Vergabe der angepassten Vermessungsleistungen

Vorlage: 2022/006/226

Entscheidung:

Das Vermessungsbüro KS Vermessung und Bewertung GbR, Bodenheim, erhält den Auftrag zur Durchführung der Vermessungsleistungen für die Umringvermessung sowie die Erstellung eines Höhenplanes zum angepassten Honorar in Höhe von brutto 13.642,92 €.

Zu TOP 13.6:

Vergabe der Kücheneinrichtung im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/238

Entscheidung:

Die Firma Püschel GmbH & Co. KG wird mit Kücheneinrichtung gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 137.512,59 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.7:

Vergabe der Fenster- und Türenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/245

Entscheidung:

Die Firma Fenster- & Fassadentechnik Jürgen Lampert wird mit Fenster- und Türenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 385.784,91 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.8:

Vergabe der Verputzarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/248

Entscheidung:

Die Firma Bahar Putz & Stuck GmbH wird mit Verputzarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 41.729,89 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.9:

Vergabe der Trockenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/255

Entscheidung:

Die Firma Malerfachbetrieb und Bauträger GmbH Thorsten Henritzi wird mit Trockenbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 76.462,26 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.10:

Vergabe der Bauendreinigung im Rahmen des Neubaus Sportanlage Bürgel, 2. BA

Vorlage: 2022/006/260

Entscheidung:

Die Firma GEG Gebäudedienste wird mit der Bauendreinigung gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 12.265,50 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.11:

Vergabe von Sachverständigenleistung im Bereich Hygrothermie am Historischen Rathaus Bodenheim

Vorlage: 2022/006/264

Entscheidung:

Das Büro U11 Architekten aus Rüdesheim wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe vom 2.500 € brutto beauftragt.

Zu TOP 13.12:

Vergabe von Steinmetzarbeiten am Historischen Rathaus Bodenheim

Vorlage: 2022/006/265

Entscheidung:

Die Firma Barth Natursteine GbR wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe von 7.830,20 € brutto beauftragt.

Zu TOP 13.13:

Nachtrag im Bereich Sportboden für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2022/006/272

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister beauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 15.09.2022 der Firma Europ Sportboden GmbH aus Westerkappeln. Dieses schließt nach Prüfung mit 15.334,10 € brutto ab.

Zu TOP 13.14:

Rückbau der Wandvertäfelung und Innenschalen im Ratssaal des Historischen Rathauses Bodenheim

Vorlage: 2022/006/273

Entscheidung:

Die Firma Rheinhessische Lehmbau wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe vom 7.518,42 € brutto beauftragt.

Zu TOP 13.15:

Vergabe der Estricharbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/274

Entscheidung:

Die Firma Modern Estrich Bau GmbH wird mit Estricharbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 44.542,83 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 13.16:

Nachtrag Sonderbodenhülsen im Bereich Sportboden für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2022/006/276

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot der Firma Europ Sportboden GmbH aus Westerkappeln. Dieses schließt nach Prüfung mit 5.340,72 € brutto ab.

Zu TOP 13.17:

Erweiterung Kita Wühlmäuse, Vergabe Vermessung Außenanlagen

Vorlage: 2022/006/281

Entscheidung:

Das Vermessungsbüro KS Vermessung aus Bodenheim wird mit den Vermessungsleistungen für die Außenanlagen gemäß dem vorliegenden Angebot vom 05.10.2022 über 2.737,00 € brutto beauftragt.

Zu TOP 14:

Informationen

Der Vorsitzende informiert, dass er mit heutigen Tag endlich die Zuschuss-Zusage für die beiden Bike & Ride-Anlagen in den Bereichen am Bahnhofumfeld erhalten habe. Nunmehr könne das Planungsbüro mit der Vorbereitung der Ausschreibung beginnen.

Er verweist weiterhin auf das am 14.10.2022 vorgesehene Richtfest an der künftigen KiTa Leidheckenweg und lädt alle Anwesenden zum Kommen ein.

Zu TOP 15:

Anträge/Anfragen

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion fragt nach dem aktuellen Stand des Radweges der Ortsrandstraße. Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung leider weiterhin auf den Bewilligungsbescheid warte. Ein vorzeitiger Baubeginn führe zu Förderschädlichkeit.

Die FWG Fraktion fragt zum wiederholten Male nach dem aktuellen Stand der Beparkungsprobleme auf dem Schulweg im Bereich des Kreuzungspunktes Ölmühlstraße/Mainzer Straße. Der anwesende 1. VG-Beigeordnete - zuständig für das Ordnungs- und Verkehrswesen - bedauert die sich weiterhin hinziehende Beantwortung der Anfrage und sichert eine zeitnahe Rückmeldung zu.

Weiterhin fragt die FWG Fraktion bezüglich der Hundekotstandorte nach. Der Vorsitzende weist daraufhin, dass weitere Standort-Vorschläge der Verwaltung via E-Mail eingereicht werden könnten. Die CDU-Fraktion gibt zu bedenken, dass die Hundekotbeutel des Öfteren im Feld landen, weil es unter Umständen zu wenig Entsorgungsmöglichkeiten geben könnte. Daher befürwortet die CDU-Fraktion die zusätzlichen Stationen. Hinweise zur fachgerechten Entsorgung der Beutel sollten noch einmal verdeutlicht dargestellt bzw. vermerkt werden.

Die FWG-Fraktion merkt an, dass im Zuge der Verlegung der Glasfaserkabel (in der Kapellenstraße) die Betondecke beschädigt worden sei und nur notdürftig repariert wurde. Der Vorsitzende verweist darauf, dass sowohl die Gemeinde- und VG-Verwaltung sehr zeitumfänglich in den Vorgang eingebunden ist. Man sei gemeinsam sehr bemüht gegenüber dem Ausführungsunternehmen auf fachgerechte Ausführung zu bestehen, weshalb ein großer Teil bereits verschlossener Gehwegflächen wegen sichtbarer Mängel mehrfach wieder aufgenommen und wieder neu verlegt werden mussten.

Weiterhin verweist das RM Leber auf nicht fachgerechte Wiederverfüllung von Grabungsbereichen im landwirtschaftlichen Außenbereich. Der Vorsitzende notiert sich die Angaben zur Örtlichkeit der Schadensbereiche und sichert die Einleitung weiterer Schritte an.

Die CDU-Fraktion nimmt Bezug auf die Einweihung des Bücherschrankes. Die Vorsitzende der CDU-Fraktion habe sich eine andere Form der Einladung gewünscht. Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig, begründet die kurzfristige Ansetzung des Einweihungstermins mit der rechtzeitigen Abgabe der Förderunterlagen einschließlich der Veröffentlichungsbelege.

Die CDU-Fraktion bemängelt im Zusammenhang mit der Umleitungsregelung im Zuge der Straßenausbaumaßnahme „Mainzer Straße/Schönbornplatz“ die Umleitung des Lkw-Verkehrs über die Feldwirtschaftswege. Künftig sollten bei beantragten Nutzungen von Feldwirtschaftswegen dieser Sachverhalt vorab im entsprechenden Fachausschuss (Landwirtschaftsausschuss) behandelt werden. Herr Nauheimer, Beigeordneter der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, geht auf den Sachverhalt ein und erklärt, dass eine entsprechende Vorlaufzeit (auch im Hinblick auf den personellen Engpass) künftig eingeplant werden müsse.

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:39 Uhr.

Zu TOP 19:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende verkündet die Beschlüsse des nicht öffentlichen Teils.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:17 Uhr.

Thomas Becker-Theilig

Yvonne Zitzmann

Vorsitzender

Schriftführerin