am Dienstag, dem 16.09.2025 um 19:30 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim
Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:49 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:49 Uhr bis 21:00 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:00 Uhr bis 21:18 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | Patric Müller | |
| Erster Beigeordneter | Tino Lotz | |
| Beigeordneter | Volker Pietzsch | |
| Die Ratsmitglieder | Sabrina Bedrich | |
| Mathias Böhm | |
| Wolfgang Drechsler | |
| Claudia Engel | |
| Toni Escher | |
| Linda Maria Fornoff | |
| Sabine Käller | |
| Dr. Stefanie Klossok | |
| Edith Knab | |
| Thomas Pfeiffer | |
| Josef Schreiber | |
| Guido Wilwers | ab 19:35 Uhr, während TOP 1 |
| Schriftführerin | Ayleen Haibach | |
| Außerdem anwesend | Claudia Deubel | Beigeordnete der VG Bodenheim |
| Petra Escher | Presse |
| Entschuldigt fehlen: | Die Ratsmitglieder | |
| Karlheinz Kohn | |
| Johannes Schäfer | |
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 08.09.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt. Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um TOP 13 „Bauvoranfrage; Pfarrstraße 2“ zu erweitern.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt er Erweiterung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Somit tagt der Gemeinderat zu folgender Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
|
| Vorlage |
| 1. | Jahresabschluss 2021; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2025/020/041 |
| 2. | Berichte aus Arbeitskreisen |
|
| 3. | Antrag der CDU-Fraktion vom 24.04.2025 für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen | 2025/020/038 |
| 4. | Beantwortung der SPD-Anfragen vom 11.06.2025 |
|
| 5. | Bauvoranfragen |
|
| 5.1. | Neubau Zweifamilienhaus, Unterhofstraße | 2025/020/033 |
| 6. | Forstwirtschaftsplan 2026 | 2025/020/040 |
| 7. | Neuberechnung der Verpflegungskosten der gemeindeeigenen Kindertagesstätte Gau Bischofsheim | 2025/020/043 |
| 8. | Vergaben |
|
| 8.1. | Ausbau Gartenstraße, Sammelnachtrag | 2025/020/032 |
| 9. | Nutzungsordnung Mehrzweckhalle; hier: redaktionelle Änderungen |
|
| 10. | Informationen |
|
| 10.1. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2025/020/035 |
| 10.2. | Neubesetzung Hallenwart |
|
| 10.3. | Sachstand zu einem Bauantragsverfahren |
|
| 10.4. | Haushaltsvollzugsmaßnahmen 2025 |
|
| 10.5. | Sommerferienaktion vor der Mehrzweckhalle |
|
| 10.6. | Tag der Vereine am 20.09.2025 auf dem EDEKA-Parkplatz |
|
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 11. | Grundstücksangelegenheiten | 2025/020/037 |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
| 13. | Bauvoranfrage Neubau von zwei Doppelhäusern nach Abbruch, Bergstraße sowie Nutzungsänderung in Zweifamilienhaus, Pfarrstraße | 2025/020/045 |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Jahresabschluss 2021; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung
Vorlage: 2025/020/041
Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Knab.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2021 fand am 27.08.2025 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2021. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Edith Knab, vorgetragen wird.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, den Jahresabschluss 2021 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 1
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Berichte aus Arbeitskreisen
Der Erste Beigeordnete Lotz berichtet über nachfolgenden Bericht zum Arbeitskreis Dorfentwicklung.
Bericht zum Arbeitskreis „Entwicklung Grundstücksangelegenheiten und gemeindeeigene Immobilien“; kurz „AK Dorferneuerung“
Durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim wurde aufgrund eines weitergehenden Antrags der SPD-Fraktion am 05.12.2024 mehrheitlich beschlossen, einen neuen überfraktionellen Arbeitskreis „Entwicklung Grundstücksangelegenheiten und gemeindeeigene Immobilien“; kurz „AK Dorferneuerung“ einzurichten.
Dieser AK hat das Ziel, Themen aus den genannten Bereichen aufzuarbeiten, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und diese sodann als Beschlussvorlagen in den Gemeinderat einzubringen. In der Vergangenheit wurden mit solchen AKs in der Ortsgemeinde bereits sehr gute Ergebnisse erzielt.
