Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und den Geltungsbereich mit Beschluss vom 06.12.2021 geringfügig erweitert. Um den Flächenbedarf an gewerblichen Flächen befriedigen zu können, wurde der Aufstellungsbeschluss mit Beschluss des Gemeinderats vom 09.02.2022 erneut erweitert und die Bezeichnung des Bebauungsplanes zu „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung festgelegt. Im Zuge der Erschließungsplanung wurde ersichtlich, dass nochmals Änderungen am Geltungsbereich vorgenommen werden müssen, weswegen der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.12.2022 die dritte Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen hat. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, um einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf des bereits dort angesiedelten Gewerbebetriebs zur Verfügung stellen zu können und um den Bedarf der Grundstückseigentümer an gewerblichen Flächen decken zu können.
Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung liegt daher in der Zeit vom
Montag, dem 19. Dezember 2022 bis einschließlich Montag, dem 30. Januar 2023
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 - 72130 und 06135 - 72266 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles -Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.