am Donnerstag, dem 05.10.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim
Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:58 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
| Dr. Robert Scheurer |
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Beigeordnete
| Wolfgang Böttger |
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| Claudia Deubel |
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Die Ratsmitglieder
| René Adler |
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| Mathias Böhm |
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| Michael Christ |
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| Rita Drescher |
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| Toni Escher |
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| Alfred Feist |
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| Michelle Glück |
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| Thomas Glück |
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| Margit Grub |
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| Steffan Haub |
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| Manuel Höferlin |
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| Andreas Hofreuter |
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| Andreas Kappel |
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| Dr. Willi Kiesewetter |
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| Olaf Kimmes |
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| Wolfgang Kirch |
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| Dieter Kühnast-Krebühl |
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| Arno Leber |
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| Moritz Mergen |
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| Andrea Metelmann-Lotz |
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| Patric Müller |
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| Jens Mutzke |
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| Karola Orth |
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| Anke Renker | ab 19:38 Uhr |
| Armin Sambale |
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| Dr. Matthias Schäfer |
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| Andreas Scherer |
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| Kira Straubinger |
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| Heinz-Peter Zimmermann |
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Schriftführer
| Norman Lang |
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Von der Verwaltung
| Matthias Frey |
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| Olaf Hüter |
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| Stefan Kern |
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Außerdem anwesend
| Wolf Krämer-Mandeau | Fa. Biregio; zu TOP 1 |
| Markus Parac | Fa. Sweco; zu TOP 2 |
| Bernd Schmidt | Lärmbeauftragter; zu TO 3 |
Entschuldigt fehlen:
Erster Beigeordneter
| René Nauheimer |
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Die Ratsmitglieder
| Thomas Becker-Theilig |
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| Daniela Bernhard |
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| Ute Beye-Mundt |
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| Christina Göth |
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| Günther Kuhn |
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| Bruno Maria Lang |
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| Dr. Birgit Straubinger |
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Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 26.09.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Verwaltungsfachwirt Norman Lang bestimmt.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Vorstellung des Schulentwicklungsplans | 2023/950/132 |
| 2. | Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim | 2023/950/130 |
| 3. | Bericht des Lärmbeauftragten |
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| 4. | Renaturierung des Eichelsbachs im Bereich der ehemaligen Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim; Kostenerstattungsvertrag zwischen dem Investor, der Ortsgemeinde Nackenheim und der Verbandsgemeinde | 2023/950/112 |
| 5. | Nachpflanzung von Bäumen | 2023/950/117/1 |
| 6. | Haushaltsausgleich - Neuausrichtung der Kommunalaufsicht | 2023/950/110/1 |
| 7. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2023/950/099 |
| 8. | Beteiligung der EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH | 2023/950/108 |
| 9. | Gründung der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH | 2023/950/107 |
| 10. | Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung | 2023/950/106 |
| 11. | Annahme von Spenden |
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| 11.1. | Annahme von Spenden | 2023/950/084 |
| 11.2. | Annahme von Spenden | 2023/950/104 |
| 12. | Anfragen/Anträge |
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| 12.1. | Antrag Bündnis90/Die Grünen; Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFFK-RLP) |
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| 12.2. | Bündnis90/Die Grünen und SPD-Fraktion; Antrag auf Neuaufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans Windenergieanlagen |
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| 13. | Vergaben |
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| 13.1. | Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden | 2023/950/103 |
| 13.2. | Renaturierung Kapellengraben Flur 37, Vergabevollmacht | 2023/950/122 |
| 14. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 14.1. | Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden | 2023/950/086 |
| 14.2. | Grundschule Lörzweiler, Erneuerung der Absturzsicherung am Kellerabgang Bau A | 2023/950/085 |
| 14.3. | Trocknung des durch Starkregen überfluteten Kellergeschosses des VG Rathauses | 2023/950/121 |
| 14.4. | Entfernen von Putz bis aufs Mauerwerk in 2 Räumen der GS Bodenheim | 2023/950/124 |
| 15. | Informationen |
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| 15.1. | VG-Themenwanderweg; Antrag auf Förderung im Rahmen des 1. Leader-Projektaufrufs zur Umsetzung der Lokalen Intergrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der LAG Rheinhessen | 2023/950/118 |
| 15.2. | Bekanntgabe Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes; Unterrichtung des VG-Rates gem. § 119 Abs 3 Landesbeamtengesetz |
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Öffentlicher Teil:
| TOP 1: Vorstellung des Schulentwicklungsplans; Vorlage: 2023/950/132 |
Das Ministerium für Bildung hat mit Schreiben vom 19.10.2021 informiert, dass zum 01.08.2020 eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten ist und die Verbandsgemeinde regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen hat.
Hierfür wurde das Planungsbüro biregio beauftragt. Den Schulentwicklungsplan 2022/23 bis 2027/28 mit einem Ausblick bis 2035 und einer Dokumentation der Schulgebäude stellt das Planungsbüro biregio im Rahmen der VG-Ratssitzung vor. Hierzu übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Wolf Krämer-Mandeau. Dieser stellt den Schulentwicklungsplan vor. Er hebt hervor, dass die Verbandsgemeinde Bodenheim grundsätzlich gut aufgestellt ist.
Der Leitfaden zur Schulentwicklungsplanung sieht unter Abs. 3 die Übermittlung des Schulentwicklungsplans an die Schulbehörde und das zuständige Ministerium nach Verabschiedung durch die zuständigen Gremien vor.
