Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim am Donnerstag, dem 29.06.2023 um 19:34 Uhrim Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

am Donnerstag, dem 29.06.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 22:23 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordnete

Wolfgang Böttger

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

René Adler

Thomas Becker-Theilig, ab 19:42 Uhr

Ute Beye-Mundt

Mathias Böhm

Toni Escher

Alfred Feist

Michelle Glück

Thomas Glück

Christina Göth

Margit Grub

Steffan Haub

Manuel Höferlin, ab 20:06 Uhr

Andreas Hofreuter

Andreas Kappel

Günther Kuhn, bis 20:08 Uhr

Dieter Kühnast-Krebühl

Patric Müller

Jens Mutzke

Karola Orth

Armin Sambale

Dr. Matthias Schäfer

Andreas Scherer

Dr. Birgit Straubinger

Kira Straubinger, ab 19:40 Uhr

Schriftführerin

Beatrix Heddergott

Von der Verwaltung

Stefan Kern

Laura Wilke

Außerdem anwesend

Julia Biwer, zu TOP 2

Peter Riedel, zu TOP 2

Presse

Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder:

Daniela Bernhard

Michael Christ

Rita Drescher

Dr. Willi Kiesewetter

Olaf Kimmes

Wolfgang Kirch

Bruno Maria Lang

Arno Leber

Moritz Mergen

Andrea Metelmann-Lotz

Anke Renker

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass mit Datum vom 20.06.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsfachwirtin Beatrix Heddergott bestimmt.

Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ändern:

Neu aufzunehmen ist TOP 5. Kommunale Wärmeplanung, Interkommunale Zusammenarbeit mit der VG Rhein-Selz. TOP 14.1 Vergabe der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems fällt unter Vergaben und ist dort aufzunehmen.

Er fragt nach, ob seitens der Ratsmitglieder noch Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Tagesordnung bestehen. Dies ist nicht der Fall.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Tagesordnung mit den vorgetragenen Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Bericht der Suchtberatung

2.

Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

2023/950/068/1

3.

Verkauf des Multicopters an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen

2022/950/241/1

4.

Beschaffung eines Rettungsbootes für die Freiwillige Feuerwehr

2023/950/072

5.

Kommunale Wärmeplanung, Interkommunale Zusammenarbeit mit der VG Rhein-Selz

2023/950/083

6.

Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)

2023/950/080

6.1.

Antrag der SPD Fraktion; Mittelverwendung aus dem KIPKI-Programm des Landes Rheinland-Pfalz

7.

Energetische Dachsanierung der Turnhalle in der Grundschule Nackenheim

Grundsatzbeschluss und Vergabevollmacht

2023/950/055/1

8.

Verteilung der Integrationsmittel 2022

2023/950/073

9.

Nachwahlen in Ausschüsse

2023/950/058

10.

Annahme von Spenden

10.1.

Annahme von Spenden

2023/950/061

11.

Anfragen/Anträge

12.

Vergaben

13.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

13.1.

Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025

2023/950/079

14.

Bekanntgabe von Vergaben

14.1.

Umrüstung der Treppenhausbeleuchtung im Barock und 08er Gebäude der Grundschule Bodenheim

2023/950/063

14.2.

Beauftragung des Planers für die LP 4, Erstellung eines Bauantrages für die Schulhoferweiterung auf der Turnhalle der Grundschule Bodenheim

2023/950/062

14.3.

Grundschule Lörzweiler, Erweiterung der Gebäudeautomation

2023/950/059

14.4.

Vergabe der Architektenleistungen LP 4 - LP 9 zur Sanierung des Daches der Sport- und Gymnastikhalle Grundschule Nackenheim

2023/950/069

14.5.

Vergabe der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems

2023/950/064

15.

Informationen

15.1.

Renaturierung Kapellengraben Flur 37 Leidheckenweg, wasserrechtliche Genehmigung

2023/950/082

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Bericht der Suchtberatung

Bürgermeister Dr. Scheurer informiert, dass der Bericht der Suchtberatung den Ratsmitgliedern schriftlich zugegangen ist. Insofern von Seiten der Ratsmitglieder Fragen hierzu bestehen, werden diese gerne zur Beantwortung weitergeleitet und falls gewünscht wird Herr Reuter von der Suchtberatung auch bei einer der nächsten Verbandsgemeinderatssitzungen die Fragestellungen persönlich beantworten.

