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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim

am Montag, dem 31.10.2022 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr

Nichtöffentlicher Teil: von 20:40 Uhr bis 20:45 Uhr

Öffentlicher Teil: von 20:45 Uhr bis 20:45 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordneter

Klaus Freidel

Die Ratsmitglieder

Gerald Auber

Willi Bauer

Alfred Feist

Andreas Fery

Birgit Groh-Peter

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Sven Schäfer

Andreas Schauer

Berthold Schmitz

Bernd Zerbe

Schriftführerin

Julia Stauder

Von der Verwaltung

Wolfgang Böttger

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Eva Anna Alten

Claudia Hippchen

Justine Mergen

Konstantinos Michailidis

Monika Raabe-Schöpflin

Achim Ramler

Oliver Reinbott

Philipp Stumm

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 26.10.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Er begrüßt den Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Wolfgang Böttger, die Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim Jean-Christophe Cossutta und Klaus Freidel sowie alle Anwesenden.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

1. Nachtragshaushalt 2022

hier: Haushaltsverfügung der Kreisverwaltung

3.

Neufassung Friedhofssatzung

4.

Neuberechnung der Friedhofsgebühren; hier 2. Änderungssatzung

5.

Beschilderung der Ausgleichs- und Ökokontoflächen

6.

Bauleitplanung

7.

Vergaben

7.1.

Forstwirtschaftsplan 2023

7.2.

Notstromeinspeisung Carl-Zuckmayer-Halle, Vergabe Elektroinstallationsarbeiten

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1.

Erschließung Baugebiet "Am Wäldchen"

Vergabe der baubegleitenden erdbautechnischen Kontrollprüfungen

8.2.

Erschließung Baugebiet "Am Wäldchen"

Vergabe der Umweltbaubegleitung

8.3.

Erschließung Baugebiet "Am Wäldchen"

Vergabe Kampfmitteldetektion

8.4.

Beschaffung eines Aufsitzrasenmähers für Grünpflegearbeiten (Bauhof/Friedhof)

8.5.

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 1. Änderung und Ergänzung

Vergabe der Kampfmittelsondierung 2. und 3. Bauabschnitt

9.

Annahme von Spenden

9.1.

Annahme von Spenden

Heckelsmüller GmbH & Co. KG

Rohbauarbeiten für Boulderfindling / Lakis Freizeitanlage Nackenheim

10.

Informationen

10.1.

Verwendung der Integrationspauschale 2021

11.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Anträge/Anfragen

13.

Vergaben

14.

Rechtsangelegenheiten

15.

Informationen

Öffentlicher Teil:

16.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

1.

Nachtragshaushalt 2022

hier: Haushaltsverfügung der Kreisverwaltung

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister verliest die Haushaltsverfügung der Kreisverwaltung und erläutert die Änderungswünsche der Kreisverwaltung näher.

Die Mitglieder des Gemeinderates wurden somit über die Satzungsänderung in Kenntnis gesetzt.

Zu TOP 3:

Neufassung Friedhofssatzung

Vorlage: 2022/039/136

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Baumaßnahme „Friedhofserweiterung“ und der damit verbundenen Aufnahme einer weiteren pflegefreien Urnenbestattungsform auf dem Friedhof Nackenheim, wurde die im August 2018 verfasste Friedhofssatzung zunächst mit den Empfehlungen der Muster-Friedhofssatzung abgeglichen, aber auch auf die aktuelle Friedhofspraxis in Nackenheim individuell übersetzt. Zudem wurden allgemeine redaktionelle Elemente angepasst, als auch die geschlechtergerechte Wortwahl angewendet. Als Ergebnis liegt der Entwurf einer Neufassung der Friedhofssatzung vor, welche der Haupt- und Finanzausschuss, als auch der Bau- und Planungsausschuss empfohlen hat, und über welche der Gemeinderat abschließend entscheidet.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erläutert die mit der Beschlussvorlage vorliegenden Dokumente „Belegplan Friedwingert“ und „Belegplan Gestaltung“ eingehend. Änderungswünsche oder Wortmeldungen hierzu gibt es von Seiten der anwesenden Ratsmitglieder keine.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, dem Entwurf zur Friedhofssatzung inkl. dazugehörigem Anhang 1 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Neuberechnung der Friedhofsgebühren; hier 2. Änderungssatzung