Herr T. Glück lobt Herrn Krämer-Mandeau für dessen Arbeit und die Bestätigung der guten Arbeit der Verbandsgemeinde. Alle Ortsgemeinden sowie die Verbandsgemeinde haben ihre Hausaufgaben gemacht. Weitere Fragen zur Präsentation von RM M. Glück sowie RM T. Glück beantwortet Herr Krämer-Mandeau zur Zufriedenheit der Fragenden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Schulentwicklungsplan an und reicht ihn weiter an die zuständige Behörde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 2: Radwegekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2023/950/130 |
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Markus Parac von der Fa. SWECO. Dieser stellt das von SWECO erstellte Radwegekonzept vor. Da die Verbandsgemeinde über keine eigenen öffentlichen Verkehrsflächen verfügt, ergeht die Empfehlung, die Annahme des Konzepts zu beschließen und dieses den einzelnen Straßen- und Wegebaulastträgern zu überlassen. Diesen soll mithin Gelegenheit gegeben werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen in eigener Kompetenz zu prüfen und nach Möglichkeit perspektivisch zu realisieren.
Es ergeht der Hinweis, dass aus dem Radwegekonzept hervorgehende gemeindliche Projekte grundsätzlich aus Mitteln des VG-Radwegefonds finanziell unterstützungsfähig sind. Hierüber ist auf Antrag im Einzelfall zu entscheiden.
Herr Dr. Scheurer fragt, ob SWECO Erfahrungen im Umgang mit der Deutschen Bahn AG gemacht hat, denn die Gespräche mit der DB AG sollten erste Priorität haben. Herr Parac bestätigt die Priorität.
RM A. Feist fragt, ob bestehende Feldwege, die im Konzept berücksichtigt sind, zuschussfähig sind, was Herr Parac bestätigt.
RM A. Hofreuter möchte wissen, wer bei Strecken abseits von Landesstraßen Ansprechpartner für Zuschüsse sei.
RM M. Glück merkt an, dass in Bodenheim Landwirte bereits jetzt Beschwerden über ausgebaute Radwege vorbrächten, da Nutzungskonflikte bestehen. Herr Parac rät zu einem offenen Dialog mit allen Konfliktparteien. Es bestehe die Möglichkeit diese Radwege zu 100 % in Gemeindeeigentum zu übernehmen, um Landwirte bei der Unterhaltung zu entlasten.
RM R. Adler moniert, dass im erarbeiteten Konzept der Rheinradweg als „regional“ deklariert wird, dieser aber „überregional“ sei.
RM J. Mutzke fragt, ob es förderschädlich sei, wenn Radwege so gebaut werden, dass auch Landwirte mit Traktoren diese befahren können? Herr Parac rät dazu, die Förderstellen vorab zu befragen. Herr J. Mutzke möchte weiterhin wissen, wie die nächsten Schritte der Verwaltung sind. Herr Dr. Scheurer führt dazu aus, dass seit bereits zwei Jahren Mittel im Rahmen des Radwegefonds zur Verfügung stehen und diese bislang nicht angetastet wurden. Wie bereits ausgeführt, hat ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG Priorität. Ebenso soll es Gespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität geben. Mit diesem steht man in der Gemarkung Harxheim derzeit in einem festgefahrenen Dialog.
RM A. Metelmann-Lotz möchte wissen, ob Ortsgemeinden irgendeinen Hebel ansetzen können, um eine Mitsprache bei Kreisstraßen zu erreichen? Dies kann von Seiten des Vortragenden nicht abschließend beantwortet werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Radwegekonzept anzunehmen und dieses, zwecks daraus abzuleitender Maßnahmen, umgehend den einzelnen Straßen- und Wegebaulastträgern zu überlassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 3: Bericht des Lärmbeauftragten |
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Bernd Schmitt, den Lärmbeauftragte der Verbandsgemeinde Bodenheim, der über die Entwicklungen im Bereich der Lärmbelästigungen berichtet.
RM H-P. Zimmermann möchte wissen, ob auch Lärmmessungen an sog. Hotspots vorgenommen werden? Herr Schmitt verweist auf seine Präsentation, in welcher solche Lärmmessungen eingeflossen sind.
RM J. Mutzke merkt an, dass es so wirke, als ob Lärmbelästigung durch Flugbewegungen deutlich weniger Belastung verursache als Zug- oder Autobewegungen. Herr Schmitt stimmt dem zu.
RM M. Glück fragt an, ob auch Feste, wie das Albansfest, zur Lärmbelästigung beitragen. Da hierzu bislang keine offiziellen Beschwerden beim Lärmbeauftragten eingingen, scheint dies als Lärmverursacher nachrangig zu sein.