Die erste Sitzung des AK fand am 16.06.2025 statt. Hierbei wurde als das Thema mit oberster Priorität der Verkauf des Alten Kindergarten festgelegt. Nachdem verschiedene Versuche der OG, das Grundstück zu veräußern, in den letzten Jahren nicht zum Erfolg geführt hatten (z. B. Konzeptvergabe), wurde nun das weitere Vorgehen abgestimmt.
Nach einer Begehung des Grundstücks incl. aller Gebäudeteile wurden im Folgenden in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bodenheim neue Unterlagen erarbeitet, um das gesamte Grundstück incl. des denkmalgeschützten Gebäudes auf den Markt bringen zu können (Exposé etc.). Zudem wurde von den AK-Mitgliedern Kontakt zu bekannten Investoren aufgenommen, um das Grundstück ins Gespräch zu bringen. Der Start des Interessenbekundungsverfahrens soll in der heutigen Sitzung des GR beschlossen werden.
Neben dem Thema des Alten Kindergartens wurde der Antrag der CDU-Fraktion vom 24.04.2025 für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen behandelt.
Als Ergebnis wurde auch hier eine Beschlussvorlage vorbereitet, die eine Verbesserung des Status Quo mit sich bringen wird.
Weitere Themen des AK werden unter anderem der Schutz des alten Ortskerns und die Gestaltung des neuen Bauhofs der Ortsgemeinde sein.
Bisher kann festgestellt werden, dass der AK Dorferneuerung sehr harmonisch und lösungsorientiert zusammenarbeitet. Von Beginn an bestand Einigkeit darüber, dass parteipolitische Ziele hier keinen Raum haben, sondern für die Gemeinde bestmögliche und praktikable Ergebnisse erarbeitet werden müssen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Arbeit im und die weiteren guten Ergebnisse des AK. Den Mitgliedern des AK danke ich bei dieser Gelegenheit für die gute Zusammenarbeit.
Gez.: Tino Lotz, 1. Beigeordneter
Gau-Bischofsheim, 10.09.2025
Der Vorsitzende trägt nachfolgenden Bericht über den Arbeitskreis Friedhof vor.
Bericht zum Arbeitskreis „Friedhof“
In der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2025 haben die Fraktionen die Neubesetzung des AK Friedhof für diese Wahlperiode namentlich benannt. Es war einer der ersten AKs dieser Art, der sich in Zusammenarbeit mit der Friedhofsverwaltung der VG mit den Schwerpunktthemen zum Bestattungswesen als Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschäftigt hat. Zu nennen sind folgende Ergebnisse:
| - | das Angebot zusätzlicher Bestattungsformen; hier: Kolumbarien in Form von Urnenstelengruppen (UST), Urnengemeinschaftsgrabfeld (UGA), |
| - | die Erweiterungsmöglichkeit für Urnenwahlgrabstätten im südl. Friedhofsbereich (U1 – U4), |
| - | allgemeine und besondere Gestaltungsvorschriften, |
| - | die jeweilige Evaluierung der Friedhofsatzung. |
| Künftige Arbeitsthemen werden | ||
| - | steigende Bestattungszahlen, |
| - | die Vorbereitung zur Neukalkulation der Friedhofsgebührensatzung, |
| - | die Neuausschreibung der Grabaushubarbeiten für die Jahre 2026 – 2031, |
| - | die steigende Zahl der Auflösung von Grabstätten (tw. vor Ablauf der jeweiligen Ruhefrist), |
| - | die notwendige Auflösung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde, |
| - | der konsequente Umgang mit vernachlässigten Grabstätten, |
| - | die Folgen aus der Novellierung zum Bestattungsgesetz (BestG), |
| - | die künftige allgemeine Friedhofsentwicklungsplanung. |
Die erste Sitzung ist für Montag, 29. September 2025, vormittags terminiert. Die Friedhofsverwaltung der VG wird die AK-Mitglieder per Mail hierzu einladen.