Vorlage: 2022/039/132/1

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert auch nachstehenden

Sachverhalt:

Durch die nun abgeschlossene Friedhofserweiterung und der damit entstandenen neuen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhofsteil „Friedwingert“ waren die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Da eine Nachkalkulation der Gebühren grundsätzlich alle drei Jahre vorgenommen werden sollte, wurden auch die übrigen Gebühren an die aktuellen Kosten angepasst. Die letzte Kalkulation fand 2018 statt.

Im Vergleich zu den derzeit noch gültigen Gebührensätzen ist ein deutlicher Anstieg der Gebühren zu verzeichnen. Dies resultiert in erster Linie durch ein höheres Arbeitsaufkommen der Bauhofmitarbeiter auf dem Friedhof im Vergleich zu dem zurückliegenden Erhebungszeitraum 2015-2017.

Um die Gebühren sozial verträglicher zu halten, besteht die Möglichkeit von einer 100%igen Kostendeckung abzuweichen. Die Ortsgemeinde würde den Kostenanteil aus dem allgemeinen Haushalt finanzieren. Sofern sich die Ortsgemeinde an dieser Stelle für eine Übernahme von 10% entscheidet, betrüge der zu finanzierende Anteil rund 7.000 € jährlich.

Auch erläutert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler die geplanten Kostensteigerungen zum Anteil der Gemeinde anhand der Gebührenübersicht.

Von Seiten der FWG Fraktion vertreten durch Herrn Bernd Zerbe, der SPD Fraktion vertreten durch Frau Birgit Groh-Peter werden 20 % als angemessene Kostenbeteiligung für die Ortsgemeinde Nackenheim ersehen. Von Seiten der CDU-Fraktion vertreten durch Herrn Andreas Fery werden 10 % als angemessen ersehen.

Der Vorsitzende René Adler schlägt vor, zunächst einen Kostenanteil von 20% als soziale Komponente der Ortsgemeinde an den deutlich gestiegenen Gebühren festzulegen, nach drei Jahren könnte dieser Anteil bei der Neuberechnung der Gebührensatzung überprüft und ggf. geändert werden.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung entsprechend der Gebührenübersicht mit 80 % Kostendeckung, die Ortsgemeinde übernimmt einen Kostenanteil von 20% (ca. 13.000 € per anno).

Bei der Neuaufstellung der Gebührensatzung nach drei Jahren soll der Kostenanteil der Ortsgemeinde erneut überprüft werden.

Die Anlage 2. Änderungssatzung ist bitte von Seiten der Verwaltung auf Seite 4 in den Punkten

3.2

LKW, Zweiachser (inkl. FahrerIn)

3.3

Grabbagger (inkl. FahrerIn)

3.4

Kompressor (inkl. BedienerIn)

9 Zuschlag (zu Ziffer 1.9 der Gebührensatzung) für zwei zusätzliche Sargträger samstags

1.11

Zwei zusätzliche Sargträger  —  11,90 € pauschal

wie nachstehend zu ändern: Fahrerin/Fahrer, Bedienerin/Bediener, Sargträger/Sargträgerin.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Beschilderung der Ausgleichs- und Ökokontoflächen

Vorlage: 2022/039/135

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Vielfach wurde in der letzten Zeit beobachtet, dass rechtlich festgesetzte Ausgleichsflächen oder Flächen im Ökokonto im Bereich der Verbandsgemeinde Bodenheim widerrechtlich von Privatpersonen umgestaltet worden sind oder zu anderen Zwecken genutzt wurden. Diese unerlaubten Nutzungen entsprechen nicht dem ursprünglichen Sinn und Zweck der Ausgleichsflächen und gefährden das Entwicklungsziel. Hinweisschilder könnten diese unsachgemäßen Nutzungen der Flächen verringern, zumal sich die Nutzenden oft nicht bewusst sind, dass es sich um eine Ausgleichs- bzw. Ökokontofläche handelt. Durch die Zerstörung von Teilflächen gehen den Ortsgemeinden wertvolle Biotopwertpunkte nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) verloren, d.h. die Fläche wird ökologisch und damit für die Ortsgemeinden auch monetär abgewertet.