| TOP 4: Renaturierung des Eichelsbachs im Bereich der ehemaligen Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim; Kostenerstattungsvertrag zwischen dem Investor, der Ortsgemeinde Nackenheim und der Verbandsgemeinde; Vorlage: 2023/950/112 |
Die WR Grundstücks GmbH, Mainz, ist Eigentümerin des Geländes der ehemaligen „Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim“ und beabsichtigt, das Areal zu einem neuen Wohnquartier mit gewerblichen Einheiten zu entwickeln. Dabei soll auch der durch das Gelände fließende Eichelsbach renaturiert werden. Nach umfangreichen Voruntersuchungen durch die Investorin kann der Bebauungsplan zeitnah ins Verfahren gebracht und der Antrag auf Förderung der Renaturierungsmaßnahme nach dem Förderprogramm Aktion Blau Plus vorbereitet werden. Für die Vergabe der dazu notwendigen Planungsleistungen hat der Verbandsgemeinderat dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 21.12.2021 eine Vergabevollmacht erteilt. Bevor es zur Beauftragung dieser Ingenieurleistungen kommt, ist zunächst der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde Nackenheim sowie der WR Grundstücks GmbH erforderlich, in der insbesondere die Übernahme der Kosten geregelt wird. So hat die Ortsgemeinde Nackenheim der Verbandsgemeinde Bodenheim sämtliche Kosten zu erstatten, soweit diese nicht gefördert werden. Gleichzeitig soll sich die Investorin verpflichten, der Ortsgemeinde Nackenheim diese von ihr zu tragenden Kosten zu erstatten, sodass die WR Grundstücks GmbH letztlich die Renaturierungskosten im Rahmen der Entwicklung des Konversionsgebiets trägt. Verbunden ist damit auch der Grunderwerb der Bachparzellen durch die Verbandsgemeinde, ohne den eine Förderung durch das Land nicht möglich ist. Den hier anfallenden nicht geförderten Teil des Grunderwerbs soll jedoch die Ortsgemeinde Nackenheim tragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der WR Grundstücks GmbH, der Ortsgemeinde Nackenheim und der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 5: Nachpflanzung von Bäumen; Vorlage: 2023/950/117/1 |
Im Zuge der Baumkontrollen mussten in den vergangenen Jahren aus Verkehrssicherungsgründen Bäume gefällt werden. Die Baumstandorte wurden dahingehend überprüft, ob eine Nachpflanzung am Standort des gefällten Baumes erfolgen kann. Hierzu war es erforderlich, die Standorte auf evtl. vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorger zu überprüfen. Dies bedeutet, dass Leitungspläne für jeden Standort angefordert worden sind.
Lage und Größe vorhandener Baumscheiben/Pflanzbeete wurden im Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Nachpflanzmöglichkeit geprüft. Ebenso wurden die für den Standort in Frage kommenden Baumarten anhand der Liste der Zukunftsbäume und der Liste der bewährten Straßenbäume der GALK (www.galk.de) ermittelt.
Zusätzlich zu dem Erwerb eines qualitativ geeigneten Baumes sind standortabhängige Vorbereitungen der Baumscheibe inkl. Pflanzarbeiten sowie Anwuchs-, Entwicklungs- und Fertigstellungspflege (jeweils inkl. Wässerung) für insgesamt drei Jahre erforderlich.
Neben der Nachpflanzung von 21 Bäumen ist die Anpflanzung einer Hecke mit Bäumen auf dem Gelände der Grundschule Nackenheim entlang der Pommardstraße vorgesehen.
Im Zuge der 50-Jahrfeier der Verbandsgemeinde sind für Baumpflanzungen Spendengelder eingegangen, die noch nicht alle verwendet wurden. Nach Absprache mit den jeweiligen Spendern sollen die Anschaffungskosten für die Bäume auch aus Spenden mitfinanziert werden.
Folgende Baumstandorte könnten 2023/2024 neu bepflanzt werden:
Graben G 3 (Auf Höhe des Kleingartenbereichs Gau-Bi): 4 Bäume
Grundschule Nackenheim: 10 Bäume und 1 Hecke
Spielplatz an der Grundschule Nackenheim: 7 Bäume
Um einen monetären und verwaltungstechnischen Synergieeffekt zu erzielen, wird empfohlen, die Nachpflanzungen aller Orts- und der Verbandsgemeinde gemeinsam auszuschreiben.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vorgeschlagenen Nachpflanzung von 21 Bäumen und einer Hecke an den genannten Standorten sowie die gemeinsame Ausschreibung der Pflanzmaßnahmen, inkl. 3 Jahren Entwicklungspflege. Die Verwaltung wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Die Gremien werden über die Vergabe informiert. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den kommenden Jahren in die Haushalte eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 6: Information zum Haushaltsausgleich - Neuausrichtung der Kommunalaufsicht; Vorlage: 2023/950/110/1 |
Mit Schreiben vom 02.05.2023 hat das Ministerium des Innern und für Sport bekanntgegeben, dass der kommunalen Haushaltswirtschaft das Gebot des Haushaltsausgleichs zugrunde liegt (§ 93 Abs. 4 GemO). Durch die Erneuerung des Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG), der Einführung der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP (PEK-RP) und den damit verbundenen Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) stellt die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung das künftige Oberziel der Kommunalaufsicht dar. Dies setzt u.a. voraus, dass ein zukünftiges Anwachsen der kommunalen Liquiditätskredite vermieden wird.
Aus der Gemeindeordnung (GemO) bzw. den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) ergeben sich folgende Handlungen der Aufsichtsbehörde. Legt die Gemeinde der Aufsichtsbehörde einen gesetz- oder rechtswidrigen Haushalt vor, hat die Kommunalaufsicht in einem ersten Schritt gegenüber der Gemeinde Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben und gleichzeitig die Gemeinde bei angemessener Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme anzuhören. Bei Nichtausräumung der erhobenen Rechtsbedenken durch die Gemeinde spricht die Kommunalaufsicht in einem zweiten Schritt eine Globalbeanstandung der Haushaltssatzung aus, versagt die beantragte Genehmigung und ordnet mit angemessener Fristsetzung den Beschluss einer rechtskonformen Haushaltssatzung an. Sofern die Gemeinde dem Verlangen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt, ergibt sich in einem dritten Schritt, dass die Gemeinde im Zweifel bis zum Ende des Haushaltsjahres in der vorläufigen Haushaltsführung bleibt.
Um dem Gebot des Haushaltsausgleichs zu genügen, haben sowohl die Landkreise und Verbandsgemeinden als auch die Ortsgemeinden alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihr rechtlich möglich sind. Bei einer defizitären Haushaltslage bedeutet dies für die Verbandsgemeinde unter Beachtung der finanziellen Mindestausstattung der Ortsgemeinden ihre Umlagesätze ggfs. anzupassen.
