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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 48/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung nach § 97 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 253, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-bodenheim.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bodenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Stichwort Bürgerhaushalt, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bodenheim, 28.11.2025
Jens Mutzke, Ortsbürgermeister