TOP 2: Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB; Vorlage: 2023/950/068/1

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst. Darin soll die städtebauliche Entwicklung der fünf Ortsgemeinden unter Berücksichtigung des seitens der Landes- und Regionalplanung für die Verbandsgemeinde Bodenheim vorgegebenen Wohnbauflächenbedarfswertes bis zum Jahr 2035 vorbereitet werden.

Die Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 27.03. bis 28.04.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhielten nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.05.2023. Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern. Aus dem Ergebnis dieser Auswertung ergibt sich nicht das Erfordernis einer erneuten Offenlage im Sinne des § 4 Abs. 3 BauGB, sodass im weiteren Verfahrensablauf zunächst die Zustimmung der fünf Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO einzuholen ist, bevor der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan fassen kann.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Vertreter des Planungsbüros BBP Kaiserslautern, Frau Biwer und Herrn Riedel, die die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und die erstellten Einzelbeschlüsse vortragen und die Fragen der Ausschussmitglieder beantworten. Die Beschlüsse zu den Einzelabwägungen sowie zum gesamten Beschluss werden durch den Vorsitzenden zur Abstimmung gebracht. Die Auswertung zu den gefassten Beschlüssen liegt als eigenständiges Dokument vor.

Stellungnahme 1 der Öffentlichkeit vom 20.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 2 der Öffentlichkeit vom 24.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 3 der Öffentlichkeit vom 24.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 4 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 5 der Öffentlichkeit vom 23.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 6 der Öffentlichkeit vom 28.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 7 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten. Die Begründung durch weitergehende Ausführungen zum Klimaschutzkonzept ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

21 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 8 der Öffentlichkeit vom 20.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

22 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 9 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Aufgrund der vorgetragenen Gründe wird an der Planung festgehalten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Vorkommen geschützter Tierarten auf den Flächen Bo-02 und Bo-03 werden geprüft und erforderlichenfalls in den Umweltbericht aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

22 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen

Stellungnahme 10 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleit-planung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme 11 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme 12 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme 13 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme 14 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme 15 der Öffentlichkeit vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stellungnahme 16 der Öffentlichkeit vom 03.05.2023

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Belange sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Deutsche Bahn AG – DB Immobilien - Stellungnahme vom 11.05.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanung zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

EWR Netz GmbH - Stellungnahme vom 17.03.2023 / 20.03.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanung zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht - Stellungnahme vom 03.05.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen - Stellungnahme vom 27.04.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd - Stellungnahme vom 29.03.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Bauamt – Verbandsgemeinde Bodenheim - Stellungnahme vom 26.04.2023

Beschluss:

Der Planentwurf zum Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Bauern- und Winzerverein Gau-Bischofsheim - Stellungnahme vom 25.03.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst. Bezüglich der Extensivierung der Landwirtschaft sowie der angesprochenen Flächen wird an der Planung festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Forstamt Rheinhessen - Stellungnahme vom 24.04.2023

Beschluss:

Die Planunterlagen werden redaktionell angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege Direktion Landesdenkmalpflege - Stellungnahme vom 24.04.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sofern noch nicht enthalten in die Planunterlagen übernommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Mainz - Stellungnahme vom 11.04.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanung zu beachten. Sofern erforderlich, werden sie in der Begründung des FNP ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Stellungnahme vom 09.05.2023

Beschluss:

Die Bedenken zur Darstellung der Sonderbaufläche Bo-07 werden aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Flächen der Entwicklungsschwerpunkte aus dem Landschaftsplan werden in den FNP als Darstellung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ nach § 5 (2) Nr. 10 BauGB übernommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Darstellung der Bodenschutzflächen wird redaktionell in den Planunterlagen aktualisiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Anregung zur Darstellung konkreter Ausgleichsflächen wird aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM K. Straubinger

Beschluss:

Die Bedenken bezüglich des Planungshorizonts werden nicht gesehen. An der Laufzeit wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM K. Straubinger

Beschluss:

Die vorstehenden Bedenken bezüglich des Kita-Standortes werden zurückgewiesen. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM K. Straubinger

Beschluss:

Die Stellungnahme der Kreisverwaltung wird entsprechend der obigen Ausführungen zur Kenntnis genommen. Soweit nicht bereits Einzelbeschlüsse gefasst wurden, werden die oben ausgeführten redaktionellen Änderungen sowie die Ergänzung von Hinweisen in die Genehmigungsfassung eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM K. Straubinger

Landesbetrieb Mobilität Worms - Stellungnahme vom 25.04.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planbegründung wird bezüglich des Radverkehrskonzepts ergänzt