Für die Ortsgemeinden könnte dies Festsetzungen der Realsteuerhebesätze oberhalb der Nivellierungssätze bedeuten.
Ausnahmen vom Gebot des Haushaltsausgleich sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Zuwendungen vom Land dürfen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen der Kommune gesichert ist und die Folgekosten die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune unter Berücksichtigung ihrer Pflichtaufgaben nicht übersteigen. Dem liegt der Grundsatz „Haushaltsausgleich vor Zweckzuweisung“ zugrunde.
Im Übrigen stellen Haushaltsvorgespräche ein Beratungsangebot der Aufsichtsbehörde da. Die Kommunen werden gebeten von diesem Gebrauch zu machen.
Der Gemeinde- und Städtebund hat sich zwischenzeitlich zu den Ausführungen geäußert und eine Reihe von Rückfragen gestellt. Diese wurden bereits vom Ministerium des Innern und für Sport beantwortet.
Mit Datum vom 12.09.2023 wurden ergänzende Hinweise zur Vorgehensweise der Kommunalaufsicht bei der Prüfung der Haushalte bekanntgegeben. Die zunächst aufgezeigte strenge Prüfung, wird nun unter bestimmten Voraussetzungen etwas abgemildert. Folgendes ist hierbei insbesondere zu erwähnen:
| - | Tätigkeit der Kommunalaufsicht mit Augenmaß (individuelle Betrachtung der jeweiligen Kommune). |
| - | Betrachtung der Haushaltssituation unter Berücksichtigung mehrerer Haushaltsjahre, insbesondere auch der vorangegangenen Jahresabschlüsse (Mehrjahresbetrachtung). So ist ein Haushalt nicht zwingend zu beanstanden, wenn ein Haushaltsjahr oder Haushaltsfolgejahre unausgeglichen sind, die übrigen Haushaltsjahre jedoch ausgeglichen sind. |
| - | Einsatz von greifbaren Rücklagen, d.h. es kann auf liquide Mittel zurückgegriffen werden, um zumindest einen rechnerischen Ausgleich darstellen zu können. |
| - | Schrittweises Vorgehen der Kommune, d.h. um zumindest mittelfristig einen Haushaltsausgleich zu erreichen, kann die Kommune mit der Kommunalaufsicht grundsätzlich auch ein mehrjähriges, schrittweises Vorgehen vereinbaren. Grundlage hierfür ist an klarer Abbaupfad von drei, fünf oder bis zu zehn Jahren. |
| - | Investitionskredite bei fehlender dauernder Leistungsfähigkeit können auch dann genehmigt werden, wenn es sich insbesondere um Investitionen in Kindertagesstätten handelt. |
| - | Zweckzuweisungen können unter Darlegung des zu erbringenden Eigenanteils an den Gesamtkosten auch bei unausgeglichenem Haushalt genehmigt werden. Wichtig ist hierbei ohne eine zukünftige Aufnahme von Liquiditätskrediten zur Zahlung des Schuldendienstes von Investitionskrediten auszukommen. |
Alle maßgeblichen Schreiben zu dieser Thematik liegen als separate Dokumente vor.
| TOP 7: Information zum Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung; Vorlage: 2023/950/099 |
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2023 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Verbandsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen. Der Bericht zum Stichtag 30.06.2023 liegt vor.
| TOP 8: Beteiligung der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe GmbH an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH; Vorlage: 2023/950/108 |
Der Landkreis Mainz-Bingen, der auch Gesellschafter der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe GmbH (EDG) ist, hat im Jahr 2021 die Kreiswohnungsbaugesellschaft (KWBG) errichtet. Sie hat die Aufgabe, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sie sich als Komplementärin an Projektgesellschaften, die sie gemeinsam mit den Ortsgemeinden gründet, und errichtet sodann Wohngebäude. Die Gesellschaft hat sich dabei auch das Ziel gesetzt, im Rahmen der Wohnversorgung hohe energetische Standards zu erfüllen, um die klimapolitischen Ziele des Landkreises zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang soll die EDG, die die klimapolitischen Ziele ihrer Gesellschafter ebenfalls abbildet, je nach Möglichkeit die Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden planen, errichten und betreiben. Aus vergabe-, kommunal- und gesellschaftsrechtlicher Sicht ist es daher zielführend, die EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft zu beteiligen.
Die Beteiligung der EDG an der KWBG muss von der Gesellschafterversammlung, aber auch vom Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen und deren Gesellschafterversammlung der KWBG beschlossen werden. Im Rahmen von Vorabinformationen konnte in diesen Gremien ein durchweg positives Stimmungsbild zu einer möglichen Beteiligung verzeichnet werden.
Die Gesellschaftsverträge von EDG und KWBG bedürfen nach Übertragung des Geschäftsanteiles keiner Anpassung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Beteiligung der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen (KWBG) nach Maßgabe der folgenden Ausführungen zuzustimmen:
| 1. | Die EDG erwirbt vom Landkreis Mainz-Bingen einen Geschäftsanteil in Höhe von 2% an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH. |
| 2. | Die Veräußerung erfolgt zum Nominalwert in Höhe von 500,00 €. |
| 3. | Soweit der Landkreis Mainz-Bingen als Gesellschafter bereits eine Einlage in die Kapitalrücklage der KWBG getätigt hat, soll im Innenverhältnis vereinbart werden, dass die Rückgewähr dieser Einlage allein vom Landkreis Mainz-Bingen verlangt werden kann. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen mit 28 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
| TOP 9: Gründung der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH; Vorlage: 2023/950/107 |
Die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe GmbH (EDG) betreibt zahlreiche Biomasseheizwerke, die mit Holzhackschnitzeln als Brennstoff betrieben werden. Gegenwärtig werden die erforderlichen Hackschnitzel von einem Pool an Lieferanten bezogen. Um die Versorgungssicherheit und die nachhaltige, regionale Herkunft der Holzhackschnitzel zu sichern, sollen Produktion und Vertrieb in einer gemeinsamen Gesellschaft der EDG und eines bisherigen Lieferanten organisiert werden.