Zu TOP 3:
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.04.2025 für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen
Vorlage: 2025/020/038
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Der CDU-Antrag vom 24.04.2025 für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.06.2025 in den überfraktionellen Arbeitskreis „Dorfentwicklung und gemeindeeigene Immobilien“ verwiesen. In seiner Sitzung am 26.08.2025 hat der AK nachstehenden Vorschlag erarbeitet, welcher vom Gemeinderat beschlossen werden möge:
Neben den regelmäßigen Leerungen freitags werden folgende öffentliche Abfallbehälter in der Gemeinde zusätzlich am darauffolgenden Montag, bzw. Dienstag geleert:
| Nr. 1 | Glockenberghütte |
| Nr. 3 | Unterhofpark |
| Nr. 19 | Radwegebereich „Unterer Küchelberg“ |
| Nr. 22 | Radwegebereich „Durchgang Mehrzweckhalle“ |
| Nr. 23 | Radwegebereich „Sportplatzparkplatz“ |
| Nr. 25 | Radwegebereich „Abzweig Wirtschaftsweg zum Friedhof“ |
| Nr. 33 | Wirtschaftsweg „In der Neuwiese“, Richtung Mittelberg |
Zudem sollen hochwertigere Neuanschaffungen für folgende Bushaltestellen getätigt und durch den örtlichen Bauhof montiert werden:
| 2 Stück | Buswartehäuschen „Lörzweiler Straße“ |
| 1 Stück | Buswartehäuschen „Bahnhofstraße“ |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die zusätzlichen Leerungen der im Sachverhalt genannten Abfallbehälter ab dem 22. September 2025 und beauftragt die Verwaltung mit drei Neuanschaffungen zur Ausstattung der Buswartehäuschen in der Bahnhof- und Lörzweiler Straße. Nach Montage werden diese zusätzlich in den Plan mit aufgenommen und nummeriert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Beantwortung der SPD-Anfragen vom 11.06.2025
Anfrage zum Sachstand „Ampelanlagen für die ÖPNV-Buslinie 69“
| 1. | Aus welchen Gründen ist die Inbetriebnahme der Gesamtanlage noch nicht erfolgt? |
| 2. | Wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? |
| 3. | Wie gestalten sich Ansteuerung und Funktionsweise der 3 Ampelanlagen? |
| 4. | Zu welchem Zweck wurden die eingezeichneten Parkflächen im oberen Bereich der Bahnhofstraße demarkiert? |
Öffentliche Bekanntmachung in der Nachrichtenblattausgabe 28 vom 11.07.2025:
Seit dem 1. Juli ist in Gau-Bischofsheim eine neue Ampelregelung (Lichtsignalanlage, LSA) in der Langstraße in Betrieb. Sie sorgt dafür, dass Busse der Linie 69 die Engstelle passieren können, ohne dass es zu gefährlichen Begegnungen mit Kraftfahrzeugen kommt.
So funktioniert das System:
| - | Die Ampel (LSA) ist im Normalfall ausgeschaltet - es leuchten keine Lichter. |
| - | Wenn sich ein Bus nähert, der mit einem speziellen Funksender ausgestattet ist, wird die Ampel aktiviert. |
| - | Ein leuchtendes Anmeldesignal zeigt dem Busfahrer, dass die Anlage den Bus erkannt hat. |
| - | Gleichzeitig springen die Ampeln für den entgegenkommenden Verkehr auf Rot, damit der Bus sicher durch die Engstelle fahren kann. |
| - | Nach einer kurzen Wartezeit zeigt ein Dreieckssymbol („Durchfahrt erlaubt“) dem Busfahrer, dass er die Engstelle jetzt befahren darf. |
| - | Wenn der Bus durchgefahren ist, schalten sich die Ampeln automatisch wieder ab, und der normale Verkehr kann weiterlaufen. |
| Wichtig zu wissen: | |
| - | Die neue Ampel betrifft nur die Busse der Linie 69. |
| - | Für KFZ ist sie nur aktiv, wenn ein Bus kommt - ansonsten bleibt sie ausgeschaltet. |
| - | ln der Pfarrstraße (K 47) bleibt alles wie gewohnt; dort gibt es keine Änderungen. |
Die neue Regelung soll helfen, den Busverkehr sicherer und flüssiger zu gestalten, insbesondere an der Engstelle in der Langstraße.