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM K. Straubinger

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Stellungnahme vom 19.05.2023

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

22 Ja-Stimmen; 3 Enthaltungen

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM Dr. M. Schäfer

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das mit Gau-11 bezeichnete Baugebiet „Küchelberg III“ wird nicht aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bodenheim herausgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme - ohne RM Dr. M. Schäfer

Beschluss:

Die Forderung zum Verzicht der Darstellung von Umgehungsstraßen wird aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten. Die vorgebrachten Einwände werden zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird aus den oben genannten Gründen festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer wird entsprechend der obigen Ausführungen zur Kenntnis genommen. Soweit nicht bereits Einzelbeschlüsse gefasst wurden, werden die vorgebrachten Bedenken zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Pledoc GmbH - Stellungnahme vom 02.05.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sofern noch nicht enthalten in die Planunterlagen übernommen. Die Leitungen werden soweit erforderlich - und sofern noch nicht erfolgt - in die Planung übernommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Stadtverwaltung Mainz - Stellungnahme vom 27.04.2023

Beschluss:

An der Planung wird aus den oben genannten Gründen festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

An der Planung wird aus den oben genannten Gründen festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz - Stellungnahme vom 02.05.2023

Beschluss:

Die genannten Hinweise werden zur Kenntnis genommen und entsprechend in den Planunterlagen ergänzt. Zusätzlich werden bei den betroffenen Flächen die Kartenausschnitte aus der Starkregengefahrenkarte ergänzend in die Planunterlagen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Ortsgemeinde Nackenheim - Stellungnahme vom 23.03.2023

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie werden noch einmal geprüft und ggf. redaktionell in den Planunterlagen angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen die Abwägung entsprechend der jeweiligen Empfehlung der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen bei 21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen

TOP 3: Verkauf des Multicopters an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen; Vorlage: 2022/950/241/1

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat beschloss am 15.07.2021 die Beschaffung eines Multicopters (Drohne) für die Freiwilligen Feuerwehren. Der Multicopter wurde am 01.01.2022 durch die Feuerwehren in Dienst gestellt und im Jahr 2022 zu zwölf Einsätzen alarmiert. Zehn Einsätze fanden im Rahmen der unentgeltlichen Amtshilfe außerhalb der VG Bodenheim statt; zwei erfolgten innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Bei der Kreisverwaltung wurde angeregt, eine kreiseigene Multicopter-Einheit, als Teil der Führungsunterstützung, zu gründen. Dafür wäre der Multicopter der VG Bodenheim käuflich zu übernehmen, wobei die Multicopter-Einheit weiterhin in Bodenheim stationiert wäre. Die Kreisverwaltung möchte diesem Vorschlag folgen.

Gemäß der aktuellen Abschreibungstabelle können Multicopter mit einer Abschreibungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben werden. Für die Verbandsgemeinde Bodenheim wurde eine lineare Abschreibungsdauer von fünf Jahren durch die Finanzabteilung vorgesehen.

Der Multicopter hat einen Gesamtwert, inkl. Zusatzausstattung, in Höhe von 34.132,53 €; der aktuelle Buchwert beträgt 27.306,02 €. Bislang trägt die VG Bodenheim die Gesamtkosten der Unterhaltung in Höhe von 1.344,35 € (Versicherung) und 3.858,13 € (Wartung, Verschleißteile - Akkus) allein.

Die Kreisverwaltung bietet einen Kaufpreis von 27.300 € an. Damit verbunden ist die Übernahme aller Folgekosten, die Bereitstellung eines Fahrzeugs zur Beförderung des Multicopters sowie die Kostenübernahme für die Erstellung des Stellplatzes für dieses Fahrzeug. Der Stellplatz ist im neu errichteten Carport vorgesehen.

Aktuell stehen im Landkreis Mainz-Bingen folgende Drohnen zur Verfügung:

FF VG Bodenheim

FF Bingen-Büdesheim

Werksfeuerwehr Boehringer

Abschnittsleitung Gesundheit Mainz-Bingen (Ltd. Notarzt / organisatorischer Leiter mit Einsatz-Leitwagen)

DRK Mainz-Bingen

Derzeit wird der Multicopter der VG Bodenheim ausschließlich durch das Personal der Feuerwehren der VG Bodenheim in den Einsatz gebracht. Mit der Umsetzung des Landkreiskonzeptes wird sich der Einsatzbereich vornehmlich auf den südlichen Landkreis beschränken. Mit den zu erwartenden Einsatzstunden werden die vorgegebenen Mindestübungsstunden (10 Stunden jährlich) nicht überschritten.