Dabei sind folgende Eckdaten zur gesellschaftlichen Ausgestaltung vorgesehen:
Das Stammkapital der neuen Gesellschaft soll 50.000 € betragen, von denen 25.500 € (=51 %) von der EDG eingezahlt werden. Der Private beteiligt sich am Stammkapital in Höhe von 24.500 € (49 %). Damit ist die kommunale Mehrheit durch die EDG in der Gesellschaft gesichert, sodass sie die wesentlichen Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann.
Um die Produktionsanlagen zu beschaffen, soll der Private die dabei ihm bereits heute vorhandenen Anlagen als Sachwert in die Gesellschaft einlegen. Den ermittelten Sachwert wird die EDG zusätzlich in bar einlegen, um die Gesellschaft für erforderliche Investitionen finanztechnisch von Beginn an stark aufzustellen, damit weitere Anlagen durch die Aufnahme von Fremdkapital gesichert beschafft werden können.
Der Gründungsvorgang der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH selbst stellt keinen Beschaffungsvorgang dar und ist daher nicht vergabepflichtig. Aus diesem Grund kann die Gründung ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren vollzogen werden. Der Vorgang ist unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch nicht beihilferelevant.
Die Gründung der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage des § 2 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der EDG, wonach sie mit Blick auf ihren Zweck berechtigt ist, ähnliche Unternehmen zu gründen. Die Produktion und der Vertrieb von Brennstoffen ist eine Dienstleistung im Bereich der regenerativen Energienutzung und daher vom Gesellschaftsgegenstand der EDG (§ 2 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages) umfasst.
Die Notwendigkeit, die Hintergründe und die strategische Ausrichtung der Biomasse Rheinhessen-Nahe GmbH ist der Gesellschafterversammlung in einem gesonderten, schriftlichen Bericht der Geschäftsführung vorgelegt worden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Gründung der „Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH“ durch die EDG unter direkter privater Kapitalbeteiligung eines bisherigen Hackschnitzellieferanten der EDG zur langfristigen Sicherstellung einer nachhaltigen Biomasseversorgung der hierauf beruhenden Wärmeerzeugungsanlagen der EDG in Bestand und Neubau zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 10: Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung; Vorlage: 2023/950/106 |
Aufgrund des Außerkrafttretens der Gefahrenabwehrverordnung vom 04.05.2013, am 03.05.2023, wird eine neuerliche Ermächtigungsnorm gemäß § 69 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) für essentiell erachtet, um eine wirksame Eingriffs- und Sanktionierungsgrundlage, hinsichtlich der darin erfassten Tatbestände, aufrecht zu erhalten.
Nachdem am 03.07.2023 die Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Landesordnungsbehörde gemäß § 70 POG für den Regelungsinhalt der als Anhang beigefügten Gefahrenabwehrverordnung ergangen ist, bedarf diese nach § 69 Abs. 3 Satz 2 POG noch formal der Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Gefahrenabwehrverordnung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Gefahrenabwehrverordnung wurde bereits in KW41/2023 veröffentlicht.
| TOP 11: Annahme von Spenden |
11.1: Vorlage: 2023/950/084: Herr Heinz Lüddeckens hat der Verbandsgemeinde Bodenheim eine Geldspende über 100,00 € angeboten. Der Betrag soll für Baumpflanzungen verwendet werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Geldspende in Höhe von 100,00 € für die Pflanzung von Bäumen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
11.2: Vorlage: 2023/950/104: Der CDU Ortsverband Bodenheim bietet der Verbandsgemeinde zur Pflanzung von Bäumen in der Ortsgemeinde Bodenheim einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 € an.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende in Höhe von 500,00 € zur Pflanzung von Bäumen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 12: |
Anfragen/Anträge
12.1: Antrag Bündnis90/Die Grünen; Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFFK-RLP)
Der Vorsitzende verliest den Antrag zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 5. Oktober 2023. Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFFK-RLP)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr.Scheurer,
Sehr geehrte Dame Beigeordnete,
Sehr geehrte Herren Beigeordnete,
die Fraktion Bündis90/Die Grünen bittet um Fassung folgenden Beschlusses.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Beitritt/die Mitgliedschaft der VG Bodenheim in der AGFFKRLP:
Begründung:
Die Förderung des Fuß- und Radverkehrs ist ein wichtiges Ziel und wesentlicher Bestandteil jeder nachhaltigen, umweltfreundlichen und integrierten Verkehrspolitik. Fuß- und Radverkehr sind weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden, ebenso ist ihr Flächenbedarf im Vergleich zum Kfz-Verkehr gering.
Zusammen mit dem ÖPNV eröffnen Fuß- und Radverkehr die Möglichkeit, sowohl Mobilitätsalternativen zu bieten als auch den öffentlichen Raum vom Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten und damit Raum für Aufenthalt, Begrünung und weitere klimaschützende Maßnahmen zu schaffen. Schließlich bietet die Förderung des Fuß- und Radverkehrs auch das Potential maßgeblich zur Erreichung von kommunalen Klimaschutzzielen beizutragen.