Der Vorschlag einer einheitlichen Beschilderung mittels DIN A 3 Schildern, Aludibond-Platten weiß, 6 mm dick, hochkant, lichtecht bedruckt (Text liegt vor) wurde vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kommuniziert. Die UNB begrüßt die Hinweisschilder und ist mit der gewählten Beschriftung und der Installation an den vorgeschlagenen Standorten (gem. vorliegendem Lageplan) einverstanden.

In Nackenheim gibt es 15 Ausgleichs-/Ökokontoflächen und 4 Landespflegeflächen, die an den Hauptzuwegen beschildert werden sollen. Hierfür wären insgesamt 32 Schilder erforderlich. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 2.200 € (inkl. MwSt. zzgl. Versand/Lieferkosten) für Schilder inkl. Befestigung und Stahlpfosten. Die Montage erfolgt durch den Bauhof.

Die Verwaltung empfiehlt, die Ausgleich-/Ökokontoflächen sowie die Landespflegeflächen mit Hinweisschildern, Ausführung wie vorgeschlagen, zu versehen.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Ausgleichs-/Ökokontoflächen sowie die Landespflegeflächen der Ortsgemeinde Nackenheim werden mit den vorgeschlagenen Hinweisschildern versehen.

Der Umweltausschuss wird in seiner Sitzung am 07.11.2022 hierzu informiert.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 22.11.2022 informiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bauleitplanung

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Forstwirtschaftsplan 2023

Vorlage: 2022/039/134

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen der Ortsgemeinde Nackenheim liegen im Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Die Ortsgemeinde Nackenheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für die erforderlichen Maßnahmen wird von der zuständigen Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt.

Im vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2023 sind Maßnahmen im Wäldchen nördlich der geplanten Bebauung (Ausgleichsfläche B-Plan Am Wäldchen) und im Wäldchen am Angelweiher im Unterfeld vorgesehen. Die Maßnahmen inkl. Beförsterungskosten und Kosten für den wasserrechtlichen Bescheid zur Entnahme von Wasser aus dem Rhein zur Bewässerung sind mit insgesamt 3.430,00 € veranschlagt worden.

Im Jahr 2022 waren im Forstwirtschaftsplan 12.410,00 € veranschlagt worden.

Es wurden bisher Kosten, inkl. der Beförsterungskosten und Kosten für den Holzverkauf über die Kommunale Holzvermarktung Pfalz GmbH, in Höhe von 7.000,08 € für folgende Maßnahmen abgerechnet:

Nachpflanzung ausgefallener Gehölze, Wässern und Mulchen auf der AF für B-Plan Am Wäldchen, Holzeinschlag und Freistellen von Einzelgehölzen im Wäldchen am Angelweiher.

Die Einnahmen aus dem Verkauf von Holz aus dem Wäldchen am Angelweiher betrugen 4.047,81 €.

Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.

Die Verwaltung empfiehlt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2023 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder, nach der Rechtskraft des Haushalts, mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem Forstwirtschaftsplan 2023 wird zugestimmt. Die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt, nach Rechtskraft des Haushaltes 2023 wird die Funktionsstelle Rheinauenwälder mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 21.11.2022 hierzu informiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.2:

Notstromeinspeisung Carl-Zuckmayer-Halle, Vergabe Elektroinstallationsarbeiten

Vorlage: 2022/039/143

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Für den Fall eines längeren, flächendeckenden Stromausfalls soll in der Carl-Zuckmayer-Halle die Möglichkeit geschaffen werden, ein Notstromaggregat anzuschließen, um die Halle im Ernstfall als Anlaufpunkt für die Bevölkerung betreiben zu können.