Im Rahmen der Amtshilfe kann bei Bedarf ein Multicopter des Landkreiskonzeptes zur Unterstützung angefordert werden. Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) unterstützt dabei beratend und gibt den angeforderten Multicopter frei. Damit wird einer ungezielten, ggf. auch unberechtigten Alarmierung entgegengewirkt.

Es wird vorgeschlagen, den vorhandenen Multicopter an die Kreisverwaltung zum Preis von 27.300 € zu verkaufen. Mit dem Verkauf sollte eine Nutzungsvereinbarung mit der Kreisverwaltung geschlossen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Verkauf des Multicopters an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zum Preis von 27.300 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 4: Beschaffung eines Rettungsbootes für die Freiwillige Feuerwehr; Vorlage: 2023/950/072

Sachverhalt:

Für Rettungs-, Brand- und Hilfeleistungseinsätze auf dem Rhein verfügt die Freiwillige Feuerwehr Bodenheim | Nackenheim über ein Mehrzweckboot (MZB). Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist aufgrund des § 3 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung verpflichtet, Fahrzeuge und Sonderausrüstungen, den örtlichen Erfordernissen entsprechend, vorzuhalten. Die Erfordernisse werden anhand der Risikoklassen ermittelt. Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist bei Gefahren auf und in Gewässern als Rheinanlieger in die Risikoklasse W4 eingestuft (Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 22.03.2012).

Sie hat dadurch sicherzustellen, dass bei entsprechenden Schadensereignissen auf dem Rhein innerhalb der Einsatzgrundzeit von acht Minuten ein Boot in den Einsatz gebracht werden kann. Aufgrund von temporär auftretendem Niedrigwasser im Rhein kann das MZB an den vorhandenen Rampen situationsbedingt nicht in den Einsatz gebracht werden. Bereits beim Neubau des neuen Feuerwehrhauses Bodenheim | Nackenheim wurde durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein Stellplatz, zusätzlich zum MZB, für ein RTB 2 bewilligt und gefördert.

Es wird daher vorgeschlagen, ein zusätzliches Boot (Rettungsboot 2, RTB 2) inkl. Trailer anzuschaffen. Dieses ist leichter und wendiger, wodurch es auch bei sehr niedrigem Wasserstand eingesetzt werden kann. Für die geplante Beschaffung soll ein Zuwendungsantrag bei der ADD gestellt werden. Nach der Bewilligung erfolgt die Ausschreibung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt für die geplante Beschaffung eines Rettungsbootes (RTB 2) für die Feuerwehreinheit Bodenheim| Nackenheim einen Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zu stellen. Nach Bewilligung der Beschaffung durch die ADD soll die Ausschreibung durch die Verwaltung erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 5: Kommunale Wärmeplanung, Interkommunale Zusammenarbeit mit der VG Rhein-Selz; Vorlage: 2023/950/083

Sachverhalt:

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung und -nutzung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Hierzu soll ein Gesetz erlassen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Bundesebene bis zum Ende des dritten Quartals 2023 angestrebt. Danach folgt eine Gesetzgebung durch die Länder.

Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung sollen die Länder bundesgesetzlich verpflichtet werden, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen oder durchführen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass die Länder diese Verpflichtung an die Kommunen weiterreichen. Die Wärmeplanung soll in einem rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der formalen und inhaltlichen Anforderungen erlassen wird, die das Bundesgesetz vorgibt. Die Kosten, welche durch die kommunale Wärmeplanung entstehen, sind förderfähig. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 90%. Danach beträgt der Zuschusssatz 60% der förderfähigen Gesamtausgaben. In Vorbereitung für den Projektantrag zur Kommunalen Wärmeplanung sollen externe Dienstleister um Abgabe eines Richtpreisangebots aufgefordert werden.

In diesem Zusammenhang stehen die Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Bodenheim im Austausch, um diese Planung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu veranlassen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hatte am 21.06.2023 eine einschlägige Präsentation der Energieagentur RLP im Rahmen einer Bürgermeister-Dienstbesprechung veranlasst und Unterstützung bei der Richtpreisanfrage, Antragstellung sowie Erstellung eines Leistungsverzeichnis zugesagt. Bei einer Bürgermeister-Dienstbesprechung auf Verbandsgemeindeebene am 23.06.2023 wurde die Thematik der Antragstellung einvernehmlich besprochen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Selz im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung zu. Ein Verbundantrag auf Förderung einer Kommunalen Wärmeplanung soll alsbald gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen bei 24 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

TOP 6: Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI); Vorlage: 2023/950/080

Sachverhalt:

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) fördert das Land Klimaschutzmaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der Verbandsgemeinde Bodenheim stehen somit theoretisch KIPKI-Mittel in Höhe von 596.334,82 € zur Verfügung.