Wichtige Akteure der Fuß- und Radverkehrsförderung sind die Kommunen. Dabei sind Kooperationen und/oder Vernetzungen zwischen den Kommunen bisher eher die Ausnahme als die Reget, obwohl die Problemstellungen vielfach gleich oder zumindest ähnlich sind.
Um hier die Arbeit effektiver zu gestalten und um Synergien zu nutzen, bietet sich eine bessere Vernetzung auf der kommunalen Ebene an. Hierzu haben sich mittlerweile in fast allen Bundesländern Arbeitsgemeinschaften für fahrrad- und fußverkehrsfreundliche Kommunen (AGFK) gegründet, in den meisten Fällen als eingetragener Verein mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass der Zusammenschluss von Kommunen zu einer AGFFK wesentlich zu einer professionelleren und zielgerichteteren Förderung des Fuß- und Radverkehrs beiträgt. Die Arbeitsgemeinschaften verstehen sich dabei vor allem als:
| • | Plattform für die Vernetzung der Kommunen untereinander, |
| • | Informations- und Kommunikationsschnittstelle sowohl zwischen den Mitgliedern als auch im Dialog mit der Politik, |
| • | (Mit-) Organisator von Veranstaltungen, Kongressen und Fortbildungen, |
| • | Fachberater mit Expertise und Ideen für die praktische Arbeit in den Kommunen und |
| • | Unterstützer für den Bereich Kommunikation und Werbung |
| Die Aufgaben und Leistungen einer AGFFK-RLP sind in einer kurzen Präsentation der Anlage beigefügt. | |
Auf Initiative der Stadtverwaltung Kaiserslautern haben sich in den letzten Jahren die an einer AGFFK-RLP interessierten Kommunen vernetzt und untereinander ausgetauscht. Ein wichtiger Meilenstein war dabei die Übergabe von 40 Interessenbekundungen der Kommunen mit Unterstützungsschreiben u.a. der kommunalen Spitzenverbände an die Ministerin Frau Daniela Schmitt im Februar 2022. Am 5 Mai 2023 haben 41 Kommunen die AGFFK-RLP in Kaiserslautern gegründet.
Die Landesregierung hat sich die Entwicklung des Radverkehrs und dabei explizit auch die Förderung des Alltagsradverkehrs zum Ziel gesetzt. Die Gründung einer AGFFK-RLP als kurzfristige Maßnahme bis zum Jahr 2023 ist dabei Bestandteil der Handlungsempfehlungen im Handlungsfeld 10 „Strukturen und Rahmenbedingungen" des Radverkehrsentwicklungsplans Rheinland-Pfalz 2030. Der Koalitionsvertrag sieht zudem die Einrichtung einer AGFFK-RLP vor.
Wie in den meisten Bundesländern auch, hat die AGFFK-RLP die Organisationsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins (e.V.), Der Verein soll über einen Vorstand und eine Geschäftsstelle mit einem Geschäftsführer und weiterem Personal (1-2 Personen) verfügen. Er finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und eine Landesförderung.
In der beschlossenen Satzung sind folgende Kriterien als Voraussetzung für einen Beitritt vorgesehen:
| • | Unterstützung der Ziele des Vereins |
| • | Benennung eines festen Ansprechpartners auf fachlicher Ebene |
| • | die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Gremien des Vereins |
| • | Zahlung des Mitgliedsbeitrags |
Die Ziele gemäß S 2, Abs. 4 des Satzungsentwurfs umfassen:
| a. | Kommunen unter dem Gesichtspunkt umweltfreundlicher und klimaschützender Maßnahmen fußgänger- und fahrradfreundlicher zu gestalten, |
| b. | die Verkehrssicherheit insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verbessern, |
| c. | die Bildung im Sinne zukunftsfähiger und nachhaltiger Mobilität zu fördem, |
| d. | den Anteil des Fuß- und Radverkehrs am Gesamtverkehr in den Mitgliedskommunen zu erhöhen auch in Kombination mit anderen Verkehrsarten (multimodaler Verkehr) |
| e. | und eine gleichberechtigte Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden in städtischen und ländlichen Räumen zu ermöglichen. |
Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung geregelt:
bis 10.000 Einwohner 500 Euro
10.001 bis 20.000 Einwohner 1.000 Euro
20.001 bis 50.000 Einwohner 1.500 Euro
50.001 bis 100.000 Einwohner 2.000 Euro
über 100.000 Einwohner 2.500 Euro
Die Gründungsveranstaltung für die AGFFK-RLP hat am Freitag, den 5. Mai 2023 in Kaiserslautern stattgefunden. Die Struktur der AGFFK-RLP ist in dem in der Anlage beigefügten Organigramm (Stand Mai 2023) dargestellt.
Anlagen:
Organigramm
Präsentation Aufgaben und Leistungen der AGFK-RLP
Für etwaige Rückfragen zu diesem Antrag stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Metelmann-Lotz
Lörzweiler, der 18.9.2023
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
RM Dr. Schäfer beantragt die Verweisung in die Ausschüsse.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
| 12.2: Bündnis90/Die Grünen und SPD-Fraktion; Antrag auf Neuaufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans Windenergieanlagen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verliest den Antrag auf Neuaufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans Windenergieanlage
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD beantragen die Neuaufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen für Windenergieanlagen", kurz „Windenergieanlagen" gemäß S 5 Abs. 2b BauGB für das Gebiet der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Begründung:
Der derzeit im Genehmigungsverfahren befindliche Flächennutzungsplan (FNP) hat die Anlage Nr.2, welche als „Studie zur Windenergie" in der Endfassung vom September 2020 bezeichnet wird. Bereits bei der Aufstellung und der Beteiligung der Ortsgemeinden in den Jahren 2019/20 war dieser Teil-FNP Windenergie nicht unumstritten. Bei der Aufstellung im April 2019 führten die angesetzten Ausschlusskriterien zum Ergebnis, dass keine Vorranggebiete für Windenergie im Gebiet der Verbandsgemeinde ausgewiesen wurden. Dies wurde auch in der Endfassung aus dem Jahr 2020 so bestätigt.