Für die dafür erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten wurden mehrere regionale Elektroinstallationsfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Lediglich die in Nierstein ansässige Firma Tasdemir Elektrotechnik hat ein Angebot über brutto 8.973,67 € abgegeben. Hinzu kommen noch Kosten für das Verbindungskabel zwischen Notstromaggregat und Einspeisepunkt in Höhe von ca. 2.000,00 € brutto.

Von Seiten der anwesenden Ratsmitglieder werden die Kosten hinterfragt. Aufgrund Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters der VG Verwaltung, konnte das Angebot leider noch nicht erläutert und detailliert besprochen werden. Es wird vorgeschlagen den Beschluss dahingehend anzupassen, dass der Ortsbürgermeister René Adler eine Vergabevollmacht bis maximal 8.973,67 € für die Elektroninstallationsarbeiten und maximal 2.000,00 € für ein ggf. erforderliches Kabel, jeweils inkl. MwSt., erhält, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Angebot nochmals geprüft wird und die geplanten Maßnahmen genauer erläutert werden.

Das Ergebnis der Prüfung und die Antworten auf die Fragen der Ratsmitglieder werden im Nachgang an die Ratsmitglieder weitergeleitet.

Nach eingehender Beratung ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim erteilt dem Ortsbürgermeister René Adler eine Vergabevollmacht i.H.v. maximal 8.973,67 € für die Elektroninstallationsarbeiten und ein ggf. erforderliches Kabel i.H.v. maximal 2.000,00 €, jeweils inkl. MwSt. Technische Fragen werden im Nachgang nach eingehender Erläuterung geklärt und die den Ratsmitgliedern mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 8.1:

Erschließung Baugebiet "Am Wäldchen"

Vergabe der baubegleitenden erdbautechnischen Kontrollprüfungen

Vorlage: 2022/039/126

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ ist es erforderlich, baubegleitende erdbautechnische Kontrollprüfungen zu beauftragen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu ein Angebot von dem Büro KERN - geolabor aus Sprendlingen eingeholt, welches mit einem Betrag in Höhe von vorläufig brutto 8.115,80 € abschließt. Das Büro hat bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu o.g. Baugebiet das Bodengutachten erstellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt daher, den Auftrag an das Büro KERN - geolabor aus Sprendlingen zu vergeben.

Mit Beschluss vom 22.02.2021 hat der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister eine entsprechende Vergabevollmacht erteilt und wird daher über die Auftragsvergabe lediglich informiert.

Entscheidung:

Das Büro Kern - geolabor aus Sprendlingen erhält den Auftrag zu baubegleitenden erdbautechnischen Kontrollprüfungen im Rahmen der Erschließungsarbeiten zum Baugebiet „Am Wäldchen“ zum angebotenen Honorar in Höhe von vorläufig brutto 8.115,80 €.

Zu TOP 8.2:

Erschließung Baugebiet "Am Wäldchen"

Vergabe der Umweltbaubegleitung

Vorlage: 2022/039/121

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ ist es erforderlich, eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu ein Angebot von dem Büro BG NATUR dbR aus Nackenheim eingeholt, welches mit einem Betrag in Höhe von vorläufig brutto 2.164,61 € abschließt. Optional weitere Tätigkeiten werden nach Stunden abgerechnet. Herr Tauchert besitzt umfangreiche Ortskenntnis und kann im Bedarfsfall schnell vor Ort sein.

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt daher, den Auftrag an das Büro BG NATUR dbR zu vergeben.

Mit Beschluss vom 22.02.2021 hat der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister eine entsprechende Vergabevollmacht erteilt und wird daher über die Auftragsvergabe lediglich informiert.

Entscheidung:

Das Büro BG Natur dbR aus Nackenheim erhält den Auftrag zur Umweltbaubegleitung im Rahmen der Erschließungsarbeiten zum Baugebiet „Am Wäldchen“ zum angebotenen Honorar in Höhe von vorläufig brutto 2.164,61 €.

Zu TOP 8.3:

Erschließung Baugebiet "Am Wäldchen"

Vergabe Kampfmitteldetektion

Vorlage: 2022/039/122

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Am Wäldchen“ ist es erforderlich, den Geltungsbereich auf das Vorkommen von Kampfmitteln zu untersuchen.