In der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 23.06.2023 wurde einvernehmlich besprochen, die Anträge auf die zu erwartenden Finanzmittel schwerpunktmäßig für PV-Ausstattungen, insbesondere der vier Grundschulen der Verbandsgemeinde sowie für einzelne (s.u.), zum Teil noch durch die Ortsgemeinden zu benennende Projekte zu stellen. Anträge können nach § 6 Abs. 1 KIPKI-Gesetz ausschließlich in der Zeit zwischen 01.07.2023 und 31.01.2024 gestellt werden. Danach stehen die Mittel dem Land RLP zu einer anderweitigen Verteilung wieder zur Verfügung (§ 9 KIPKI-G). Der Nachweis der Mittelverwendung ist gem. § 8 spätestens bis 31.12.2026 vorzulegen.

Wenngleich Investitionen in PV-Anlagen in der Verbandsgemeinde Bodenheim einen Schwerpunkt bilden sollen, ist zu berücksichtigen, dass Strom aus KIPKI finanzierten PV-Anlagen nicht eingespeist werden darf; der erzeugte Strom muss selbst verbraucht werden können. Der Eigenverbrauch stellt somit eine entscheidende Größe für die Dimensionierung der Anlagen dar.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Vier Grundschulen: PV-Anlagen mit je ~30 kWp

Verbandsgemeinde-Rathaus: PV-Anlage ~30 kWp mit ~30 kW Speicher

Planungskosten PV-Anlagen

Weitere Maßnahmen, die mit dem verbleibenden Restkapital realisiert werden können:

VGV-ASt Nackenheim (ehem. FwGH): PV-Anlage ~6 kWp mitversorgend

WC-Anlage der Ortsgemeinde Nackenheim: 10 kW Speicher

KiTa Blumenwiese Nackenheim: PV-Anlage ~16 kWp

Umrüstung Straßenbeleuchtung Harxheim „Über Rück II“ auf LED

Kita Lörzweiler: PV-Anlage ~21 kWp

Ortsgemeinde Bodenheim liefert Planung für moderne Heizungsanlage historisches Rathaus

Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim liefert Planung für energetische Sanierung „Alter Bahnhof“

KIPKI - Wettbewerb

Weitere 60 Millionen Euro stehen im Rahmen eines Wettbewerbs für Klimaschutzmaßnahmen für Kommunen und Unternehmen zur Verfügung. Mit 25 Millionen Euro soll dabei die Entwicklung nachhaltiger Innenstädte der Zukunft, kommunale Wärmenetze und der nachhaltigen Entwicklung sozialer Begegnungsorte in den Kommunen, gefördert werden.

Im Wettbewerb soll ein Förderantrag für ein „Kaltes Nahwärmenetz“ der VG und der OG Bodenheim im Bereich des Dollesparks gestellt werden.

Zudem könnte seitens der Ortsgemeinde Bodenheim eine aufgeständerte PV-Anlage als Kfz-Stellplatzüberdachung neben der Sport- und Veranstaltungshalle Bürgel im Wettbewerb vorgeschlagen werden.

Ratsmitglied Patric Müller betont, dass durch das Förderprogramm auch insbesondere die Förderung von Projekten der Gemeinden gewollt sei. Die kommen aber seiner Auffassung nach bei der jetzt geplanten Verteilung der in Aussicht gestellten KIPKI-Mittel nicht wirklich zum Zuge. Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim plane im Rahmen der Förderung fünf Projekte, wobei die energetische Sanierung hier nicht priorisiert ist und aus der Auflistung gestrichen werden kann. Auch ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesamtmittel auf die Ortsgemeinden entfällt. Er kann der Beschlussvorlage der Verwaltung so nicht folgen.

Ratsmitglied Thomas Glück verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion, nachdem 1/3 der Fördermittel an die Ortsgemeinden fließen sollen und der Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend hierum erweitert werden sollte.