Durch den Beschluss der Landesregierung zur Vierten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) vom 17.01.2023 wurden die Kriterien zum Bau einer Windkraftanlage grundlegend geändert, so dass die bestehende Studie zur Windenergie der Verbandsgemeinde dem aktuellen Rechtsstand widerspricht.
Seit dem Jahr 2021 suchen mehrere Projektentwickler nach geeigneten Standorten in den Ortsgemeinden Bodenheim und Lörzweiler zum Bau von Windenergieanlagen. Dies erfolgt ohne Vorgaben eines geordneten Ausbaus, wie es der LEP gemäß Grundsatz G 163, nachdem der geordnete Ausbau der Windenergienutzung durch die Bauleitplanung sichergestellt werden muss, vorschreibt.
Zwar verhindert die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie nicht generell die Genehmigung von Windenergieanlagen. Wenn allerdings im Rahmen der Regionalplanung ein Vorranggebiet für die raumbedeutsame Nutzung „Windenergie" ausgewiesen wird, werden dadurch andere, raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion oder Nutzung der Raumordnung nicht vereinbar sind. Vorhaben, die der Windenergienutzung entgegenstehen, sind somit unzulässig. Um zu verhindern, dass die wenigen, für Windenergie geeigneten Flächen der VG Bodenheim durch andere raumbedeutsame Projekte weiter eingeschränkt werden, sollten zwingend Vorranggebiete ausgewiesen werden.
Aus den zuvor genannten Gründen ist es zwingend notwendig, eine neue Studie zur Windenergie aufzustellen, um einerseits den betroffenen Ortsgemeinden Bodenheim und Lörzweiler die notwendige Planungssicherheit zu geben und anderseits den Anforderungen des LEP zur Ausweisung von Vorranggebieten zu entsprechen.
Die Kosten für diese Studie sollen im Haushalt 2024 eingestellt werden.
Weitere Ausführungen erfolgen mündlich.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
| gez. Andrea Metelmann-Lotz | gez Thomas Glück |
| Bündnis90/Die Grünen | SPD-Fraktion |
| (Sprecherin) | (Vorsitzender) |
RM T. Glück beantragt die Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
| TOP 13: Vergaben |
13.1: Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden; Vorlage: 2023/950/103
Für AC-Lader im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden fand am 28.06.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Markus Forschner.
Wirtschaftlichster Bieter: Firma E-MAXX GmbH aus Limburg.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Firma E-MAXX GmbH mit der Lieferung und Installation von AC-Ladern inkl. Erstellung von Mandanten und Betriebskosten für 24 Monate gemäß ihrer Angebotsabgabe (3. Abschnitt, Los 4 sowie 1. Abschnitt), in Höhe von 13.734,38 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
13.2: Renaturierung Kapellengraben Flur 37, Vergabevollmacht; Vorlage: 2023/950/122
Die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung des Kapellengrabens (Gewässer III. Ordnung) „Flur 37 – Leidheckenweg“ in Bodenheim wurde erteilt. Der Förderantrag im Rahmen der Aktion Blau Plus ist aktualisiert worden. Der beantragte vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde genehmigt. Das Ingenieurbüro Weiland wird auftragsgemäß die Unterlagen zur Ausschreibung der Maßnahme erstellen. Die Vergabe soll schnellstmöglich erfolgen, damit die Bauarbeiten umgehend beginnen können.
Die Verwaltung empfiehlt eine Vergabevollmacht zu erteilen und den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Ausschreibung der Baumaßnahmen zur Renaturierung des Kapellengrabens „Flur 37 – Leidheckenweg“ in Bodenheim zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Verbandsgemeinderat wird in der nachfolgenden Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 14: Bekanntgabe von Vergaben |
14.1: Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden; Vorlage: 2023/950/086
Die Firma E-MAXX GmbH wurde mit der Lieferung und Installation von Wallboxen inkl. Betriebskosten für 24 Monate gemäß ihrer Angebotsabgabe (Los 1), in Höhe von 9.587,36 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.
14.2: Grundschule Lörzweiler, Erneuerung der Absturzsicherung am Kellerabgang Bau A; Vorlage: 2023/950/085
Die Fa. VOSS GmbH & Co. KG aus Nieder-Olm wurde mit der Installation eines Geländers am Kellerabgang des Gebäudes A gemäß vorliegendem Angebot vom 03.07.2023 über brutto 9.581,88 € beauftragt.
14.3: Trocknung des durch Starkregen überfluteten Kellergeschosses des VG-Rathauses; Vorlage: 2023/950/121
Die Firma Ewald GmbH aus Bodenheim wurde lt. ihrem Angebot vom 08.09.2023 mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Das Angebot lag bei 10.183,07 € brutto.