Hierzu wurde die Firma Tauber Explosive Management GmbH & Co.KG beauftragt eine Oberflächensondierung durchzuführen. Durch den hohen Bewuchs konnte auf Teilflächen des Gebietes „Am Wäldchen“ keine Detektion durchgeführt werden.

Im Rahmen der bereits begonnenen Erschließungsarbeiten soll nun für die Untersuchung der bisher nicht detektierten Teilflächen eine geophysikalische Flächendetektion mittels Geomagnetik mit anschließender Auswertung der Messdaten auf kampfmittelrelevante Anomalien nachgeholt werden.

Aufgrund der damaligen Beauftragung zur Oberflächensondierung an die Firma Tauber Explosive Management GmbH & Co. KG wird vorgeschlagen, der Firma Tauber Explosive Management GmbH & Co. KG den Auftrag zur Kampfmittelsondierung zum angebotenen Preis in Höhe von brutto 2.201,50 € ebenfalls zu erteilen.

In der Sitzung vom 22.02.2021 hat der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt und wird daher über die Auftragsvergabe lediglich informiert.

Entscheidung:

Die Firma Tauber Explosive Management GmbH & Co. KG erhält den Auftrag zur Kampfmittelsondierung zum angebotenen Preis in Höhe von brutto 2.201,50 €.

Zu TOP 8.4:

Beschaffung eines Aufsitzrasenmähers für Grünpflegearbeiten (Bauhof/Friedhof)

Vorlage: 2022/039/127

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Beschaffung eines Aufsitzrasenmähers inklusive Frontmähdeck für Grünpflegearbeiten in der Ortsgemeinde Nackenheim. Der Aufsitzrasenmäher kommt insbesondere im anspruchsvollen und komplexen Gelände mit Hindernissen zum Einsatz, wie bspw. auf dem Friedhof und auf anderen Grünflächen (z.B. entlang von Versickerungsflächen und Regenrückhaltemulden).

Es erfolgte eine Markterkundung und Erprobung von versch. Fahrzeugen. Anschl. wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt. Das angebotene Modell erfüllt alle Leistungsanforderungen.

Für die Beschaffung des Aufsitzrasenmähers für Grünpflegearbeiten fand am 05.10.2022 die Submission zur Verhandlungsvergabe nach UVgO statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die Wertung der Angebote erfolgte durch den Ortsbürgermeister René Adler.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Freund Landmaschinen GmbH & Co. KG aus Partenheim.

Beschlussinformation:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 nachstehendes beschlossen:

Die Firma Freund Landmaschinen GmbH & Co. KG wird mit der Lieferung eines Aufsitzrasenmähers für Grünpflegearbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der Verhandlungsvergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wurde somit über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 8.5:

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 1. Änderung und Ergänzung

Vergabe der Kampfmittelsondierung 2. und 3. Bauabschnitt

Vorlage: 2022/039/138

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Wäldchen“, ist es erforderlich den Geltungsbereich des zweiten Bauabschnitts auf Kampfmittel zu untersuchen. Um Kosten einzusparen soll der dritte Bauabschnitt mit untersucht werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu drei fachlich qualifizierte Büros um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Es gingen zwei Angebote ein.

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

Consulting - Engineers Göttig GmbH  —  10.726,52 Euro Brutto

Bieter 2  — 12.197,50 Euro Brutto

Zuerst soll der zweite Bauabschnitt detektiert werden und zu einem späteren Zeitpunkt der dritte Bauabschnitt. Sollten im Rahmen der Untersuchung Anomalien gefunden werden, entstehen weitere Kosten für den Aushub.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Büro Consulting - Engineers Göttig GmbH, Worms den Auftrag zur Durchführung der Kampfmittelsondierung zu erteilen.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2022 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt.

Entscheidung:

Das Fachbüro Consulting - Engineers Göttig GmbH, Worms erhält den Auftrag zur Durchführung der Kampfmittelsondierung zum angebotenen Honorar in Höhe von 10.726,52 € brutto.