Ratsmitglied Dr. Matthias Schäfer fordert auf, die Förderziele, wie vom Landtag beschlossen, im Auge zu behalten und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Ratsmitglied Patric Müller stellt nochmals klar, dass mit dem Förderprogramm insbesondere auch die Förderung der Ortsgemeinden gewollt sei.

Bürgermeister Dr. Robert Scheurer erläutert, dass den Ortsgemeinden seitens des Landesgesetzgebers gleichwohl kein Antragsrecht eingeräumt wurde.

Ratsmitglied René Adler äußert, dass auch die Ortsgemeinden an der Förderung partizipieren sollen. Die Ortsgemeinden sind gefordert, entsprechende Projekte anzumelden. Eine pauschalisierte Verteilung auf die einzelnen Ortsgemeinden sieht er als nicht förderlich.

Ratsmitglied Thomas Glück verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2023 unter TOP 6.1 und beantragt die Beschlussempfehlung hierüber zu ändern und jetzt abzustimmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Antragstellung auf KIPKI-Mittel mit Schwerpunkt einer PV-Ausstattung der vier Grundschulen der Verbandsgemeinde Bodenheim und dem Verbandsgemeinde-Rathaus sowie weiterer Projekte der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, Förderanträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

20 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen; 3 Enthaltungen

TOP 6.1: Antrag der SPD-Fraktion; Mittelverwendung aus dem KIPKI-Programm des Landes Rheinland-Pfalz

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stellt für die Projekte der Ortsgemeinden oder den Gemeinschaftsprojekten jeweils mindestens 40.000,00 € je Ortsgemeinde aus den KIPKI-Mitteln des Landes zur Verfügung.

Abstimmung erfolgt ohne Ratsmitglieder Patric Müller und Kira Straubinger.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen; 8 Enthaltungen; 15 Nein-Stimmen

TOP 7: Energetische Dachsanierung der Turnhalle in der Grundschule Nackenheim

Grundsatzbeschluss und Vergabevollmacht; Vorlage: 2023/950/055/1

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat am 21.07.2022 beschlossen, das Dach der Sport- und Gymnastikhalle der Grundschule Nackenheim sanieren zu lassen. In seiner letzten Sitzung sprach sich der Schulträgerausschuss für die Sanierung mit zwei Pultdächern inklusive einer jeweiligen PV-Anlage aus. Die neuen Pultdächer bestehen aus gedämmten Trapezblechen, die über die bereits vorhandene Dämmung errichtet werden. Daraus ergibt sich eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Vorzüge dieser Variante sind die Einsparungen jährlicher Wartungskosten für Flachdächer sowie zusätzlicher Schadensbeseitigungskosten, die aktuell auftreten, wenn bspw. beim Bälle-holen Schäden auf der Dachfolie verursacht werden. Durch den Wegfall dieser Kosten amortisieren sich die beiden Pultdächer gegenüber einer Flachdachsanierung über deren Lebensdauer. Weiterhin ist das Anbringen der PV-Anlagen durch die Dachschrägen einfacher, da eine Aufständerung entfällt. Die notwendige Verkabelung kann geschützt und zugänglich zur Wartung unter der Dachhaut untergebracht werden. Daher soll nun die Variante mit zwei Pultdächern inklusive einer jeweiligen PV-Anlage zur Ausführung kommen und hierfür BAFA-Fördermittel sowie KIPKI-Mittel beantragt werden.

Es wird empfohlen, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Angebotseinholung und Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die energetische Sanierung mit zwei Pultdächern inklusive einer jeweiligen PV-Anlage auf den Dächern sowie den Bürgermeister zu ermächtigen, Angebote einzuholen und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 8: Verteilung der Integrationsmittel 2022; Vorlage: 2023/950/073

Sachverhalt:

Für das Jahr 2022 wurde eine Sonderzahlung nach § 3 a des Landesaufnahmegesetzes in Höhe von 189.242,25 € vom Landkreis Mainz-Bingen an die Verbandsgemeinde Bodenheim weitergegeben. Im Rahmen notwendiger Einsparungen freiwilliger Leistungen im Kreishaushalt 2023 wird der Zuschuss für Personal- und Sachkosten (sog. 50 EUR-Pauschale) nicht mehr wie bisher gezahlt. Nach den Angaben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen kann die Sonderzahlung zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten herangezogen werden. Die Personalkosten 2023 für die Fallmoderation sowie die anteiligen Personalkosten für die Hausmeistertätigkeiten im Asylbereich betragen insgesamt ca. 117.000,00 €. Nach Abzug dieser Kosten von der Sonderzahlung verbleibt noch ein Betrag in Höhe von 72.242,25 €.