Anfrage zum Vollzug des Haushaltsplans für das Jahr 2025 (Liegenschaften, Produkt 1142)
| 1. | Wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand zu beiden Maßnahmen? |
| 2. | Was sind die Gründe für die dauerhafte Verzögerung? |
| 3. | Sind bereits Ausschreibungen zu beiden Gewerken verfasst? |
| 4. | Welche Art der Beheizung und Warmwasserversorgung wird das Gebäude erhalten? |
| 5. | Verliert das Gebäude evtl. seinen Status als „Wärmeinsel“? |
| 6. | Werden beide Maßnahmen in diesem Jahr noch begonnen und fertiggestellt? |
| 7. | Hat eine weitere Verzögerung Auswirkung auf den aktuellen Haushaltsvollzug? |
| 8. | Ist die Auszahlung der zugesagten Klimaschutzförderung gefährdet? |
| 9. | Ist der Verwaltung bewusst, dass bei Nichtfertigstellung die Öltankreserven im Gebäude für eine weitere Heizperiode erschöpft sind? |
Beantwortung per Mail vom 27.08.2025 durch den FBII:
| Zu 1.: | Die Heizungsanlage wurde an eine ortsansässige Firma vergeben. Die Arbeiten sollen bereits in Kalenderwoche 35 beginnen. Die Abstimmung der Ausführungsart der Fensterprofile mit dem Denkmalschutz ist erfolgt. Die Fenster werden in KW 42 submittiert. Es wird eine freihändige Vergabe. Der Einbau der Fenster nach den Fertigungsarbeiten erwarten wir im März/April 2026. |
| Zu 2.: | Es soll eine Wärmepumpe mit Gasspitzenlastheizung verbaut werden. Diese sollte installiert werden sobald der Gasanschluss vorhanden ist, der im Rahmen der Netzumstellung des EWRs erfolgen sollte, um die baulichen Behinderungen der Bahnhofstraße möglich gering zu halten und um Synergien zu nutzen und damit Kosten zu sparen. Diese Netzumstellung des EWRs ist bisher jedoch nicht erfolgt und auch noch nicht der Anschluss der Gasleitung. |
| Zu 3.: | Die Heizungsanlage wurde bereits vergeben. Die Fenster befinden sich aktuell in der Ausschreibungserstellung. |
| Zu 4.: | Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Gasspitzenlastheizung. |
| Zu 5.: | Nein, die „Wärmeinsel“ ist für eine Gasmangellage gedacht gewesen, auch mit der Wärmepumpe ist daher ein Betrieb als „Wärmeinsel“ bei versiegen des Gasnetzes möglich. |
| Zu 6.: | Die Heizungsanlage wurde an die Firma Berg vergeben und bereits in Kalenderwoche 35 beginnen und im Herbst fertiggestellt werden. Der Anschluss der Gasspitzenheizung erfolgt nachträglich, sobald der Anschluss der Gasleitung durch das EWR erfolgt ist. Die Fenster befinden sich aktuell in der Ausschreibungsplanung. Die Montage der Fensterarbeiten im März/April 2026. |
| Zu 7.: | Es sind keine weiteren Verzögerungen zu erwarten. |
| Zu 8.: | Nein, die KPIKI Mittel müssen bis Juni 2026 ausgegeben werden. Die zugesagte Klimaschutzförderung ist daher nicht gefährdet. |
| Zu 9.: | Ja, daher wird die Heizungsanlage durch die Firma Berg auch im September 2025 vor der Heizperiode installiert. |
Anfrage zum Sachstand „Gefahrenlage durch Astbruch im Liebespfad“
| 1. | Aus welchen Gründen wurde die Sperrung des Weges trotz der weiterhin anhaltenden Gefahr aufgehoben, und welche Maßnahmen sind angedacht, diese zu vermeiden? |
| 2. | Hat die hauptamtliche Verwaltung Kenntnis von den angebrachten Schildern, bzw. hat sie die Anbringung veranlasst? |
| 3. | Schaffen solche Beschilderungen an öffentlichen Wegen eine Rechtssicherheit dahingehend, dass private Grundstückseigentümer aus der Haftung ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht ausgenommen sind? |
Beantwortung per Mail vom 27.08.2025 durch den FBII:
Die Haftung für Gefahren, die von Bäumen auf Privatgrundstücken ausgehen und öffentliche Flächen (z. B. Gehwege, Straßen) betreffen, ist rechtlich klar geregelt – allerdings kommt es auf die Umstände an. Grundsatz: Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers! Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, trägt die Verkehrssicherungspflicht – also die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von dem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen, wenn:
| - | Äste auf eine öffentliche Straße/Gehweg ragen, |
| - | Totholz herabzufallen droht, |
| - | der Baum umstürzen könnte (z. B. durch Krankheit, Schädlinge, Fäulnis), |
| - | dann muss der Eigentümer angemessene Maßnahmen treffen, um Gefahren abzuwenden. |
| Das umfasst zum Beispiel: | |
| - | regelmäßige Sichtkontrollen (mehrmals im Jahr), |
| - | ggf. Hinzuziehen eines Baumgutachters bei Verdacht auf Schäden, |
| - | Rückschnitt gefährdender Äste, |
| - | Fällung im Extremfall. |
Haftung bei Schaden: Kommt es zu einem Schaden (z. B. ein herabfallender Ast verletzt jemanden oder beschädigt ein Auto auf öffentlichem Grund), kann der Eigentümer zivilrechtlich haften – sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat (§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht).