Zu TOP 9:

Annahme von Spenden

Zu TOP 9.1:

Annahme von Spenden

Heckelsmüller GmbH & Co. KG

Rohbauarbeiten für Boulderfindling // Lakis Freizeitanlage Nackenheim

Vorlage: 2022/039/139

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Die Firma Heckelsmüller GmbH & Co. KG, Nackenheim hat die Rohbauarbeiten für den Boulderfindling auf der Lakis Freizeitanlage übernommen. Die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von 3.912,72 € werden der Ortsgemeinde als Spende angeboten.

Sodann ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt der Sachspende in Höhe von 3.912,72 € durch die Firma Heckelsmüller GmbH & Co. KG, Nackenheim zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:

Neuer Marktplatz

-

die Anpflanzarbeiten durch die Firma Seip sind fast abgeschlossen

-

der Hauptstromverteilerkasten wurde noch nicht geliefert (Lieferverzug bei den Herstellern)

-

die Ausschreibung der Hochbauarbeiten für den Weinpavillon liegt vor und wird geprüft

-

die Ausschreibung Sanierung der WC-Anlage wird vorbereitet

Bike & Ride Anlage Bahnhof

-

die neue Bike&Ride Anlage am Bahnhof wurde montiert

-

die Inneneinrichtungen der beiden B&R Anlagen (Doppelstockparker) wurden Ende der KW 41 geliefert und eingebaut

-

die Pflasterarbeiten rund um die B&R Anlage am Bahnhof wurden von der Fa. Seip durchgeführt

-

die Anlage kann nach Herstellung des Stromanschlusses in Betrieb gehen

Gewerbegebiet Am Wäldchen

-

Straßenplanum wurde hergestellt

-

aktuell Kanalbau und Bodenverbesserungsarbeiten für den Straßenbau durch Fa. Eiffage

-

regelmäßiger Jour Fixe Termin auf der Baustelle mit den Projektbeteiligten

-

B-Plan erste Änderung und Ergänzung liegt im Entwurf vor und wurde von Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde geprüft, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird aktuell vorbereitet

Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide

-

der Zeitplan wurde aktualisiert, mit dem Erschließungsbeginn wird nun ab Anfang März 2023 gerechnet

-

die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten soll bis Ende November 2023 erfolgen, die Vergabe und Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Januar 2023

-

der wasserrechtliche Antrag wurde bereits im Juli gestellt, wir stehen mit der SGD in Verbindung. Leider gibt es dort weiterhin personelle Ausfälle

Ausbau Leinpfad als Radweg

-

die Kostenschätzung liegt bei 400.000 € bei 90% Förderung = 40.000 € OG Eigenanteil

-

nach Verbandsgemeinderatsbeschluss übernimmt die Verbandsgemeinde den Eigenanteil der Ortsgemeinde Nackenheim über den Radwegefonds

-

die Ortsgemeinde bedankt sich bei der VG Bodenheim und beim VG Rat für diese finanzielle Unterstützung

-

da die Haushaltsverfügung für den Nachtragshaushalt mittlerweile vorliegt, konnte der Antrag zur radverkehrstauglichen Ertüchtigung des Radwegs auf den Weg gebracht werden. Erforderliche Unterlagen wurden seitens der OG an die WSV weitergeleitet

Spielplätze

-

der Kletterfelsen auf der Lakis Freizeitanlage wurde am 04.10.2022 an die Ortsgemeinde übergeben

-

zugleich wurde eine alte Hangrutsche, welche vom Spielplatz-TÜV bemängelt wurde, durch eine Edelstahl-Wellenrutsche ersetzt

-

zahlreiche Kinder konnten die beiden neuen Spielelemente in den letzten Wochen mit Begeisterung ausprobieren

Kreiswohnungsbaugesellschaft

-

nach der Beratung im Arbeitskreis Neubaugebiete soll der Beschluss über die Gründung einer Projektgesellschaft in den Sitzungsrunden im November herbeigeführt werden

Sprunk III

-

im Arbeitskreis Neubaugebiete wurde die städtebauliche Planung im Entwurf beraten, Konfliktpunkte wurden ausführlich besprochen