Um die Integrationsarbeit in den Ortsgemeinden gerade unter Berücksichtigung der weggefallenen Bundes-Integrationspauschale 2022 zu unterstützen, ist beabsichtigt, den nach Abzug der Personalkosten verbleibenden Betrag an die Ortsgemeinden zu verteilen. Die Verteilung soll ebenso wie die Verteilung der Sonderzahlung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen an die Verbandsgemeinden im Landkreis anhand der Anzahl der am 31.12.2022 in den Ortsgemeinden wohnenden Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der im Jahresverlauf 2022 in den Ortsgemeinden aufgenommenen Menschen mit ukrainischem Fluchthintergrund erfolgen. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Verteilung der Mittel an die Ortsgemeinden.

Mittelverteilung:  —  Jahr 2022

Ortsgemeinde Bodenheim  —  35.417,47 €

Ortsgemeinde Nackenheim  —  13.838,61 €

Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim  —  7.271,14 €

Ortsgemeinde Harxheim  —  6.802,03 €

Ortsgemeinde Lörzweiler  —  8.913,00 €

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Verteilung der Sonderzahlung nach dem Landesaufnahmegesetz für 2022 an die Verbands- und Ortsgemeinden nach dem nachfolgenden Verteilungsschlüssel zuzustimmen. Von der Sonderzahlung erhält die Verbandsgemeinde einen Betrag in Höhe von 117.000,00 € zur Deckung der Personalkosten der Fallmoderation sowie der anteiligen Kosten für die Hausmeistertätigkeiten im Asylbereich. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 72.242,25 € werden anhand der Anzahl der im Jahresverlauf 2022 in den Ortsgemeinden aufgenommenen Menschen mit ukrainischem Fluchthintergrund sowie der am 31.12.2022 in den Ortsgemeinden wohnenden Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 9: Nachwahlen in Ausschüsse; Vorlage: 2023/950/058

Sachverhalt:

Die Herren Sven Schäfer (CDU) und Philipp Stumm (CDU) haben ihre Mandate niedergelegt. Herr Schäfer war stellvertretendes Mitglied im Landwirtschaft-, Weinbau- und Umweltschutz-Ausschuss. Herr Stumm war Mitglied im Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss.

Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in die vorgenannten Ausschüsse erforderlich. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder und Stellvertreter/innen der Ausschüsse, mit Ausnahme des Haupt- und Finanz- sowie Rechnungsprüfungsausschusses, aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gewählt. Die Zahl der Ratsmitglieder beträgt mindestens vierzehn Mitglieder und Stellvertreter/innen im Schulträgerausschuss und mindestens sieben in den übrigen Ausschüssen.

Das Vorschlagsrecht zur Nachbenennung von Personen zur Wahl in die vorgenannten Ausschüsse liegt bei der CDU-Fraktion. Seitens der CDU-Fraktion wird Herr Dieter Kühnast-Krebühl zur Nachbesetzung in beide Ausschüsse vorgeschlagen. Ebenfalls soll Herr Kühnast-Krebühl als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt werden.

Zur Durchführung geheimer Wahlen sind eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Abstimmungszettel bereitzuhalten. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der Wahl in die vorgenannten Ausschüsse gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Es folgt die Durchführung der Wahl.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl in die oben genannten Ausschüsse, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10: Annahme von Spenden

10.1 Annahme von Spenden, Vorlage: 2023/950/061

Die Rheinhessen Sparkasse hat 2.000 € für die Jugendfeuerwehren in der Verbandsgemeinde Bodenheim gespendet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 2.000 € durch die Rheinhessen Sparkasse zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 11: Anfragen/Anträge

Es liegen keine Anträge / Anfragen vor.

TOP 12: Vergaben

Es liegen keine Vergabeentscheidungen vor.

TOP 13: Bekanntgabe einer Eilentscheidung

13.1: Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025; Vorlage: 2023/950/079

Sachverhalt:

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hatte im Jahr 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2025 die dritte Bündelausschreibung Erdgas durchgeführt. Aufgrund der sich, auch infolge des Krieges in der Ukraine, anschließenden Preisentwicklung auf dem Weltmarkt konnte für diese dritte Bündelausschreibung Erdgas kein Abschluss erzielt werden. Die Verbandsgemeinde Bodenheim trat aus der Bündelausschreibung aus und erzielte im Dezember 2022 einen separaten Abschluss mit der EWR AG über den Bezug von Erdgas, befristet auf ein Jahr mit Enddatum 31.12.2023.