Beispiele:
| - | Keine Haftung, wenn ein gesunder Baum bei Sturm umstürzt und keine Anzeichen für Schäden vorher erkennbar waren. |
| - | Haftung, wenn ein abgestorbener Ast herunterfällt und vorher erkennbar war, dass er eine Gefahr darstellt. |
Auch wenn der Schaden auf einer öffentlichen Fläche eintritt (z. B. Gehweg, Straße), bleibt die Haftung beim Baumeigentümer, sofern der Baum auf Privatgrund steht. Die Kommune (z. B. Stadt, Gemeinde) haftet in der Regel nicht, es sei denn:
| - | der Baum steht auf öffentlichem Grund, oder |
| - | die Kommune wurde auf die Gefahr hingewiesen und hat nichts unternommen. |
Was Eigentümer tun sollten:
Mindestens 1–2x jährlich eine Sichtkontrolle durchführen.
| - | Bei alten oder auffällig schief stehenden Bäumen ggf. einen Baumkontrolleur beauftragen. |
| - | Dokumentation der Kontrollen ist sinnvoll (z. B. Fotos, Protokolle). |
| - | Bei erkennbarer Gefahr: Sofortige Maßnahmen (z. B. Rückschnitt, Absicherung, Fällung). |
Was die Bäume auf kommunalem Grund betrifft, veranlasst der FB2 für die Bäume im Baumkataster regelmäßige Begutachtungen durch zertifizierte Baumkontrolleure. Dies wird dokumentiert.
Anfrage zur Fertigstellung der vorinstallierten LED-Straßenbeleuchtung im alten Ortskern
| 1. | Wie ist der Sachstand zur Fördermittelantragstellung und -bewilligung? |
| 2. | Sind die LED-Leuchtenköpfe bereits ermittelt, ausgeschrieben oder sogar bestellt? |
| 3. | Welches Fabrikat mit welchen technischen Angaben wurde in Erwägung gezogen? |
| 4. | Was sind die Gründe für die Verzögerung der Fertigstellung? |
| 5. | Hat die Verzögerung Auswirkung auf den aktuellen Haushaltsvollzug der Gemeinde? |
| 6. | Wann werden die finale Installation und die Inbetriebnahme erfolgen? |
Beantwortung per Mail vom 27.08.2025 durch den FBII:
| Zu1.: | Beide Anträge sind gestellt. Unbeantwortete Rückfragen liegen nicht vor und wir warten derzeit auf die Bewilligung. |
| Zu 2.: | Die LED-Leuchtenköpfe wurden ermittelt und es liegt ein Angebot seitens des EWR vor, welches die Grundlage für den Förderantrag ist. |
| Zu 3.: | Geplant ist der Einsatz von SCHUCH 48 LED/ Farbtemperatur 3000 k/ mit Leistungsreduzierung und Konstantlichtstromregelung. Dies entspricht den Anforderungen der Fördermittelgeber. |
| Zu 4.: | Die Förderanträge für ZEIS (Rheinlandpfälzisches Förderprogramm) und ZUG (Bundesförderprogramm) wurden im Mai 2023 gestellt. Parallel hierzu wurde im August 2023 die Installation der nicht förderfähigen Masten im Rahmen der Netzumstellung durch das EWR an das EWR beauftragt. Ende Februar 2024 erfuhren wir, dass der ZEIS Förderantrag im Ministerium „untergegangen o.ä.“ sei und nicht bearbeitet worden ist. Der Antrag musste daraufhin erneut gestellt werden, was der Auslöser für die Verzögerung war. Es musste gewartet werden bis das Förderprogramm neu aufgelegt wird und sich dann erneut mit Zeitaufwand in die Thematik eingearbeitet werden, da die eigentliche Sachbearbeiterin längere Zeit krankheitsbedingt ohne Vertretung ausgefallen ist und sich der Aufbau der Förderanträge geändert hatte. Von Juni bis August 2024 fand die Prüfung des Förderantrages durch ZUG statt und wir erhielten Rückfragen seitens ZUG zum Förderantrag, welche wir beantworteten. Seitdem ruht dieser Antrag da wir auf die Förderzusage des ZEIS Programmes für den ZUG Antrag angewiesen sind. Nach einer zwischenzeitlichen Vielzahl an Rückfragen und Aktualisierungen warten wir nun auf die finale Förderzusage durch ZEIS und ZUG. |
| Zu 5.: | Muss seitens Finanzen beantwortet werden. |
| Zu 6.: | Sofort nach Erhalt der Förderzusagen wird mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen. |
Zu TOP 5:
Bauvoranfragen
Zu TOP 5.1:
Neubau Zweifamilienhaus, Unterhofstraße
Vorlage: 2025/020/033
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Zweimonatsfrist nach § 36 BauGB kann nicht eingehalten werden, wenn es keine zusätzliche Gemeinderatssitzung in der Sommerpause 2025 gibt. Fristablauf ist am 26.08.2025!