-

die Änderungen werden nun in einem ersten B-Plan Entwurf (Skizze und Text) umgesetzt und uns im Anschluss vorgestellt (voraussichtlich bis Ende des Jahres)

1250 Jahre Nackenheim - Wanderung entlang der Gemarkungsgrenze

-

voller Erfolg mit schätzungsweise 1.000 Besuchern/Besucherinnen

-

Organisation und Werbung lag alleine bei der Ortsgemeinde, Jungwinzer*innen haben mit Versorgungspunkten entlang der Strecke unterstützt

-

Dank gilt auch den teilnehmenden Gutschänken und Gastronomen Forum Vinum, Dörrschuck, Gottwald und das Alte Kelterhaus

-

Wiederholung ist für das kommende Jahr fest eingeplant

Veranstaltungen

-

St. Martinsumzug am 11.11.2022, um 18:00 Uhr. Der Zugweg führt über die Pommardstraße zum Geh-/Radweg Karl-Arand-Straße und von dort auf den Wirtschaftsweg in Richtung Angelweiher/ Freizeitanlage

Zu TOP 10.1:

Verwendung der Integrationspauschale 2021

Vorlage: 2022/039/070

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2017 wurde unter anderem folgendes beschlossen:

„Jeweils zum 30.04. des Folgejahres (erstmalig zum 30.04.2018 für die Jahre 2016 und 2017) sind der Ortsbürgermeisterin die Nachweise über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel der Integrationspauschale von United Nackenheim vorzulegen. Außerdem erhält der Gemeinderat jährlich einen Jahresrechnungsbericht.“

Auch für die Jahre 2020 und 2021 wurden vom Landkreis Mainz-Bingen Mittel aus der Integrationspauschale (Bundesmittel) bereitgestellt. Für 2020 wurden der Ortsgemeinde Nackenheim Mittel in Höhe von 21.359,90 € überwiesen, für 2021 wurden der Ortsgemeinde Nackenheim Mittel in Höhe von 3.882,38 € überwiesen. Ob und ggf. in welcher Höhe für 2022 weitere Mittel aus der Integrationspauschale fließen ist noch nicht bekannt. Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verwendung der Integrationspauschale gilt weiterhin das Schreiben des Landkreises vom 22.02.2017. Danach sollten die ausgearbeiteten Vorschläge von allen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen genutzt werden können.

Im Monat Juni 2022 wurde der Jahresabschluss für das Jahr 2021 der Ortsgemeinde Nackenheim vorgelegt. Dieser soll vom Vorsitzenden des Vereins United Nackenheim, Herr Peter Stey, im Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport vorgestellt und erläutert werden, danach soll der Gemeinderat diesen zur Kenntnis erhalten.

Herr Peter Stey hat in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport am 26.09.2022 den mit der Informationsvorlage vorliegenden Auszug aus dem Kassenbuch eingehend näher erläutert. Zudem hat Herr Peter Stey bekannt gegeben, dass alle Mitglieder des Arbeitskreises United Nackenheim zum 31.12.2022 die aktive Arbeit niederlegen. Moderatoren werden seit mehreren Jahren gesucht, jedoch gibt es aktuell keine aktiven Teilnehmer, die die Arbeiten weiter verfolgen möchten.

Deshalb ruft der Ortsbürgermeister René Adler auf diesem Wege nochmals alle Interessierten dazu auf, die in diesem Jahr noch stattfindenden Sitzungen von United Nackenheim zu besuchen und evtl. dieses tolle Projekt nach dem 31.12.2022 weiter fortzuführen.

Wir danken allen Mitgliedern von United Nackenheim für die jahrelange Betreuung des Arbeitskreises.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den der Jahresabschluss 2021 des Vereins United Nackenheim zur Kenntnis.

Zu TOP 11:

Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohnerinnen/Einwohner anwesend.

Zu TOP 16:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ortsbürgermeister René Adler gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil die Beschlussvorlage 2022/039/123 zur Abstimmung gebracht wurde.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender
Schriftführerin
Ortsbürgermeister
Verwaltungsangestellte