Aktuell findet über den GStB eine Sonderbündelausschreibung Erdgas für die Jahre 2024 und 2025 statt, an welcher sich die Verbandsgemeinde beteiligen kann. Durch spätes Bekanntwerden kann die Zustimmung zum Beitritt nicht per Ratsbeschluss gewährleistet werden. Die Frist zur Ankündigung des Beitritts endet am 16.06.2023. Vor dem Hintergrund, dass durch eine Bündelausschreibung in der Regel günstigere Konditionen für die Gemeinden erzielt werden können, empfiehlt die Verwaltung den Beitritt zur Sonderbündelausschreibung Erdgas 2024/2025. Mit der Bündelausschreibung sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens gesenkt, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und gegebenenfalls bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.

Der Verbandsgemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 03.03.2022 für den Bezug von Erdgas mit einem Anteil von 10 % Biogas für den Zeitraum 2023 – 2025 ausgesprochen. Aufgrund der Weltmarktlage gelang hier jedoch kein Abschluss in der gewünschten Bezugsart.

Eilentscheidung:

Der Bürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten, dass

1.

Die Verbandsgemeinde Bodenheim der Sonderbündelausschreibung Erdgas 2024/2025 fristgerecht zum 16.06.2023 beitritt.

2.

Der Bezug von Erdgas mit einem 10%-Biogasanteil gemäß Beschluss vom 03.03.2022 dem GStB erneut übermittelt wird.

TOP 14: Bekanntgabe von Vergaben:

1.

Umrüstung der Treppenhausbeleuchtung im Barock- und 08er-Gebäude der Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2023/950/063

Der Bürgermeister beauftragte die Firma Tasdemir Elektrotechnik aus Nierstein lt. ihrem Angebot mit der Umrüstung der Beleuchtung in den beiden Treppenhäusern des Barock- und 08er Gebäudes. Das Angebot endete mit 10.551,37 € brutto.

2.

Beauftragung des Planers für die LP 4, Erstellung eines Bauantrages für die Schulhoferweiterung auf der Turnhalle der Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2023/950/062

Der Bürgermeister beauftragte das Büro Dillig lt. Angebot mit der Bearbeitung der LP 4, Erstellung des Bauantrages, über 1.427,32 € brutto.

3.

Grundschule Lörzweiler, Erweiterung der Gebäudeautomation; Vorlage: 2023/950/059

Die Fa. Maurus Automatisierungstechnik aus Bodenheim wurde mit der Umrüstung und Erweiterung der Gebäudeautomation in der Grundschule Lörzweiler gemäß Angebot vom 12.05.2023 über brutto 16.612,77 € beauftragt.

4.

Vergabe der Architektenleistungen LP 4 - LP 9 zur Sanierung des Daches der Sport- und Gymnastikhalle Grundschule Nackenheim; Vorlage: 2023/950/069

Das Architekturbüro Dillig Architekten GmbH aus Simmern wurde gemäß Angebot vom 19.07.2022 für die Leistungsphasen 4-9 beauftragt.

5.

Vergabe der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems; Vorlage: 2023/950/064

Die Firma GPC GmbH wurde mit der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der Verhandlungsvergabe beauftragt.

TOP 15: Informationen

Renaturierung Kapellengraben Flur 37 Leidheckenweg, wasserrechtliche Genehmigung; Vorlage: 2023/950/082

Die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung des 115 m langen Teilabschnitts des Kapellengrabens im Bereich des Baugebiets Leidheckenweg in Bodenheim wurde von der Unteren Wasserbehörde erteilt.

Der Bescheid ist dem Antrag auf Förderung im Rahmen der Aktion blau plus hinzugefügt worden. Von der für die Förderungen zuständigen Stelle bei der SGD-Süd wurde daraufhin mitgeteilt, dass ein aktualisierter Kostenplan mit Aufschlüsselung der Kosten nach Kostenarten (Ingenieurleistung, Grunderwerb, Baukosten, Pflanzkosten usw.) benötigt wird. Das Ingenieurbüro Weiland ist bereits mit der Aktualisierung beauftragt worden. Sobald der aktualisierte Kostenplan vorliegt, werden die Unterlagen dem Antrag beigefügt. Alle anrechenbaren Kosten werden wie bisher mit 90 % gefördert.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:23 Uhr.

Dr. Robert Scheurer
Beatrix Heddergott
Vorsitzender
Schriftführerin