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „private Grünfläche“ mit einem Denkmalvermerk eingetragen. Jedoch ist der Flächennutzungsplan nur vorbereitende und nicht verbindliche Bauleitplanung. Hier handelt es sich grundsätzlich um eine Baulücke, insbesondere, da das geplante Gebäude nah zur Unterhofstraße platziert wird.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die Untere Denkmalbehörde wird zwingend von der Kreisverwaltung mit eingeschaltet.
Sollte der Gemeinderat bis zum 26.08.2025 keine Entscheidung treffen, gilt das gemeindliche Einvernehmen als erteilt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Zu TOP 6:
Forstwirtschaftsplan 2026
Vorlage: 2025/020/040
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim liegen im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Rheinhessen. Zuständig ist das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Ab Oktober 2025 ist Herr Matthias Kuhn neuer Förster des genannten Fortreviers und damit der für die OG Gau-Bischofsheim zuständige Förster.
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für erforderliche Maßnahmen wird vom zuständigen Forstrevier/Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt. Die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen im Lörzweiler Wäldchen soll, wie am 08.12.2016 beschlossen, ebenfalls über das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost, Funktionsstelle Rheinauenwälder erfolgen.
Der für das Jahr 2026 vorgelegte Forstwirtschaftsplan enthält die Fortführung der Pflegearbeiten auf der Sammelausgleichsfläche im Lörzweiler Wäldchen, d.h. Zurückdrängen der Robinienausschläge, Freistellen der nachwachsenden einheimischen Bäume, Anpflanzen von heimischen Heistern und falls erforderlich auch Verkehrssicherungsmaßnahmen. Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Orchideenwiese sollen fortgeführt werden.
Die ausgewiesenen Kosten für die Maßnahmen inkl. der Beförsterungskosten belaufen sich für das Jahr 2026 auf 2.200 €. Im Forstwirtschaftsplan 2025 waren Kosten in Höhe von 1.950 € veranschlagt; bisher wurden inkl. der Beförsterungskosten 935,40 € für folgende Maßnahmen im Lörzweiler Wäldchen abgerechnet:
- | Zaunabbau auf der Ausgleichsfläche Gemarkung Bodenheim, Flur 25 Flst. 131 |
Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2026 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder 2026 mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Dem Forstwirtschaftsplan 2026 wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Funktionsstelle Rheinauenwälder wird 2026 mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Neuberechnung der Verpflegungskosten der gemeindeeigenen Kindertagesstätte Gau-Bischofsheim
Vorlage: 2025/020/043
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die Berechnung der Verpflegungskosten (Monatspauschale) für die Kita soll neu vorgenommen werden, da die Kosten ständig steigen und die letzte Berechnung schon einige Jahre zurückliegt.
Die Kosten für Lebensmittel, Sachaufwendungen und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Diese Steigerungen wirken sich auch direkt auf die Verpflegungskosten in der gemeindlichen Kita aus.
Der Preis soll daher auf 4,36 EUR pro Essen (siehe Anlage 1) und eine Monatspauschale in Höhe von 75 EUR ab 01.01.2026 angepasst werden. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 EUR im Monat (rund 36,36 %) im Vergleich zum bisherigen monatlichen Beitrag in Höhe von 55 EUR (3 EUR pro Essen). Der Preis pro Essen wurde zuletzt vor über 15 Jahren geändert.