14.4: Entfernen von Putz bis aufs Mauerwerk in zwei Räumen der Grundschule Bodenheim; Vorlage: 2023/950/124
Die Firma Ciss GmbH aus Bodenheim wurde lt. ihrem Angebot vom 29.09.2023 mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Das Angebot lag bei 5.355,00 € brutto.
| TOP 15: Informationen |
Der Vorsitzende informiert darüber:
| - | dass die Verhandlungsgruppe des Arbeitskreises Energiegenossenschaft sich am 11.10.2023 zu ihrer nächsten Sitzung trifft, um dort ein am 25.10.2023 stattfindende Gespräch mit einer bestehenden Energiegenossenschaft vorzubereiten. |
| - | Herr Christoph Zeis (EDG GmbH) hat der Verbandsgemeinde einen Entwurf eines Energiekonzeptes für ein kaltes Nahwärmenetz zukommen lassen. |
| - | Die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Bewertungsmatrix zur Bewertung von Angeboten im Rahmen des Vergabewesens wurde von einem Bieter gerügt. Da der Rüge nicht abgeholfen wurde, prüfte die Vergabeprüfstelle des Landes Rheinland-Pfalz die Bewertungsmatrix und erklärte sie für verfahrenswidrig. Das zugehörige Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Mit anwaltlicher Unterstützung wird eine Überarbeitung der Bewertungsmatrix erfolgen, um derartige Vorgänge zu vermeiden. |
| TOP 15.1: VG-Themenwanderweg; Antrag auf Förderung im Rahmen des 1. Leader-Projektaufrufs zur Umsetzung der Lokalen Intergrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der LAG Rheinhessen; Vorlage: 2023/950/118 |
Information:
Die VGV beabsichtigt, einen Antrag auf Förderung zu einem VG-Themenwanderweg „Weinblicke“ zu stellen, um bestehende Wanderwege einschl. des RheinTerrassenWeges (RTW) innerhalb der Verbandsgemeinde miteinander zu verbinden. Erste Überlegungen wurden in der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 24.01.2023 vorgestellt und positiv bewertet. Das Projektbüro RTW in Oppenheim wäre grundsätzlich bereit, die Betreuung des VG-Themenweges gegen Entgelt zu übernehmen. Das ebenfalls für den RheinTerrassenWeg zuständige Planungsbüro VIA Köln erstellt eine Projektskizze auf Vorschlag der VGV Bodenheim (Mainz RTW – Bodenheim: Höhe RTW – Gau-Bischofsheim: Glockenberghütte/Kleiner Mainzer Höhenweg/Forensenweg – Harxheim: Steigerhof – Lörzweiler: Lörzweiler Wäldchen, Königstuhl – Nackenheim: Eichelsbachtal, Übergang RTW). Grobe Kostenschätzung: 8 Stunden á 75 €.
Bis zum Stichtag am 03.11.2023 kann bei der Lokalen Aktionsgruppe Rheinhessen (LAG) ein „Projekt-Steckbrief“ eingereicht werden.
| TOP 15.2: Bekanntgabe Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes; Unterrichtung des VG-Rates gem. § 119 Abs 3 Landesbeamtengesetz |
Der Vorsitzende verliest eine Übersicht über seine Nebentätigkeiten gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz, die der Niederschrift beigefügt ist. Seitens des Verbandsgemeinderates ergeben sich keine Fragen.
Tätigkeiten der Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim; Dr. Robert Scheurer, hat folgende unterrichtungspflichtige Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter im Kalenderjahr 2022 wahrgenommen.
| Tätigkeit | Einordnung | Vergütung im Kalenderjahr 2022 |
| Mitglied des Aufsichtsrats der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz (wvr) GmbH | Nebentätigkeit im Hauptamt | unmittelbar an VG-Kasse |
| Mitglied der Gesellschafterversammlung der Wasser-versorgung Rheinhessen-Pfalz (wvr) GmbH | Nebentätigkeit im Hauptamt | unmittelbar an VG-Kasse |
| Mitglied der Gesellschafterversammlung der Energie-dienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG) | Nebentätigkeit im Hauptamt | unmittelbar an VG-Kasse |
| Mitglied des Wasserversorgungsverbands Bodenheim | Nebentätigkeit im Hauptamt | unmittelbar an VG-Kasse |
| Mitglied im Kommunal Forum e.V. der EWR AG | Nebentätigkeit im Hauptamt | unmittelbar an VG-Kasse |
| Stellv. Vorsitzender der Kreisgruppe Mainz-Bingen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz | öffentliches Ehrenamt | --.-- |
| Stellv. Mitglied im Kommunalen Rat des Ministeriums des Inneren und für Sport RLP | öffentliches Ehrenamt als GStB-Vertreter | 25,56 € |
| Mitglied des Kreistags, des Kreisausschusses, der AG Flughafenerweiterung, des Seniorenbeirats, des Jugendhilfeausschusses, der Enquetekommission demographischer Wandel, Nachbarschaftsausschuss Stadt Mainz - Landkreis Mainz-Bingen sowie Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses | öffentliche Ehrenämter als Kreistagsmitglied | 4.691,17 € incl. Fahrtkosten |
| Stellv. Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion | ||
| Mitglied des Regionaltags Rheinhessen | ||
| Mitglied des Verwaltungsrats und des Personalausschusses der Rheinhessen Sparkasse | öffentliches Ehrenamt als Kreistagsmitglied | 3.527.52 € |
| Kuratoriumsmitglied der Förderstiftung der Sparkasse Mainz | öffentliches Ehrenamt als Kreistagsmitglied | 100.-- € |
| Mitglied im Regionalvorstand, der Regionalvertretung sowie stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Siedlungsentwicklung und Infrastruktur der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe e.V. | öffentliches Ehrenamt als Kreistagsmitglied | 332.-- € |
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:58 Uhr.
Dr. Robert Scheurer | Norman Lang |
Vorsitzender | Schriftführer |