Für Kinder von Familien mit geringen Einkommen werden die Essenskosten durch die Kreisverwaltung vollständig übernommen. Hierfür stehen Mittel aus dem „Bildung und Teilhabe Leistungspaket“ zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag kann über die Kita bezogen oder direkt über die Homepage der Kreisverwaltung gestellt werden (https://www.mainz-bingen.de/de/Jobcenter/Bildung-und-Teilhabe-Leistungen.php).
Die Berechnung erfolgte in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde. Nach der neuen Berechnung der Anwesenheiten der Kinder kommen wir auf eine durchschnittliche Besuchszahl von 17 Tagen (siehe Anlage 2) im Monat. Bei der Umstellung auf die Pauschalabrechnung 2018 hatte die Berechnung noch 18,33 Tage ergeben.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Preise für das Mittagessen der gemeindeeigenen Kindertagesstätte Himmelweit der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ab dem 01.01.2026 wie folgt festzulegen:
5 Tage: 75,00 € monatlich
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Vergaben
Zu TOP 8.1:
Ausbau Gartenstraße, Sammelnachtrag
Vorlage: 2025/020/032
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Bauleistungen ergeben. Die Leistungen wurden im Vorfeld auf den Baustellenterminen abgestimmt, angeordnet und im Bauablauf ausgeführt. Das Erfordernis der Leistungen war im Vorfeld nicht absehbar. Zudem wurde das Baufeld etwas in den Kreuzungsbereich Gartenstraße / Kreuzwingert erweitert.
Die zusätzlichen Leistungen sind von der bauausführenden Firma Strabag im Sammelnachtrag 02 angeboten. Das Angebot zum Nachtrag 02 wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Alfred Klabautschke gemeinsam mit der Verwaltung FBL II sachlich, rechnerisch und in Hinblick auf wirtschaftliche Einheitspreise geprüft.
Geprüfte Angebotssummen (brutto) Ortsgemeinde Auftrags-LV inkl. Nachtrag 01:
| 00 | Auftragsstand Fa. Strabag, Hauptleistungsverzeichnis — 267.112,92 € |
| 01 | Nachtrag Nr. 02 — 19.741,12 € |
| Gesamtauftragssumme Fa. Strabag — 286.854,04 € | |
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.07.2023 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Gartenstraße erteilt.
Entscheidung:
Der Nachtrag 02 der Fa. Strabag zur Baumaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ wird mit der geprüften Bruttosumme von 19.741,12 € beauftragt.
Die Gesamtauftragssumme der Fa. Strabag beträgt somit brutto 286.854,04 €.
Zu TOP 9:
Nutzungsordnung Mehrzweckhalle; hier: redaktionelle Änderungen
Der Vorsitzende bittet um Redaktionsvollmacht zur Anpassung der Kontaktdaten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Vorsitzenden eine Redaktionsvollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Punkte:
Zu TOP 10.1:
Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung
Vorlage: 2025/020/035
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2025 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Verbandsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2025 liegt den Ratsmitglieder vor.
Zu TOP 10.2:
Neubesetzung Hallenwart
Zu TOP 10.3:
Sachstand zu einem Bauantragsverfahren
Zu TOP 10.4:
Haushaltsvollzugsmaßnahmen 2025
| - | Anschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessanlagen (Auswertungen) |
| - | Verschattungsmaßnahmen Kindergarten (außen und innen) |
| - | MZH: Batterieaustausch Sicherheitslichtgerät |
Zu TOP 10.5:
Sommerferienaktion vor der Mehrzweckhalle
Zu TOP 10.6:
Tag der Vereine am 20.09.2025 auf dem EDEKA-Parkplatz
Zu TOP 12:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einer Grundstücksangelegenheit zugestimmt worden ist.
Zu TOP 13:
Bauvoranfrage
Neubau von zwei Doppelhäusern nach Abbruch, Bergstraße sowie Nutzungsänderung in Zweifamilienhaus, Pfarrstraße
Vorlage: 2025/020/045
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 12.11.2025 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Zwar ist hier „Satteldach“ die vorherrschende Dachform, jedoch sollte man modernes Bauen zulassen. Die Höhenentwicklung ist durch das gewählte Pultdach moderat. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:18 Uhr.
Patric Müller | Ayleen Haibach |
Vorsitzender | Schriftführerin |